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   BGH, 08.06.1967 - AR (Ri) 2/67   

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https://dejure.org/1967,1052
BGH, 08.06.1967 - AR (Ri) 2/67 (https://dejure.org/1967,1052)
BGH, Entscheidung vom 08.06.1967 - AR (Ri) 2/67 (https://dejure.org/1967,1052)
BGH, Entscheidung vom 08. Juni 1967 - AR (Ri) 2/67 (https://dejure.org/1967,1052)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • BGHZ 48, 76
  • NJW 1967, 2313
  • MDR 1967, 760
 
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Wird zitiert von ... (9)

  • BGH, 13.09.2021 - RiZ(B) 2/21

    Beschwerde gegen die vorläufige Untersagung der Führung der Amtsgeschäfte

    Das bedeutet bei der im vorliegenden Verfahren gebotenen entsprechenden Anwendung dieser Bestimmung, dass die Entscheidung des hier als Rechtsmittelgericht tätig gewordenen Dienstgerichtshofs der Anfechtung durch Beschwerde nicht unterliegt (vgl. Dienstgericht des Bundes, Beschlüsse vom 3. Dezember 2013 - RiZ(B) 7/13, juris Rn. 6; vom 30. April 1979 - AR(Ri) 1/79, juris Rn. 4; vom 8. Juni 1967 - AR(Ri) 2/67, BGHZ 48, 76 [juris Rn. 3]; jeweils m.w.N.).
  • BGH, 03.12.2013 - RiZ(B) 7/13

    Statthaftigkeit einer Beschwerde gegen eine Entscheidung des Dienstgerichtshofs

    Entscheidungen des Dienstgerichtshofs über die vorläufige Untersagung der Führung der Amtsgeschäfte sind einer Anfechtung durch die Beschwerde zum Dienstgericht des Bundes entzogen, weil § 152 Abs. 1 VwGO nach § 83 Satz 1, § 66 Abs. 1 Satz 1 DRiG, § 96 Satz 3 LRiG LSA für Verfahren nach § 35 DRiG entsprechend gilt (vgl. BGH, Beschluss vom 8. Juni 1967 - AR (Ri) 2/67, BGHZ 48, 76 ff.; Beschluss vom 14. Juli 1972 - AR (Ri) 1/72, Umdruck S. 2 f.; Beschluss vom 30. April 1979 - AR (Ri) 1/79, juris Rn. 4).
  • OLG Zweibrücken, 09.02.2000 - 3 W 19/00

    Befangenheit des Zivilrichters bei Vorbefassung als Ermittlungsrichter

    Das gilt im Grundsatz auch für die Mitwirkung eines Richters in einem Ermittlungs- bzw. Strafverfahren (vgl. Feiber aaO Rdnr. 16; Wieczorek/Schütze, ZPO 3. Aufl. § 42 Rdnr. 14), wobei jedoch die Auswirkungen einer strafrechtlichen Verurteilung auf den anschließenden Zivilprozess in der Rechtsprechung nicht ganz einheitlich beurteilt werden (vgl. OLG Koblenz NJW 1967 2313, 2314 einerseits; OLG Hamm NJW 1970 568; LG Würzburg, Beschluss vom 7. Juni 1978 - SA III 22/78 - Zitat nach Juris - andererseits -).
  • BGH, 25.06.1997 - AR (Ri) 1/97

    Fiktion der Prozessfähigkeit in dem Verfahren, dass der Feststellung der

    Im übrigen unterliegen Entscheidungen eines Dienstgerichtshofs in entsprechender Anwendung des § 152 Abs. 1 Satz 1 VwGO grundsätzlich nicht der Beschwerde (BGHZ 48, 76; vgl. auch Schmidt-Räntsch, DRiG, 5. Aufl., § 62 Rdn. 17, § 83 Rdn. 4).
  • BGH, 25.06.1984 - AnwZ (B) 1/84

    Zulässigkeit einer sofortigen Beschwerde gegen Entscheidungen des

    Die Bundesrechtsanwaltsordnung hat dem Antragsteller ein Rechtsmittel gegen eine Entscheidung, mit der der Ehrengerichtshof ein gegen Richter gerichtetes Ablehnungsgesuch für unbegründet erklärt, nicht eingeräumt (so die erwähnten Senatsbeschlüsse vom 18. Dezember 1967 und vom 15. Januar 1973; vgl. auch BGHZ 48, 76 für Ablehnung eines Richters beim Dienstgerichtshof).
  • BGH, 15.01.1973 - AnwZ (B) 4/72

    Möglichkeit einer Verwerfung eines unzulässigen Ablehnungsgesuchs durch den

    Die Bundesrechtsanwaltsordnung hat dem Antragsteller ein Rechtsmittel gegen eine Entscheidung, mit der der Ehrengerichtshof ein gegen Richter gerichtetes Ablehnungsgesuch für unbegründet erklärt, nicht eingeräumt (BGH Beschluß vom 18. Dezember 1967 - AnwZ (B) 14/67; vgl. auch BGHZ 48, 76 für Ablehnung eines Richters beim Dienstgerichtshof; BGH NJW 1964, 658, 659 [BGH 08.01.1964 - VIII ZR 123/62]).
  • BGH, 14.07.1972 - AR (Ri) 1/72

    Besorgnis der Befangenheit eines Richters - Beschwerde gegen eine beschlussmäßige

    In einem früheren Prüfungsverfahren - AR (Ri) 2/67 -, an dem der jetzige Beschwerdeführer ebenfalls beteiligt war, hat das Dienstgericht des Bundes in seinem Beschluß vom 8. Juni 1967 (BGHZ 48, 76) bereits im einzelnen dargelegt, daß nach Maßgabe der Bestimmung des - im Prüfungsverfahren gemäß §§ 83, 66 Abs. 1 des Deutschen Richtergesetzes (DRiG) in Verbindung mit § 74 NdsRiG entsprechend anzuwendenden - § 152 Abs. 1 Satz 1 VwGO von hier nicht interessierenden Ausnahmen abgesehen eine Beschwerde gegen Entscheidungen des Oberverwaltungsgerichts und damit auch gegen Entscheidungen des Niedersächsischen Dienstgerichtshofs für Richter nicht gegeben ist.
  • BGH, 30.04.1979 - AR (Ri) 1/79

    Versetzung in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit ohne Zustimmung -

    Da diese Vorschrift im Prüfungsverfahren gemäß §§ 83, 66 Abs. 1 DRiG in Verbindung mit §§ 61, 56 LRiG NRW entsprechend anzuwenden ist, bedeutet dies, daß Entscheidungen des nordrheinwestfälischen Dienstgerichtshofs für Richter ebenfalls der Anfechtung durch Beschwerde entzogen sind, gleichgültig, ob das Gericht als Rechtsmittelgericht oder - wie bei der Entscheidung auf Ablehnungsanträge - als erstinstanzliches Gericht entschieden hat (vgl. BGHZ 48, 76, 77).
  • BGH, 24.02.1971 - AR (Ri) 1/71

    Voraussetzungen für die Zulässigkeit einer Beschwerde - Ablehnung eines Richters

    Die sinngemäße Anwendung der Verwaltungsgerichtsordnung muß mithin für das hier gegebene Prüfungsverfahren zu dem Ergebnis führen, daß eine Beschwerde gegen den Beschluß des Niedertsächsischen Dienstgerichtshofs für Richter vom 5. November 1970 unzulässig ist, wie das Dienstgericht des Bundes für den Fall der Beschwerde gegen einen Beschluß, durch den der Niedersächsische Dienstgerichtshof für Richter im ersten Rechtszug eine Entscheidung über die Ablehnung eines Richters wegen Besorgnis der Befangenheit getroffen hatte, bereits entschieden hat (BGHZ 48, 76).
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