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   OLG Jena, 18.09.2000 - AR (S) 146/00   

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https://dejure.org/2000,32341
OLG Jena, 18.09.2000 - AR (S) 146/00 (https://dejure.org/2000,32341)
OLG Jena, Entscheidung vom 18.09.2000 - AR (S) 146/00 (https://dejure.org/2000,32341)
OLG Jena, Entscheidung vom 18. September 2000 - AR (S) 146/00 (https://dejure.org/2000,32341)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Begründung der Zuständigkeit eines Landgerichts aufgrund eines Verweisungsbeschlusses des Amtsgerichts; Voraussetzungen für die Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Köln, 12.11.2008 - 2 Ws 488/08

    Voraussetzungen und Bindungswirkung der Verweisung wegen Überschreitung der

    Hiermit sind Fälle gemeint, in denen sich bereits aus der Verlesung der Anklageschrift ohne jede weitere Beweisaufnahme die Unzuständigkeit des angerufenen Gerichts ergibt, das seinerseits die Sache nur gleichsam "aus Versehen" vor sich eröffnet hat (etwa, weil ein schwerer Raub gem. § 250 Abs. 2 StGB zum Schöffengericht angeklagt war, vgl. Thüringer Oberlandesgericht, B. v. 18.09.2000 - AR (S) 146/00 = StraFo 2000; 411; s. weiter BGHSt 45, 58; OLG Hamm, B. v. 22.04.2008 - 3 (s) Sbd I 8/08, zitiert nach juris; OLG Frankfurt, NStZ-RR 1996, 338 = StV 1996, 533).
  • LG Köln, 02.09.2008 - 109-14/07

    Entfallen der Bindungswirkung bei willkürlich erfolgtem Verweisungsbeschluss;

    Insbesondere kann Willkür vorliegen, wenn das Gericht die Sache ohne Vernehmung der Angeklagten (bzw. bei Schweigen der Angeklagten) und ohne Beweisaufnahme, also bei gegenüber dem Eröffnungszeitpunkt unverändertem Tatsachenstand, verweist (OLG Hamm aa0), So darf das Amtsgericht - abgesehen von dem Fall, dass es das Hauptverfahren nur aus Versehen vor sich eröffnet hat (sog. korrigierende Verweisung, vgl. dazu Thüringer OLG, Beschluss vom 18.09.2000, AR (S) 146/00 , Rz. 12) - erst dann wegen unzureichender Rechtsfolgenkompetenz an das Landgericht verweisen, wenn es die Hauptverhandlung so weit geführt hat, bis ihr Ergebnis bestätigt, dass der Angeklagte im angenommenen Sinne schuldig und eine den Strafbann des Gerichts übersteigende Rechtsfolge angezeigt ist (BGH, Urteil vom 22.04.1999, 4 StR 19199, Rz. 5 m.w.N.; KG Berlin, Beschluss vom- 45.03.2001, 1 AR 168101, Rz. 11; OLG SchleswigHolstein, Beschluss vom 16.05.2007, 2 HEs 5/07 (3/07), Rz, 23; OLG Karlsruhe, NStZ 1990, 100 [OLG Karlsruhe 24.08.1989 - 2 AR 21/89] ; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 28.02.2000, 2 Ws 30i00, Rz. 4; OLG Düsseldorf, NStZ 1986, 426, 427; LG Dessau, Beschluss vom 10.05.2006, 6 KLs 19/Ob, Rz. 14).
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