Rechtsprechung
   BAG, 20.06.2000 - 9 AZR 309/99   

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https://dejure.org/2000,1258
BAG, 20.06.2000 - 9 AZR 309/99 (https://dejure.org/2000,1258)
BAG, Entscheidung vom 20.06.2000 - 9 AZR 309/99 (https://dejure.org/2000,1258)
BAG, Entscheidung vom 20. Juni 2000 - 9 AZR 309/99 (https://dejure.org/2000,1258)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Umrechnung des Urlaubsanspruchs

  • Judicialis

    BUrlG § 3; ; Rahmentarifvertrag für die Arbeitnehmer der Unternehmen der PreußenE... lektra-Gruppe vom 11. April 1995 (RTV) in der Fassung des Ersten Änderungstarifvertrags vom 26. April 1996, in der Fassung des Zweiten Änderungstarifvertrags vom 25. Juni 1997, in der Fassung des Dritten Änderungstarifvertrags vom 22. Dezember 1999 § 19; ; SchwbG § 47 Satz 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Umrechnung des Urlaubsanspruchs

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    BUrlG § 3; RahmenTV für die Arbeitnehmer der Unternehmen der PreußenElektra-Grupp... e vom 11. 4. 1995 (RTV) i. d. F. des Ersten ÄndTV vom 26. 4. 1996, i. d. F. des Zweiten ÄndTV vom 25. 6. 1997, i. d. F. des Dritten ÄndTV vom 22. 12. 1999 § 19; SchwbG § 47 Satz 1
    Umrechnung des auf die Fünf-Tage-Woche bezogenen tariflichen Urlaubsanspruchs bei betrieblicher Verminderung oder Erhöhung der regelmäßigen tariflichen Arbeitszeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • IWW (Kurzinformation)

    Urlaubsanspruch bei Verminderung der Arbeitszeit

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    4-Tage-Woche eingeführt - Wie wird der Urlaubsanspruch umgerechnet?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 95, 117
  • NZA 2001, 622
  • BB 2001, 578
  • DB 2001, 651
  • ARST 2001, 115
 
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (11)

  • LAG Schleswig-Holstein, 14.01.1999 - 4 Sa 181/98

    Klage eines Arbeitnehmers gegen den Arbeitgeber auf Gewährung von 30 statt 24

    Auszug aus BAG, 20.06.2000 - 9 AZR 309/99
    Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein - 4 Sa 181/98 -.

    9 AZR 309/99 4 Sa 181/98.

    Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Schleswig-Holstein vom 14. Januar 1999 - 4 Sa 181/98 - aufgehoben.

  • BAG, 03.05.1994 - 9 AZR 165/91

    Tariflicher Urlaubsanspruch - Berechnung der Urlaubsdauer

    Auszug aus BAG, 20.06.2000 - 9 AZR 309/99
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (3. Mai 1994 - 9 AZR 165/91 - BAGE 76, 359, 363 f. = AP BUrlG § 3 Fünf-Tage-Woche Nr. 13 = EzA BUrlG § 13 Nr. 54, zu II 3 der Gründe; 18. Februar 1997 - 9 AZR 738/95 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Chemie Nr. 13 = EzA BUrlG § 3 Nr. 20, zu I 1 der Gründe; 8. September 1998 - 9 AZR 161/97 - BAGE 89, 362, 364 f. = AP TVG § 1 Tarifverträge: Bau Nr. 216 = EzA TVG § 4 Bauindustrie Nr. 93, zu I 2 a der Gründe) ist die unterschiedliche Zahl der Arbeitstage mit Arbeitspflicht pro Kalenderwoche mit der Anzahl der Urlaubstage zueinander ins Verhältnis zu setzen.

    Dabei haben sie in Kenntnis der Rechtsprechung des Senats zur Abhängigkeit des Umfangs des Urlaubsanspruchs von der Anzahl der Tage mit Arbeitspflicht (vgl. 3. Mai 1994 - 9 AZR 165/91 - BAGE 76, 359 = AP BUrlG § 3 Fünf-Tage-Woche Nr. 13 = EzA BUrlG § 13 Nr. 54) keine Bestimmung getroffen, mit der sie für die von der Fünf-Tage-Woche abweichende Verteilung der Arbeitszeit auf die Wochentage das Erfordernis der Umrechnung ausgeschlossen haben.

  • BAG, 23.11.1994 - 4 AZR 879/93

    Rückwirkende Tariflohnsenkung; Vertrauensschutz

    Auszug aus BAG, 20.06.2000 - 9 AZR 309/99
    Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ist die rückwirkende Herabsetzung bereits entstandener tariflicher Ansprüche zulässig (BAG 23. November 1994 - 4 AZR 879/93 - BAGE 78, 309, 328 = AP TVG § 1 Rückwirkung Nr. 12 = EzA TVG § 1 Rückwirkung Nr. 3; 20. Juni 1958 - 1 AZR 245/57 - AP TVG § 1 Rückwirkung Nr. 2).

    Allerdings sind die Grenzen zu berücksichtigen, die für eine echte rückwirkende Normsetzung gelten (BAG 23. November 1994, aaO).

  • BAG, 20.06.1958 - 1 AZR 245/57

    Tarifvertrag - Vereinbarung der Rückwirkung - Verbände - Abschluß in eigenem

    Auszug aus BAG, 20.06.2000 - 9 AZR 309/99
    Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ist die rückwirkende Herabsetzung bereits entstandener tariflicher Ansprüche zulässig (BAG 23. November 1994 - 4 AZR 879/93 - BAGE 78, 309, 328 = AP TVG § 1 Rückwirkung Nr. 12 = EzA TVG § 1 Rückwirkung Nr. 3; 20. Juni 1958 - 1 AZR 245/57 - AP TVG § 1 Rückwirkung Nr. 2).
  • BAG, 18.10.1990 - 8 AZR 490/89

    Öffentlicher Dienst - befristetes Arbeitsverhältnis, Urlaubsabgeltung

    Auszug aus BAG, 20.06.2000 - 9 AZR 309/99
    Sie sind ebenso wie die übrigen Tarifvertragsparteien grundsätzlich von der gesetzlichen Regelung ausgegangen und haben nur, soweit sie Ausnahmen für erforderlich hielten, Regelungen getroffen (vgl. BAG 18. Oktober 1990 - 8 AZR 490/89 - BAGE 66, 134, 138 = AP BUrlG § 7 Abgeltung Nr. 56 = EzA BUrlG § 7 Nr. 80, zu 3 der Gründe).
  • BAG, 08.09.1998 - 9 AZR 161/97

    Urlaub im Baugewerbe bei Verteilung der Arbeit auf neun Tage in der Doppelwoche

    Auszug aus BAG, 20.06.2000 - 9 AZR 309/99
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (3. Mai 1994 - 9 AZR 165/91 - BAGE 76, 359, 363 f. = AP BUrlG § 3 Fünf-Tage-Woche Nr. 13 = EzA BUrlG § 13 Nr. 54, zu II 3 der Gründe; 18. Februar 1997 - 9 AZR 738/95 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Chemie Nr. 13 = EzA BUrlG § 3 Nr. 20, zu I 1 der Gründe; 8. September 1998 - 9 AZR 161/97 - BAGE 89, 362, 364 f. = AP TVG § 1 Tarifverträge: Bau Nr. 216 = EzA TVG § 4 Bauindustrie Nr. 93, zu I 2 a der Gründe) ist die unterschiedliche Zahl der Arbeitstage mit Arbeitspflicht pro Kalenderwoche mit der Anzahl der Urlaubstage zueinander ins Verhältnis zu setzen.
  • BAG, 16.03.1999 - 9 AZR 428/98

    Urlaubsgewährung im Übertragungszeitraum - schriftliche Geltendmachung -

    Auszug aus BAG, 20.06.2000 - 9 AZR 309/99
    Weder besteht ein derartiger Ersatzurlaubsanspruch wegen eines Verzugsschadens nach § 286 Abs. 1, § 287 Satz 2, § 280 Abs. 1, § 249 Satz 1 BGB (vgl. zu den Voraussetzungen BAG 7. November 1985 - 6 AZR 62/84 - BAGE 50, 112 = AP BUrlG § 7 Übertragung Nr. 8 = EzA BUrlG § 7 Nr. 41; 23. Juni 1988 - 8 AZR 459/86 - AP BUrlG § 7 Übertragung Nr. 16 = EzA BUrlG § 7 Nr. 62; Senat 16. März 1999 - 9 AZR 428/98 - AP BUrlG § 7 Nr. 25) noch ist ein vertraglicher Anspruch auf ersatzweise Nachgewährung infolge des Unterwerfungsvergleichs der Parteien vom 18. März 1999 entstanden.
  • BAG, 18.02.1997 - 9 AZR 738/95

    Berechnung der Urlaubsdauer in der chemischen Industrie

    Auszug aus BAG, 20.06.2000 - 9 AZR 309/99
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (3. Mai 1994 - 9 AZR 165/91 - BAGE 76, 359, 363 f. = AP BUrlG § 3 Fünf-Tage-Woche Nr. 13 = EzA BUrlG § 13 Nr. 54, zu II 3 der Gründe; 18. Februar 1997 - 9 AZR 738/95 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Chemie Nr. 13 = EzA BUrlG § 3 Nr. 20, zu I 1 der Gründe; 8. September 1998 - 9 AZR 161/97 - BAGE 89, 362, 364 f. = AP TVG § 1 Tarifverträge: Bau Nr. 216 = EzA TVG § 4 Bauindustrie Nr. 93, zu I 2 a der Gründe) ist die unterschiedliche Zahl der Arbeitstage mit Arbeitspflicht pro Kalenderwoche mit der Anzahl der Urlaubstage zueinander ins Verhältnis zu setzen.
  • BAG, 07.11.1985 - 6 AZR 62/84

    Tariflicher Urlaubsanspruch im fortbestehenden Arbeitsverhältnis - Zeitliche

    Auszug aus BAG, 20.06.2000 - 9 AZR 309/99
    Weder besteht ein derartiger Ersatzurlaubsanspruch wegen eines Verzugsschadens nach § 286 Abs. 1, § 287 Satz 2, § 280 Abs. 1, § 249 Satz 1 BGB (vgl. zu den Voraussetzungen BAG 7. November 1985 - 6 AZR 62/84 - BAGE 50, 112 = AP BUrlG § 7 Übertragung Nr. 8 = EzA BUrlG § 7 Nr. 41; 23. Juni 1988 - 8 AZR 459/86 - AP BUrlG § 7 Übertragung Nr. 16 = EzA BUrlG § 7 Nr. 62; Senat 16. März 1999 - 9 AZR 428/98 - AP BUrlG § 7 Nr. 25) noch ist ein vertraglicher Anspruch auf ersatzweise Nachgewährung infolge des Unterwerfungsvergleichs der Parteien vom 18. März 1999 entstanden.
  • BAG, 23.06.1988 - 8 AZR 459/86

    Abgeltung und Übertragbarkeit des im Veranlagungszeitraum nicht in Anspruch

    Auszug aus BAG, 20.06.2000 - 9 AZR 309/99
    Weder besteht ein derartiger Ersatzurlaubsanspruch wegen eines Verzugsschadens nach § 286 Abs. 1, § 287 Satz 2, § 280 Abs. 1, § 249 Satz 1 BGB (vgl. zu den Voraussetzungen BAG 7. November 1985 - 6 AZR 62/84 - BAGE 50, 112 = AP BUrlG § 7 Übertragung Nr. 8 = EzA BUrlG § 7 Nr. 41; 23. Juni 1988 - 8 AZR 459/86 - AP BUrlG § 7 Übertragung Nr. 16 = EzA BUrlG § 7 Nr. 62; Senat 16. März 1999 - 9 AZR 428/98 - AP BUrlG § 7 Nr. 25) noch ist ein vertraglicher Anspruch auf ersatzweise Nachgewährung infolge des Unterwerfungsvergleichs der Parteien vom 18. März 1999 entstanden.
  • BAG, 07.11.1985 - 6 AZR 626/84

    Urlaubsabgeltung - Krankengeld - BfA - Arbeitslosengeld

  • BAG, 05.09.2002 - 9 AZR 244/01

    Arbeitszeitkonto - Urlaub - Ausschlußfristen

    Beruht seine Dauer auf der Fünf-Tage-Woche und verteilt sich die regelmäßige Arbeitszeit des Arbeitnehmers auf mehr oder weniger als auf fünf Arbeitstage in der Woche, erhöht oder vermindert sich die Urlaubsdauer entsprechend (BAG 20. Juni 2000 - 9 AZR 309/99 - BAGE 95, 117 mwN).
  • LAG Hamm, 30.08.2017 - 5 Sa 626/17

    Urlaubsanspruch bei Kurzarbeit "0"

    Hierzu hat das BAG bereits erkannt (Urteil vom 20.06.2000, 9 AZR 309/99, juris, Rz. 36, 37), dass dann, wenn die Tarifvertragsparteien keine eigenständige Regelung getroffen haben, wonach die Umrechnung des Urlaubsanspruches entsprechend der tatsächlich geleisteten Arbeitstage ausgeschlossen wird, der allgemeine Rechtsgrundsatz anzuwenden ist, wonach dann, wenn sich die Arbeitszeit auf mehr oder weniger als 5 Arbeitstage in der Woche verteilt, sich die Anzahl der Urlaubstage entsprechend verändert.
  • LAG Hessen, 11.06.2013 - 8 SaGa 224/13

    Altersteilzeit - Urlaub; Altersteilzeit - Urlaub

    Verteilt sich die regelmäßige Arbeitszeit auf mehr oder weniger als fünf Arbeitstage in der Woche, erhöht oder vermindert sich die Urlaubsdauer entsprechend pro-rata-temporis ( vgl. BAG 20. Juni 2000 - 9 AZR 309/99 - AP BUrlG § 3 Fünf-Tage-Woche Nr. 15 ).

    28 Das folgt aus dem Umrechnungsgrundsatz ( BAG 20. Juni 2000 - 9 AZR 309/99 - AP BUrlG § 3 Fünf-Tage-Woche Nr. 15; ErfK/Gallner, 13. Aufl., BUrlG, § 3 Rdnr. 13; Leinemann/Linck, 2. Aufl., BUrlG, § 3 Rdnr. 30; Hohmeister/Goretzki/Oppermann, BUrlG, 2. Aufl., § 3 Rdnr. 29 f; Arnold/Ackermann/Rambach/Steuerer/Thiel-Koch/Tillmanns/Zimmermann, BUrlG, § 3 Rdnr. 12; Powietzka/Christ, NJW 2010, 3397; Rudkowski, NZA 2012, 74 [75]).

    Rechtsgrundlage der Umrechnung ist § 3 BUrlG, aus dem der Umrechnungsgrundsatz herzuleiten ist (BAG 20. Juni 2000 - 9 AZR 309/99 - aaO; BAG 30. Oktober 2001 - 9 AZR 314/00 - EzA BUrlG § 3 Nr. 23; LAG Hessen 30. Oktober 2012 - 13 Sa 590/12, zitiert nach Juris) .Dabei geht es nicht um eine Kürzung des Urlaubsanspruchs, sondern um eine Anpassung des Urlaubsanspruchs aufgrund des von der Fünf-Tage-Woche abweichenden Arbeitszeitmodells (Powietzka/Christ, NJW 2010, 3397 [3399]; Fieberg, NZA 2010, 925 [927]) .

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Rechtsprechung
   BAG, 17.01.2001 - 5 AZB 18/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,639
BAG, 17.01.2001 - 5 AZB 18/00 (https://dejure.org/2001,639)
BAG, Entscheidung vom 17.01.2001 - 5 AZB 18/00 (https://dejure.org/2001,639)
BAG, Entscheidung vom 17. Januar 2001 - 5 AZB 18/00 (https://dejure.org/2001,639)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Judicialis

    ArbGG § 2 Abs. 1 Nr. 3 a; ; ArbGG § 2 Abs. 1 Nr. 3 b; ; ArbGG § 5 Abs. 1 Satz 1; ; ArbGG § 5 Abs. 1 Satz 2

  • rechtsportal.de

    ArbGG § 2 Abs. 1 Nr. 3a, b, § 5 Abs. 1 S. 1, 2

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • Der Betrieb

    ArbGG § 2 Abs. 1 Nr. 3 a, b; § 5 Abs. 1 Satz 1, Satz 2
    II. Betreiberin einer Backwarenverkaufsstelle

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    Scheinselbständigkeit, stationärer Vertrieb, Betreiber eines Verkaufsstelle für Backwaren, sic-non-Rechtsprechung, Rechtsweg zu den Arbeitsgerichten, Abhängigkeit des Klagebegehrens von Arbeitnehmereigenschaft

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2001, 1374
  • NZA 2001, 341
  • BB 2001, 1309
  • BB 2001, 580
  • DB 2001, 548
  • ARST 2001, 115
 
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Wird zitiert von ... (56)Neu Zitiert selbst (6)

  • LAG Hamburg, 23.03.2000 - 5 Ta 1/00

    Rechtsweg zu den Arbeitsgerichten; Charakter von Franchise-Verträgen unter den

    Auszug aus BAG, 17.01.2001 - 5 AZB 18/00
    Landesarbeitsgericht Hamburg - 5 Ta 1/00 - Beschluß vom 23. März 2000.

    5 AZB 18/00 5 Ta 1/00.

    Die weitere sofortige Beschwerde der Beklagten gegen den Beschluß des Landesarbeitsgerichts Hamburg vom 23. März 2000 - 5 Ta 1/00 - wird zurückgewiesen.

  • BAG, 19.12.2000 - 5 AZB 16/00

    Rechtsweg: Betreiberin eines Geschäftslokals

    Auszug aus BAG, 17.01.2001 - 5 AZB 18/00
    Wegen dieser Doppelrelevanz sind die Gerichte für Arbeitssachen zur Entscheidung über Anträge, wie sie die Klägerin gestellt hat, zuständig, ohne daß es dazu eines Rückgriffs auf § 2 Abs. 3 ArbGG bedürfte (BAG 19. Dezember 2000 - 5 AZB 16/00 zVv.).

    Ist für den (Hilfs-)Antrag der Rechtsweg zu den Gerichten für Arbeitssachen nicht eröffnet, ist das Verfahren über ihn abzutrennen und der Rechtsstreit an das zuständige Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit zu verweisen (BAG 19. Dezember 2000 - 5 AZB 16/00 - zVv.).

  • BVerfG, 31.08.1999 - 1 BvR 1389/97

    Kein verfassungsgerichtlicher Vorgriff bei der Frage, ob im Wege der

    Auszug aus BAG, 17.01.2001 - 5 AZB 18/00
    Gegen letzteres bestehen allerdings in Fällen wie dem vorliegenden grundsätzliche Bedenken unter dem Gesichtspunkt einer Erschleichung des Rechtswegs (vgl. BVerfG 31. August 1999 - 1 BvR 1389/97 - AP ArbGG 1979 § 2 Zuständigkeitsprüfung Nr. 6).
  • BAG, 26.05.1999 - 5 AZR 664/98

    Arbeitnehmerstatus einer stellvertretenden GmbH-Geschäftsführerin

    Auszug aus BAG, 17.01.2001 - 5 AZB 18/00
    Andernfalls sind die Anträge schon deshalb unbegründet (BAG 20. September 2000 - 5 AZR 271/99 - zVv.; BAG 26. Mai 1999 - 5 AZR 664/98 - AP GmbHG § 35 Nr. 10; KR-Friedrich 5. Aufl. § 4 KSchG Rn. 225, 252 mwN).
  • BAG, 17.06.1999 - 5 AZB 23/98

    Rechtsweg - Arbeitnehmerähnliche Person (Motorrad-Rennfahrerin)

    Auszug aus BAG, 17.01.2001 - 5 AZB 18/00
    Für den Klageantrag zu 3 folgt die Zuständigkeit der Gerichte für Arbeitssachen zumindest daraus, daß er als uneigentlicher Hilfsantrag hinsichtlich des Rechtswegs das Schicksal des Hauptantrags teilt (BAG 17. Juni 1999 - 5 AZB 23/98 - AP GVG § 17 a Nr. 39; Reinecke ZfA 1998, 359, 387).
  • BAG, 20.09.2000 - 5 AZR 271/99

    Arbeitnehmerstatus eines Versicherungsvertreters

    Auszug aus BAG, 17.01.2001 - 5 AZB 18/00
    Andernfalls sind die Anträge schon deshalb unbegründet (BAG 20. September 2000 - 5 AZR 271/99 - zVv.; BAG 26. Mai 1999 - 5 AZR 664/98 - AP GmbHG § 35 Nr. 10; KR-Friedrich 5. Aufl. § 4 KSchG Rn. 225, 252 mwN).
  • BAG, 11.06.2003 - 5 AZB 43/02

    Rechtswegzuständigkeit, Zusammenhangsklage

    In diesen Fällen hängt der Erfolg der Klage nach der Antragstellung auch von Tatsachen ab, die zugleich für die Bestimmung des Rechtswegs entscheidend sind (Senat 24. April 1996 - 5 AZB 25/95 - BAGE 83, 40; 17. Januar 2001 - 5 AZB 18/00 - AP ArbGG 1979 § 2 Zuständigkeitsprüfung Nr. 10 = EzA ArbGG 1979 § 2 Nr. 53).

    Andernfalls sind die Anträge schon deshalb unbegründet (Senat 26. Mai 1999 - 5 AZR 664/98 - AP GmbH-Gesetz § 35 Nr. 10 = EzA BGB § 611 Arbeitnehmerbegriff Nr. 76; 20. September 2000 - 5 AZR 271/99 - BAGE 95, 324; 17. Januar 2001 - 5 AZB 18/00 - aaO).

  • BAG, 17.02.2003 - 5 AZB 37/02

    Rechtsweg

    Auf Grund der vom Kläger angekündigten, jeweils als Einheit gemeinten, Klageanträge ist im Rechtsstreit nicht nur zu entscheiden, ob das Vertragsverhältnis der Parteien durch die Kündigungen beendet worden ist, sondern auch, ob dieses Vertragsverhältnis ein Arbeitsverhältnis ist (vgl. Senat 17. Januar 2001 - 5 AZB 18/00 - AP ArbGG 1979 § 2 Zuständigkeitsprüfung Nr. 10 = EzA ArbGG 1979 § 2 Nr. 53).

    Andernfalls wäre die Klage schon deshalb als unbegründet abzuweisen (Senat 20. September 2000 - 5 AZR 271/99 - BAGE 95, 324; 26. Mai 1999 - 5 AZR 664/98 - AP GmbHG § 35 Nr. 10; 17. Januar 2001 aaO).

  • LAG Baden-Württemberg, 15.05.2018 - 9 Ta 16/17

    Rechtsweg zu den Arbeitsgerichten - Fremdgeschäftsführer - GmbH - sic-non-Fall

    Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichtes handelt es sich dann um einen sic-non-Fall (BAG 17. Januar 2001 - 5 AZB 18/00 - NZA 2001, 341, ErfK/Koch ArbGG § 2 Rn. 37), wenn die beantragten Feststellungen voraussetzen, dass im Zeitpunkt der Kündigung ein Arbeitsverhältnis zwischen den Parteien bestanden hat.

    Der bloße Umstand, dass sich aus der bisherigen Antragsfassung und Klagebegründung keine Anhaltspunkte dafür ergeben, dass sich die Klägerin gegen die fristlose Kündigung auch dann zur Wehr setzen will, wenn sie keine Arbeitnehmerin der Beklagten ist, reicht angesichts der weitreichenden Folgen nicht aus (so aber wohl BAG 17. Januar 2001 - 5 AZB 18/00 - NZA 2001, 341).

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Rechtsprechung
   BAG, 21.11.2000 - 9 AZR 654/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,4757
BAG, 21.11.2000 - 9 AZR 654/99 (https://dejure.org/2000,4757)
BAG, Entscheidung vom 21.11.2000 - 9 AZR 654/99 (https://dejure.org/2000,4757)
BAG, Entscheidung vom 21. November 2000 - 9 AZR 654/99 (https://dejure.org/2000,4757)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Judicialis

    BUrlG § 7; ; Bundesmanteltarifvertrag für die Arbeitnehmer der Arbeiterwohlfahrt (BMT-AW II) § 36; ; Bundesmanteltarifvertrag für die Arbeitnehmer der Arbeiterwohlfahrt (BMT-AW II) § 39

  • rechtsportal.de
  • Der Betrieb

    BUrlG § 7; Bundesmanteltarifvertrag für die Arbeitnehmer der Arbeiterwohlfahrt (BMT-AW II) §§ 36, 39
    Voller Urlaubsanspruch bei Zurruhesetzung mit Erreichen der Altersgrenze von 65 Jahren

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2001, 619
  • BB 2001, 683
  • DB 2001, 1153
  • ARST 2001, 115
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerfG, 28.01.1987 - 1 BvR 455/82

    Altersruhegeld

    Auszug aus BAG, 21.11.2000 - 9 AZR 654/99
    bb) Die von der Klägerin angezogene Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (28. Januar 1987 - 1 BvR 455/82 - BVerfGE 74, 163) rechtfertigt kein anderes Ergebnis.
  • BAG, 19.06.2018 - 9 AZR 564/17

    Tarifbegriff "wegen Erreichung der Altersgrenze"

    (3) Der Gebrauch des Begriffs "Altersgrenze" im Singular als Grund für die Beendigung des Arbeitsverhältnisses könnte zwar dafür sprechen, dass nach Nr. 3.4 Satz 3 UrlTV Voraussetzung für einen ungekürzten Urlaubsanspruch das Erreichen der Regelaltersgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung ist (vgl. zu § 36 Nr. 11 BMT-AW II BAG 21. November 2000 - 9 AZR 654/99 - zu I 3 a der Gründe) .
  • LAG Berlin-Brandenburg, 13.07.2017 - 18 Sa 81/17

    Umfang des Urlaubsanspruchs bei unterjährigem Ausscheiden aus dem

    (BAG, Urteil vom 21. November 2000 - 9 AZR 654/99 -, zitiert nach juris).

    Aus diesem Grunde gehen auch die Bedenken des Klägers gegen eine Übertragung der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 21.11.2000 ( 9 AZR 654/99) auf den vorliegenden Sachverhalt fehl.

  • LAG Baden-Württemberg, 08.07.2016 - 9 Sa 16/16

    Auslegung - Manteltarifvertrag für die chemische Industrie - Teilurlaub -

    Das Arbeitsgericht hat insbesondere auch die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 21.11.2000, 9 AZR 654/99 auf den vorliegenden Sachverhalt mit zutreffendem Ergebnis angewandt.

    e) Aus diesem Grunde gehen auch die Bedenken des Klägers gegen eine Übertragung der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 21.11.2000 (9 AZR 654/99) auf den vorliegenden Sachverhalt fehl.

  • LAG Hessen, 19.12.2017 - 12 Sa 265/17

    § 16 Ziffer 3 MTV Metall- u. Elektroindustrie, §§ 35 ff. SGB VI

    Hierin unterscheidet sich der Tarifvertrag von der tariflichen Regelung, die Gegenstand der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 21. November 2000 (9 AZR 654/99, NZA 2001, 619 [BAG 21.11.2000 - 9 AZR 654/99] ) war.
  • LAG Berlin-Brandenburg, 11.08.2017 - 22 Sa 10/17

    Urlaubsabgeltung

    Dafür, dass es sich hierbei um die Regelaltersgrenze nach § 35 SGB VI handeln sollte, spricht, dass dies der allgemeine Fall eines Ausscheidens wegen des Bezugs einer (Regel-) Altersrente ist (so auch BAG 21.11.2000 - 9 AZR 654/99 - Rn. 23; LAG Baden-Württemberg 08.07.2016 - 9 Sa 16/16 Rn. 32).
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Rechtsprechung
   LAG Hessen, 31.10.2000 - 9 Sa 2072/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,8900
LAG Hessen, 31.10.2000 - 9 Sa 2072/99 (https://dejure.org/2000,8900)
LAG Hessen, Entscheidung vom 31.10.2000 - 9 Sa 2072/99 (https://dejure.org/2000,8900)
LAG Hessen, Entscheidung vom 31. Oktober 2000 - 9 Sa 2072/99 (https://dejure.org/2000,8900)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Entscheidung nach Aktenlage nach vorhergehender Güteverhandlung; Arbeitsgerichtliche Güteverhandlung als mündliche Verhandlung im Sinne des § 251 Absatz 2 Satz 1 Zivilprozessordnung (ZPO); Tarifliche Lohneingruppierung bei Flughafenmitarbeitern im Bodenverkehrsdienst; ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2001, 517
  • BB 2001, 1205
  • ARST 2001, 115
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (14)

  • ArbG Stuttgart, 07.03.2017 - 25 Ca 5337/16

    Flucht in die Säumnis - richterlicher Hinweis - Befangenheit - Entscheidung nach

    In der Rechtsprechung und im Schrifttum ist sehr umstritten, ob im arbeitsgerichtlichen Verfahren bereits im ersten Kammertermin eine Entscheidung nach Aktenlage ergehen kann ( dafür : ArbG Stuttgart 05.12.2013 - 5 Ca 5903/13 - mwN; LAG Berlin 03.02.1997 - 9 Sa 133/96 - Hessisches LAG 31.10.2000 - 9 Sa 2072/99 - ArbG Köln 08.03.2013 - 2 Ca 4314/12 - und 02.09.2011 - 2 Ca 2969/11 - Schwab/Weth-Korinth, 4. Aufl. § 59 ArbGG Rn. 53; Natter/Gross-Rieker ArbGG § 55 ArbGG Rn. 9; Gravenhorst, jurisPR-ArbR 31/2011, Anm. 6; dagegen : Hessisches LAG 10.11.2015 - 15 Sa 476/15 - LAG Hamm 04.03.2011 - 18 Sa 907/19 - Hessisches LAG 05.11.2010 - 3 Sa 602/10 - LAG Bremen 25.06.2003 - 2 Sa 67/03 - GMP-Germelmann ArbGG 8. Aufl. § 55 Rn. 17; ErfK/Koch 16. Aufl.§ 55 ArbGG Rn. 4).
  • LAG Hamm, 01.06.2012 - 18 Sa 683/11

    Zurückverweisung des Rechtsstreits bei unzulässiger Entscheidung nach Aktenlage;

    in: Bader/Creutzfeld/Friedrich, 5. Aufl. 2008, § 55 ArbGG Randnr. 9; Germelmann, 7. Aufl. 2009, § 55 ArbGG Randnr. 17; Gift/Baur, Das Urteilsverfahren vor den Gerichten für Arbeitssachen, 1993, E 639; Helml, in: Hauck/Helml/Biebl, 4. Auflage 2011, § 59 ArbGG Randnr. 32; Kloppenburg/Ziemann, in: Düwell/Lipke, 2. Aufl. 2005, § 59 ArbGG Randnr. 32; Koch, in: Erfurter Kommentar zum Arbeitsrecht, 11. Aufl. 2011, § 55 ArbGG Randnr. 4; Lakies, Arbeitsgerichtsgesetz Basiskommentar, 2010, § 59 ArbGG Randnr. 29; Schütz, in: GK-ArbGG, Stand März 2008, § 59 ArbGG Randnr. 51; a. A. LAG Berlin, Urteil vom 03.02.1997 - 9 Sa 133/96, LAGE Nr. 1 zu § 251a ZPO; LAG Frankfurt a. M., Urteil vom 31.10.2000 - 9 Sa 2072/99, MDR 2001, 517; Berscheid/Korinth in Schwab/Weth, 2. Aufl. 2008, § 59 ArbGG Randnr. 53; Friedrich, in: Bader/Creutzfeld/Friedrich, § 68 ArbGG Randnr. 2; Gravenhorst, jurisPR-ArbR 31/2011, Anm. 6; Lepke, DB 1997, 1564 ff. m. w. N.; für die Zulässigkeit eines Urteils nach Lage der Akten bei Säumnis beider Parteien Germelmann, § 55 ArbGG Randnr. 18; Rieker, in: Natter/Gross, Arbeitsgerichtsgesetz Handkommentar, 2010, § 55 ArbGG Randnr. 9).
  • ArbG Köln, 24.07.2018 - 8 Ca 2481/18

    Urteil nach Lage der Akten, Güteverhandlung

    B. LAG Köln, Urteil vom 12.10.2017, 7 Sa 68/17, juris; LAG Hessen, Urteil vom 31.10.2000, 9 Sa 2072/99; ArbG Köln, Urteil vom 02.09.2011, 2 Ca 2969/11, juris, m. w. N., in der Literatur z. B. Germelmann u. a., ArbGG, 9. Auflage 2017, § 59, Rn 21; Lepke, DB 1997, S. 1564 ff.; a. A. zuletzt - allerdings ohne Auseinandersetzung mit dem abweichenden Wortlaut in § 54 Abs. 1 Satz 1 ArbGG einerseits und § 278 Abs. 2 Satz 1 ZPO andererseits: LAG Köln, Urteil vom 10.04.2018, 4 Sa 1024/16).
  • LAG Köln, 10.04.2018 - 4 Sa 1024/16

    Erlass eines Urteils nach Lage der Akten nach Durchführung lediglich eines

                  In früheren Entscheidungen wird zum Teil die Auffassung vertreten, dass auch im ersten Kammertermin ein Urteil nach Aktenlage gemäß §§ 251a, 331a ZPO ergehen könne, wenn eine Güteverhandlung stattgefunden habe, in der die Sach- und Rechtslage erörtert worden sei (LAG Berlin, Urteil vom 03.02.1997 - 9 Sa 133/96 - juris (nur Leitsatz); LAG Hessen, Urteil vom 31.10.2000 - 9 Sa 2072/99 -, Rn. 25, juris; so auch Germelmann/Matthes/Prütting, 9. Aufl. 2017, § 59 ArbGG Rn. 21; Gravenhorst, jurisPR-ArbR 31/2011 Anm. 6).
  • ArbG Herne, 29.03.2011 - 3 Ca 3804/09

    Entscheidung nach Lage der Akten; Ausschlussfrist; Verletzung des

    § 251 a Abs. 2 S. 1 ZPO ist im arbeitsgerichtlichen Verfahren auch nur gem. § 46 Abs. 2 ArbGG "entsprechend" anzuwenden, somit unter Berücksichtigung der Besonderheiten des arbeitsgerichtlichen Verfahrensablaufs (LAG Hessen, Urteil vom 31.10.2000, 9 Sa 2072/99, juris; Arbeitsgericht Ulm, Urteil vom 20.02.2009, 6 Ca 33/08, juris).
  • ArbG Ulm, 20.02.2009 - 6 Ca 33/08

    Entscheidung nach Lage der Akten - Nichtverhandeln im Kammertermin

    Die Frage, ob als mündliche Verhandlung i. S. von § 251 a Abs. 2 S. 1 ZPO eine arbeitsgerichtliche Güteverhandlung genügt, ist umstritten (vgl. LAG Hessen Urteil v. 31.10.2000 - 9 Sa 2072/99 m.w.N.; Germelmann in Germelmann/Matthes/Prütting/Müller-Glöge, Arbeitsgerichtsgesetz, 6. Auflage, § 5 n. 18), aber jedenfalls dann zu bejahen, wenn gem. § 54 Abs. 4 ArbGG nach erfolgloser Güteverhandlung ein besonderer Termin zur streitigen Verhandlung anberaumt worden ist.

    § 251 a Abs. 2 S. 1 ZPO unterscheidet zwar naturgemäß für den ordentlichen Zivilprozess nicht zwischen verschiedenen Arten von mündlicher Verhandlung, ist aber im arbeitsgerichtlichen Verfahren nur "entsprechend" anzuwenden, § 46 Abs. 2 ArbGG , also unter Berücksichtigung der Besonderheiten des arbeitsgerichtlichen Verfahrensablaufs (vgl. LAG Hessen Urteil v. 31.10.2000 - 9 Sa 2072/99).

  • LAG Hamm, 04.03.2011 - 18 Sa 907/10

    Zurückverweisung des Kündigungsrechtsstreits bei unzulässigem Urteil nach

    Die Erörterung der Sach- und Rechtslage im Gütetermin ist keine mündliche Verhandlung im Sinne des § 251a Abs. 2 Satz 1 ZPO, so dass ein Urteil nach Lage der Akten nicht ergehen darf (LAG Bremen, Urteil vom 25.06.2009 - 2 Sa 67/03, juris; Creutzfeld in Bader/Creutzfeld/Friedrich, 5. Aufl. 2008, § 55 ArbGG Randnr. 9; Germelmann, 7. Aufl. 2009, § 55 ArbGG Randnr. 17; Gift/Baur, Das Urteilsverfahren vor den Gerichten für Arbeitssachen, 1993, E 639; Helml in Hauck/Helml/Biebl, 4. Auflage 2011, § 59 ArbGG Randnr. 32; Kloppenburg/Ziemann in Düwell/Lipke, 2. Aufl. 2005, § 59 ArbGG Randnr. 32; Koch in Erfurter Kommentar zum Arbeitsrecht, 11. Aufl. 2011, § 55 ArbGG Randnr. 4; Lakies, Arbeitsgerichtsgesetz Basiskommentar, 2010, § 59 ArbGG Randnr. 29; Schütz in GK-ArbGG, Stand März 2008, § 59 ArbGG Randnr. 51; a. A. LAG Berlin, Urteil vom 03.02.1997 - 9 Sa 133/96, LAGE Nr. 1 zu § 251a ZPO; LAG Frankfurt a. M., Urteil vom 31.10.2000 - 9 Sa 2072/99, MDR 2001, 517; Berscheid/Korinth in Schwab/Weth, 2. Aufl. 2008, § 59 ArbGG Randnr. 53; Friedrich in Bader/Creutzfeld/Friedrich, § 68 ArbGG Randnr. 2; Lepke, DB 1997, 1564 ff. m.w.N.; für die Zulässigkeit eines Urteils nach Lage der Akten bei Säumnis beider Parteien Germelmann, § 55 ArbGG Randnr. 18; Rieker in Natter/Gross, Arbeitsgerichtsgesetz Handkommentar, 2010, § 55 ArbGG Randnr. 9).
  • LAG Hamm, 20.07.2011 - 2 Sa 422/11

    Entscheidung nach Aktenlage im ersten Kammertermin unzulässig; Gütetermin keine

    Es wird zwar teilweise die Ansicht vertreten, dass im arbeitsgerichtlichen Verfahren im ersten Kammertermin ein Urteil nach Aktenlage gemäß §§ 251 a, 331 a ZPO gefällt werden kann, wenn eine Güteverhandlung stattgefunden hat, in der die Sach- und Rechtslage erörtert worden ist (so: LAG Berlin, Urteil v. 03.02.1997 - 9 Sa 133/96, LAGE § 251 a ZPO Nr. 1; LAG Hessen, Urteil v. 31.10.2000 - 9 Sa 2072/99, MDR 2001, 517; Korinth in Schwab/Weth, 3. Aufl. 2011, § 59 ArbGG Rdnr.53; Lepke DB 1997, 1564 ff.).
  • LAG Bremen, 25.06.2003 - 2 Sa 67/03

    Voraussetzungen für eine Zurückverweisung des Rechtsstreits an das Arbeitsgericht

    Die vom Arbeitsgericht zitierte Auffassung Lepkes und hessischer Arbeitsgerichte (Lepke, DB 1997, 1564 ff.; LAG Frankfurt, BB 2001, 1205; LAG Berlin, LAGE Nr. 1 zu § 251 a ZPO) lässt sich nach der Entscheidung des BAG nicht mehr aufrechterhalten.
  • LAG Hessen, 10.11.2015 - 15 Sa 476/15

    Voraussetzung einer Entscheidung nach Lage der Akten ist, dass zuvor in einem

    Ob die Erörterung der Parteien im Gütetermin als ein "Verhandeln" in diesem Sinne aufgefasst werden kann, ist streitig (LAG Hessen 31. Oktober 2000 - 9 Sa 2072/99 - MDR 2001, 517; Germelmann, in G/M/P/M-G, ArbGG, 7. Aufl., § 55 Rz. 18; Korinth/Nause, in Schwab/Weth, ArbGG, 4. Aufl., § 54 Rz. 38; Musielak/Stadler, ZPO, 10. Aufl., § 251a Rz. 2).
  • LAG Hessen, 05.11.2010 - 3 Sa 602/10

    Auszahlung einer Abfindung - Entscheidung nach Aktenlage - Ersatz eines

  • LAG Baden-Württemberg, 19.08.2021 - 17 Sa 66/20

    Urteil nach Aktenlage - fehlender Sachantrag - Keine Zurückverweisung an das

  • ArbG Düsseldorf, 17.09.2020 - 12 Ca 2521/20

    Erlass eines Urteils nach Aktenlage - Voraussetzungen

  • ArbG Köln, 08.03.2013 - 2 Ca 4314/12

    Entscheidung nach Lage der Akten; Aktenlage; mündliche Verhandlung; Säumnis

  • ArbG Herford, 19.05.2010 - 2 Ca 1712/09

    Entscheidung nach Lage der Akten im ersten Kammertermin möglich; zum

  • ArbG Köln, 21.02.2018 - 9 Ca 5912/17
  • ArbG Köln, 02.09.2011 - 2 Ca 2969/11

    Aktenlageentscheidung; mündliche Verhandlung

  • ArbG Celle, 30.12.2008 - 2 Ca 195/08

    Bewerbung muss ernsthaft sein, damit eine Benachteiligung im Rechtssinne

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Rechtsprechung
   LAG Köln, 15.11.2000 - 3 TaBV 55/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,4223
LAG Köln, 15.11.2000 - 3 TaBV 55/00 (https://dejure.org/2000,4223)
LAG Köln, Entscheidung vom 15.11.2000 - 3 TaBV 55/00 (https://dejure.org/2000,4223)
LAG Köln, Entscheidung vom 15. November 2000 - 3 TaBV 55/00 (https://dejure.org/2000,4223)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    BetrVG § 40; BRAO § 43a Abs. 4
    Kosten des Betriebsrats, Bewilligung desselben Rechtsanwalts durch Betriebsrat und Betriebsratsmitglied in einem Beschlussverfahren nach § 103 BetrVG

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ARST 2001, 115
  • NZA-RR 2001, 253
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG München, 02.10.1996 - 21 U 3394/96

    Honoraranspruch eines Rechtsanwalts bei Vorwurf des Verstoßes gegen das

    Auszug aus LAG Köln, 15.11.2000 - 3 TaBV 55/00
    Wäre der Betriebsrat in diesem Sinne ungerechtfertigt bereichert, käme es in Betracht, dass der Arbeitgeber ihn von dem Anspruch des Rechtsanwalts B aus § 812 BGB freizustellen hätte, sofern einem Anspruch des Rechtsanwalt B nicht § 817 BGB entgegenstände (vgl. zu diesem Gesichtspunkt auch OLG München NJW 1997, 1313, 1314).
  • BGH, 23.04.2009 - IX ZR 167/07

    Zulässigkeit der Vereinbarung der Zahlung einer "Vergleichsgebühr für den Fall

    Soweit sich die Revisionsbegründung der Beklagten für die von ihr vertretene Ansicht, die Nichtigkeitsfolge erfasse unterschiedslos - und rückwirkend - alle Mandatsverhältnisse, auf eine Entscheidung des LAG Köln (NZA-RR 2001, 253, 254) stützt, kann dieser Entscheidung nicht entnommen werden, dass die Nichtigkeitsfolge auf beide Mandatsverhältnisse anzuwenden ist, wenn der Anwalt diese zeitlich gestaffelt nacheinander wahrnimmt.
  • LG Köln, 21.11.2012 - 9 S 69/12

    Bei gleichzeitiger Beratung eines scheidungswilligen Ehepaares kann der

    Die Kammer folgt in dieser vom BGH bislang offen gelassenen Frage (vgl. BGH, Urt. v. 23.10.2003 - IX ZR 270/02 = NJW 2004, 1169; Urt. v. 23.04.2009 - IX ZR 167/07 = NJW 2009, 3297) der wohl überwiegenden Meinung (so auch OLG Karlsruhe, Urt. v. 26.04.2001 - 2 U 1/00 = NJW 2001, 3197; LAG Köln, Beschl. v. 15.11.2000 - 3 TaBV 55/00 = NZA-RR 2001, 253; KG Berlin, Urt. v. 12.07.2007 - 16 U 62/06 = NJW 2008, 1458; OLG Hamm, Urt. v. 13.09.2007 - 28 U 33/05; ebenso mit umfassender Argumentation: Deckenbrock, AnwBl. 2010, 221 m.w.N.; Henssler/Prütting, a.a.O., § 43a Rn. 210).

    Ob aus der Anwendbarkeit von § 134 BGB folgt, dass dem Anwalt von vornherein keine gesetzlichen Ansprüche zustehen (so LAG Köln, Beschl. v. 15.11.2000 - 3 TaBV 55/00 = NZA-RR 2001, 253; LG Freiburg, Urt. v. 09.06.2009 - 6 O 86/07; vgl. die Nachweise bei Deckenbrock, AnwBl. 2010, 221), kann dabei letztlich offen bleiben.

  • OLG Hamm, 13.09.2007 - 28 U 33/05

    Rechtsfolgen eines Verstoßes gegen das Verbot der Wahrnehmung widerstreitender

    Diese Konsequenz der Unwirksamkeit bezieht sich jedoch nicht auf das im chronologischen Ablauf erste, sondern nur auf das unter Missachtung des § 43a IV BRAO aufgenommene zweite Mandat (anderer Ansicht allerdings LAG Köln NZA-RR 2001, 253 und dem offenbar folgend: Kleine-Cosack, Bundesrechtsanwaltsordnung, 4. Auflage, § 43a Rdz. 123 - beide Verträge seien nichtig, ein anwaltlicher Gebührenanspruch könne sich aber aus § 812 BGB ergeben, wenn nicht § 817 BGB entgegenstehe).
  • LAG Hamm, 10.10.2003 - 10 TaBV 94/03

    Kosten der Prozessvertretung des Betriebsrats im Beschlussverfahren

    Mit der angefochtenen Entscheidung und mit dem Landesarbeitsgericht Köln ist auch die Beschwerdekammer der Auffassung, dass ein Rechtsanwalt widerstreitende Interessen im Sinne des § 43 a Abs. 4 BRAO vertritt, wenn er gleichzeitig die Vertretung des Betriebsrates in einem Verfahren nach § 103 BetrVG und das Mandat für das zu kündigende Betriebsratsmitglied übernimmt (LAG Köln, Beschluss vom 15.11.2000 - LAGE BetrVG 1972 § 40 Nr. 66 = NZA-RR 2001, 253; ebenso: Fitting, a.a.O., § 40 Rz. 29; Wiese/Weber, GK-BetrVG, 7. Aufl., § 40 Rz. 96).
  • KG, 12.07.2007 - 16 U 62/06

    Rechtsanwaltsvertrag: Vergütungsanspruch bei gemeinsamer anwaltlicher Beratung

    Der zumindest fahrlässige Pflichtverstoß gegen die Vorschrift des § 43 a Abs. 4 BRAO, die ein gesetzliches Verbot iSd. § 134 BGB darstellt, führt zur Nichtigkeit des anwaltlichen Geschäftsbesorgungsvertrages gemäß § 134 BGB (vgl. OLG Karlsruhe, NJW 2001, 3197, 3199; LAG Köln, NZA-RR 2001, 253, 254; Sieg in Zugehör/Fischer/Sieg/Schlee, Handbuch der Anwaltshaftung, 2. Aufl., Rn. 776; Palandt-Heinrichs, BGB, 66. Aufl., § 134 Rn. 20).
  • AG Duisburg, 08.10.2007 - 62 IN 32/07

    Gleichzeitige anwaltliche Vertretung eines Drittschuldners und eines

    c) Der Verstoß gegen das Verbot des § 43a Abs. 4 BRAO hat unter den vorliegenden Umständen zur Folge, dass nicht nur der Anwaltsvertrag, sondern auch die auf ihm beruhende Vollmacht zur Vertretung in der Gläubigerversammlung nichtig ist (§§ 134, 139 BGB; LG Hamburg NZI 2007, 415 f.; Frind NZI 2007, 374, 377; vgl. auch LAG Köln NZA-RR 2001, 253; LAG Hamm NZA-RR 2004, 262 f.; OLG Koblenz NZG 2007, 458, 459 = NJW-RR 2007, 1003).
  • LAG Niedersachsen, 04.11.2003 - 12 TaBV 104/02

    Anwaltsvertrag; Anwaltsvertretung; Betriebsrat; Betriebsratsmitglied;

    Beschluss vom 15.11.2000, 3 TaBV 55/00 = LAGE Nr. 66 zu § 40 BetrVG 1972 im Anschluss an LAG Hannover Beschluss vom 1.7.2003, 13 TaBV 6/03).

    Sie hat unter Bezugnahme auf eine Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Köln - Beschluß vom 15. November 2000, 3 TaBV 55/00 - die Auffassung vertreten, durch die Doppelmandatierung der Rechtsanwälte S. und Kollegen sowohl durch den Betriebsrat als auch das beteiligte Betriebsratsmitglied A. sei gegen das Verbot der Vertretung bei widerstreitenden Interessen gemäß § 43 a Abs. 4 BRAGO verstoßen worden mit der Folge, daß die geschlossenen Geschäftsbesorgungsverträge nichtig seien und demgemäß keine Ansprüche des Betriebsrats auf Freistellung der Rechtsanwaltskosten und Verpflichtung der Arbeitgeberin zur Zahlung dieser Kosten bestünden.

  • LAG Niedersachsen, 01.07.2003 - 13 TaBV 6/03

    Widerstreitende Interessen im arbeitsgerichtlichen Verfahren; Wirksamkeit des

    Das LAG Köln (Beschluss vom 15.11.2000, 3 TaBV 55/00, LAGE § 40 BetrVG 1972 Nr. 66) hat bei Vertretung von Betriebsrat und beteiligtem Betriebsratsmitglied in einem Zustimmungsersetzungsverfahren widerstreitende Interessen und damit Nichtigkeit des Geschäftsbesorgungsvertrages angenommen.
  • ArbG Frankfurt/Main, 24.09.2001 - 18 BV 187/01

    Wirksamkeit einer Betriebsratswahl; Vorliegen eines groben und offensichtlichen

    Die Arbeitgeberinnen vertreten unter Bezugnahme auf eine Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Köln (Beschluss vom 15.11.2000, Az. 3 TaBV 55/00 , Bl. 241 f d.A.) die Auffassung, der Geschäftsbesorgungsvertrag des Betriebsrats mit seiner Verfahrensbevollmächtigten sei sowohl bezüglich des Verfahrens 5 BV 180/01 als auch bezüglich des vorliegenden Beschlussverfahrens unwirksam, der Betriebsrat sei im vorliegenden Beschlussverfahren nicht vertreten.
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Rechtsprechung
   LAG Köln, 29.12.2000 - 8 Ta 230/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,8227
LAG Köln, 29.12.2000 - 8 Ta 230/00 (https://dejure.org/2000,8227)
LAG Köln, Entscheidung vom 29.12.2000 - 8 Ta 230/00 (https://dejure.org/2000,8227)
LAG Köln, Entscheidung vom 29. Dezember 2000 - 8 Ta 230/00 (https://dejure.org/2000,8227)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Beendigung eines Arbeitsverhältnisses durch gerichtlichen Vergleich; Beschwerde gegen die Festsetzung des Streitwertes im arbeitsgerichtlichen Verfahren; Erhöhung des Streitwertes durch Vereinbarung einer Abfindung und eines qualifizierten Zeugnisses im ...

  • rechtsportal.de

    Streitwert; Vergleich; Mehrwert; Zeugnis; Abfindung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ARST 2001, 115
  • NZA-RR 2001, 324
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • BAG, 26.06.1986 - 2 AZR 522/85

    Kostenentscheidung: Teilunterliegen bei bezifferter Abfindung

    Auszug aus LAG Köln, 29.12.2000 - 8 Ta 230/00
    Nach § 12 Abs. 7 S. 1 ist eine Abfindung bei der Streitwertbewertung aber selbst dann nicht zu berücksichtigen, wenn der Arbeitnehmer den Auflösungsantrag stellt und dabei den Abfindungsbetrag seinerseits beziffert (BAG vom 26.06.1986, NZA 1987, 139 ; Germelmann/Matthes/Prütting, Arbeitsgerichtsgesetz , 3. Aufl., § 12 Rz 115 m. w. N.).
  • LAG Köln, 29.03.2007 - 3 Ta 58/07

    Streitwert; Vergleichsmehrwert; Zeugnis; Urlaubsabgeltung

    Genau dies ist aber hinsichtlich solcher Regelungsgegenstände, die bis zum Vergleichsschluss zwischen den Parteien nicht im Streit waren, nicht der Fall (vgl. Landesarbeitsgericht Köln, Beschluss vom 29.12.2000 - 8 Ta 230/00 - NZA-RR 2001, 324, 325; Landesarbeitsgericht Köln, Beschluss vom 21.06.2002 - 7 Ta 59/02 - MDR 2002, 1441, 1442; Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 19.10.2004 - 9 Ta 208/04 - NZA-RR 2005, 211, 212).
  • LAG Köln, 29.12.2004 - 9 Ta 410/04

    Gebührenstreitwert bei Auflösungsantrag neben Kündigungsschutzantrag - keine

    Eine zusätzliche Bewertung des Auflösungsantrages widerspricht sowohl Wortlaut als auch Sinn und Zweck der gesetzlichen Regelung in § 12 Abs. 7 S. 1 Halbsatz 2 ArbGG, wonach eine Abfindung nicht hinzugerechnet wird (so zutreffend LAG München, Beschluss vom 14. September 2001 - 4 Ta 200/01 - LAG Hamburg, Beschluss vom 3. September 2003 - 4 Ta 11/03 - LAG Köln vom 29.12.2000 - 8 Ta 230/00 - KR-Spilger, 6. Aufl., § 9 KSchG Rdn. 94; Schwab/Weth/Vollstädt, ArbGG, § 12 Rdn. 190 f.; a. A. LAG Berlin, Beschluss vom 30. Dezember 1999 - 7 Ta 6121/99 - Germelmann-Matthes-Prütting-Müller-Glöge, ArbGG, 5. Aufl., § 12 Rdn. 115; Meier, Streitwerte im Arbeitsrecht, "Auflösungsantrag" Rdn. 101 ff.).
  • LAG Sachsen, 07.07.2009 - 4 Ta 59/09

    Gegenstandswert für Mehrvergleich über qualifiziertes Zeugnis

    Der Auffassung, dass die vom Arbeitgeber im Vergleich übernommene Verpflichtung zur Erteilung eines qualifizierten Zeugnisses mangels konkreter Festlegungen ohne wirtschaftlichen Wert sei und daher keine Bedeutung für den Vergleichswert habe (so LAG Köln vom 29.12.2000 - 8 Ta 230/00 - ARST 2001, 115 = AR-Blattei ES 160.13 Nr. 220; LAG Schleswig-Holstein vom 16.10.2000 - 3 Ta 119/00 - JurBüro 2001, 196 ; LAG Baden-Württemberg vom 06.06.1983 - 1 Ta 109/83 - DB 1984, 784; Wielgoss JurBüro 1999, 629), kann nach Ansicht von Wenzel in GK- ArbGG (§ 12 Rdnr. 331) schon deshalb nicht gefolgt werden, weil der Arbeitgeber durch die Zwangsmittel des § 888 ZPO zur Zeugnisausstellung angehalten werden kann.
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