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   OVG Rheinland-Pfalz, 16.05.2012 - 8 A 10042/12.OVG   

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https://dejure.org/2012,12771
OVG Rheinland-Pfalz, 16.05.2012 - 8 A 10042/12.OVG (https://dejure.org/2012,12771)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 16.05.2012 - 8 A 10042/12.OVG (https://dejure.org/2012,12771)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 16. Mai 2012 - 8 A 10042/12.OVG (https://dejure.org/2012,12771)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 1004 BGB, § 906 BGB, § 22 Abs 1a S 1 BImSchG, § 22 Abs 1a S 2 BImSchG
    Unterlassungsanspruch - von einer Ganztagsschule ausgehende Lärmbeeinträchtigungen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zumutbarkeit der Geräuscheinwirkungen von Ganztagsschulkindern auf einem öffentlichen Kinderspielplatz für die benachbarten Anwohner; Privilegierung des von Kindertagesstätten, Kinderspielplätzen u.ä. Einrichtungen durch Kinder hervorgerufenen Lärms gem. § 22 Abs. 1a ...

  • esovgrp.de

    BGB § 906,BGB § ... 1004,BImSchG § 22,BImSchG § 22 Abs 1a,BImSchG § 22 Abs 1a S 1,BImSchG § 22 Abs 1a S 2,GG Art 2,GG Art 2 Abs 2,GG Art 2 Abs 2 S 1,GG Art 14,GG Art 14 Abs 1,GG Art 14 Abs 1 S 1,ImSchG § 3,ImSchG § 3 Abs 2
    Alternative, Anlage, anlagenbezogener Lärm, Ganztagsschule, Geräuscheinwirkung, Geräuscheinwirkung durch Kinder, Grundschule, Immissionsschutzrecht, Kind, Kinderlärm, Kinderspielplatz, Lärm, Nachmittag, Pausenhof, Regelfall, Regelwerk, Schule, Schulhof, Schulhoflärm, ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zumutbarkeit der Geräuscheinwirkungen von Ganztagsschulkindern auf einem öffentlichen Kinderspielplatz für die benachbarten Anwohner; Privilegierung des von Kindertagesstätten, Kinderspielplätzen u.ä. Einrichtungen durch Kinder hervorgerufenen Lärms gem. § 22 Abs. 1a ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Spielplatzlärm ist hinzunehmen!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (11)

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Lärm eines Kinderspielplatzes für Nachbarin zumutbar

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Lärmiger Kinderspielplatz ist hinzunehmen

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Kinderlärm ist keine "schädliche Umwelteinwirkung"

  • hausundgrund-rheinland.de (Kurzinformation)

    Lärm eines Kinderspielplatzes für Nachbarin zumutbar

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Kinderlärm von einem Spielplatz ist zumutbar

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Anwohner von Spielplätzen müssen Kinderlärm hinnehmen

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Nachbarn müssen Lärm eines Kinderspielplatzes hinnehmen - Geräusche spielender Kinder sind als Ausdruck kindlicher Entwicklung und Entfaltung grundsätzlich zumutbar

  • 123recht.net (Kurzinformation)

    Gewöhnlicher Kinderlärm von einem Spielplatz ist zumutbar und kein Verstoß gegen Immissionsschutzgrenzwerte // Grenzen des Immissionsschutzes gelten nicht für Kinderlärm

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2012, 1347
  • DVBl 2012, 1052
  • DÖV 2012, 738
  • AS 41, 91
  • BauR 2012, 1373
  • ZfBR 2012, 580
 
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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 11.02.2003 - 7 B 88.02

    Anlagentyp; Bolzplatz für Kinder; Einzelfallwürdigung; Lärmimmissionen;

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 16.05.2012 - 8 A 10042/12
    Bereits in der bisherigen Rechtsprechung war allgemein anerkannt, dass Kinder lauter sein dürfen als andere Geräuschquellen; Kinderlärm kann sich danach auch dann in den Grenzen des sozial Üblichen und Tolerierbaren halten, wenn Grenz- oder Richtwerte lärmtechnischer Regelwerke überschritten werden (vgl. BVerwG, Urteil vom 12. Dezember 1991 - 4 C 5/88 -,NJW 1992, 1779 und juris, Rn. 18 f.; Beschluss vom 11. Februar 2003 - 7 B 88/02 -, NVwZ 2003, 751 [752]; Rojahn, ZfBR 2010, 752 [755] m.w.N.).

    Zunächst verbietet § 22 Abs. 1a Satz 2 BImSchG, bei der Beurteilung der Geräuscheinwirkungen durch Kinder auf Immissionsgrenz- und -richtwerte technischer Regelwerke abzustellen (so bereits: BVerwG, Beschluss vom 11. Februar 2003 a.a.O.).

  • BVerwG, 19.01.1989 - 7 C 77.87

    Nachbarrechtlicher Abwehranspruch gegen Lärmbelästigungen durch eine

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 16.05.2012 - 8 A 10042/12
    Mit diesem Anspruch, dessen Grundlage aus dem grundrechtlichen Abwehranspruch nach Art. 2 Abs. 2 Satz 1 und Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG oder aus einer analogen Anwendung der §§ 1004 und 906 BGB hergeleitet wird, kann sich der Betroffene gegen eine Beeinträchtigung zur Wehr setzen, die Folge eines schlicht hoheitlichen Handelns der Verwaltung ist und sich als unzumutbar erweist (vgl. BVerwG, Urteil vom 19. Januar 1998 - 7 C 77.87 -, BVerwGE 81, 197 und juris Rn. 17; OVG RP, Urteil vom 23. Januar 2010 - 8 A 10357/10.OVG -, ESOVGRP; Beschluss vom 17. März 2011 - 8 A 11279/10.OVG -).
  • BVerwG, 12.12.1991 - 4 C 5.88

    Bauplanungsrecht: Zulässigkeit von Kinderspielplätzen

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 16.05.2012 - 8 A 10042/12
    Bereits in der bisherigen Rechtsprechung war allgemein anerkannt, dass Kinder lauter sein dürfen als andere Geräuschquellen; Kinderlärm kann sich danach auch dann in den Grenzen des sozial Üblichen und Tolerierbaren halten, wenn Grenz- oder Richtwerte lärmtechnischer Regelwerke überschritten werden (vgl. BVerwG, Urteil vom 12. Dezember 1991 - 4 C 5/88 -,NJW 1992, 1779 und juris, Rn. 18 f.; Beschluss vom 11. Februar 2003 - 7 B 88/02 -, NVwZ 2003, 751 [752]; Rojahn, ZfBR 2010, 752 [755] m.w.N.).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 29.08.1989 - 7 A 26/89

    Rechtmäßigkeit der Nutzung einer in einem Sportfeld gelegenen Weitsprunganlage

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 16.05.2012 - 8 A 10042/12
    Die mit dem Schulbetrieb üblicherweise verbundenen Geräuscheinwirkungen oder sonstigen Belästigungen - während des Zu- und Abgangs und während der Pausen - sind von der Nachbarschaft daher im Grundsatz ebenfalls als sozialadäquat hinzunehmen (vgl. OVG Rh-Pf, Urteil vom 29. August 1989 - 7 A 26/89 -, NVwZ 1990, 279).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 23.06.2010 - 8 A 10357/10

    Lärmbeeinträchtigung durch Altglassammelbehälter

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 16.05.2012 - 8 A 10042/12
    Mit diesem Anspruch, dessen Grundlage aus dem grundrechtlichen Abwehranspruch nach Art. 2 Abs. 2 Satz 1 und Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG oder aus einer analogen Anwendung der §§ 1004 und 906 BGB hergeleitet wird, kann sich der Betroffene gegen eine Beeinträchtigung zur Wehr setzen, die Folge eines schlicht hoheitlichen Handelns der Verwaltung ist und sich als unzumutbar erweist (vgl. BVerwG, Urteil vom 19. Januar 1998 - 7 C 77.87 -, BVerwGE 81, 197 und juris Rn. 17; OVG RP, Urteil vom 23. Januar 2010 - 8 A 10357/10.OVG -, ESOVGRP; Beschluss vom 17. März 2011 - 8 A 11279/10.OVG -).
  • BGH, 29.04.2015 - VIII ZR 197/14

    Zum Mietmangel wegen Lärmbelästigungen durch einen neuen Bolzplatz

    Diese Ausstrahlungswirkungen, die zugleich die Verkehrsanschauung zu Art und Maß der als sozialadäquat hinzunehmenden Geräuschimmissionen prägen, würden sich insbesondere dahin äußern, dass bei einer - hier mangels abweichend vereinbarter Standards erforderlichen - Auslegung der beiderseitigen mietvertraglichen Rechte und Pflichten Kinderlärm der in § 22 Abs. 1a BImSchG beschriebenen Art jedenfalls bei Beachtung des Gebots zumutbarer gegenseitiger Rücksichtnahme (vgl. dazu OVG Koblenz, NVwZ 2012, 1347, 1349) in der Regel als den Mietgebrauch nicht oder nur unerheblich beeinträchtigend einzustufen wäre.
  • VG Berlin, 25.06.2014 - 13 K 109.12

    Pausenhofgeräusche von Grundschulkindern sind kein Lärm

    In diesem Zusammenhang ist auch auf die bisherige Rechtsprechung der erkennenden Kammer hinzuweisen, wonach die mit allgemeinbildenden Schulen als Wohnfolgeeinrichtungen verbundenen Beeinträchtigungen der Wohnruhe jedenfalls regelmäßig solange in einem allgemeinen Wohngebiet gebietsverträglich sind, als sich die Schülerzahlen im Rahmen des Ortsüblichen halten, wobei auch in einem weniger dicht besiedelten Ortsteil Berlins die Ortsüblichkeit mehrere Hundert Schüler beträgt (VG Berlin, Beschluss vom 18. Februar 2005 - VG 13 A 227.04 -, bestätigt vom OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 22. Juli 2005 - OVG 10 S 2.05 - ganz ähnlich auch OVG Koblenz, Urteil vom 16. Mai 2012 - 8 A 10042/12 -).

    Ein Pausenhof ist auch - soweit er wie hier bestimmungsgemäß genutzt wird - eine ähnliche Einrichtung wie ein Kinderspielplatz, denn er dient wie dieser dem Ausleben des Spielbedürfnisses und des Bewegungsdrangs von Kindern (im Erg. ebenso VG Düsseldorf, Urteil vom 17. Januar 2013 - 4 K 365/11 - offenlassend OVG Koblenz, Urteil vom 16. Mai 2012 - 8 A 10042/12 -).

    Der Bereich gesundheitsschädlichen Lärms wäre erst erreicht, wenn Beurteilungspegel zu erwarten wären, die den für Kern-, Dorf- und Mischgebiete geltenden Tages-Richtwert von 60 dB(A) übersteigen würden (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 11. November 2010 - OVG 11 B 24.08 - OVG Koblenz, Urteil vom 16. Mai 2012 - 8 A 10042/12 -).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 24.10.2012 - 8 A 10301/12

    Geräusche einer Spielplatz-Seilbahn sind hinzunehmen

    Für den Regelfall einer Kinderspielplatznutzung gilt also ein absolutes Toleranzgebot (vgl. zum Vorstehenden insgesamt das Urteil des Senats vom 16. Mai 2012 - 8 A 10042/12.OVG -, BauR 2012, 1373 und juris).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 10.06.2020 - 8 C 11403/19

    Anforderungen an den Bekanntmachungstext der öffentlichen Auslegung eines

    Hiermit beruft sich die Antragsgegnerin darauf, dass der von Ballspielplätzen für Kinder hervorgerufene Lärm im Regelfall als sozialadäquat anzusehen ist und damit keine schädlichen Umwelteinwirkungen hervorruft (vgl. OVG Rh-Pf, Urteil vom 16. Mai 2012 - 8 A 10042/12 -, BauR 2012, 1373 und juris, Rn. 35).
  • OVG Niedersachsen, 24.02.2021 - 1 KN 3/19

    Allgemeines Wohngebiet; beschleunigtes Verfahren; Bezugspunkt;

    Das OVG Rheinland-Pfalz hat ferner einen Sonderfall in der Konstellation angenommen, dass ein Kinderspielplatz umfangreich und intensiv durch die Schüler der benachbarten Schule mitgenutzt wurde (Urt. v. 16.5.2012 - 8 A 10042/12 -, juris Rn. 38).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 08.03.2018 - 8 A 11829/17

    Zumutbarkeit des von einem Schulsportplatz ausgehenden Lärm

    So soll auch die Nachbarschaft einer Schule nicht über das als Folge des Schulbetriebs unvermeidbare Maß hinaus beeinträchtigt werden (vgl. OVG RP, Urteil vom 29. August 1989, a.a.O., S. 280 [Schulsportlärm]; Urteil vom 16. Mai 2016 - 8 A 10042/12.OVG - [schulische Nutzung von Kinderspielplatz], AS 41, 91 [98] und juris, Rn. 44).
  • VG Neustadt, 18.09.2017 - 5 K 60/17

    Lärm von Schulsportanlage des Leibniz-Gymnasiums in Neustadt/Wstr. ist von

    So soll die Nachbarschaft einer Schule nicht über das als Folge des Schulbetriebs unvermeidbare Maß hinaus beeinträchtigt werden (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 16. Mai 2012, 8 A 10042/12.OVG, NVwZ 2012, 1347).
  • VG Trier, 28.01.2015 - 5 K 1542/14

    Spielplatzlärm in Bernkastel-Wehlen

    Für den Regelfall einer Kinderspielplatznutzung gilt also ein absolutes Toleranzgebot (vgl. zu Vorstehendem insgesamt das Urteil des OVG Rheinland-Pfalz vom 16. Mai 2012 - 8 A 10042/12.OVG -, Baurecht 2012, 1373 und juris).
  • VGH Bayern, 27.11.2019 - 9 ZB 15.442

    Nachbarklage gegen Baugenehmigung zum Anbau eines Kinderhortes

    Anders als in dem im Zulassungsvorbringen angeführten Sonderfall, der der Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz vom 16. Mai 2012 (Az. 8 A 10042/12) zugrunde lag, liegt hier keine über das übliche Maß zu erwartende Mitbenutzung eines öffentlichen Spielplatzes durch eine Schule vor.
  • VG Mainz, 23.06.2021 - 3 K 427/20

    Kein Grillverbot im Volkspark Mainz

    Soweit der Kläger sich zu bestimmten Zeiten durch die Grillimmissionen besonders gestört fühlt, kann dem auch durch ein Ausweichen innerhalb der Wohnung oder ein Zurückziehen in die Wohnung Rechnung getragen werden (vgl. OVG RP, Urteil vom 16.5.2012 - 8 A 10042/12 -, BauR 2012, 1373 und juris, Rn. 51; Urteil vom 24.10.2012 - 8 A 10301/12 -, UPR 2013, 77 und juris, Rn. 26).
  • VGH Bayern, 30.03.2021 - 1 CS 20.2637

    Eilantrag des Nachbarn gegen Erweiterung einer Schule

  • OVG Rheinland-Pfalz, 22.12.2017 - 1 A 11826/16

    Geräuscheinwirkungen durch den Betrieb eines Kultur- und Gemeindezentrums auf

  • VG München, 13.02.2023 - M 8 K 20.2177

    Nachbarklage gegen Vorbescheid für Schulerweiterung

  • VG Koblenz, 05.11.2015 - 4 K 877/14

    Unrat und Steine auf Nachbargrundstück - Schulträger muss keine Maßnahmen

  • VG Münster, 09.05.2019 - 2 K 174/18
  • VG Köln, 11.10.2018 - 8 K 3429/17
  • VG Koblenz, 18.10.2017 - 4 K 1006/16

    Ortsgemeinde Daxweiler für Dorfplatzlärm nur eingeschränkt verantwortlich

  • VG Berlin, 29.11.2017 - 13 L 588.17

    Klage eines Nachbarn gegen einen Schulerweiterungsbau

  • VG Düsseldorf, 17.01.2013 - 4 K 365/11

    Anforderungen an die Rechtswidrigkeit einer Genehmigung zum Bau einer

  • VG Karlsruhe, 31.05.2019 - 2 K 2532/19

    Vorbeugender Rechtsschutz; Qualifiziertes Rechtsschutzinteresse; Abwehranspruch;

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