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   OLG Celle, 17.09.2012 - 7 W 26/12 (L)   

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https://dejure.org/2012,51740
OLG Celle, 17.09.2012 - 7 W 26/12 (L) (https://dejure.org/2012,51740)
OLG Celle, Entscheidung vom 17.09.2012 - 7 W 26/12 (L) (https://dejure.org/2012,51740)
OLG Celle, Entscheidung vom 17. September 2012 - 7 W 26/12 (L) (https://dejure.org/2012,51740)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    GrdstVG § 9 Abs. 1 Nr. 1; GrdstVG § 9 Abs. 2; RSiedlG § 4 Abs. 1; RSiedlG § 6 Abs. 1 S. 3
    Verkehr mit landwirtschaftlichen Grundstücken: Ausübender Landwirt nach dem Grundstücksverkehrsgesetz

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verkehr mit landwirtschaftlichen Grundstücken: Ausübender Landwirt nach dem Grundstücksverkehrsgesetz

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • AUR 2013, 255
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 28.04.2006 - BLw 32/05

    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Entscheidung über Einwendungen gegen die Ausübung

    Auszug aus OLG Celle, 17.09.2012 - 7 W 26/12
    Für die Frage, ob es sich bei dem Erwerber um einen Landwirt handelt, kommt es auf die tatsächlichen Umstände in dem durch § 6 Abs. 1 Satz 3 RSG festgelegten Zeitpunkt der Ausübung des Vorkaufsrechts durch das Siedlungsunternehmen an (BGH, RdL 2006, 236, 237; BGH, AUR 2007, 55, 56 [BGH 28.05.2006 - BLw 32/05 (161/06)] ; BGH, RdL 2011, 270 m. w. N.).

    Der Begriff des Landwirts orientiert sich an § 1 Abs. 2, 4 des Gesetzes über die Altershilfe für Landwirte ( ALG ) (vgl. BGH, AUR 2007, 55, 56 [BGH 28.05.2006 - BLw 32/05 (161/06)] m. w. N.; BGH, RdL 2011, 97, 98 m. w. N.).

  • BGH, 08.05.1998 - BLw 42/97

    Genehmigung der Veräußerung einer landwirtschaftlichen Besitzung unter Auflagen

    Auszug aus OLG Celle, 17.09.2012 - 7 W 26/12
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) ist dies insbesondere der Fall, wenn ein landwirtschaftliches Grundstück an einen Nichtlandwirt veräußert wird, obwohl ein Vollerwerbslandwirt die Fläche zur Aufstockung seines Betriebes benötigt und bereit und in der Lage ist, das Land zu den Bedingungen des Kaufvertrages zu erwerben (etwa BGH, NJW-RR 1998, 1470, 1471; BGH, RdL 2011, 97, 98, BGH, RdL 2011, 270, jeweils m. w. N.).
  • BGH, 26.11.2010 - BLw 14/09

    Grundstücksverkehrsgenehmigung bei Veräußerung eines landwirtschaftlichen

    Auszug aus OLG Celle, 17.09.2012 - 7 W 26/12
    Im Falle einer Unternehmensspaltung hat der Bundesgerichtshof zwar in seinem Beschluss vom 26. November 2010 ( BLw 14/09 , RdL 2011, S. 97) unter Zugrundelegung einer wirtschaftlichen Betrachtungsweise den Erwerb eines landwirtschaftlichen Grundstücks durch ein selbst nicht Landwirtschaft betreibendes Unternehmen dem Erwerb durch einen Landwirt bzw. landwirtschaftliches Unternehmen gleichgestellt.
  • BGH, 28.11.2014 - BLw 2/14

    Versagung einer Grundstücksverkehrsgenehmigung wegen ungesunder Bodenverteilung:

    Die Oberlandesgerichte Naumburg (NL-BzAR 2007, 156, 162) und Celle (RdL 2013, 77, 79 = AUR 2013, 255, 257) gehen demgegenüber davon aus, dass der Erwerb eines landwirtschaftlichen Grundstücks durch den Gesellschafter unabhängig von den damit verbundenen Absichten zur Überlassung an die Gesellschaft zu beurteilen sei, da diese sich ändern könnten.
  • OLG Celle, 04.09.2023 - 7 W 22/22

    Grundstückverkehrsgenehmigung; Rückverpachtung; Eigenlandquote; Versagung der

    Ein Eigenlandanteil von mehr als 50% schließt ein dringendes Aufstockungsbedürfnis aber nicht aus (Fortführung von Senat, Beschluss vom 17. September 2012 - 7 W 26/12 (L) , juris Rn. 47).

    Unter Bezugnahme auf die Entscheidung des Senats in 7 W 26/12 vom 7. November 2012 meint sie, ein dringendes Aufstockungsbedürfnis scheide aus, wenn der Eigenlandanteil bereits mehr als 50% betrage.

    Dem Beschluss des Senats vom 17. September 2012 - 7 W 26/12 (L) , lässt sich eine solche Aussage schon nicht entnehmen.

    Der Senat hat dort vielmehr ausgesprochen, dass bei Betrieben mit einer Eigenlandquote von weniger als 50% ein dringendes Aufstockungsbedürfnis regelmäßig besteht (vgl. Senat, Beschluss vom 17. September 2012 - 7 W 26/12 (L) , juris Rn. 47).

  • OLG Celle, 12.01.2017 - 7 W 48/16

    Landwirtschaftliches Bodenrecht: Genehmigung eines Grundstückskaufvertrages;

    Die Käuferin ist Vollerwerbslandwirtin (vgl. dazu auch Senat, Beschl. v. 17.09.2012 - 7 W 26/12 (L), AUR 2013, 255 = RdL 2013, 77).

    Hier handelt es sich - unstreitig - bei den Vertragsparteien und insbesondere der Käuferin (Senat, Beschl. v. 17.09.2012 - 7 W 26/12 (L), AUR 2013, 255 = RdL 2013, 77) um Vollerwerbslandwirte.

  • OLG Frankfurt, 23.11.2015 - 20 WLw 1/15

    Ausübung des siedlungsrechtlichen Vorkaufsrechts

    Deshalb widerspricht es regelmäßig den angestrebten Maßnahmen zur Verbesserung der Agrarstruktur, wenn ein landwirtschaftlich nutzbares Grundstück an einen Nichtlandwirt veräußert werden soll und ein Landwirt das Grundstück zur Aufstockung seines landwirtschaftlichen Betriebes mit hinreichender Dringlichkeit benötigt (ständige Rechtsprechung des BGH und der Obergerichte, vgl. BGH NJW-RR 1998, 1472 [BGH 08.05.1998 - BLw 2/98] und 2006, 1245; OLG Schleswig OLGR 2009, 342; OLG Frankfurt RdL 2000, 188 und 2013, 44 und RdL 2015, 75; OLG Jena BzAR 2014, 325; OLG Dresden BzAR 2014, 210; OLG Celle AUR 2013, 255; OLG Stuttgart AUR 2011, 284).
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