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   OVG Niedersachsen, 18.01.2011 - 10 LB 70/09   

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OVG Niedersachsen, 18.01.2011 - 10 LB 70/09 (https://dejure.org/2011,7256)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 18.01.2011 - 10 LB 70/09 (https://dejure.org/2011,7256)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 18. Januar 2011 - 10 LB 70/09 (https://dejure.org/2011,7256)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Berücksichtigung eines betriebsindividuellen Betrags aus der nationalen Reserve wegen einer Investition in Produktionskapazitäten i.S.d. Art. 21 VO (EG) Nr. 795/2004 (Juris: EGV 795/2004) bei der Festsetzung von Zahlungsansprüchen nach der Betriebsprämienregelung

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Art. 21 VO Nr. 795/2004/EG; § 11 Abs. 1 S. 1 InVeKoSV; § 15 Abs. 1 S. 1 BetrPrämDurchfV; § 15 Abs. 4a S. 3 BetrPrämDurchfV
    Berücksichtigung eines betriebsindividuellen Betrags aus der nationalen Reserve wegen einer Investition; Analoge Anwendbarkeit der eine Nachreichung erforderlicher Unterlagen innerhalb von 25 Kalendertagen nach Ablauf der Antragsfrist gestattenden Vorschrift auf die ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Berücksichtigung eines betriebsindividuellen Betrags aus der nationalen Reserve wegen einer Investition; Analoge Anwendbarkeit der eine Nachreichung erforderlicher Unterlagen innerhalb von 25 Kalendertagen nach Ablauf der Antragsfrist gestattenden Vorschrift auf die ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Berücksichtigung eines betriebsindividuellen Betrags aus der nationalen Reserve wegen einer Investition; Analoge Anwendbarkeit der eine Nachreichung erforderlicher Unterlagen innerhalb von 25 Kalendertagen nach Ablauf der Antragsfrist gestattenden Vorschrift auf die ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • AUR 2011, 156
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (14)

  • BVerwG, 08.09.2008 - 3 B 52.08

    Betriebsprämie; Referenzwert; besondere Lage; Investition; Investitionsplan;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 18.01.2011 - 10 LB 70/09
    Vielmehr muss die Errichtung des Stalls der Verwirklichung eines vorher festgelegten Betriebsziels dienen, das mit der Investition verfolgt wird (BVerwG, Urteil vom 24. September 2009, a.a.O.; Beschlüsse vom 8. September 2008 - BVerwG 3 B 52.08 -, Buchholz 424.3 Förderungsmaßnahmen Nr. 7 = RdL 2009, 23 und BVerwG 3 B 53.08 -, juris = NVwZ-RR 2009, 19 (Leitsatz)).

    Es ist unzulässig, eine auf eine andere Produktion gezielte Investition im Nachhinein umzuwidmen; vollends ist es unzulässig, eine ungezielte Veränderung der Produktionsbedingungen erst im Nachhinein für eine bestimmte Produktion zu widmen (BVerwG, Beschlüsse vom 8. September 2008 - BVerwG 3 B 52.08 - und BVerwG 3 B 53.08 -, a.a.O.).

    Diese müssen ebenfalls belegen, dass die Investitionsmaßnahme mit Blick auf eine bestimmte Produktion begonnen wurde (BVerwG, Beschlüsse vom 8. September 2008 - BVerwG 3 B 52.08 - und BVerwG 3 B 53.08 -, a.a.O.).

  • BVerwG, 24.09.2009 - 3 C 17.08

    Landwirtschaft; Betriebsprämie; betriebsindividueller Betrag; besondere Lage;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 18.01.2011 - 10 LB 70/09
    Der Entscheidung des Rechtsstreits sind die Vorschriften zugrunde zu legen, die für das Antragsjahr 2005 gelten (BVerwG, Urteil vom 24. September 2009 - BVerwG 3 C 17.08 -, Buchholz 424.3 Förderungsmaßnahmen Nr. 11 = RdL 2010, 193).

    Vielmehr muss die Errichtung des Stalls der Verwirklichung eines vorher festgelegten Betriebsziels dienen, das mit der Investition verfolgt wird (BVerwG, Urteil vom 24. September 2009, a.a.O.; Beschlüsse vom 8. September 2008 - BVerwG 3 B 52.08 -, Buchholz 424.3 Förderungsmaßnahmen Nr. 7 = RdL 2009, 23 und BVerwG 3 B 53.08 -, juris = NVwZ-RR 2009, 19 (Leitsatz)).

    Es muss sich um objektive Nachweise dafür handeln, dass den Investitionsmaßnahmen eine vorherige Planung zugrunde lag; zudem müssen sich den Nachweisen Umfang, Zweck und Zeitraum des Investitionsvorhabens hinreichend genau entnehmen lassen (BVerwG, Urteil vom 24. September 2009, a.a.O.).

  • BVerwG, 08.09.2008 - 3 B 53.08

    Voraussetzungen für einen Anspruch auf Anerkennung einer besonderen Lage aufgrund

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 18.01.2011 - 10 LB 70/09
    Vielmehr muss die Errichtung des Stalls der Verwirklichung eines vorher festgelegten Betriebsziels dienen, das mit der Investition verfolgt wird (BVerwG, Urteil vom 24. September 2009, a.a.O.; Beschlüsse vom 8. September 2008 - BVerwG 3 B 52.08 -, Buchholz 424.3 Förderungsmaßnahmen Nr. 7 = RdL 2009, 23 und BVerwG 3 B 53.08 -, juris = NVwZ-RR 2009, 19 (Leitsatz)).

    Es ist unzulässig, eine auf eine andere Produktion gezielte Investition im Nachhinein umzuwidmen; vollends ist es unzulässig, eine ungezielte Veränderung der Produktionsbedingungen erst im Nachhinein für eine bestimmte Produktion zu widmen (BVerwG, Beschlüsse vom 8. September 2008 - BVerwG 3 B 52.08 - und BVerwG 3 B 53.08 -, a.a.O.).

    Diese müssen ebenfalls belegen, dass die Investitionsmaßnahme mit Blick auf eine bestimmte Produktion begonnen wurde (BVerwG, Beschlüsse vom 8. September 2008 - BVerwG 3 B 52.08 - und BVerwG 3 B 53.08 -, a.a.O.).

  • BVerwG, 18.04.1997 - 8 C 38.95

    Wohngeldrecht - Auf rückwirkende Wohngeldbewilligung gerichteter

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 18.01.2011 - 10 LB 70/09
    Sie stehen nicht zur Disposition der Verwaltung oder der Gerichte (BVerwG, Urteil vom 18. April 1997 - BVerwG 8 C 38.95 -, Buchholz 454.71 § 27 WoGG Nr. 2 = NJW 1997, 2966 = RdLH 1997, 166 = NDV-RD 1998, 5 m.w.N.).

    Zwar ist in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts anerkannt, dass sich Behörden ausnahmsweise unter bestimmten Voraussetzungen nach dem Rechtsgedanken der §§ 242, 162 BGB nicht auf das Versäumnis einer die Rechtsverfolgung hindernden oder die Anspruchsberechtigung vernichtenden Ausschlussfrist berufen dürfen, wenn sie die Wahrung der Frist durch eigenes Fehlverhalten treuwidrig verhindert haben (BVerwG, Urteil vom 18. April 1997, a.a.O., m.w.N.).

  • OVG Niedersachsen, 27.08.2009 - 10 LA 206/08

    Zahlungsansprüche nach der Betriebsprämienregelung bei Erhöhung der

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 18.01.2011 - 10 LB 70/09
    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats sind für die Zuweisung eines betriebsindividuellen Betrags aus der nationalen Reserve wegen einer Investition i.S.d. Art. 21 VO (EG) Nr. 795/2004 nur die innerhalb der Antragsfrist nach § 11 Abs. 1 Satz 1 InVeKoSV vom Antragsteller gemäß § 15 Abs. 1 Satz 1 BetrPrämDurchfV beigebrachten Nachweise für das Vorliegen einer Investition zu berücksichtigen (Senatsbeschlüsse vom 20. Mai 2009 - 10 LA 173/08 -, RdL 2009, 205; vom 25. Mai 2009 - 10 LA 181/08 -, RdL 2009, 291; vom 29. Mai 2009 - 10 LA 175/08 -, n.v.; vom 27. August 2009 - 10 LA 206/08 -, juris; vom 30. Juni 2010 - 10 LA 428/08 -, n.v.; vom 27. August 2010 - 10 LA 431/08 -, n.v.; vom 18. Oktober 2010 - 10 LA 386/08 -, n.v.).

    Denn eine unterschiedliche Behandlung wäre mit Blick auf die identische Beweisrichtung der Nachweise sachlich nicht gerechtfertigt (vgl. Senatsbeschluss vom 27. August 2009 - 10 LA 206/08 -, juris).

  • EuGH, 16.05.2002 - C-63/00

    Schilling und Nehring

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 18.01.2011 - 10 LB 70/09
    Weil es sich bei der Durchführung der gemäß dem integrierten System gewährten Beihilfen um Verfahren handelt, die eine Vielzahl von Anträgen betreffen, setzt das integrierte Verwaltungs- und Kontrollsystem nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs voraus, dass die Beihilfeempfänger aktiv an der korrekten Durchführung der Verfahren mitwirken und die beizubringenden Informationen von vornherein vollständig und richtig sind (vgl. EuGH, Urteile vom 16. Mai 2002 - C-63/00 [Schilling und Nehring] -, Slg. 2002, I-4483, Rn. 33 f.; Urteil vom 28. November 2002 - C-417/00 [Agrargenossenschaft Pretzsch] -, Slg. 2002, I-11053, Rn. 45; vom 4. Oktober 2007 - C-375/05 [Geuting] -, Slg. 2007, I-7983, Rn. 30).

    Dies gilt insbesondere vor dem Hintergrund, dass die nationalen Behörden nicht verpflichtet sind, durch Kontrollen sämtliche Angaben in den eingereichten Beihilfeanträgen auf ihre Richtigkeit zu überprüfen und die Antragsteller auf mögliche Unregelmäßigkeiten hinzuweisen (vgl. EuGH, Urteile vom 16. Mai 2002, a.a.O., Rn. 37; vom 28. November 2002, a.a.O. -, Rn. 52).

  • EuGH, 28.11.2002 - C-417/00

    Agrargenossenschaft Pretzsch

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 18.01.2011 - 10 LB 70/09
    Weil es sich bei der Durchführung der gemäß dem integrierten System gewährten Beihilfen um Verfahren handelt, die eine Vielzahl von Anträgen betreffen, setzt das integrierte Verwaltungs- und Kontrollsystem nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs voraus, dass die Beihilfeempfänger aktiv an der korrekten Durchführung der Verfahren mitwirken und die beizubringenden Informationen von vornherein vollständig und richtig sind (vgl. EuGH, Urteile vom 16. Mai 2002 - C-63/00 [Schilling und Nehring] -, Slg. 2002, I-4483, Rn. 33 f.; Urteil vom 28. November 2002 - C-417/00 [Agrargenossenschaft Pretzsch] -, Slg. 2002, I-11053, Rn. 45; vom 4. Oktober 2007 - C-375/05 [Geuting] -, Slg. 2007, I-7983, Rn. 30).

    Dies gilt insbesondere vor dem Hintergrund, dass die nationalen Behörden nicht verpflichtet sind, durch Kontrollen sämtliche Angaben in den eingereichten Beihilfeanträgen auf ihre Richtigkeit zu überprüfen und die Antragsteller auf mögliche Unregelmäßigkeiten hinzuweisen (vgl. EuGH, Urteile vom 16. Mai 2002, a.a.O., Rn. 37; vom 28. November 2002, a.a.O. -, Rn. 52).

  • BVerwG, 13.07.2002 - 3 B 100.02

    Zulassung einer Revision zwecks Erhaltung einer einheitlichen Rechtsprechung;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 18.01.2011 - 10 LB 70/09
    c) Da es sich bei der Frist zur Einreichung des Investitionsplans oder -programms oder der sie ersetzenden sonstigen objektiven Nachweise um eine materielle Ausschlussfrist handelt, scheidet eine Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand (§ 1 Abs. 1 NVwVfG i.V.m. § 32 VwVfG) aus (vgl. BVerwG, Beschluss vom 13. Juli 2002 - BVerwG 3 B 100.02 -, Buchholz 428.2 § 7 VZOG Nr. 4).
  • BVerwG, 29.03.1968 - IV C 27.67

    Pflicht zur Schaffung von Einstellplätzen für Kraftfahrzeuge, Bedingung und

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 18.01.2011 - 10 LB 70/09
    Voraussetzung für den Eintritt der durch den Verwaltungsakt gewährten Begünstigung ist das in der Nebenbestimmung genannte "zukünftige ungewisse Ereignis" (BVerwG, Urteil vom 29. März 1968 - BVerwG IV C 27.67 -, BVerwGE 29, 261 = Buchholz 310 Vorb. III zu § 42 VwGO Ziff. 1 Nr. 65 = NJW 1968, 1842 = DÖV 1968, 730).
  • BVerwG, 15.11.1978 - 8 C 35.76

    Gediente Wehrpflichtige - Bedingte Einberufung - Bereitschaftsfall -

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 18.01.2011 - 10 LB 70/09
    Seine dieser äußeren Wirksamkeit gegenüberstehende "innere Wirksamkeit", d.h. die von ihm ausgesprochenen Rechtswirkungen, soll aber erst im Bedingungsfall eintreten (vgl. BVerwG, Urteil vom 15. November 1978 - VIII C 35.76 -, BVerwGE 57, 69 = Buchholz 448.0 § 48 WPflG Nr. 2).
  • EuGH, 04.10.2007 - C-375/05

    Geuting - Rindfleisch - Prämie für die Erhaltung des Mutterkuhbestands

  • OVG Niedersachsen, 25.05.2009 - 10 LA 173/08

    Anspruchsbegründung für zusätzliche Direktzahlungen durch den Nachweis einer

  • OVG Niedersachsen, 25.05.2009 - 10 LA 181/08

    Nachweis einer nach § 21 VO (EG) Nr. 795/2004 zu berücksichtigenden Investition

  • EuGH, 11.11.2010 - C-152/09

    Grootes - Gemeinsame Agrarpolitik - Integriertes Verwaltungs- und Kontrollsystem

  • VGH Baden-Württemberg, 22.05.2014 - 10 S 1719/13

    Antizipation der Bewilligungspraxis durch veröffentlichte Subventionsrichtlinie;

    Da sich die verspätete Vorlage eines Antrags auf Gewährung der Agrarumweltbeihilfe nach diesen Regelungen mithin unmittelbar auf den Beihilfeanspruch auswirkt, handelt es sich bei den hierfür vorgesehenen Fristen um materielle Ausschlussfristen (vgl. OVG Niedersachsen, Urteil vom 18.01.2011 - 10 LB 70/09 -, juris).
  • OVG Niedersachsen, 09.08.2011 - 10 LB 82/09

    Zahlungsansprüche nach der Verordnung (EG) Nr. 1782/2003

    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats sind für die Zuweisung eines betriebsindividuellen Betrags aus der nationalen Reserve wegen einer Investition im Sinne des Art. 21 Verordnung (EG) Nr. 795/2004 nur die innerhalb der Antragsfrist nach § 11 Abs. 1 Satz 1 InVeKoSV vom Antragsteller gemäß § 15 Abs. 1 Satz 1 BetrPrämDurchfV beigebrachten Nachweise für das Vorliegen einer Investition zu berücksichtigen (vgl. Senatsurteil vom 18. Januar 2011 - 10 LB 70/09 -, AUR 2011, 156 und vom 17. Mai 2011 - 10 LC 266/08 -, juris jeweils mit weiteren Nachweisen; vgl. auch Bay. VGH Urteil vom 2. März 2011 - 19 B 10.2815 -, juris Rdnr. 19).

    Diese Auslegung entspricht auch den der Betriebsprämienregelung zugrunde liegenden Vorschriften des Unionsrechts; zur näheren Begründung wird auf das den Beteiligten bekannte Senatsurteil vom 18. Januar 2011, a.a.O., verwiesen.

    Da es sich bei der Frist zur Einreichung des Investitionsplans oder -programms oder der sie ersetzenden sonstigen objektiven Nachweise um eine materielle Ausschlussfrist handelt, scheidet eine Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand (§ 1 Abs. 1 NVwVfG in Verbindung mit § 32 VwVfG) aus (vgl. Senatsurteil vom 18. Januar 2011, a.a.O. mit weiteren Nachweisen der Rechtsprechung).

  • OVG Niedersachsen, 17.05.2011 - 10 LC 266/08

    Für die Anerkennung eines betriebsindividuellen Betrags aus der nationalen

    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats sind für die Zuweisung eines betriebsindividuellen Betrags aus der nationalen Reserve wegen einer Investition im Sinne des Art. 21 Verordnung (EG) Nr. 795/2004 nur die innerhalb der Antragsfrist nach § 11 Abs. 1 Satz 1 InVeKoSV vom Antragsteller gemäß § 15 Abs. 1 Satz 1 BetrPrämDurchfV beigebrachten Nachweise für das Vorliegen einer Investition zu berücksichtigen (vgl. Senatsurteil vom 18. Januar 2011 - 10 LB 70/09 -, AUR 2011, 156 mit weiteren Nachweisen; vgl. auch Bay. VGH, Urteil vom 2. März 2011, juris Rdnr. 19).

    Diese Auslegung entspricht auch den der Betriebsprämienregelung zugrunde liegenden Vorschriften des Unionsrechts; zur näheren Begründung wird auf das Senatsurteil vom 18. Januar 2011, a.a.O., verwiesen.

    Da es sich bei der Frist zur Einreichung des Investitionsplans oder -programms oder der sie ersetzenden sonstigen objektiven Nachweise um eine materielle Ausschlussfrist handelt, scheidet eine Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand (§ 1 Abs. 1 NVwVfG in Verbindung mit § 32 VwVfG) aus (vgl. Senatsurteil vom 18. Januar 2011, a.a.O. mit weiteren Nachweisen der Rechtsprechung).

  • OVG Niedersachsen, 17.06.2014 - 10 LC 148/12

    Beschränkung von nach Art. 137 Abs. 1 VO 73/2009/EG den Betriebsinhabern

    Mit Urteil vom 18. Januar 2011 (Az.: 10 LB 70/09) änderte der Senat das Urteil des Verwaltungsgerichts und wies die Klage insgesamt ab.

    Der Senat hat bereits mit Urteil vom 18. Januar 2011 (Az.: 10 LB 70/09) entschieden, dass die Voraussetzungen für die Gewährung eines BIB aus der nationalen Reserve wegen einer Investition i.S.d. Art. 21 Verordnung (EG) Nr. 795/2004 schon dem Grunde nach nicht vorliegen.

  • BVerwG, 16.09.2015 - 3 C 11.14

    Betriebsprämie; Zahlungsanspruch; zusätzlicher betriebsindividueller Betrag;

    Auf die Berufung der Beklagten wies das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht die Klage mit rechtskräftigem Urteil vom 18. Januar 2011 insgesamt ab (10 LB 70/09).
  • OVG Niedersachsen, 11.02.2011 - 10 LA 13/09

    Umstrukturierung eines Betriebes zur Umstellung der bisherigen Produktion von

    Denn der Kläger hat der Beklagten weder einen schriftlichen Investitionsplan noch ein schriftliches Investitionsprogramm übermittelt und nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (z. B. Beschl. v. 25.5. 2009 - 10 LA 181/08 -, RdL 2009, 205, Beschl. v. 7.9. 2010 - 10 LA 67/08 -, und Urt. v. 18.1.2011 - 10 LB 70/09 -. Juris, Langtext Rn. 34 ff., auch veröffentlicht in der Rechtsprechungsdatenbank der nds. Verwaltungsgerichtsbarkeit, m. w. N.) sind gemäß § 15 Abs. 1 Satz 1 BetrPrämDurchfV a. F. andere objektive Nachweise über die zusätzliche, investitionsbedingte Produktionskapazität nur zu berücksichtigen, wenn der Antragsteller sie innerhalb der Antragsfrist des § 11 Abs. 1 Satz 1 InVeKoS-Verordnung a. F. beigebracht hat.

    Aus Art. 21 Abs. 2 UAbs. 1 Satz 2 der Verordnung (EG) Nr. 795/2004 und § 15 Abs. 1 Satz 1 BetrPrämDurchfV a. F. kann geschlossen werden, dass es Sache des Betriebsinhabers ist, mit seinem Antrag - und d. h. bereits innerhalb der Antragsfrist des § 11 Abs. 1 Satz 1 InVeKoS-Verordnung a. F. - alle insoweit für die Zuteilung von Zahlungsansprüchen erforderlichen Informationen der zuständigen Behörde zu übermitteln (vgl. Nds. OVG, Beschl. v. 25. Mai 2009 - 10 LA 181/08 - und Urt. v. 18.1.2011 - 10 LB 70/09 -, jeweils a. a. O.).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 11.02.2011 - 10 LA 13.09

    Erforderlichkeit einer Umstrukturierung des vorhandenen Betriebs durch Umstellen

    Denn der Kläger hat der Beklagten weder einen schriftlichen Investitionsplan noch ein schriftliches Investitionsprogramm übermittelt und nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (z.B. Beschl. v. 25.5. 2009 - 10 LA 181/08 -, RdL 2009, 205, Beschl. v. 7.9.2010 - 10 LA 67/08 -, und Urt. v. 18.1.2011 - 10 LB 70/09 -.

    Aus Art. 21 Abs. 2 UAbs. 1 Satz 2 der Verordnung (EG) Nr. 795/2004 und § 15 Abs. 1 Satz 1 BetrPrämDurchfV a.F. kann geschlossen werden, dass es Sache des Betriebsinhabers ist, mit seinem Antrag - und d.h. bereits innerhalb der Antragsfrist des § 11 Abs. 1 Satz 1 InVeKoS-Verordnung a.F. - alle insoweit für die Zuteilung von Zahlungsansprüchen erforderlichen Informationen der zuständigen Behörde zu übermitteln (vgl. Nds. OVG, Beschl. v. 25. Mai 2009 - 10 LA 181/08 - und Urt. v. 18.1.2011 - 10 LB 70/09 -, jeweils a.a.O.).

  • VGH Baden-Württemberg, 08.04.2014 - 10 S 2067/12

    Ausgleichszahlungen nach dem Marktentlastungs- und Kulturlandschaftsausgleich

    Da sich die verspätete Vorlage eines Antrags auf Gewährung der Agrarumweltbeihilfe nach diesen Regelungen mithin unmittelbar auf den Beihilfeanspruch auswirkt, handelt es sich bei den hierfür vorgesehenen Fristen um materielle Ausschlussfristen (OVG Lüneburg, Urt. v. 18.01.2011 - 10 LB 70/09 - juris Rn. 36).
  • OVG Niedersachsen, 05.05.2020 - 10 LA 319/18

    Ausschlussfrist; Bestandskraft

    Allein das Vorliegen einer materiellen Ausschlussfrist führt nicht zur Unanwendbarkeit von § 1 Abs. 1 NVwVfG i.V.m. § 31 Abs. 3 Satz 1 VwVfG (vgl. etwa BVerwG, Urteil vom 10.11.2016 - 8 C 11.15 -, juris Rn. 11, 19; Hessischer VGH, Urteil vom 17.07.2019 - 6 A 753/17 -, juris Rn. 58, 61; Senatsurteil vom 18.01.2011 - 10 LB 70/09 -, juris Rn. 36, 40; Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 24.11.2005 - 2 NB 462/05 -, NVwZ-RR 2006, 258; Michler in BeckOK, VwVfG, Stand: 01.01.2020, § 31 Rn. 44) bzw. von § 26 Abs. 3 Satz 1 SGB X (vgl. BSG, Urteil vom 14.05.2014 - B 6 KA 13/13 R -, juris Rn. 25; OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 21.03.2012 - 3 L 176/09 -, juris Rn. 26, 29).
  • VGH Bayern, 19.01.2017 - 9 B 11.413

    Zur Abgrenzung von Bedingungen und Auflagen als Nebenbestimmungen zur

    Dies spricht dafür, dass das Landratsamt auch die der "äußeren Wirksamkeit" gegenüberstehende "innere Wirksamkeit" der Hauptregelung von dem mit der Nebenbestimmung aufgegebenen Verhalten abhängig machen wollte und die Erfüllung der Nebenbestimmung als essentiell für das Fortbestehen der Hauptregelung angesehen hat (vgl. OVG Lüneburg, U. v. 18.1.2011 - 10 LB 70/09 - juris Rn. 55; Kopp/Ramsauer, VwVwfG, 17. Auflage 2014, § 36 Rn. 73; Henneke in Knack/Henneke, VwVfG, 10. Auflage 2014, § 36 Rn. 68).
  • OVG Niedersachsen, 21.01.2013 - 10 LA 167/09

    Anforderungen an den Nachweis von Investitionen in Produktionskapazitäten nach

  • VG Minden, 30.11.2016 - 11 K 237/16

    Auszahlung der Basisprämie, Greeningprämie und Umverteilungsprämie ohne

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