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   BVerwG, 04.07.2011 - 7 B 26.11   

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BVerwG, 04.07.2011 - 7 B 26.11 (https://dejure.org/2011,12595)
BVerwG, Entscheidung vom 04.07.2011 - 7 B 26.11 (https://dejure.org/2011,12595)
BVerwG, Entscheidung vom 04. Juli 2011 - 7 B 26.11 (https://dejure.org/2011,12595)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 144 Abs 6 VwGO, § 13 Abs 1 KrW-/AbfG, § 13 Abs 3 S 1 Nr 3 KrW-/AbfG
    Selbstbindung des BVerwG; Bindung der Vorinstanz

  • Wolters Kluwer

    Frage der Einordnung von regelmäßigen, wiederkehrenden, haushaltsnahen Straßenbündelsammlungen von Altpapier als gewerbliche Sammlung hat keine grundsätzliche Bedeutung; Rechtsgrundsätzliche Bedeutung von Fragen im Zusammenhang mit einer abfallrechtlichen ...

  • rewis.io

    Selbstbindung des BVerwG; Bindung der Vorinstanz

  • ra.de
  • rewis.io

    Selbstbindung des BVerwG; Bindung der Vorinstanz

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    KrW-/AbfG § 13 Abs. 3 S. 1 Nr. 3
    Frage der Einordnung von regelmäßigen, wiederkehrenden, haushaltsnahen Straßenbündelsammlungen von Altpapier als gewerbliche Sammlung hat keine grundsätzliche Bedeutung; Rechtsgrundsätzliche Bedeutung von Fragen im Zusammenhang mit einer abfallrechtlichen ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • AbfallR 2011, 248
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 18.06.2009 - 7 C 16.08

    Haushaltsabfall; Abfall zur Verwertung; zur Beseitigung; Überlassungspflicht;

    Auszug aus BVerwG, 04.07.2011 - 7 B 26.11
    Auf die Revision der Beklagten hob das Bundesverwaltungsgericht (Urteil vom 18. Juni 2009 - BVerwG 7 C 16.08) die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts unter Zurückverweisung der Sache zur anderweitigen Verhandlung und Entscheidung auf.

    ist nicht weiter klärungsbedürftig; sie beruht auf einer Fehlinterpretation des Urteils des erkennenden Senats vom 18. Juni 2009 - BVerwG 7 C 16.08 - (BVerwGE 134, 154 = Buchholz 451.221 § 13 KrW-/AbfG Nr. 14).

  • BVerwG, 17.03.1994 - 3 B 24.93

    Anforderungen an die Darlegung einer Divergenzrüge - Verfahrensfehler wegen

    Auszug aus BVerwG, 04.07.2011 - 7 B 26.11
    Denn ein ausschließlich hierauf bezogener Mangel kann nicht zur Zulassung der Revision nach § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO führen (stRspr, vgl. Beschluss vom 17. März 1994 - BVerwG 3 B 24.93 - Buchholz 310 § 144 VwGO Nr. 57 m.w.N.), sondern ist unter dem Gesichtspunkt des Verfahrensfehlers nach § 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO zu würdigen.

    Selbst wenn ihm dabei Fehler in der Sachverhaltswürdigung unterlaufen sein sollten, würde darin kein Verstoß gegen § 144 Abs. 6 VwGO liegen (Beschluss vom 17. März 1994 a.a.O.).

  • BVerwG, 21.09.2006 - 7 B 32.06

    Rückübertragung eines Grundstücks; Internationaler Lizenzhandel; Inanspruchnahme

    Auszug aus BVerwG, 04.07.2011 - 7 B 26.11
    Denn das bloße Aufzeigen einer fehlerhaften oder unterbliebenen Anwendung von Rechtssätzen, die das Bundesverwaltungsgericht in seiner Rechtsprechung aufgestellt hat, genügt den Darlegungsanforderungen einer Divergenzrüge nicht (stRspr, Beschluss vom 21. September 2006 - BVerwG 7 B 32.06 - juris Rn. 7 m.w.N.).
  • GemSOGB, 06.02.1973 - GmS-OGB 1/72

    Beteiligte an dem Verfahren vor dem Gemeinsamen Senat der obersten Gerichtshöfe

    Auszug aus BVerwG, 04.07.2011 - 7 B 26.11
    Diese Selbstbindung entspricht - unabhängig davon, ob sie aus einer entsprechenden Anwendung des § 144 Abs. 6 VwGO oder aus einem ungeschriebenen Grundsatz des Rechtsmittelrechts als eine logische Folge der Bindung der Vorinstanz hergeleitet wird - der ganz herrschenden Auffassung (vgl. GmS-OGB, Beschluss vom 6. Februar 1973 - GmS-OGB 1/72 - BVerwGE 41, 363 = Buchholz 310 § 144 VwGO Nr. 22; Eichberger, in: Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, VwGO, § 144 Rn. 127 f. m.w.N.; P. Schmidt, in: Eyermann, VwGO, 11. Aufl. 2000, § 144 Rn. 17; im Grundsatz ebenso Neumann, in: Sodan/Ziekow, VwGO, 3. Aufl. 2010, § 144 Rn. 79 f.).
  • BFH, 24.05.1989 - V R 137/84

    Bindung des BFH - Zweiter Rechtsgang - Erneute rechtliche Prüfung - Änderung der

    Auszug aus BVerwG, 04.07.2011 - 7 B 26.11
    Abgesehen davon, dass der Senat nicht beabsichtigt, seine unionsrechtliche Beurteilung zu ändern, wäre eine solche Absicht allein nicht geeignet, das Revisionsgericht von der erfolgten Selbstbindung durch das Urteil vom 18. Juni 2009 zu lösen (so mit zutreffender Begründung Eichberger, a.a.O. Rn. 130 unter Darstellung der vereinzelten Gegenansicht; vgl. auch Urteil vom 22. Juni 1977 - BVerwG 8 C 49.76 - BVerwGE 54, 116 = Buchholz 310 § 130 VwGO Nr. 6; BFH, Urteil vom 24. Mai 1989 - V R 137/84 - BFHE 157, 28; a.A. Neumann, a.a.O. Rn. 80).
  • BVerwG, 17.12.2010 - 8 B 38.10

    Zum vermögensrechtlich unredlichen Rechtserwerb; Divergenzrüge

    Auszug aus BVerwG, 04.07.2011 - 7 B 26.11
    Denn die Divergenzrüge setzt die Darlegung voraus, dass dem angefochtenen Urteil ein entscheidungstragender abstrakter Rechtssatz zugrunde liegt, der von einem ebensolchen entscheidungstragenden Rechtssatz der angegebenen höchstrichterlichen Entscheidung abweicht (stRspr, vgl. u.a. Beschluss vom 17. Dezember 2010 - BVerwG 8 B 38.10 - ZOV 2011, 45 m.w.N., juris Rn. 15).
  • BVerwG, 22.06.1977 - 8 C 49.76

    Anspruch auf Bescheinigung einer längeren Haftzeit in der

    Auszug aus BVerwG, 04.07.2011 - 7 B 26.11
    Abgesehen davon, dass der Senat nicht beabsichtigt, seine unionsrechtliche Beurteilung zu ändern, wäre eine solche Absicht allein nicht geeignet, das Revisionsgericht von der erfolgten Selbstbindung durch das Urteil vom 18. Juni 2009 zu lösen (so mit zutreffender Begründung Eichberger, a.a.O. Rn. 130 unter Darstellung der vereinzelten Gegenansicht; vgl. auch Urteil vom 22. Juni 1977 - BVerwG 8 C 49.76 - BVerwGE 54, 116 = Buchholz 310 § 130 VwGO Nr. 6; BFH, Urteil vom 24. Mai 1989 - V R 137/84 - BFHE 157, 28; a.A. Neumann, a.a.O. Rn. 80).
  • BVerwG, 27.04.2016 - 6 C 5.15

    Politische Partei; Gewährung staatlicher Mittel; Teilrücknahme;

    Der in der Literatur zum Teil vertretenen Auffassung, die Selbstbindung des Revisionsgerichts entfalle auch dann, wenn es seine Rechtsprechung aus Anlass der zweiten Revisionsentscheidung in derselben Sache ändern will (vgl. Neumann, in: Sodan/Ziekow, VwGO, 4. Aufl. 2014, § 144 Rn. 81; Kopp/Schenke, VwGO, 21. Aufl. 2015, § 144 Rn. 16), hat sich das Bundesverwaltungsgericht in seiner neueren Rechtsprechung nicht angeschlossen (BVerwG, Beschlüsse vom 4. Juli 2011 - 7 B 26.11 - juris Rn. 9 und vom 16. September 2011 - 8 B 32.11 - Buchholz 310 § 144 VwGO Nr. 79 Rn. 4 m.w.N.).
  • BVerwG, 16.09.2011 - 8 B 32.11

    Zurückweisung einer Nichtzulassungsbeschwerde

    Der bisherige Ertrag des Prozesses wäre nicht mehr zu sichern und ein Hin- und Herschieben des Verfahrens zwischen den Instanzen nicht mehr ausgeschlossen (Beschluss vom 4. Juli 2011 - BVerwG 7 B 26.11 - juris Rn. 9 m.w.N.; vgl. Beschlüsse vom 5. Februar 2008 - BVerwG 9 B 14.08 - ZMR 2008, 581 f. und vom 13. November 2009 - BVerwG 5 B 57.09 - juris; Eichberger, a.a.O. Rn. 130).

    Eine abweichende Beurteilung ist nicht mit der Befugnis des Revisionsgerichts zu begründen, seine Rechtsprechung in einem anderen Verfahren - auch in einem Parallelverfahren derselben Beteiligten (Beschluss vom 22. Januar 2009 - BVerwG 8 B 93.08 - Buchholz 428 § 1 Abs. 8 VermG Nr. 40 Rn. 8 f.) - zu ändern und die geänderte Rechtsprechung einer späteren zweiten Revisionsentscheidung im anhängigen Verfahren zu Grunde zu legen (Beschluss vom 4. Juli 2011 a.a.O. Rn. 9).

  • OVG Niedersachsen, 08.12.2011 - 12 LC 91/09

    Anforderungen an ein der Müllabfuhr dienendes Fahrzeug i.S.d. die Befugnis zur

    Das Bundesverwaltungsgericht hat zu den abweichenden Tätigkeitsbildern in seinem Urteil vom 18. Juni 2009 (7 C 16.08, BVerwGE 134, 154, juris Rdn. 31 f.; s. auch BVerwG, Beschluss vom 4.7.2011 - 7 B 26.11 -, AbfallR 2011, 248, juris) ausgeführt:.
  • VG München, 28.07.2011 - M 17 K 09.6156

    Gewerbliche Altpapiersammlung

    Nach den Ausführungen des Bundesverwaltungsgerichtes in seinem oben genannten Urteil sind gewerbliche Sammlungen im Sinne des § 13 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 KrW-/AbfG von den Entsorgungstätigkeiten der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger und der nach § 16 Abs. 1 Satz 1 KrW-/AbfG beauftragten gewerblichen Entsorgungsunternehmen abzugrenzen (vgl. BVerwG v. 18.6.2009, a.a.O., RdNr. 31; zuletzt BVerwG v. 4.7.2011 7 B 26/11 RdNr. 6 zit. nach juris).

    Für die Abgrenzung der Tätigkeit im Rahmen einer gewerblichen Sammlung gegenüber der Entsorgungstätigkeit durch öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger führt das Bundesverwaltungsgericht beispielhaft Kriterien an, welche für einen öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger charakteristisch sind, und an welchen man sich bei der Gesamtwürdigung der konkreten Sammlung im Rahmen der Abgrenzung zu orientieren hat (vgl. BVerwG, 18.6.2009, a.a.O., RdNr. 31; BVerwG v. 4.7.2011, a.a.O., RdNr. 6 zit. nach juris).

    Das Bundesverwaltungsgericht hat sich mit der Frage, ob seine Auslegung des Begriffes der gewerblichen Sammlung im Einklang mit Europarecht steht, auseinandergesetzt und seine Auffassung, dass dies der Fall ist, erst kürzlich noch einmal bekräftigt (BVerwG v. 4.7.2011 7 B 26/11 RdNr. 9 zit. nach juris).

  • BVerwG, 29.04.2022 - 5 CN 2.21

    Normenkontrolle betreffend eine Zweckentfremdungsverbotssatzung; Auslegung und

    Darüber hinaus ist bei einer neuerlichen Befassung mit derselben Sache auch das Bundesverwaltungsgericht an seine in der zurückverweisenden Entscheidung niedergelegte Rechtsauffassung im gleichen Umfang wie die Vorinstanz gebunden (BVerwG, Beschluss vom 4. Juli 2011 - 7 B 26.11 - juris Rn. 11 und Urteil vom 14. Oktober 2020 - 8 C 23.19 - BVerwGE 169, 375 Rn. 20).

    Von der Bindung nach § 144 Abs. 6 VwGO befreit ist die Vorinstanz ferner dann, wenn das Bundesverfassungsgericht in verfassungsrechtlichen Fragen, der Gerichtshof der Europäischen Union zu Unionsrecht, der Gemeinsame Senat der Obersten Gerichtshöfe des Bundes, der Große Senat des Bundesverwaltungsgerichts oder der in dieser Sache zuständige Senat des Bundesverwaltungsgerichts in einem anderen Verfahren (BVerwG, Beschluss vom 4. Juli 2011 - 7 B 26.11 - juris Rn. 9) nachträglich eine Rechtsauffassung zu entscheidungserheblichen Rechtsfragen vertreten, die von der in dem zurückverweisenden Beschluss grundsätzlich - d.h. fallübergreifend verallgemeinerungsfähig - abweicht (vgl. Eichberger/Bier, in: Schoch/Schneider, Verwaltungsrecht, 41. EL Juli 2021, § 144 VwGO Rn. 126 m.w.N.).

  • BVerwG, 11.07.2016 - 8 B 5.16

    Ausgleichsleistung für Enteignung; Kriegsverbrecher; Selbstbindung des

    Der bisherige Ertrag des Prozesses wäre nicht mehr zu sichern und ein Hin- und Herschieben des Verfahrens zwischen den Instanzen nicht mehr ausgeschlossen (BVerwG, Beschlüsse vom 16. September 2011 - 8 B 32.11 - Buchholz 310 § 144 VwGO Nr. 79 Rn. 4 und vom 4. Juli 2011 - 7 B 26.11 - juris Rn. 9, je m.w.N.; Eichberger, a.a.O. Rn. 130).

    Eine abweichende Beurteilung ist nicht mit der Befugnis des Revisionsgerichts zu begründen, seine Rechtsprechung in einem anderen Verfahren - auch in einem Parallelverfahren derselben Beteiligten (BVerwG, Beschluss vom 22. Januar 2009 - 8 B 93.08 - Buchholz 428 § 1 Abs. 8 VermG Nr. 40 Rn. 8 f.) - zu ändern und die geänderte Rechtsprechung einer späteren zweiten Revisionsentscheidung im anhängigen Verfahren zu Grunde zu legen (BVerwG, Beschluss vom 4. Juli 2011 - 7 B 26.11 - juris Rn. 9).

  • BVerwG, 15.04.2020 - 7 B 10.19

    Reichweite der Bindungswirkung eines Revisionsurteils

    Hat das Oberverwaltungsgericht die Bindungswirkung indes zutreffend erfasst, erübrigt sich aufgrund der Selbstbindung des Bundesverwaltungsgerichts eine neuerliche Befassung mit der dann bereits entschiedenen Rechtsfrage (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 4. Juli 2011 - 7 B 26.11 - juris Rn. 9 und vom 11. September 2011 - 8 B 32.11 - Buchholz 310 § 144 VwGO Nr. 79 Rn. 2 f., jeweils m.w.N.).
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Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 26.07.2011 - 10 S 1368/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,8551
VGH Baden-Württemberg, 26.07.2011 - 10 S 1368/10 (https://dejure.org/2011,8551)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 26.07.2011 - 10 S 1368/10 (https://dejure.org/2011,8551)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 26. Juli 2011 - 10 S 1368/10 (https://dejure.org/2011,8551)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Abfall aus Kasernen-Kostenlast bei Klaglosstellung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für eine Kostentragungslast der Behörde im Falle einer Klaglosstellung bei Veränderung der Erkenntnislage auf Seiten des Betroffenen; Kriterien zur Qualifizierung von Kasernabfällen als gewerblicher Siedlungsabfall

  • rechtsportal.de

    KrW-/AbfG § 13 Abs. 1 S. 1, 2; GewAbfV § 3
    Voraussetzungen für eine Kostentragungslast der Behörde im Falle einer Klaglosstellung bei Veränderung der Erkenntnislage auf Seiten des Betroffenen; Kriterien zur Qualifizierung von Kasernabfällen als gewerblicher Siedlungsabfall

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2011, 937
  • DÖV 2011, 822
  • AbfallR 2011, 248
  • AbfallR 2011, 248 DÖV 2011, 822
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 18.06.2009 - 7 C 16.08

    Haushaltsabfall; Abfall zur Verwertung; zur Beseitigung; Überlassungspflicht;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 26.07.2011 - 10 S 1368/10
    6 a) Soweit die Antragstellerin den rechtlichen Ansatz des Antragsgegners und des Verwaltungsgerichts in Zweifel zieht, bei den Abfällen aus dem Bereich "Panzerkaserne ..." handle es sich nicht um nach § 13 Abs. 1 Satz 1 KrW-/AbfG überlassungspflichtige Abfälle "aus privaten Haushaltungen", kann ihr nicht gefolgt werden (zur Überlassungspflicht vgl. BVerwG, Urteil vom 18.06.2009 - 7 C 16.08 -, BVerwGE 134, 154).

    Insoweit kommt, abgesehen von den vom Verwaltungsgericht herangezogenen Erwägungen des Bundesverwaltungsgerichts im Urteil vom 18.06.2009 (a.a.O.) zur Beurteilung der Frage, ob überwiegende öffentliche Interessen der Zulässigkeit von gewerblichen Sammlungen von Abfällen nach § 13 Abs. 3 Satz 1 Nrn. 2 und 3 KrW-/AbfG entgegenstehen, auch eine Anlehnung an die gesetzgeberische Wertung in § 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 VwGO in Betracht.

  • BVerwG, 07.08.2008 - 7 C 51.07

    Kommunale Abfallbeseitigung; Abfallwirtschaftssatzung; Siedlungsabfall;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 26.07.2011 - 10 S 1368/10
    Erfasst werden Personen, Gemeinschaften oder Einzelpersonen, die eine vollständig bewirtschaftete oder in sich geschlossene Wohneinheit mit eingerichteter Küche bzw. Kochnische inne haben (vgl. BVerwG, Urteil vom 27.04.2006 - 7 C 10.05 -, NVwZ-RR 2006, 638 - Seniorenwohnanlage; Urteil vom 07.08.2008 - 7 C 51.07 -, DVBl. 2008, 1310 - Ferienhaus).

    Soweit die Antragstellerin in diesem Zusammenhang pauschal den seinerseits allgemeinen Hinweis des Bundesverwaltungsgerichts im Urteil vom 07.08.2008 (a.a.O.) für ihre Rechtsposition in Anspruch nimmt, gewerbliche Siedlungsabfälle im Sinne des § 13 Abs. 1 Satz 2 KrW-/AbfG fielen nicht nur in gewerblichen Beherbergungsbetrieben, sondern ebenso in privaten oder öffentlichen Einrichtungen im Sinne des § 2 Nr. 1 Buchst. b GewAbfV wie Kliniken, Pflegeheimen, Kasernen , Schulen oder Verwaltungen an, vermag dies die vom Verwaltungsgericht vorgenommene - gebotene - Einzelfallbeurteilung nicht zu erschüttern.

  • BVerwG, 22.07.2010 - 7 B 12.10

    Deponie; Betriebsdeponie; Betreiber; Inhaber; Betriebsführung; für eigene

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 26.07.2011 - 10 S 1368/10
    Erst im weiteren Verlauf des Beschwerdeverfahrens haben sich dann die Anzeichen verdichtet, dass die Vertragsübernahme als wirksam und die faktische Wahrnehmung der Entsorgungsaufgaben durch die ... ... als realistisch zu betrachten sein dürften (zur Bedeutung der faktischen Betriebsführung im Abfallrecht vgl. BVerwG, Beschluss vom 22.07.2010 - 7 B 12/10 -, NVwZ-RR 2010, 759).
  • VG Stuttgart, 21.05.2010 - 2 K 497/10

    Zur Abfallentsorgung der Liegenschaften der US-Streitkräfte

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 26.07.2011 - 10 S 1368/10
    Der Beschluss des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 21. Mai 2010 - 2 K 497/10 - ist mit Ausnahme der Streitwertfestsetzung unwirksam.
  • BVerwG, 27.04.2006 - 7 C 10.05

    Kommunale Abfallbeseitigung; Gebühren; Grundgebühren; Gebührensatzung;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 26.07.2011 - 10 S 1368/10
    Erfasst werden Personen, Gemeinschaften oder Einzelpersonen, die eine vollständig bewirtschaftete oder in sich geschlossene Wohneinheit mit eingerichteter Küche bzw. Kochnische inne haben (vgl. BVerwG, Urteil vom 27.04.2006 - 7 C 10.05 -, NVwZ-RR 2006, 638 - Seniorenwohnanlage; Urteil vom 07.08.2008 - 7 C 51.07 -, DVBl. 2008, 1310 - Ferienhaus).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.01.2016 - 20 A 318/14

    Gewerbliche Sammlung von Sperrmüll unzulässig

    vgl. Schwind in: von Lersner/Wendenburg, Recht der Abfallbeseitigung, § 17 KrWG Rn. 69; VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 26. Juli 2011 - 10 S 1368/10 -, juris, für den Fall einer gemeinsamen Erfassung von gewerblichen Siedlungsabfällen und solchen aus privaten Haushalten.
  • VG Mainz, 20.02.2020 - 1 K 467/19

    Datenschutz; Weitergaben von Daten der Tierhalter an die Verrechnungsstelle für

    In der Regel entspricht es billigem Ermessen, demjenigen Beteiligten die Verfahrenskosten aufzuerlegen, der ohne die Erledigung bei nur noch summarischer Prüfung der Sach- und Rechtslage voraussichtlich unterlegen wäre oder der die Erledigung des Rechtsstreits aus eigenem Willensentschluss herbeigeführt hat (vgl. BVerwG, Beschluss vom 2. Februar 2006 - 1 C 4/05 -, juris Rn. 2; VGH BW, Beschluss vom 26. Juli 2011 - 10 S 1368/10 -, juris Rn. 2; ablehnend hinsichtlich der Herbeiführung der Erledigung: Kopp/Schenke, VwGO, 24. Aufl. 2018, § 161 Rn. 17).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.01.2016 - 20 A 319/14

    Gewerbliche Sammlung von Sperrmüll unzulässig

    vgl. Schwind in: von Lersner/Wendenburg, Recht der Abfallbeseitigung, § 17 KrWG Rn. 69; VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 26. Juli 2011 - 10 S 1368/10 -, juris, für den Fall einer gemeinsamen Erfassung von gewerblichen Siedlungsabfällen und solchen aus privaten Haushalten.
  • VG Mainz, 05.04.2019 - 4 K 947/18

    Programmbeschwerde wegen unrichtiger Berichterstattung; Zuständigkeit für die

    In der Regel entspricht es billigem Ermessen, demjenigen Beteiligten die Verfahrenskosten aufzuerlegen, der ohne die Erledigung bei nur noch summarischer Prüfung der Sach- und Rechtslage voraussichtlich unterlegen wäre oder der die Erledigung des Rechtsstreits aus eigenem Willensentschluss herbeigeführt hat (vgl. BVerwG, Beschluss vom 2. Februar 2006 - 1 C 4/05 -, juris Rn. 2; VGH BW, Beschluss vom 26. Juli 2011 - 10 S 1368/10 -, juris Rn. 2; ablehnend hinsichtlich der Herbeiführung der Erledigung: Kopp/Schenke, VwGO, 24. Aufl. 2018, § 161 Rn. 17).
  • VG Mainz, 28.05.2020 - 1 L 310/20

    Betrieb von privaten Nachhilfeschulen, Fünfte Corona-Bekämpfungsverordnung

    In der Regel entspricht es billigem Ermessen, demjenigen Beteiligten die Verfahrenskosten aufzuerlegen, der ohne die Erledigung bei nur noch summarischer Prüfung der Sach- und Rechtslage voraussichtlich unterlegen wäre oder der die Erledigung des Rechtsstreits aus eigenem Willensentschluss herbeigeführt hat (vgl. BVerwG, Beschluss vom 2. Februar 2006 - 1 C 4/05 -, juris Rn. 2; vgl. hierzu auch: VGH BW, Beschluss vom 26. Juli 2011 - 10 S 1368/10 -, juris Rn. 2).
  • VGH Baden-Württemberg, 08.03.2023 - 4 S 1022/22

    Erledigung eines beamtenrechtlichen Konkurrentenstreitverfahrens durch eine

    Der Ausspruch, dass der Beschluss des Verwaltungsgerichts vom 13.04.2022 unwirksam ist, erfolgt zur Klarstellung (vgl. § 173 Satz 1 VwGO i. V. m. § 269 Abs. 3 Satz 1 ZPO in entsprechender Anwendung; VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 26.07.2011 - 10 S 1368/10 -, Juris Rn. 1).
  • VG Berlin, 18.02.2021 - 12 K 522.20
    Die Klaglosstellung durch die Beklagte erweist sich daher als hinreichend zeitnahe Reaktion auf die erst nach Abschluss des Urkundenüberprüfungsverfahren ausreichend bewertbare Sach-und Rechtslage (vgl. zu diesem Umstand einer Kostentragungspflicht des Klägers bei Erledigung des Rechtsstreits VGH Mannheim, Beschluss vom 26. Juli 2011 - 10 S 1368/10 -, juris Rn. 2; Schulz-Pfister, in: Eyermann, VwGO, 15. Auflage 2019, § 161 Rn. 18).
  • VG Freiburg, 19.02.2015 - 4 K 2162/14

    Billigkeit; Rolle des Unterlegenen; Änderung der Sachlage

    In diesem Fall entspricht es der Billigkeit, dem Antragsteller die Kosten des Verfahrens aufzuerlegen, da er ein Verfahren angestrengt hat, in welchem ein Erfolg ohne die Änderung der Sachlage nicht hätte erreicht werden können (so beispielsweise auch VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 26.07.2011 - 10 S 1368/10 -, juris; OVG NRW, Beschluss vom 19.05.2006 - 18 A 2463/05 -, juris; sächs. OVG, Beschluss vom 21.03.2011 - NC 2 B 303/10 -, juris).
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Rechtsprechung
   OVG Nordrhein-Westfalen, 30.05.2011 - 20 B 1502/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,8425
OVG Nordrhein-Westfalen, 30.05.2011 - 20 B 1502/10 (https://dejure.org/2011,8425)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 30.05.2011 - 20 B 1502/10 (https://dejure.org/2011,8425)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 30. Mai 2011 - 20 B 1502/10 (https://dejure.org/2011,8425)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer

    Unzulässigkeit der eigenverantwortlichen Sammlung und Verwertung von Altpapier aus privaten Haushalten ist im Hinblick auf die Novellierung des KrW/AbfG zweifelhaft; Vereinbarkeit der eigenverantwortlichen Sammlung und Verwertung von Altpapier aus privaten Haushalten mit ...

Papierfundstellen

  • DVBl 2011, 964
  • DÖV 2011, 742
  • AbfallR 2011, 248
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 18.06.2009 - 7 C 16.08

    Haushaltsabfall; Abfall zur Verwertung; zur Beseitigung; Überlassungspflicht;

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 30.05.2011 - 20 B 1502/10
    - Urteil vom 18. Juni 2009 - 7 C 16.08 -, BVerwGE 134, 154 - offensichtlich und eindeutig nicht erfüllt, trifft nicht zu.

    Richtig ist, dass das Bundesverwaltungsgericht in der genannten Entscheidung die zuvor umstrittenen - vgl. hierzu Neumann, Anmerkung zu BVerwG, Urteil vom 18. Juni 2009 - 7 C 16.08 -, jurisPR-BVerwG 21/2009 - Kriterien für eine "gewerbliche Sammlung" und für ein "Entgegenstehen" von "überwiegenden öffentlichen Interessen" näher konkretisiert hat.

    vgl. BVerwG, Urteil vom 18. Juni 2009 7 C 16.08 , a. a. O. (Rn. 31 f.).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 21.12.2009 - 11 S 50.08

    Aufstellung der Blauen Tonne im Landkreis Prignitz untersagt

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 30.05.2011 - 20 B 1502/10
    vgl. hierzu Hamb. OVG, Beschluss vom 18. Februar 2011 - 5 Bs 196/10 -, juris; OVG Berlin-Bbg., Beschluss vom 21. Dezember 2009 OVG 11 S 50.08 -, juris.

    vgl. hierzu OVG Berlin-Bbg., Beschluss vom 21. Dezember 2009 - OVG 11 S 50.08 -, a. a. O.; VG Oldenburg, Beschluss vom 9. Februar 2010 5 B 3188/09 -, Nds.VBl.

  • OVG Thüringen, 01.12.2008 - 1 EO 566/08

    Abfallbeseitigungsrecht; Gewerbliche Altpapiersammlung aus privaten

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 30.05.2011 - 20 B 1502/10
    OVG, Beschluss vom 1. Dezember 2008 - 1 EO 566/08 -, ThürVBl.
  • OVG Hamburg, 08.07.2008 - 1 Bs 91/08

    Privater Abfallentsorger darf vorläufig Blaue Tonnen zur Altpapiersammlung nicht

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 30.05.2011 - 20 B 1502/10
    2009, 232; Hamb. OVG, Beschluss vom 8. Juli 2008 - 1 Bs 91/08 -, NVwZ 2008, 1133.
  • VG Oldenburg, 09.02.2010 - 5 B 3188/09

    Beteiligung einer Abfallbehörde in eigener Sache i.S.d. § 42 Abs. 4

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 30.05.2011 - 20 B 1502/10
    vgl. hierzu OVG Berlin-Bbg., Beschluss vom 21. Dezember 2009 - OVG 11 S 50.08 -, a. a. O.; VG Oldenburg, Beschluss vom 9. Februar 2010 5 B 3188/09 -, Nds.VBl.
  • OVG Hamburg, 18.02.2011 - 5 Bs 196/10

    Zulässigkeit gewerblicher Altpapiersammlung aus privaten Haushaltungen in

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 30.05.2011 - 20 B 1502/10
    vgl. hierzu Hamb. OVG, Beschluss vom 18. Februar 2011 - 5 Bs 196/10 -, juris; OVG Berlin-Bbg., Beschluss vom 21. Dezember 2009 OVG 11 S 50.08 -, juris.
  • OVG Niedersachsen, 26.05.2010 - 7 ME 20/10
    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 30.05.2011 - 20 B 1502/10
    7 ME 20/10 -, juris - und dieses Merkmal bei einer gemeindlichen Altpapierentsorgung auch dann als erfüllt angesehen werden kann, wenn deren Kosten den privaten Haushalten zwar nicht gesondert in Rechnung gestellt werden, sie aber ein unselbständiger Teil aller durch eine einheitlich kalkulierte Gebühr abgegoltenen gemeindlichen Entsorgungsleistungen ist.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.08.2013 - 20 A 3044/11

    Flächendeckende Altpapiersammlungen durch gewerbliche Unternehmen erlaubt

    Ein Antrag der Klägerin auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes hat Erfolg gehabt (Beschlüsse des Verwaltungsgerichts Düsseldorf vom 21. Dezember 2010 - 17 L 1791/10 - sowie des Senats vom 30. Mai 2011 - 20 B 1502/10 - und vom 15. Juni 2012 - 20 B 418/12 -).

    Darauf hat das erkennende Gericht - im Hinblick auf überwiegende öffentliche Interessen im Sinne von § 13 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 KrW-/AbfG - bereits im vorläufigen Rechtsschutzverfahren abgestellt - vgl. Beschluss vom 30. Mai 2011 - 20 B 1502/10 - und diesbezüglich ausgeführt:.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.07.2013 - 20 B 122/13

    Gewerbliche Alttextiliensammlungen vorläufig erlaubt

    Im Übrigen dürften selbst bei den vom Verwaltungsgericht angenommenen Einnahmeausfällen (der Drittbeauftragten) von 20.000,00 EUR relevante, die Annahme einer Gefährdung der Gebührenstabilität rechtfertigende Auswirkungen bei dem öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger jedenfalls nicht auf der Hand liegen, vgl. dazu OVG NRW, Beschluss vom 30. Mai 2011- 20 B 1502/10 -, DVBl. 2011, 964, insbesondere wenn man davon ausgeht, dass keine gesonderten Gebühren für die Entsorgung von Alttextilien erhoben werden und dementsprechend die von der Drittbeauftragten an den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger abgeführten Erlöse ins Verhältnis zu den über Gebühren zu refinanzierenden Gesamtkosten der Abfallentsorgung zu setzen sind.
  • VG Ansbach, 23.01.2013 - AN 11 K 12.01693

    Untersagung gewerblicher Altpapiersammlung

    Dabei könne allerdings nicht die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts laut Urteil vom 18. Juni 2009 (Az. 7 C 16.08) zurückgegriffen werden, da diese Entscheidung nur Wirkung zwischen den damaligen Prozessparteien entfaltet habe und die obergerichtliche Rechtsprechung dieses Urteil als Einzelfallentscheidung charakterisiert habe (vgl. u.a. OVG Münster vom 30.5.2011 - 20 B 1502/10; OVG Hamburg vom 18.2.2011 - 5 Bs 196/10; OVG Dresden vom 10.6.2011 - 4 B 355/10).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 13.10.2011 - 11 S 67.10

    Wertstoffsammelsystem "Gelbe Tonne plus"; Untersagungsanordnung; von privatem

    Eine angemessene Prüfung der damit nach wie vor - nicht zuletzt zwischen Bundesregierung und Bundesrat - streitigen Frage der Europarechtskonformität der bestehenden wie auch der vorgesehenen Regelungen zur Einschränkung gewerblicher Abfallsammlungen zugunsten kommunaler Überlassungspflichten und damit auch der davon abhängigen Rechtmäßigkeit des Bescheides muss dem Hauptsacheverfahren vorbehalten bleiben (i.d.S. auch OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss v. 30. Mai 2011 - 20 B 1502/10 -, zit. nach juris Rn 11 ff.; OVG Hamburg, Beschluss v. 18. Februar 2011 - 5 Bs 196/10 -, BeckRS 2011, 49601).
  • VG Düsseldorf, 15.11.2011 - 17 K 5394/10

    Entscheidungen im Kampf um das Altpapier

    Dementsprechend besteht keine konkrete Gefahr, der durch ordnungsbehördliche Anordnung begegnet werden kann, vgl. OVG NRW, Beschluss vom 30. Mai 2011 - 20 B 1502/10 -.
  • VG Düsseldorf, 15.11.2011 - 17 K 5437/10

    Entscheidungen im Kampf um das Altpapier

    Dementsprechend besteht keine konkrete Gefahr, der durch ordnungsbehördliche Anordnung begegnet werden kann, vgl. OVG NRW, Beschluss vom 30. Mai 2011 - 20 B 1502/10 -.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 16.04.2012 - 11 S 65.11

    Altpapierannahmestelle; Franchisenehmer; flächendeckendes kommunales Holsystem;

    Eine angemessene Prüfung der Frage der Europarechtskonformität der bestehenden Regelungen zur Einschränkung gewerblicher Abfallsammlungen zugunsten kommunaler Überlassungspflichten und damit auch der davon abhängigen Rechtmäßigkeit des Bescheides muss danach jedenfalls dem Hauptsacheverfahren vorbehalten bleiben (i.d.S. auch OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss v. 30. Mai 2011 - 20 B 1502/10 -, zit. nach juris Rn 11 ff.; OVG Hamburg, Beschluss v.18. Februar 2011 - 5 Bs 196/10 -, BeckRS 2011, 49601).
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