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Rechtsprechung
   OVG Saarland, 09.07.2010 - 3 A 482/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,3010
OVG Saarland, 09.07.2010 - 3 A 482/09 (https://dejure.org/2010,3010)
OVG Saarland, Entscheidung vom 09.07.2010 - 3 A 482/09 (https://dejure.org/2010,3010)
OVG Saarland, Entscheidung vom 09. Juli 2010 - 3 A 482/09 (https://dejure.org/2010,3010)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Saarland

    § 2 Abs 2 BauGB, § 36 Abs 1 BauGB, Art 28 Abs 2 S 1 GG, § 10 Abs 4 KrW-/AbfG, § 31 Abs 2 S 1 KrW-/AbfG
    Berücksichtigungsfähige Belange einer Gemeinde bei der Plangenehmigung einer Erdmassen- und Bauschuttdeponie

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verwirkung des Klagerechts bei verzögerter Geltendmachung von Einwänden gegen ein Vorhaben und Kenntniserlangung des Berechtigten nach vollumfänglicher Ausnutzung einer dem Vorhabenträger erteilten Genehmigung; Recht auf Durchführung eines Verwaltungsverfahrens überhaupt ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verwirkung des Klagerechts bei verzögerter Geltendmachung von Einwänden gegen ein Vorhaben und Kenntniserlangung des Berechtigten nach vollumfänglicher Ausnutzung einer dem Vorhabenträger erteilten Genehmigung; Recht auf Durchführung eines Verwaltungsverfahrens überhaupt ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • AbfallR 2010, 310
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (50)

  • OVG Saarland, 03.09.2007 - 1 B 215/07

    Abgrenzung Gemeingebrauch/Sondernutzung bei durch Gewerbebetrieb bedingtem

    Auszug aus OVG Saarland, 09.07.2010 - 3 A 482/09
    Dies entspreche der zutreffenden Rechtsauffassung, welche das Verwaltungsgericht (Beschlüsse vom 19.4.2007 - 11 L 314/07 - und vom 14.7.2008 - 10 L 511/08 -) und das Oberverwaltungsgericht des Saarlandes (Beschlüsse vom 3.9.2007 - 1 B 215/07 - und vom 30.1.2009 - 1 B 315/08 -) in Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes zum Status dieser Straße dargelegt hätten.

    Wegen des Sachverhalts im Weiteren wird Bezug genommen auf die Gerichtsakten des vorliegenden Verfahrens sowie der Verfahren des Verwaltungsgerichts des Saarlandes mit den Aktenzeichen 11 L 314/07, 11 L 511/08 und 10 L 196/09, des Oberverwaltungsgerichts des Saarlandes mit den Aktenzeichen 1 B 215/07, 1 B 315/08 und 2 A 403/09 (5 K 774/07) sowie die beigezogenen Verwaltungsunterlagen des Beklagten und der Kreisstadt S. (Baugenehmigungsunterlagen), deren Inhalt Gegenstand der mündlichen Verhandlung war.

    so auch das OVG des Saarlandes in seinem im Eilrechtsschutzverfahren zwischen der Klägerin und der Beigeladenen ergangenen Beschluss vom 3.9.2007 - 1 B 215/07 -, S. 6 des amtl.

    so OVG des Saarlandes in seinem im Eilrechtsschutzverfahren zwischen der Klägerin und der Beigeladenen ergangenen Beschluss vom 3.9.2007 - 1 B 215/07 -, S. 3 des amtl.

  • OVG Saarland, 30.01.2009 - 1 B 315/08

    Kein Gemeingebrauch, sondern Sondernutzung bei Inanspruchnahme einer Straße durch

    Auszug aus OVG Saarland, 09.07.2010 - 3 A 482/09
    Dies entspreche der zutreffenden Rechtsauffassung, welche das Verwaltungsgericht (Beschlüsse vom 19.4.2007 - 11 L 314/07 - und vom 14.7.2008 - 10 L 511/08 -) und das Oberverwaltungsgericht des Saarlandes (Beschlüsse vom 3.9.2007 - 1 B 215/07 - und vom 30.1.2009 - 1 B 315/08 -) in Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes zum Status dieser Straße dargelegt hätten.

    Insbesondere sei entsprechend den Ausführungen des Oberverwaltungsgerichts in dessen Beschluss vom 30.1.2009 - 1 B 315/08 - davon auszugehen, dass die betreffende Gemeindestraße auch insoweit dem öffentlichen Verkehr gewidmet sei, als sie nicht mit dem Verlauf der ehemaligen B 406 übereinstimme, da es sich insoweit um eine die Widmung nicht beeinflussende unerhebliche Verlegung der Straße handele.

    Wegen des Sachverhalts im Weiteren wird Bezug genommen auf die Gerichtsakten des vorliegenden Verfahrens sowie der Verfahren des Verwaltungsgerichts des Saarlandes mit den Aktenzeichen 11 L 314/07, 11 L 511/08 und 10 L 196/09, des Oberverwaltungsgerichts des Saarlandes mit den Aktenzeichen 1 B 215/07, 1 B 315/08 und 2 A 403/09 (5 K 774/07) sowie die beigezogenen Verwaltungsunterlagen des Beklagten und der Kreisstadt S. (Baugenehmigungsunterlagen), deren Inhalt Gegenstand der mündlichen Verhandlung war.

    in diesem Sinne auch das OVG des Saarlandes in dem im Eilrechtsschutzverfahren zwischen der Klägerin und der Beigeladenen ergangenen Beschluss vom 30.1.2009 - 1 B 315/08 -, S. 10 des amtl.

  • BVerwG, 27.03.1992 - 7 C 18.91

    Wohngebietsplanung contra Abfalldeponie

    Auszug aus OVG Saarland, 09.07.2010 - 3 A 482/09
    BVerwG, Beschluss vom 28.6.2007 - 7 B 4.07 - und Urteil vom 27.3.1992 - 7 C 18.91 -, BVerwGE 90, 96, jeweils zitiert nach juris.

    so etwa BVerwG, Beschluss vom 19.5.2005 - 4 VR 2000.05 -, NVwZ 2005, 940; Urteil vom 27.3.1992 - 7 C 18.91 -, BVerwGE 90, 96, jeweils zitiert nach juris; VGH Mannheim, Beschluss vom 8.12.1994 - 10 S 1305/94 -, NVwZ 1996, 281.

    BVerwG, Urteil vom 27.3.1992 - 7 C 18.91 -, BVerwGE 90, 96; Beschluss vom 18.9.1998 - 4 VR 11.98 -, Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 141; Urteil vom 18.3.1987 - 7 C 28.85 -, BVerwGE 77, 128, jeweils zitiert nach juris.

  • VGH Bayern, 15.01.2024 - 12 A 23.2372

    Zurückverweisung wegen offensichtlicher Unrichtigkeit der

    Ebenso wenig ist davon auszugehen, dass die Errichtung (isolierter) "Bauschuttdeponien" generell unter § 48 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 VwGO fiele; vielmehr ist das Gegenteil richtig (vgl. zur sachlichen Zuständigkeit bei der Errichtung von "Bauschuttdeponien" exemplarisch: VG Saarlouis, U.v. 7.10.2009 - 5 K 10/08 - juris [1. Instanz]; OVG Saarlouis, U.v. 09.07.2010 - 3 A 482/09 - juris [Berufungsinstanz]; BVerwG, B.v. 25.03.2011 - 7 B 86/10 - juris [Revisionsinstanz]; siehe auch VG Augsburg, U.v. 7.12.2001 - Au 5 K 99.915 - juris [1.
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Rechtsprechung
   OVG Niedersachsen, 29.09.2010 - 7 ME 54/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,18057
OVG Niedersachsen, 29.09.2010 - 7 ME 54/10 (https://dejure.org/2010,18057)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 29.09.2010 - 7 ME 54/10 (https://dejure.org/2010,18057)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 29. September 2010 - 7 ME 54/10 (https://dejure.org/2010,18057)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Abfalleigenschaft bei Zweckwechsel der Sache; hier: gebrauchte Betonbahnschwellen

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 3 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 KrW-/AbfG; § 31 Abs. 1 S. 1 KrW-/AbfG; § 20 Abs. 2 S. 1 BImSchG
    Abfalleigenschaft einer Sache wegen der Realisierung eines neuen Verwendungszwecks nur mit einer zeitlichen Verzögerung; Bestimmung des Tatbestandsmerkmals der Unmittelbarkeit lediglich anhand einer zeitlichen Unmittelbarkeit der Verwirklichung eines neuen ...

  • rechtsportal.de

    Abfalleigenschaft einer Sache wegen der Realisierung eines neuen Verwendungszwecks nur mit einer zeitlichen Verzögerung; Bestimmung des Tatbestandsmerkmals der Unmittelbarkeit lediglich anhand einer zeitlichen Unmittelbarkeit der Verwirklichung eines neuen ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Abfalleigenschaft einer Sache wegen der Realisierung eines neuen Verwendungszwecks nur mit einer zeitlichen Verzögerung; Bestimmung des Tatbestandsmerkmals der Unmittelbarkeit lediglich anhand einer zeitlichen Unmittelbarkeit der Verwirklichung eines neuen ...

Besprechungen u.ä.

  • koehler-klett.de (Entscheidungsbesprechung)

    Bahnschwellen aus Beton bei Weiterverwendung kein Abfall

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2010, 969
  • DVBl 2010, 1454
  • AbfallR 2010, 310
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • VG Neustadt, 11.09.2015 - 4 K 162/15

    Zum Hangschutz dienende bepflanzte Altreifen sind kein Abfall

    Die "Unmittelbarkeit" ist jedoch nicht im Sinne von "sofort" zu verstehen; erforderlich ist vielmehr, dass der Wille besteht, die Sache ohne weitere Zwischenbehandlungen einem feststehenden neuen Nutzungszweck zuzuführen (vgl. OVG Niedersachsen, Beschluss vom 29. September 2010 - 7 ME 54/10 -, GewA 2011, 374; Häberle, in: Erbs/Kohlhaas, a.a.O., § 3 KrWG Rn. 23).

    Zeitlich reicht es aus, dass die Nutzung zum neuen Zweck jedenfalls in einem überschaubaren Zeitraum objektiv möglich ist ( OVG Niedersachsen, Beschluss vom 29. September 2010 - 7 ME 54/10 -, GewA 2011, 374 m.w.N.).

  • OVG Sachsen, 09.12.2021 - 4 A 887/19

    Abfall, ; Entledigungswille; Verwendungszweck; Verkehrsanschauung; Ausschlachten;

    Subjektiv muss ein einheitlicher, nie unterbrochener Wille des Besitzers vorliegen, wie mit der Sache verfahren werden soll (vgl. NdsOVG, Beschl. v. 29. September 2010 - 7 ME 54/10 -, juris Rn. 8; Jarass/Petersen, KrWG, 2014, § 3 Rn. 86).

    Objektiv muss der neue Verwendungszweck tatsächlich unmittelbar zu verwirklichen sein; das ist nicht der Fall, wenn die Sache einer Zwischenbehandlung bedarf (vgl. NdsOVG, Beschl. v. 29. September 2010 - 7 ME 54/10 -, juris Rn. 8; Jarass/Petersen, KrWG, 2014, § 3 Rn. 87).

  • OVG Niedersachsen, 13.08.2013 - 7 ME 1/12

    Zugehörigkeit der nach negativem Ausgang des Widerspruchsverfahrens festgesetzten

    Nachdem das Verwaltungsgericht mit Beschluss vom 3. Juni 2010 (4 B 1529/10) die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs teilweise wiederhergestellt hatte, soweit der Antragstellerin die schriftliche Mitteilung aufgegeben worden war, ob sie einen Genehmigungsantrag stellen wolle, stellte der Senat auf die Beschwerde der Antragstellerin mit Beschluss vom 29. September 2010 (7 ME 54/10) die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs "in vollem Umfang" wieder her.

    Soweit der Senat in seinem Beschluss vom 29. September 2010 (7 ME 54/10) die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs der Antragstellerin gegen den Bescheid des Antragsgegners vom 23. Februar 2010 "in vollem Umfang" wiederhergestellt hat, wirkt der Suspensiveffekt gemäß §§ 80 Abs. 1 Satz 1, 80b Abs. 1 VwGO nach Erhebung der Klage beim Verwaltungsgericht fort, soweit die Antragstellerin sich gegen die unter Nrn. 1 und 2 des Bescheids vom 23. Februar 2010 verfügten Sachentscheidungen wendet.

  • OVG Sachsen-Anhalt, 08.07.2020 - 2 M 46/20

    Abfallrechtliche Entsorgungsanordnung; Änderung der Zweckbestimmung der

    Der Antragsteller bemängelt, das Verwaltungsgericht habe zum "Mittel des Weglassens" gegriffen, um unter Umgehung der Entscheidung des OVG Lüneburg vom 29. September 2010 (7 ME 54/10) eine zeitliche Komponente einzufügen, um die von ihm gelagerten Wertstoffe in Abfälle zu verwandeln.

    Das Zeitkriterium dient lediglich als unterstützendes Indiz für den neuen Nutzungszweck, ohne dass das Gesetz bestimmte Zeitvorgaben enthält (zum Ganzen: NdsOVG, Beschluss vom 29. September 2010 - 7 ME 54/10 - juris Rn. 8; Beckmann, in: Landmann/Rohmer, Umweltrecht, KrWG § 3 Rn. 50).

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Rechtsprechung
   OVG Sachsen, 05.07.2010 - 4 B 129/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,23708
OVG Sachsen, 05.07.2010 - 4 B 129/07 (https://dejure.org/2010,23708)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 05.07.2010 - 4 B 129/07 (https://dejure.org/2010,23708)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 05. Juli 2010 - 4 B 129/07 (https://dejure.org/2010,23708)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Justiz Sachsen

    BImSchG § 5 Abs. 3, § 12 Abs. 1 S. 2
    Sicherheitsleistung, Abfall, Ermessen

  • Wolters Kluwer

    Anordnung einer Sicherheitsleistung zur präventiven Durchsetzung der immissionsschutzrechtlichen Nachsorgepflichten i.S.v. § 5 Abs. 3 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) bei Abfallentsorgungsanlagen

  • rechtsportal.de

    BImSchG § 5 Abs. 3; BImSchG § 12 Abs. 1 S. 2
    Anordnung einer Sicherheitsleistung zur präventiven Durchsetzung der immissionsschutzrechtlichen Nachsorgepflichten i.S.v. § 5 Abs. 3 Bundes-Immissionsschutzgesetz ( BImSchG ) bei Abfallentsorgungsanlagen

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • AbfallR 2010, 310
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • VG Leipzig, 10.01.2007 - 1 K 1463/04
    Auszug aus OVG Sachsen, 05.07.2010 - 4 B 129/07
    Ausfertigung Az.: 4 B 129/07 1 K 1463/04.

    Der Antrag der Klägerin, die Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Leipzig vom 10. Januar 2007 - 1 K 1463/04 - zuzulassen, wird abgelehnt.

  • OVG Niedersachsen, 16.11.2009 - 12 LB 344/07

    Abhängigmachung der Inbetriebnahme einer Abfallentsorgungsanlage gem. § 12 Abs. 1

    Auszug aus OVG Sachsen, 05.07.2010 - 4 B 129/07
    Dies folgt aus der bezweckten präventiven Durchsetzung der angesprochenen Nachsorgepflichten nach der Betriebseinstellung und damit auch nach der Einstellung von Abfallbehandlungen (NdsOVG, Urt. v. 16.11.2009 - 12 LB 344/07 -, juris).
  • BVerwG, 13.03.2008 - 7 C 44.07

    Sicherheitsleistung, Anordnung von - bei Abfallentsorgungsanlagen;

    Auszug aus OVG Sachsen, 05.07.2010 - 4 B 129/07
    Ob eine Anlage gewinnbringend betrieben werden kann, wird auch bei einem überzeugenden Betriebskonzept erst die zukünftige Marktentwicklung zeigen (BVerwG, Urt. v. 13.3.2008, NVwZ 2008, 681).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.08.2015 - 8 A 2725/13

    Nachträgliche Festsetzung einer Sicherheitsleistung für den Betrieb einer

    vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 13. März 2008 - 7 C 44.07 -, BVerwGE 131, 11 = juris Rn. 29, bestätigt durch BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 1. September 2009 - 1 BvR 1370/08 -, NVwZ 2009, 1484 = juris Rn. 21; OVG NRW, Beschluss vom 2. Februar 2011 - 8 B 1675/10 -, UPR 2011, 195 = juris Rn. 12; Sächs. OVG, Beschluss vom 5. Juli 2010 - 4 B 129/07 -, juris Rn. 5; Jarass, BImSchG, 10. Auflage 2013, § 17 Rn. 64; Hansmann/Ohms, in: Landmann/Rohmer, Umweltrecht, Band III, Stand: Januar 2015, § 17 BImSchG Rn. 195; Diekmann, UPR 2010, 178.

    vgl. BVerwG, Urteil vom 13. März 2008 - 7 C 44.07 -, BVerwGE 131, 11 = juris Rn. 42; OVG NRW, Beschluss vom 2. Februar 2011 - 8 B 1675/10 -, UPR 2011, 195 = juris Rn. 37; OVG Nds., Urteil vom 16. November 2009 - 12 LB 344/07 -, UPR 2010, 151 = juris Rn. 43; Sächs. OVG, Beschluss vom 5. Juli 2010 - 4 B 129/07 -, juris Rn. 6; OVG S.-A., Urteil vom 25. Oktober 2012 - 2 L 87/11 -, ZUR 2013, 284 = juris Rn. 48 f.; VG Halle, Urteil vom 1. September 2014 - 4 A 62/13 -, juris Rn. 51; Diekmann, UPR 2010, 178, 179; Kopp-Assenmacher, AbfallR 2010, 150, 152.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 02.02.2011 - 8 B 1675/10

    Envio muss Sicherheit in Höhe von 1,8 Millionen Euro leisten

    vgl. Kopp-Assenmacher, AbfallR 2010, 150 (152), Diekmann, UPR 2010, 178 (180) sowie Nds. OVG, Urteil vom 16. November 2009 - 12 LB 344/07 -, UPR 2010, 151 = juris Rn. 41 ff.; Sächs. OVG, Beschluss vom 5. Juli 2010 - 4 B 129/07 -, AbfallR 2010, 310 = juris Rn. 6.
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