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   OLG Hamburg, 02.04.1981 - 3 U 143/80   

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https://dejure.org/1981,5285
OLG Hamburg, 02.04.1981 - 3 U 143/80 (https://dejure.org/1981,5285)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 02.04.1981 - 3 U 143/80 (https://dejure.org/1981,5285)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 02. April 1981 - 3 U 143/80 (https://dejure.org/1981,5285)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • afp 1981, 410
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • BGH, 03.08.2010 - VI ZR 113/09

    Schadensersatzanspruch auf Erstattung von Rechtsanwaltskosten:

    So setzt der Anspruch auf Gegendarstellung in einem Druckerzeugnis voraus, dass dem Anspruchsverpflichteten unverzüglich im Sinne des § 10 Abs. 2 Satz 4 Berliner PresseG (GVBl. Berlin 1965, 744) und innerhalb der Ausschlussfrist von drei Monaten eine Gegendarstellung zugeleitet wird, die sowohl formell als auch inhaltlich allen Anforderungen entspricht (vgl. OLG Hamburg, AfP 1981, 410; OLG Hamburg, AfP 1985, 216; OLG Stuttgart ZUM 2000, 773; OLG Dresden, ZUM-RD 2007, 117; KG, ZUM-RD 2008, 229; zu Gegendarstellungen in Telemedien vgl. § 56 Abs. 3 des Staatsvertrags für Rundfunk und Telemedien in der zum 1. März 2007 in Kraft getretenen Fassung des Neunten Staatsvertrags zur Änderung rundfunkrechtlicher Staatsverträge (HmbGVBl. 1991, 425)).
  • OLG Stuttgart, 08.02.2006 - 4 U 221/05

    Anspruch auf Verbreitung einer modifizierten Gegendarstellung im Südwestrundfunk:

    Es ließe sich dann in jedem Fall die Meinung begründen, dass die mit der Abfassung der Gegendarstellung betrauten Rechtsanwälte imstande gewesen sein müssten, die Mangelhaftigkeit vorherzusehen (OLG Hamburg, AfP 1981, 410).
  • OLG Köln, 25.07.2013 - 15 U 87/13

    Voraussetzungen des Anspruchs auf Gegendarstellung

    Zwar kann im Hinblick auf die bei der Abfassung einer Gegendarstellung bestehenden Schwierigkeiten ein schuldhaftes Zögern kaum mit jeglichem bei einer Ex post-Betrachtung feststellbaren Mangel der Erstfassung begründet werden, da dann eine Nachbesserung ohne eine erhebliche Rechtsverkürzung praktisch kaum noch möglich sein dürfte (vgl. OLG Hamburg, AfP 1981, 410 f.).
  • OLG Dresden, 26.10.2006 - 4 U 1541/06
    Hierfür ist erforderlich, dass dem Anspruchsverpflichteten ohne schuldhaftes Zögern, innerhalb der Ausschlussfrist von zwei Monaten und der Aktualitätsgrenze eine Gegendarstellung übersandt wird, die sowohl formell als auch inhaltlich allen Anforderungen entspricht (OLG Stuttgart ZUM 2000, 773; OLG Hamburg, AfP 1981, 410; OLG Hamburg, AfP 1985, 216; Seitz/Schmidt/Schoener, Der Gegendarstellungsanspruch, 3. Aufl., 1998, Rn. 144 m.w.N).
  • OLG Stuttgart, 08.06.2000 - 4 W 26/00

    Beurteilung der "Unverzüglichkeit" einer Gegendarstellung i.S.d. § 10 Abs. 3 S. 3

    Hierfür ist erforderlich, dass dem Anspruchsverptlichteten ohne schuldhaftes Zögern, innerhalb der Ausschlussfrist von zwei Monaten und der Aktualitätsgrenze eine Gegendarstellung übersandt wird, die sowohl formell wie auch inhaltlich allen Anforderungen entspricht (OLG Hamburg, AfP 1981, 410; OLG Hamburg, AfP 1985, 216; Seitz/Schmidt/Schoener, Der Gegendarstellungsanspruch, 3. Aufl., 1998, Rn. 144 m.w.Rechtsprechungsnachweisen; Löffler/Sedelmeier, Presserecht, 4. Aufl., 1997, § 11 LPG, Rn. 157).
  • LG Hamburg, 20.11.2009 - 324 O 588/09
    Ein Antragsteller kann eine zunächst mangelhafte aber schon zugeleitete Gegendarstellung abändern und auf diese Weise abdruckfähig machen, wenn er unverzüglich, also ohne schuldhaftes Zögern nach Hinweis des Gerichts auf bestehende Mängel der Gegendarstellung die erforderlichen Maßnahmen ergreift, insbesondere die erneute Zuleitung vornimmt (vgl. Hans OLG AfP 1981, 410 (410 f.)).
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