Rechtsprechung
   BAG, 14.01.1992 - 1 ABR 35/91   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,830
BAG, 14.01.1992 - 1 ABR 35/91 (https://dejure.org/1992,830)
BAG, Entscheidung vom 14.01.1992 - 1 ABR 35/91 (https://dejure.org/1992,830)
BAG, Entscheidung vom 14. Januar 1992 - 1 ABR 35/91 (https://dejure.org/1992,830)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1992,830) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    BetrVG § 87 Abs. 1 Nr. 2, § 118 Abs. 1; MTV für Redakteure an Tageszeitungen vom 28.5.1990 § 7
    Tendenzschutz: Arbeitszeitregelung bei Redakteuren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 69, 187
  • MDR 1992, 683
  • NZA 1992, 512
  • BB 1992, 1135
  • BB 1992, 716
  • DB 1992, 1143
  • afp 1992, 188
  • afp 1992, 189
  • JR 1992, 352
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (16)

  • BAG, 30.01.1990 - 1 ABR 101/88

    Mitbestimmung bei Arbeitszeit von Redakteuren

    Auszug aus BAG, 14.01.1992 - 1 ABR 35/91
    Enthält § 7 MTV aber keine Regelung über die Verteilung der wöchentlichen Arbeitsstunden auf die einzelnen Arbeitstage sowie die Lage der Arbeitszeit, bleibt hierfür der für die Ausübung eines Mitbestimmungsrechts erforderliche Regelungsspielraum bestehen (vgl. die entsprechenden Ausführungen des Senats für die insoweit vergleichbare Vorschrift des § 9 MTV für Redakteure an Zeitschriften i. d. F. vom 12. Mai 1987 im Beschluß vom 30. Januar 1990, BAGE 64, 103, 110 = AP Nr. 44 zu § 118 BetrVG 1972, zu B II 2 der Gründe).

    Die Beteiligungsrechte des Betriebsrats in Presseunternehmen müssen daher nur insoweit zurücktreten, wie durch ihre Ausübung die Freiheit des Verlegers zur Tendenzbestimmung und Tendenzverwirklichung ernsthaft beeinträchtigt und damit das Grundrecht der Pressefreiheit verletzt werden kann (Senatsbeschlüsse vom 30. Januar 1990, BAGE 64, 103 = AP Nr. 44 zu § 118 BetrVG 1972 und vom 8. Mai 1990 - 1 ABR 33/89 - AP Nr. 46 zu § 118 BetrVG 1972, beide mit zahlreichen weiteren Nachweisen aus Rechtsprechung und Literatur).

    Nach dem Beschluß vom 30. Januar 1990, aaO, wird die Aktualität der Berichterstattung zumindest dann nicht beeinträchtigt, wenn der Betriebsrat bei der Verteilung der wöchentlichen Arbeitszeit der Redakteure auf die einzelnen Wochentage, nicht aber bei der Festlegung des Beginns und des Endes der Arbeitszeit mitbestimmt.

    Dies gilt insbesondere für die Arbeitszeitgestaltung von Redakteuren, die ein Zeitungsverlag für eine aktuelle Berichterstattung jederzeit einsetzen können muß (vgl. außer der Entscheidung des Senats vom 30. Januar 1990, aaO, auch die Entscheidung des Senats vom 6. November 1990, aaO, zu II 1 a der Gründe).

  • BAG, 08.05.1990 - 1 ABR 33/89

    Versetzung von Redakteuren innerhalb der Wochenfrist

    Auszug aus BAG, 14.01.1992 - 1 ABR 35/91
    Bei Redakteuren handelt es sich um sog. Tendenzträger (Beschluß vom 8. Mai 1990 - 1 ABR 33/89 - AP Nr. 46 zu § 118 BetrVG 1972, zu B II 1 der Gründe, m. w. N.).

    Die Beteiligungsrechte des Betriebsrats in Presseunternehmen müssen daher nur insoweit zurücktreten, wie durch ihre Ausübung die Freiheit des Verlegers zur Tendenzbestimmung und Tendenzverwirklichung ernsthaft beeinträchtigt und damit das Grundrecht der Pressefreiheit verletzt werden kann (Senatsbeschlüsse vom 30. Januar 1990, BAGE 64, 103 = AP Nr. 44 zu § 118 BetrVG 1972 und vom 8. Mai 1990 - 1 ABR 33/89 - AP Nr. 46 zu § 118 BetrVG 1972, beide mit zahlreichen weiteren Nachweisen aus Rechtsprechung und Literatur).

  • BAG, 23.08.1990 - 6 AZR 528/88

    13. Monatseinkommen und Erziehungsurlaub

    Auszug aus BAG, 14.01.1992 - 1 ABR 35/91
    Da es zunächst um den wertneutralen Arbeitsablauf des Betriebes geht, kommt eine Einschränkung der Mitbestimmungsrechte in sozialen Angelegenheiten nur in Ausnahmefällen in Betracht (Beschluß des Senats vom 6. November 1990, BAGE 66/22, - 1 ABR 88/89 -, zu II 1 a der Gründe, m. w. N., = EzA § 87 BetrVG 1972 Nr. 15; Dietz/Richardi, BetrVG, 6. Aufl., § 118 Rz 108, 127; Galperin/Löwisch, BetrVG, 6. Aufl., § 118 Rz 62).

    Dies gilt insbesondere für die Arbeitszeitgestaltung von Redakteuren, die ein Zeitungsverlag für eine aktuelle Berichterstattung jederzeit einsetzen können muß (vgl. außer der Entscheidung des Senats vom 30. Januar 1990, aaO, auch die Entscheidung des Senats vom 6. November 1990, aaO, zu II 1 a der Gründe).

  • BAG, 13.06.1989 - 1 ABR 15/88

    Mitbestimmung bei Mehrarbeit von Lehrern in Privatschule

    Auszug aus BAG, 14.01.1992 - 1 ABR 35/91
    Auch hat der Senat im Beschluß vom 13. Juni 1989 (- 1 ABR 15/88 - AP Nr. 36 zu § 87 BetrVG 1972 Arbeitszeit) entschieden, der Betriebsrat habe in einer Privatschule nach § 87 Abs. 1 Nr. 3 BetrVG bei der Festlegung der Höchstgrenze für Vertretungsstunden gegenüber vollbeschäftigten Lehrern mitzubestimmen.
  • BAG, 22.05.1979 - 1 ABR 100/77

    Redakteure eines Zeitschriftenverlages - Tendenzträger - Arbeitszeit -

    Auszug aus BAG, 14.01.1992 - 1 ABR 35/91
    Dementsprechend hat der Senat im Beschluß vom 22. Mai 1979 (- 1 ABR 100/77 - AP Nr. 13 zu § 118 BetrVG 1972) in einem Falle, in dem der Arbeitgeber wegen der beabsichtigten Erweiterung einer Zeitschrift um zwei aktuelle Farbseiten auch für Redakteure vorübergehend Sonntagsarbeit anordnete, ein Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats bejaht.
  • BAG, 01.09.1987 - 1 ABR 22/86

    Anspruch des Betriebsrats auf Aufhebung einer Versetzung eines Redakteurs in die

    Auszug aus BAG, 14.01.1992 - 1 ABR 35/91
    Betriebe und Unternehmen dienen insbesondere der Berichterstattung oder Meinungsäußerung, wenn sie Zeitungen oder Zeitschriften herausgeben (vgl. Senatsbeschlüsse vom 1. September 1987, BAGE 56, 71 und 56, 81 = AP Nr. 10 und Nr. 11 zu § 101 BetrVG 1972, beide m. w. N.; Fitting/Auffarth/Kaiser/Heither, BetrVG, 16. Aufl., § 118 Rz 25, m. w. N.).
  • BVerfG, 06.11.1979 - 1 BvR 81/76

    Tendenzbetrieb

    Auszug aus BAG, 14.01.1992 - 1 ABR 35/91
    Das Bundesverfassungsgericht hat im Beschluß vom 6. November 1979 (- 1 BvR 81/76 - AP Nr. 14 zu § 118 BetrVG 1972), mit dem es die Verfassungsbeschwerde gegen das Senatsurteil vom 7. November 1975 (- 1 AZR 282/74 - AP Nr. 4 zu § 118 BetrVG 1972) zurückgewiesen hat, zum Verhältnis von Pressefreiheit, Tendenzschutz nach § 118 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG und den Beteiligungsrechten des Betriebsrats grundsätzlich Stellung genommen.
  • BAG, 06.12.1988 - 1 ABR 42/87

    Unterrichtung des Betriebsrats bei Tendenzträgern

    Auszug aus BAG, 14.01.1992 - 1 ABR 35/91
    So hat es der Senat z. B. auch für ausreichend bestimmt gehalten, wenn in einem Beschlußverfahren über Tendenzschutzfragen im Antrag die in Betracht kommenden Personen lediglich als "Tendenzträger" bezeichnet werden, wenn diese entsprechend dem Anlaß des Verfahrens näher individualisiert werden können (vgl. Beschluß vom 6. Dezember 1988 - 1 ABR 42/87 -, n. v.).
  • BAG, 06.11.1990 - 1 ABR 88/89

    Mitbestimmung bei Arbeitszeit in Krankenanstalten

    Auszug aus BAG, 14.01.1992 - 1 ABR 35/91
    Da es zunächst um den wertneutralen Arbeitsablauf des Betriebes geht, kommt eine Einschränkung der Mitbestimmungsrechte in sozialen Angelegenheiten nur in Ausnahmefällen in Betracht (Beschluß des Senats vom 6. November 1990, BAGE 66/22, - 1 ABR 88/89 -, zu II 1 a der Gründe, m. w. N., = EzA § 87 BetrVG 1972 Nr. 15; Dietz/Richardi, BetrVG, 6. Aufl., § 118 Rz 108, 127; Galperin/Löwisch, BetrVG, 6. Aufl., § 118 Rz 62).
  • BAG, 11.03.1986 - 1 ABR 12/84

    Mitbestimmung bei technischer Überwachung

    Auszug aus BAG, 14.01.1992 - 1 ABR 35/91
    Der übrige Teil des Spruchs der Einigungsstelle enthält auch ohne die beiden unwirksamen Bestimmungen eine sinnvolle und in sich geschlossene Regelung (vgl. dazu BAGE 35, 205 = AP Nr. 1 zu § 87 BetrVG 1972 Vorschlagswesen; BAGE 51, 217, 224, 225 [BAG 11.03.1986 - 1 ABR 12/84]= AP Nr. 14 zu § 87 BetrVG 1972 Überwachung, zu B II 1 der Gründe), denn in Ziff. 6.3.
  • BAG, 28.04.1981 - 1 ABR 53/79

    Mitbestimmungsrecht über Grundsätze des betrieblichen Vorschlagswesens

  • BAG, 01.09.1987 - 1 ABR 23/86

    Beteiligung des Betriebsrates bei der Einstellung von Redakteuren -

  • BAG, 18.04.1989 - 1 ABR 3/88

    Mitbestimmung bei Bildungsveranstaltung in der Gleitzeit

  • BAG, 07.11.1975 - 1 AZR 282/74

    Verfassungsrechtliche Grenzen für die Regelung des Verhältnisses zwischen dem

  • BAG, 07.08.1990 - 1 ABR 58/89

    Mitbestimmungsrechte der Betriebsvertretung

  • BAG, 18.04.1989 - 1 ABR 2/88

    Einigungsstelle: Mehrheit bei Spruchfindung - Dialysezentrum: karitative

  • VGH Baden-Württemberg, 10.07.2000 - 1 S 2239/99

    Beschlagnahme eines Pressefilms wegen Verletzung des Rechts am eigenen Bild

    Dieser Schutz wird durch die ausgeübte staatliche Funktion grundsätzlich nicht eingeschränkt (Rebmann, AfP 1992, 189ff. (193)).
  • BAG, 28.05.2002 - 1 ABR 32/01

    Mitbestimmungsrecht bei der Einführung von Ethikregeln für Redakteure einer

    § 118 Abs. 1 BetrVG läßt das Mitbestimmungsrecht aber nur dann zurücktreten, wenn eine Beteiligung des Betriebsrats an der Gestaltung betrieblicher Arbeitsabläufe dazu führt, daß die durch Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG geschützte geistig-ideelle Zielrichtung ernsthaft beeinträchtigt wird (BAG 30. Januar 1990 - 1 ABR 101/88 - BAGE 64, 103; 14. Januar 1992 - 1 ABR 35/91 - BAGE 69, 187).
  • BAG, 27.07.1993 - 1 ABR 8/93

    Mitbestimmung bei Versetzung in privatem Rundfunksender

    Der Arbeitgeber hat dem Arbeitnehmer M Tätigkeiten übertragen, bei deren Ausführung er maßgebend auf die Verwirklichung der geistig-ideellen Zielsetzung, die in Berichterstattung und Meinungsäußerung besteht, Einfluß nimmt (vgl. zu der Frage, ob Redakteure Tendenzträger sind, zuletzt die Senatsentscheidungen vom 8. Mai 1990 - 1 ABR 33/89 - AP Nr. 46 zu § 118 BetrVG 1972 und vom 14. Januar 1992 - 1 ABR 35/91 - EzA § 118 BetrVG 1972 Nr. 59).
  • BAG, 11.02.1992 - 1 ABR 49/91

    Mitbestimmung über die Arbeitszeit von Redakteuren

    Er hat diese Ansicht in seinem Beschluß vom 14. Januar 1992, BAGE 69, 187 [BAG 14.01.1992 - 1 ABR 35/91], - 1 ABR 35/91 -, noch einmal begründet.
  • LAG Düsseldorf, 24.08.2021 - 3 TaBV 29/21

    Initiativrecht des Betriebsrats zur Einführung einer technischen

    Es entspricht der ganz allgemeinen Ansicht in Rechtsprechung und Literatur, dass Regelungen zur Einführung und Ausgestaltung der gleitenden Arbeitszeit gemäß § 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG der Mitbestimmung unterliegen (vgl. hierzu bereits BAG vom 14.01.1992 - 1 ABR 35/91, juris, Rz. 28; BAG vom 07.08.1990 - 1 ABR 58/89, juris, Rz. 29; BAG vom 18.04.1989 - 1 ABR 3/88, juris, Rz. 20; Fitting, BetrVG, 30. Auflage, § 87 Rn. 115; Richardi, BetrVG, 16. Auflage, § 87 Rn. 297 m.w.N.).
  • LAG Hamm, 23.04.2012 - 10 TaBV 19/12

    Errichtung einer Einigungsstelle zur "Festlegung der zeitlichen Lage des

    In sozialen Angelegenheiten nach den §§ 87 ff. BetrVG wird im Allgemeinen eine Einschränkung der Mitbestimmungsrechte des Betriebsrates dann nicht in Betracht kommen, wenn es allein um den wertneutralen Arbeitsablauf des Betriebes geht (BAG 30.01.1990 - 1 ABR 101/88 - AP BetrVG 1972 § 118 Nr. 144 [unter II. 3. b) aa) der Gründe]; BAG 14.01.1992 - 1 ABR 35/91 - AP BetrVG 1972 § 118 Nr. 49 [unter B. II. 2. c) der Gründe]; Fitting, aaO, § 118 Rn. 32 m.w.N.).

    Auch für Redakteure an Tageszeitungen ist das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats bei Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit sowie die Verteilung der Arbeitszeit auf die einzelnen Wochentage nicht ausgeschlossen (BAG 30.01.1990 - 1 ABR 101/88 - AP BetrVG 1972 § 118 Nr. 44; BAG 14.01.1992 - 1 ABR 35/91 - AP BetrVG 1972 § 118 Nr. 49; BAG 11.02.1992 - 1 ABR 49/91 - AP BetrVG 1972 § 118 Nr. 50; BVerfG 15.12.1999 - 1 BvR 505/95 - AP BetrVG 1972 § 118 Nr. 67; Fitting, aaO, § 118 Rn. 32; ErfK/Kania, 12. Aufl. § 118 BetrVG Rn. 23 m.w.N.).

  • LAG Hamburg, 28.01.2010 - 7 TaBVGa 2/09

    Mitbestimmung des Betriebsrats - Arbeitszeit - Unterlassungsanspruch -

    Wie das BAG bereits mit Beschluss vom 14. Januar 1992 (- 1 ABR 35/91 - EzA BetrVG 1972 § 118, Nr. 59) zutreffend ausgeführt hat, wird das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats durch § 118 Abs. 1 BetrVG nur dann ausgeschlossen, wenn es sich um eine tendenzbezogene Maßnahme handelt und die geistig ideelle Zielsetzung des Unternehmens und deren Verwirklichung durch die Beteiligung des Betriebsrates verhindert oder jedenfalls ernstlich beeinträchtigt werden kann.

    Das BAG hat zwar mit Beschluss vom 14. Januar 1992 (a.a.O.) ausgeführt, dass es dem Verleger vorbehalten bleiben muss, solche für die Arbeitszeit der Redakteure erheblichen Entscheidungen unbeeinflusst vom Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats zu treffen, durch die die Aktualität der Berichterstattung berührt wird.

  • LAG München, 25.11.1997 - 8 TaBV 16/97

    Tendenzunternehmen: Begriff - Voraussetzungen - Bayerischer Landes-Sportverband

    Dies kann allenfalls von Bedeutung sein für eine Erweiterung des Kreises der Tendenzunternehmen, die in § 118 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 BetrVG ausdrücklich genannt werden und erst insoweit aufgrund des erkennbaren Ziels einer abschließenden Aufzählung von Tendenzzwecken abzulehnen (vgl. insoweit BAG vom 14. Januar 1992- 1 ABR 35/91 - AP Nr. 49 zu § 118 BetrVG 1972).

    Insoweit wird auf die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 14. Januar 1992 (a.a.O.. mwN.) verweisen.

  • BVerfG, 15.12.1999 - 1 BvR 505/95

    Zur Mitbestimmung des Betriebsrats bei der Festlegung der Arbeitszeit von

    Da es bei der Mitbestimmung in sozialen Angelegenheiten zunächst um den wertneutralen Arbeitsablauf des Betriebs gehe, komme eine Einschränkung des Mitbestimmungsrechts nur in Ausnahmefällen in Betracht (Bezugnahme auf BAGE 69, 187).
  • LAG Hamm, 19.03.2010 - 10 TaBV 85/09

    Mitbestimmungsfreie Arbeitszeitbestimmung in Betreuungsheim für geistig

    aa) In sozialen Angelegenheiten nach den §§ 87 ff. BetrVG wird im Allgemeinen eine Einschränkung der Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats dann nicht in Betracht kommen, wenn es allein um den wertneutralen Arbeitsablauf des Betriebes geht (BAG 30.01.1990 - 1 ABR 101/88 - AP BetrVG 1972 § 118 Nr. 44 - unter II. 3. b) aa) der Gründe; BAG 14.01.1992 - 1 ABR 35/91 - AP BetrVG 1972 § 118 Nr. 49 - unter B. II. 2. c) der Gründe; Fitting, a.a.O., § 118 Rn. 32 m.w.N.).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 27.03.2007 - 3 TaBV 3/07

    Tendenzbetrieb

  • LAG Sachsen-Anhalt, 27.09.2005 - 8 TaBV 1/05

    Betriebsratsfähigkeit eines Krankenhauses; Einordnung eines Krankenhauses als

  • LAG Hamm, 23.01.1996 - 13 TaBV 40/95

    Arbeitszeit: Regelung durch Spruch der Einigungsstelle

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht