Rechtsprechung
   KG, 31.03.1992 - 9 U 3070/91   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,10116
KG, 31.03.1992 - 9 U 3070/91 (https://dejure.org/1992,10116)
KG, Entscheidung vom 31.03.1992 - 9 U 3070/91 (https://dejure.org/1992,10116)
KG, Entscheidung vom 31. März 1992 - 9 U 3070/91 (https://dejure.org/1992,10116)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1992,10116) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • afp 1992, 302
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)

  • BGH, 11.12.2012 - VI ZR 314/10

    Gesteigertes Vertrauen der Presse in Verlautbarungen des Bundesbeauftragten für

    In der Rechtsprechung und im Schrifttum ist anerkannt, dass den Verlautbarungen amtlicher Stellen ein gesteigertes Vertrauen entgegengebracht werden darf (vgl. BVerfG, AfP 2010, 365 Rn. 35; OLG Hamburg, ArchPR 1972, 86; OLG Stuttgart, AfP 1990, 145, 147; NJW-RR 1993, 733, 734; KG, AfP 1992, 302, 303; ZUM-RD 2011, 468, 472; OLG Karlsruhe, NJW-RR 1993, 732, 733; OLG Dresden, NJW 2004, 1181, 1183; LG Oldenburg, AfP 1988, 79, 80; siehe auch EGMR, NJW 2000, 1015 Rn. 72; NJW 2012, 1058 Rn. 105; Peters, NJW 1997, 1334, 1336; Wenzel/Burkhardt, Das Recht der Wort- und Bildberichterstattung, 5. Aufl., Kap. 6 Rn. 136; Damm/Rehbock, Widerruf, Unterlassung und Schadensersatz in den Medien, 3. Aufl., Rn. 986).
  • BGH, 11.12.2012 - VI ZR 315/10

    Gesteigertes Vertrauen der Presse in Verlautbarungen des Bundesbeauftragten für

    In der Rechtsprechung und im Schrifttum ist anerkannt, dass den Verlautbarungen amtlicher Stellen ein gesteigertes Vertrauen entgegengebracht werden darf (vgl. BVerfG, AfP 2010, 365 Rn. 35; OLG Hamburg, ArchPR 1972, 86; OLG Stuttgart, AfP 1990, 145, 147; NJW-RR 1993, 733, 734; KG, AfP 1992, 302, 303; ZUM-RD 2011, 468, 472; OLG Karlsruhe, NJW-RR 1993, 732, 733; OLG Dresden, NJW 2004, 1181, 1183; LG Oldenburg, AfP 1988, 79, 80; siehe auch EGMR, NJW 2000, 1015 Rn. 72; NJW 2012, 1058 Rn. 105; Peters, NJW 1997, 1334, 1336; Wenzel/Burkhardt, Das Recht der Wort- und Bildberichterstattung, 5. Aufl., Kap. 6 Rn. 136; Damm/Rehbock, Widerruf, Unterlassung und Schadensersatz in den Medien, 3. Aufl., Rn. 986).
  • LG Berlin, 28.03.1995 - 27 O 776/94
    Er muß grundsätzlich, wenngleich nicht schrankenlos auch dulden, daß das von ihm selbst durch seine Taten erregte Informationsinteresse der Öffentlichkeit befriedigt wird (BVerfG a.a.O. 1230; KG, Urteil v. 31.03.1992 - 9 U 3070/91-).

    Anders als in der von der Beklagten zitierten Kammergerichtsentscheidung - 9 U 3070/91 sind hier keine neuerlichen Vorwürfe gegen den Kläger erhoben, die eine aktuelle Berichterstattung über den Kläger unter voller Namensnennung sowie Bildveröffentlichung rechtfertigen könnten.

  • OLG Dresden, 13.11.1997 - 4 U 1392/97

    Zulässigkeit des Wahrheitsbeweises in der Presse bei Freispruch

    Sein Vorleben kann ggf. in die Presseveröffentlichung einbezogen werden, wenn und soweit es in unmittelbarer Beziehung zur Tat steht und für deren Bewertung als wesentlich erscheint (vgl. KG AfP 1992, 302).
  • OLG Stuttgart, 25.11.1992 - 4 U 149/92

    Verletzung des Persönlichkeitsrechts durch nicht ehrenrührige wahrheitswidrige

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht