Rechtsprechung
OLG Stuttgart, 12.11.1993 - 2 U 117/93 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Kanzlei Prof. Schweizer
Einwurf eines Anzeigenblatts mit redaktionellem Teil in Briefkästen
- gaius.legal
Einwurf eines Anzeigenblatts mit redaktionellem Teil in Briefkästen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
BGB § 862 § 903 § 1004
Untersagungsanspruch gegen Einwurf unerwünschten Werbematerials in Hausbriefkasten
Papierfundstellen
- NJW-RR 1994, 502
- afp 1994, 226
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (5)
- OLG Karlsruhe, 30.07.1991 - 18a U 46/91
Auszug aus OLG Stuttgart, 12.11.1993 - 2 U 117/93
Deshalb macht sich der Senat auch nicht die als obiter dictum geäußerte Meinung des OLG Karlsruhe zu eigen, der Begriff "Werbung" sei ein Oberbegriff und erfasse deshalb Anzeigenblätter insgesamt auch dann, wenn sie einen umfangreichen redaktionellen Teil haben und zwar schon deshalb, weil sie ausschließlich durch Einnahmen aus dem Anzeigengeschäft finanziert und kostenlos verteilt würden (OLG Karlsruhe, NJW 1991, 2910 = GRUR 1991, 940). - OLG Stuttgart, 06.02.1991 - 9 U 244/90
Einwurf von Werbesendungen trotz Aufkleber auf dem Briefkasten; Abwehranspruch …
Auszug aus OLG Stuttgart, 12.11.1993 - 2 U 117/93
Dabei werden vom Unternehmer alle rechtlich und wirtschaftlich zumutbaren Maßnahmen verlangt, auf die Unterlassung verbotener Einwürfe hinzuwirken (OLG Stuttgart, NJW 1991, 2912; in jüngster Zeit BGH, NJW 1992, 1458 = LM H. 9/1992 § 1 UWG Nr. 596 = GRUR 1992, 617). - BGH, 13.02.1992 - V ZR 112/90
Kostentragung bei Wiederaufnahme der Revision
Auszug aus OLG Stuttgart, 12.11.1993 - 2 U 117/93
Dabei werden vom Unternehmer alle rechtlich und wirtschaftlich zumutbaren Maßnahmen verlangt, auf die Unterlassung verbotener Einwürfe hinzuwirken (OLG Stuttgart, NJW 1991, 2912; in jüngster Zeit BGH, NJW 1992, 1458 = LM H. 9/1992 § 1 UWG Nr. 596 = GRUR 1992, 617). - BGH, 20.12.1988 - VI ZR 182/88
Unterlassungsanspruch gegen Einwurf von Werbung
Auszug aus OLG Stuttgart, 12.11.1993 - 2 U 117/93
a) Seit der Entscheidung BGHZ 106, 229 = NJW 1989, 902 ist ein Abwehranspruch des Wohnungseigentümers oder -besitzers gegen den Einwurf unerwünschten Werbematerials anerkannt, soweit die damit verbundene Verletzung des Persönlichkeitsrechts sowie die Eigentums- und Besitzstörung aufgrund einer vorzunehmenden Güterabwägung das rechtlich anerkannte Interesse des Unternehmens, in geeigneter Form auf sein Leistungsangebot durch Werbung hinzuweisen, überwiegt. - BGH, 30.04.1992 - I ZR 287/90
Briefkastenwerbung - Briefkastenwerbung
Auszug aus OLG Stuttgart, 12.11.1993 - 2 U 117/93
Dabei werden vom Unternehmer alle rechtlich und wirtschaftlich zumutbaren Maßnahmen verlangt, auf die Unterlassung verbotener Einwürfe hinzuwirken (OLG Stuttgart, NJW 1991, 2912; in jüngster Zeit BGH, NJW 1992, 1458 = LM H. 9/1992 § 1 UWG Nr. 596 = GRUR 1992, 617).
- OLG Hamm, 14.07.2011 - 4 U 42/11
Wettbewerbswidrigkeit des Einlegens einer Gratiszeitung mit lose eingelegten …
Die auf Werbeprospekte bezogene ablehnende Willensbekundung ist dabei nicht so auszulegen, dass den betreffenden Verbrauchern auch Anzeigenblätter mit redaktionellem Teil als solche unerwünscht wären (OLG Stuttgart NJW-RR 1994, 502).Er sieht in dem redaktionellen Teil des Anzeigenblattes etwas Eigenständiges gegenüber der ihm gleichfalls übermittelten Werbung (vgl. OLG Stuttgart AfP 1994, 226 = Bl. 79).
- AG Magdeburg, 29.11.2017 - 150 C 518/17
Kostenlose Zeitungen vor der Haustür muss ein Eigentümer nicht hinnehmen
Dies gilt auch für Anzeigenblätter mit redaktionellem Teil (Palandt § 1004 Rdnr. 10, OLG Stuttgart NJW-RR 94, 502). - LG Münster, 26.09.2013 - 14 O 360/12
Verletzung des Persönlichkeitsrechts bei Lieferung von Gratiszeitungen in 10 …
(OLG Stuttgart, Urteil vom 12.11.1993, NJW-RR 1994, 502).