Rechtsprechung
   BVerfG, 26.04.2001 - 1 BvR 758/97, 1 BvR 1857/98, 1 BvR 1918/98, 1 BvR 2109/99, 1 BvR 182/00   

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https://dejure.org/2001,82
BVerfG, 26.04.2001 - 1 BvR 758/97, 1 BvR 1857/98, 1 BvR 1918/98, 1 BvR 2109/99, 1 BvR 182/00 (https://dejure.org/2001,82)
BVerfG, Entscheidung vom 26.04.2001 - 1 BvR 758/97, 1 BvR 1857/98, 1 BvR 1918/98, 1 BvR 2109/99, 1 BvR 182/00 (https://dejure.org/2001,82)
BVerfG, Entscheidung vom 26. April 2001 - 1 BvR 758/97, 1 BvR 1857/98, 1 BvR 1918/98, 1 BvR 2109/99, 1 BvR 182/00 (https://dejure.org/2001,82)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Abbildung von Begleitern absoluter Personen der Zeitgeschichte

  • Wolters Kluwer

    Verfassungsbeschwerde - Persönlichkeitsrecht - Pressefreiheit - Bildberichterstattung - Prinz Ernst August von Hannover - Caroline von Monaco - Prügelprinz - Person der Zeitgeschichte

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)

    Prinz Ernst August von Hannover

    Art. 1 Abs. 1, 2 Abs. 1, 5 Abs. 1 S. 2 GG

  • Judicialis

    BGB § 823; ; BGB § ... 1004; ; KUG § 22; ; KUG § 23 Abs. 1 Nr. 1; ; KUG §§ 22 ff.; ; KUG § 23 Abs. 2; ; BVerfGG § 93 b; ; BVerfGG § 93 a; ; BVerfGG § 93 c Abs. 1 Satz 1; ; BVerfGG § 93 a Abs. 2; ; BVerfGG § 34 a Abs. 2; ; GG Art. 5 Abs. 1; ; GG Art. 5 Abs. 1 Satz 2; ; GG Art. 5 Abs. 1 Satz 1; ; GG Art. 5 Abs. 2; ; GG Art. 1 Abs. 1; ; GG Art. 103 Abs. 1; ; GG Art. 2 Abs. 1; ; GG Art. 3 Abs. 1; ; GG Art. 12

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 5 Abs. 2; KUG § 22, § 23 Abs. 1 Nr. 1
    Zulässigkeit der Veröffentlichung von Lichtbildern von Personen des öffentlichen Lebens; Prinz Ernst August von Hannover

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • urheberrecht.org (Kurzinformation)

    Karlsruhe präzisiert Grenzen der Bildberichterstattung über Prominente

  • urheberrecht.org (Kurzinformation)

    "Focus" durfte Bild von Prinz Ernst August von Hannover abdrucken

  • 123recht.net (Pressemeldung, 16.5.2001)

    Portraitfotos Prominenter dürfen ohne Einwilligung veröffentlicht werden

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2001, 1921
  • DVBl 2001, 1345
  • ZUM 2001, 578
  • afp 2001, 212
 
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Wird zitiert von ... (58)

  • BVerfG, 26.02.2008 - 1 BvR 1602/07

    Caroline von Monaco III

    Der Schutz der Pressefreiheit umfasst dabei auch die Abbildung von Personen (vgl. BVerfGE 101, 361 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 26. April 2001 - 1 BvR 758/97 u.a. -, NJW 2001, S. 1921 ).

    Dieses Selbstbestimmungsrecht der Presse erfasst allerdings nicht auch die Entscheidung, wie das Informationsinteresse im Zuge der Abwägung mit kollidierenden Rechtsgütern zu gewichten und der Ausgleich zwischen den betroffenen Rechtsgütern herzustellen ist (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 26. April 2001 - 1 BvR 758/97 u.a. -, NJW 2001, S. 1921 ).

    Wird die Nutzung auch von Bildern zugelassen, die außerhalb des berichteten Geschehens entstanden sind, kann dies dazu beitragen, die belästigenden Auswirkungen für die betroffenen prominenten Personen zu vermeiden, die einträten, wäre die Bebilderung eines Berichts allein mit im Kontext des berichteten Geschehens gewonnenen Bildnissen zulässig (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 26. April 2001 - 1 BvR 758/97 u.a. -, NJW 2001, S. 1921 ).

    Die Anwendung dieser Rechtsfiguren hat das Bundesverfassungsgericht nur dann als verfassungsgemäß bezeichnet, wenn die ergänzende einzelfallbezogene Abwägung zwischen dem Informationsinteresse der Öffentlichkeit und den berechtigten Interessen des Abgebildeten dadurch nicht unterbleibt (vgl. BVerfGE 101, 361 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 26. April 2001 - 1 BvR 758/97 u.a. -, NJW 2001, S. 1921 ).

    Dabei ist zu sichern, dass die von Art. 5 Abs. 1 GG gewährleisteten Informationsinteressen umfassend bereits innerhalb des Merkmals des "Bildnisses aus dem Bereiche der Zeitgeschichte" (§ 23 Abs. 1 Ziffer 1 KUG) berücksichtigt werden (vgl. BVerfGE 101, 361 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 26. April 2001 - 1 BvR 758/97 u.a. -, NJW 2001, S. 1921 ).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 04.02.2021 - 4 B 1380/20

    Amtsgericht Düsseldorf durfte Pressemitteilung zu Strafverfahren nicht mit

    vgl. dazu BVerfG, Beschluss vom 26.4.2001 - 1 BvR 758/97 -, NJW 2001, 1921 = juris, Rn. 23.
  • BVerfG, 26.04.2001 - 1 BvR 182/00

    Verfassungsbeschwerde - Persönlichkeitsrecht - Pressefreiheit -

    - 1 BvR 758/97 - - 1 BvR 1857/98 - - 1 BvR 1918/98 - - 1 BvR 2109/99 - - 1 BvR 182/00 -.

    - 1 BvR 1857/98 -,.

    - 1 BvR 1918/98 -,.

    - 1 BvR 2109/99 -,.

    b) Das Verfahren 1 BvR 1857/98.

    c) Das Verfahren 1 BvR 1918/98.

    d) Das Verfahren 1 BvR 2109/99.

    Hintergrund war die auch in dem Verfahren 1 BvR 1918/98 betroffene tätliche Auseinandersetzung des Klägers mit einem Kameramann.

    bb) Auch in dem Verfahren 1 BvR 1918/98 haben die Gerichte dem Gewicht des Grundrechts der Pressefreiheit in Abwägung mit dem Persönlichkeitsrecht des Klägers nicht hinreichend Rechnung getragen.

    So dürfte es regelhaft bei der Veröffentlichung klassischen Portraitfotos liegen, deren Verwendung in dem Verfahren 1 BvR 1918/98 beanstandet wurde.

    cc) Auch in dem Verfahren 1 BvR 2109/99 haben die Gerichte der Pressefreiheit nicht hinreichend Rechnung getragen.

    Gegenstand der Berichterstattung war das gleiche Ereignis wie auch im Verfahren 1 BvR 1918/98, der tätliche Angriff auf einen Kameramann.

    dd) Auch in dem Verfahren 1 BvR 1857/98 haben die Gerichte die verfassungsrechtlichen Anforderungen an die Abwägung von Pressefreiheit und Persönlichkeitsschutz verkannt.

    Soweit in den Verfassungsbeschwerden teilweise neben der Verletzung des Grundrechts auf Pressefreiheit auch eine Verletzung von Art. 103 Abs. 1 GG, Art. 2 Abs. 1 GG, Art. 3 Abs. 1 GG und Art. 12 GG geltend gemacht wird (1 BvR 758/97 sowie 1 BvR 1918/98), kann dahinstehen, ob die Verfassungsbeschwerden insoweit überhaupt hinreichend begründet worden sind (§ 23 Abs. 1 Satz 2, § 92 BVerfGG).

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Rechtsprechung
   BVerfG, 26.04.2001 - 1 BvR 182/00   

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https://dejure.org/2001,8217
BVerfG, 26.04.2001 - 1 BvR 182/00 (https://dejure.org/2001,8217)
BVerfG, Entscheidung vom 26.04.2001 - 1 BvR 182/00 (https://dejure.org/2001,8217)
BVerfG, Entscheidung vom 26. April 2001 - 1 BvR 182/00 (https://dejure.org/2001,8217)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Verfassungsbeschwerde - Persönlichkeitsrecht - Pressefreiheit - Bildberichterstattung - Prinz Ernst August von Hannover - Caroline von Monaco - Prügelprinz - Person der Zeitgeschichte

  • Judicialis

    BGB § 823; ; BGB § ... 1004; ; KUG § 22; ; KUG § 23 Abs. 1 Nr. 1; ; KUG §§ 22 ff.; ; KUG § 23 Abs. 2; ; BVerfGG § 93 b; ; BVerfGG § 93 a; ; BVerfGG § 93 c Abs. 1 Satz 1; ; BVerfGG § 93 a Abs. 2; ; BVerfGG § 34 a Abs. 2; ; GG Art. 5 Abs. 1; ; GG Art. 5 Abs. 1 Satz 2; ; GG Art. 5 Abs. 1 Satz 1; ; GG Art. 5 Abs. 2; ; GG Art. 1 Abs. 1; ; GG Art. 103 Abs. 1; ; GG Art. 2 Abs. 1; ; GG Art. 3 Abs. 1; ; GG Art. 12

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2001, 1921
  • DVBl 2001, 1345
  • ZUM 2001, 578
  • afp 2001, 212
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • BVerfG, 26.04.2001 - 1 BvR 758/97

    Zur Bildberichterstattung über Prominente

    - 1 BvR 758/97 - - 1 BvR 1857/98 - - 1 BvR 1918/98 - - 1 BvR 2109/99 - - 1 BvR 182/00 -.

    - 1 BvR 182/00 -.

    e) Das Verfahren 1 BvR 182/00.

    Dies gilt auch für das Verfahren 1 BvR 182/00, in dem die Beschwerdeführerin jedenfalls durch den Bevollmächtigten zu 1 als ordentlichen Professor ordnungsgemäß vertreten ist (§ 22 Abs. 1 Satz 1 BVerfGG).

    Deshalb sind - entgegen der Auffassung der Beschwerdeführerin in dem Verfahren 1 BvR 182/00 - die Ergebnisse von Meinungsumfragen kein hinreichender Anhaltspunkt der Beurteilung.

    aa) Die Fachgerichte haben in der im Verfahren 1 BvR 182/00 angegriffenen Entscheidung den Anspruch auf Unterlassung der Veröffentlichung des Bildnisses deshalb bejaht, weil der Kläger nicht als absolute Person der Zeitgeschichte einzuordnen sei und deshalb die einwilligungslose Veröffentlichung nicht hinzunehmen habe.

  • BVerfG, 26.04.2001 - 1 BvR 2109/99

    Verfassungsbeschwerde - Persönlichkeitsrecht - Pressefreiheit -

    - 1 BvR 758/97 - - 1 BvR 1857/98 - - 1 BvR 1918/98 - - 1 BvR 2109/99 - - 1 BvR 182/00 -.

    - 1 BvR 182/00 -.

    e) Das Verfahren 1 BvR 182/00.

    Dies gilt auch für das Verfahren 1 BvR 182/00, in dem die Beschwerdeführerin jedenfalls durch den Bevollmächtigten zu 1 als ordentlichen Professor ordnungsgemäß vertreten ist (§ 22 Abs. 1 Satz 1 BVerfGG).

    Deshalb sind - entgegen der Auffassung der Beschwerdeführerin in dem Verfahren 1 BvR 182/00 - die Ergebnisse von Meinungsumfragen kein hinreichender Anhaltspunkt der Beurteilung.

    aa) Die Fachgerichte haben in der im Verfahren 1 BvR 182/00 angegriffenen Entscheidung den Anspruch auf Unterlassung der Veröffentlichung des Bildnisses deshalb bejaht, weil der Kläger nicht als absolute Person der Zeitgeschichte einzuordnen sei und deshalb die einwilligungslose Veröffentlichung nicht hinzunehmen habe.

  • BVerfG, 26.04.2001 - 1 BvR 1918/98

    Verfassungsbeschwerde - Persönlichkeitsrecht - Pressefreiheit -

    - 1 BvR 758/97 - - 1 BvR 1857/98 - - 1 BvR 1918/98 - - 1 BvR 2109/99 - - 1 BvR 182/00 -.

    - 1 BvR 182/00 -.

    e) Das Verfahren 1 BvR 182/00.

    Dies gilt auch für das Verfahren 1 BvR 182/00, in dem die Beschwerdeführerin jedenfalls durch den Bevollmächtigten zu 1 als ordentlichen Professor ordnungsgemäß vertreten ist (§ 22 Abs. 1 Satz 1 BVerfGG).

    Deshalb sind - entgegen der Auffassung der Beschwerdeführerin in dem Verfahren 1 BvR 182/00 - die Ergebnisse von Meinungsumfragen kein hinreichender Anhaltspunkt der Beurteilung.

    aa) Die Fachgerichte haben in der im Verfahren 1 BvR 182/00 angegriffenen Entscheidung den Anspruch auf Unterlassung der Veröffentlichung des Bildnisses deshalb bejaht, weil der Kläger nicht als absolute Person der Zeitgeschichte einzuordnen sei und deshalb die einwilligungslose Veröffentlichung nicht hinzunehmen habe.

  • BVerfG, 26.04.2001 - 1 BvR 1857/98

    Verfassungsbeschwerde - Persönlichkeitsrecht - Pressefreiheit -

    - 1 BvR 758/97 - - 1 BvR 1857/98 - - 1 BvR 1918/98 - - 1 BvR 2109/99 - - 1 BvR 182/00 -.

    - 1 BvR 182/00 -.

    e) Das Verfahren 1 BvR 182/00.

    Dies gilt auch für das Verfahren 1 BvR 182/00, in dem die Beschwerdeführerin jedenfalls durch den Bevollmächtigten zu 1 als ordentlichen Professor ordnungsgemäß vertreten ist (§ 22 Abs. 1 Satz 1 BVerfGG).

    Deshalb sind - entgegen der Auffassung der Beschwerdeführerin in dem Verfahren 1 BvR 182/00 - die Ergebnisse von Meinungsumfragen kein hinreichender Anhaltspunkt der Beurteilung.

    aa) Die Fachgerichte haben in der im Verfahren 1 BvR 182/00 angegriffenen Entscheidung den Anspruch auf Unterlassung der Veröffentlichung des Bildnisses deshalb bejaht, weil der Kläger nicht als absolute Person der Zeitgeschichte einzuordnen sei und deshalb die einwilligungslose Veröffentlichung nicht hinzunehmen habe.

  • OLG Köln, 16.11.2017 - 15 U 187/16

    Verletzung des Unternehmenspersönlichkeitsrechts durch Veröffentlichung heimlich

    Ausgangspunkt muss insoweit der Grundsatz sein, dass das Selbstbestimmungsrecht der Presse und des Rundfunks auch umfasst, den Gegenstand der Berichterstattung frei zu wählen und den Gerichten nicht die Aufgabe zukommt zu entscheiden, ob ein Umstand berichtenswert ist oder nicht (BVerfG, Beschluss vom 26.04.2001 - BvR 758/97, 1 BvR 1857/98, 1 BvR 1918/98, 1 BvR 2109/99, 1 BvR 182/00 -, NJW 2001, 1921 ff., Beschluss vom 09.03.2010 - 1 BvR 1891/05 -, NJW-RR 2010, 1195 ff.).
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Rechtsprechung
   BVerfG, 26.04.2001 - 1 BvR 2109/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,10248
BVerfG, 26.04.2001 - 1 BvR 2109/99 (https://dejure.org/2001,10248)
BVerfG, Entscheidung vom 26.04.2001 - 1 BvR 2109/99 (https://dejure.org/2001,10248)
BVerfG, Entscheidung vom 26. April 2001 - 1 BvR 2109/99 (https://dejure.org/2001,10248)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Verfassungsbeschwerde - Persönlichkeitsrecht - Pressefreiheit - Bildberichterstattung - Prinz Ernst August von Hannover - Caroline von Monaco - Prügelprinz - Person der Zeitgeschichte

  • Judicialis

    BGB § 823; ; BGB § ... 1004; ; KUG § 22; ; KUG § 23 Abs. 1 Nr. 1; ; KUG §§ 22 ff.; ; KUG § 23 Abs. 2; ; BVerfGG § 93 b; ; BVerfGG § 93 a; ; BVerfGG § 93 c Abs. 1 Satz 1; ; BVerfGG § 93 a Abs. 2; ; BVerfGG § 34 a Abs. 2; ; GG Art. 5 Abs. 1; ; GG Art. 5 Abs. 1 Satz 2; ; GG Art. 5 Abs. 1 Satz 1; ; GG Art. 5 Abs. 2; ; GG Art. 1 Abs. 1; ; GG Art. 103 Abs. 1; ; GG Art. 2 Abs. 1; ; GG Art. 3 Abs. 1; ; GG Art. 12

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2001, 1921
  • DVBl 2001, 1345
  • ZUM 2001, 578
  • afp 2001, 212
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Köln, 16.11.2017 - 15 U 187/16

    Verletzung des Unternehmenspersönlichkeitsrechts durch Veröffentlichung heimlich

    Ausgangspunkt muss insoweit der Grundsatz sein, dass das Selbstbestimmungsrecht der Presse und des Rundfunks auch umfasst, den Gegenstand der Berichterstattung frei zu wählen und den Gerichten nicht die Aufgabe zukommt zu entscheiden, ob ein Umstand berichtenswert ist oder nicht (BVerfG, Beschluss vom 26.04.2001 - BvR 758/97, 1 BvR 1857/98, 1 BvR 1918/98, 1 BvR 2109/99, 1 BvR 182/00 -, NJW 2001, 1921 ff., Beschluss vom 09.03.2010 - 1 BvR 1891/05 -, NJW-RR 2010, 1195 ff.).
  • LG Hamburg, 05.04.2002 - 324 O 521/98

    "Focus" durfte Bild von Prinz Ernst August von Hannover abdrucken

    Diese Urteile sind auf die Verfassungsbeschwerde der Beklagten durch Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 26. April 2001 (Az. 1 BvR 2109/99) aufgehoben und die Sache ist an das Landgericht zurückverwiesen worden.
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Rechtsprechung
   BVerfG, 26.04.2001 - 1 BvR 1918/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,12918
BVerfG, 26.04.2001 - 1 BvR 1918/98 (https://dejure.org/2001,12918)
BVerfG, Entscheidung vom 26.04.2001 - 1 BvR 1918/98 (https://dejure.org/2001,12918)
BVerfG, Entscheidung vom 26. April 2001 - 1 BvR 1918/98 (https://dejure.org/2001,12918)
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  • Wolters Kluwer

    Verfassungsbeschwerde - Persönlichkeitsrecht - Pressefreiheit - Bildberichterstattung - Prinz Ernst August von Hannover - Caroline von Monaco - Prügelprinz - Person der Zeitgeschichte

  • Judicialis

    BGB § 823; ; BGB § ... 1004; ; KUG § 22; ; KUG § 23 Abs. 1 Nr. 1; ; KUG §§ 22 ff.; ; KUG § 23 Abs. 2; ; BVerfGG § 93 b; ; BVerfGG § 93 a; ; BVerfGG § 93 c Abs. 1 Satz 1; ; BVerfGG § 93 a Abs. 2; ; BVerfGG § 34 a Abs. 2; ; GG Art. 5 Abs. 1; ; GG Art. 5 Abs. 1 Satz 2; ; GG Art. 5 Abs. 1 Satz 1; ; GG Art. 5 Abs. 2; ; GG Art. 1 Abs. 1; ; GG Art. 103 Abs. 1; ; GG Art. 2 Abs. 1; ; GG Art. 3 Abs. 1; ; GG Art. 12

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Papierfundstellen

  • NJW 2001, 1921
  • DVBl 2001, 1345
  • ZUM 2001, 578
  • afp 2001, 212
 
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  • OLG Köln, 16.11.2017 - 15 U 187/16

    Verletzung des Unternehmenspersönlichkeitsrechts durch Veröffentlichung heimlich

    Ausgangspunkt muss insoweit der Grundsatz sein, dass das Selbstbestimmungsrecht der Presse und des Rundfunks auch umfasst, den Gegenstand der Berichterstattung frei zu wählen und den Gerichten nicht die Aufgabe zukommt zu entscheiden, ob ein Umstand berichtenswert ist oder nicht (BVerfG, Beschluss vom 26.04.2001 - BvR 758/97, 1 BvR 1857/98, 1 BvR 1918/98, 1 BvR 2109/99, 1 BvR 182/00 -, NJW 2001, 1921 ff., Beschluss vom 09.03.2010 - 1 BvR 1891/05 -, NJW-RR 2010, 1195 ff.).
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   BVerfG, 26.04.2001 - 1 BvR 1857/98   

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https://dejure.org/2001,10413
BVerfG, 26.04.2001 - 1 BvR 1857/98 (https://dejure.org/2001,10413)
BVerfG, Entscheidung vom 26.04.2001 - 1 BvR 1857/98 (https://dejure.org/2001,10413)
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    Verfassungsbeschwerde - Persönlichkeitsrecht - Pressefreiheit - Bildberichterstattung - Prinz Ernst August von Hannover - Caroline von Monaco - Prügelprinz - Person der Zeitgeschichte

  • Judicialis

    BGB § 823; ; BGB § ... 1004; ; KUG § 22; ; KUG § 23 Abs. 1 Nr. 1; ; KUG §§ 22 ff.; ; KUG § 23 Abs. 2; ; BVerfGG § 93 b; ; BVerfGG § 93 a; ; BVerfGG § 93 c Abs. 1 Satz 1; ; BVerfGG § 93 a Abs. 2; ; BVerfGG § 34 a Abs. 2; ; GG Art. 5 Abs. 1; ; GG Art. 5 Abs. 1 Satz 2; ; GG Art. 5 Abs. 1 Satz 1; ; GG Art. 5 Abs. 2; ; GG Art. 1 Abs. 1; ; GG Art. 103 Abs. 1; ; GG Art. 2 Abs. 1; ; GG Art. 3 Abs. 1; ; GG Art. 12

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  • NJW 2001, 1921
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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Köln, 16.11.2017 - 15 U 187/16

    Verletzung des Unternehmenspersönlichkeitsrechts durch Veröffentlichung heimlich

    Ausgangspunkt muss insoweit der Grundsatz sein, dass das Selbstbestimmungsrecht der Presse und des Rundfunks auch umfasst, den Gegenstand der Berichterstattung frei zu wählen und den Gerichten nicht die Aufgabe zukommt zu entscheiden, ob ein Umstand berichtenswert ist oder nicht (BVerfG, Beschluss vom 26.04.2001 - BvR 758/97, 1 BvR 1857/98, 1 BvR 1918/98, 1 BvR 2109/99, 1 BvR 182/00 -, NJW 2001, 1921 ff., Beschluss vom 09.03.2010 - 1 BvR 1891/05 -, NJW-RR 2010, 1195 ff.).
  • LG Hamburg, 19.04.2002 - 324 O 697/97

    Prinz Ernst August von Hannover ./. Frankfurter Allgemeine Zeitung GmbH

    Auf eine Verfassungsbeschwerde der Beklagten hob das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) mit Beschluß vom 26.4.2001 (Az. 1 BvR 1857/98) beide Urteile auf und verwies den Rechtsstreit an das Landgericht Hamburg zurück.
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