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   OLG Köln, 23.05.2001 - 6 U 45/01   

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https://dejure.org/2001,2380
OLG Köln, 23.05.2001 - 6 U 45/01 (https://dejure.org/2001,2380)
OLG Köln, Entscheidung vom 23.05.2001 - 6 U 45/01 (https://dejure.org/2001,2380)
OLG Köln, Entscheidung vom 23. Mai 2001 - 6 U 45/01 (https://dejure.org/2001,2380)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2001, 1486
  • afp 2001, 332
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 10.11.1994 - I ZR 216/92

    Dubioses Geschäftsgebaren - Wettbewerbsförderungsabsicht; GG - Pressefreiheit

    Auszug aus OLG Köln, 23.05.2001 - 6 U 45/01
    Das berechtigte Interesse der Presse daran, an der öffentlichen Meinungsbildung einschließlich der Aufdeckung von als Missständen empfundenen Vorgängen mitzuwirken, und hierzu mit einer unter Umständen auch scharfen und schonungslosen, sogar ausfälligen Kritik beizutragen, deckt nicht ein dem Betroffenen nachteiliges Werturteil, das in keinem inneren Zusammenhang mit dem erörterten Gegenstand steht und lediglich aus dem äußeren Anlass der Interessenwahrnehmung gemacht ist, in Wirklichkeit aber ausschließlich dazu dient, den Kritisierten zu diffamieren (vgl. BVerFG NJW 1993, 1462; BGH GRUR 1995, 270/273 f -"Dubioses Geschäftsgebaren"-; ders. GRUR 1975, 208/209 f -"Deutschland-Stiftung"-; ders. GRUR 196, 324 -"Doppelmörder"- jeweils mit weiteren Nachweisen).

    Im Rahmen einer Abwägung einerseits des Interesses des Betroffenen an der Wahrung seines Persönlichkeitsrechts sowie andererseits des Rechts auf freie Meinungsäußerung ist vielmehr zu prüfen, ob der - ggf. sogar in überzogener Form - zum Ausdruck gebrachten Meinung tatsächliche Anhalts- und Verdachtsgründe zugrunde liegen, die gewichtig genug sind, um ein Recht auf Äußerung eines konkreten, den Betroffenen diskriminierenden Verdachts zu begründen und plausibel machen, das dessen Interesse am Schutz der Ehre überwiegt (vgl. BGH GRUR 1995, 270/274 - "Dubioses Geschäftsgebaren" -).

  • BVerfG, 09.10.1991 - 1 BvR 1555/88

    Bayer-Aktionäre

    Auszug aus OLG Köln, 23.05.2001 - 6 U 45/01
    Denn wer sich im Wirtschaftleben betätigt, muss sich in weiterem Umfang der Kritik aussetzen, als dies bei Vorgängen betreffend die Intimsphäre der Fall ist (vgl. BVerfG NJW 1992, 1439/1440; BGHZ 78, 9/14 -"Das Medizinsyndikat III"-; Palandt/Thomas, a.a.O., § 823 Rdnrn. 179, 184, 185 ff - mit weiteren Nachweisen).
  • BGH, 08.07.1980 - VI ZR 159/78

    Ehrenscbutz gegen "verdeckte" Behauptungen

    Auszug aus OLG Köln, 23.05.2001 - 6 U 45/01
    Denn wer sich im Wirtschaftleben betätigt, muss sich in weiterem Umfang der Kritik aussetzen, als dies bei Vorgängen betreffend die Intimsphäre der Fall ist (vgl. BVerfG NJW 1992, 1439/1440; BGHZ 78, 9/14 -"Das Medizinsyndikat III"-; Palandt/Thomas, a.a.O., § 823 Rdnrn. 179, 184, 185 ff - mit weiteren Nachweisen).
  • BVerfG, 25.02.1993 - 1 BvR 151/93

    Meinungsfreiheit und Schmähkritik bei Rezension des Romans von Heinrich Böll "Und

    Auszug aus OLG Köln, 23.05.2001 - 6 U 45/01
    Das berechtigte Interesse der Presse daran, an der öffentlichen Meinungsbildung einschließlich der Aufdeckung von als Missständen empfundenen Vorgängen mitzuwirken, und hierzu mit einer unter Umständen auch scharfen und schonungslosen, sogar ausfälligen Kritik beizutragen, deckt nicht ein dem Betroffenen nachteiliges Werturteil, das in keinem inneren Zusammenhang mit dem erörterten Gegenstand steht und lediglich aus dem äußeren Anlass der Interessenwahrnehmung gemacht ist, in Wirklichkeit aber ausschließlich dazu dient, den Kritisierten zu diffamieren (vgl. BVerFG NJW 1993, 1462; BGH GRUR 1995, 270/273 f -"Dubioses Geschäftsgebaren"-; ders. GRUR 1975, 208/209 f -"Deutschland-Stiftung"-; ders. GRUR 196, 324 -"Doppelmörder"- jeweils mit weiteren Nachweisen).
  • BGH, 28.06.1994 - VI ZR 252/93

    Abgrenzung von Tatsachenbehauptungen und Werturteilen

    Auszug aus OLG Köln, 23.05.2001 - 6 U 45/01
    Treffen - wie dies in einer Vielzahl von Fällen gerade bei Pressebeiträgen geschieht - in einer Aussage Tatsachenbehauptungen und Wertungen zusammen bzw. sind tatsächliche, als solche dem Wahrheitsbeweis zugängliche Elemente mit solchen der subjektiven Wertung vermengt, kommt es für die Beantwortung der Frage, welchem der beiden "Lager" die Äußerung zuzuordnen ist, entscheidend darauf an, ob im Rahmen der Gesamtwürdigung der tatsächliche Gehalt so substanzarm ist, dass er gegenüber der subjektiven Wertung in den Hintergrund tritt, deren Ergebnis lediglich durch Angabe der tatsächlichen Bewertungsgrundlage begründet werden soll, oder ob die Äußerung überwiegend durch den Bericht über tatsächliche Vorgänge geprägt ist und bei den Adressaten die Vorstellung von konkreten in die Form von Wertungen eingekleideten Vorgängen hervorruft, die als solche mit den Mitteln des Beweises als wahr oder unwahr festgestellt werden können ( BGH NJW 1994, 2614; Palandt/Thomas, a.a.O., § 824 Rdn. 2).
  • BVerfG, 11.11.1992 - 1 BvR 693/92

    Meinungsfreiheit und persönlicher Ehrenschutz

    Auszug aus OLG Köln, 23.05.2001 - 6 U 45/01
    Der Begriff der "Meinung" ist dabei weit zu verstehen und eine Aussage dann als "Meinungsäußerung anzusehen, wenn eine Trennung der wertenden und tatsächlichen Gehalte den Sinn der Äußerung aufhöbe oder verfälschte (vgl. BVerfG NJW 1993, 1845).
  • BGH, 18.06.1974 - VI ZR 16/73

    Ehrverletzende Werturteile - Presseveröffentlichung - Wertung - Unzulässigkeit

    Auszug aus OLG Köln, 23.05.2001 - 6 U 45/01
    Das berechtigte Interesse der Presse daran, an der öffentlichen Meinungsbildung einschließlich der Aufdeckung von als Missständen empfundenen Vorgängen mitzuwirken, und hierzu mit einer unter Umständen auch scharfen und schonungslosen, sogar ausfälligen Kritik beizutragen, deckt nicht ein dem Betroffenen nachteiliges Werturteil, das in keinem inneren Zusammenhang mit dem erörterten Gegenstand steht und lediglich aus dem äußeren Anlass der Interessenwahrnehmung gemacht ist, in Wirklichkeit aber ausschließlich dazu dient, den Kritisierten zu diffamieren (vgl. BVerFG NJW 1993, 1462; BGH GRUR 1995, 270/273 f -"Dubioses Geschäftsgebaren"-; ders. GRUR 1975, 208/209 f -"Deutschland-Stiftung"-; ders. GRUR 196, 324 -"Doppelmörder"- jeweils mit weiteren Nachweisen).
  • OLG Köln, 19.12.2006 - 15 U 110/06

    Rechtsschutz bei Streit um Verwendung des Begriffs Gen-Milch zwischen

    Ein der Entscheidung des Oberlandesgerichts Köln (6. Zivilsenat, Urteil vom 23.05.2001, NJW-RR 2001, 1486 ff.) vergleichbarer Fall, in dem es um den Vorwurf des Gefälligkeitsjournalismus betreffend das von der Deutschen Telekom verlegten Wirtschaftsmagazin und des Zulassens der Einflussnahme wirtschaftlicher Erwägungen auf die inhaltliche Gestaltung der redaktionellen Berichterstattung unter Verletzung des Gebots journalistischer Neutralität ging, liegt ersichtlich nicht vor.
  • OLG Köln, 07.08.2002 - 6 U 78/02
    Sie hat vor dem Landgericht Köln - 28 O 506/00 - 6 U 45/01 OLG Köln - den Erlass einer einstweiligen Verfügung beantragt, mit welcher der Beklagten - sinngemäß - untersagt werden sollte, sich in bezug auf die Redaktion der W.W. und ihres Chefredakteurs S.B. wie in dem streitbefangenen Artikel mit der vorbezeichneten Aussage zu äußern.

    In Heft 103 vom 15.12.2000 des M.T. berichtete die Beklagte in einem unter dem Titel "Prozesserfolg für die Medienforschung" veröffentlichten Beitrag von dem einstweiligen Verfügungsverfahren einschließlich des darin ergangenen landgerichtlichen Urteils; hinsichtlich des Inhalts dieses Beitrags im einzelnen wird auf das als Anlage zum Schriftsatz der Beklagten vom 09.05.2001 in der beigezogenen Akte 28 O 506/00 LG Köln (= 6 U 45/01 OLG Köln) überreichte Heft Bezug genommen.

    Die Akte des einstweiligen Verfügungsverfahrens 28 O 506/00 LG Köln (6 U 45/01 OLG Köln) lag vor und war Gegenstand der mündlichen Verhandlung.

    In seinem sich mit dem streitbefangenen Beitrag befassenden Urteil vom 23.05.2001 - 6 U 45/01( 28 O 506/00 LG Köln) - hat der Senat die in jenem Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes vom Landgericht zunächst abgelehnte einstweilige Verbotsverfügung auf die Berufung der dort als Antragstellerin bezeichneten Klägerin mit folgender, auch im vorliegenden Hauptsacheverfahren fortgeltender Begründung erlassen:.

  • KG, 30.09.2005 - 9 U 21/04

    Das allgemeine Persönlichkeitsrecht eines Unternehmens wird verletzt durch

    Die Klägerin ist in ihrem sozialen Geltungsanspruch als Wirtschaftsunternehmen, in ihrer von dem unternehmerischen Persönlichkeitsrecht erfassten Geschäftsehre (OLG Köln AfP 2001, 332) betroffen.
  • LG Köln, 24.05.2006 - 28 O 358/05
    Dies ist insbesondere der Fall, wenn sie in ihrem sozialen Geltungsanspruch als Wirtschaftsunternehmen betroffen sind (vgl. OLG Köln NJW-RR 2001, 1486; KG MMR 2006, 169).
  • OLG Köln, 05.07.2005 - 15 U 57/05

    Unterlassung der Verwendung des Begriffs "Gen-Milch"; Rechtskraft einer

    Für die Frage der Reichweite des aus § 1004 Abs. 1 2 BGB (entspr.) iVm. § 823 Abs. 1 BGB, Art. 2 Abs. 1 GG folgenden allgemeinen Persönlichkeitsrechts der Klägerin als Wirtschaftsunternehmen (vgl. OLG Köln, NJW-RR 2001, S. 1486; Palandt - Sprau, BGB, 64. Aufl., § 823, Rz. 92; Born, AfP 2005, S. 110 [111f.]) sowie der Reichweite der aus Art. 5 Abs. 1 GG garantierten Äußerungsfreiheit des Beklagten - die auch dem Beklagten als juristischer Person zu Gute kommt - sind unter Würdigung aller Umstände des Einzelfalles die Güter und Interessen der Parteien gegeneinander abzuwägen.
  • OLG Naumburg, 17.04.2003 - 7 U (Hs) 62/02

    Zur Frage des Handelns in Wettbewerbsabsicht bei Meinungsäußerungen im Rahmen von

    Diese Voraussetzungen sind nicht erfüllt, denn der Klägerin kommt als juristischer Person zwar eine Geschäftsehre zu, sie kann Persönlichkeitsschutz beanspruchen, soweit ihre Funktion und soziale Wertgeltung als Wirtschaftsunternehmen betroffen ist (vgl. beispielhaft aus jüngerer Zeit OLG Köln 6. Zivilsenat Urteil vom 23. Mai 2001, Az: 6 U 45/01, NJW-RR 2001, 1486-1489).
  • LG Köln, 02.02.2011 - 28 O 703/07

    Unterlassungsanspruch gegen die Erwähnung eines Unternehmens als

    Es genügt die Beeinträchtigung des sozialen Geltungsanspruchs (BGH, NJW 1986, 2951 - BMW; OLG Köln, NJW 1992, 2641 - Express; AfP 2001, 332, 334 - Wirtschaftsmagazin).
  • LG Köln, 16.01.2008 - 28 O 498/07

    Teilnahme einer juristischen Person am durch Art. 2 Abs. 1 Grundgesetz (GG)

    Es genügt die Beeinträchtigung des sozialen Geltungsanspruchs (BGH, NJW 1986, 2951 - BMW; OLG Köln, NJW 1992, 2641 - Express; AfP 2001, 332, 334 - Wirtschaftsmagazin).
  • LG Köln, 13.11.2002 - 28 O 351/02

    Presserechtliche Ausgestaltung des Rechtsschutzes von Verfassern einer

    Dies gilt allerdings dann nicht, wenn die aufgestellte Meinungsäußerung in den Kernbereich der Funktion bzw. der Aufgabe des Betroffenen eindringt und für die vorgenommene Kritik nach den Angaben des Kritikers keine hinreichenden Anhaltspunkte bestehen (OLG Köln, NJW-RR 2001, 1486, 1488 f.).
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