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   OLG Karlsruhe, 06.07.2001 - 14 U 71/00   

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https://dejure.org/2001,4464
OLG Karlsruhe, 06.07.2001 - 14 U 71/00 (https://dejure.org/2001,4464)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 06.07.2001 - 14 U 71/00 (https://dejure.org/2001,4464)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 06. Juli 2001 - 14 U 71/00 (https://dejure.org/2001,4464)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Unterlassungs- und Schmerzensgeldanspruch wegen schwerwiegender Verletzung des Persönlichkeitsrechts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • archive.org (Pressemitteilung)

    Klage gegen SAT 1 wegen Sendung "Akte 99/27" bleibt im wesentlichen ohne Erfolg

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZUM 2001, 883
  • afp 2002, 42
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 15.11.1994 - VI ZR 56/94

    Veröffentlichung des Widerrufs einer unwahren Tatsachenbehauptung auf der

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 06.07.2001 - 14 U 71/00
    Voraussetzung für einen solchen Anspruch ist allerdings -- auch darüber besteht in Rechtsprechung und Literatur Einigkeit --, daß es sich um einen schwerwiegenden Eingriff handelt und die Beeinträchtigung nicht in anderer Weise befriedigend ausgeglichen werden kann (vgl. etwa BGHZ 128, S. 1 ff., 12; Löffler/Ricker, aaO, 44. Kap., Rnrn. 43 ff.; Wenzel, aaO, Rnr. 14.95; Steffen, aaO, Rnrn. 334 ff. zu § 6 LPG ; Prinz/Peters, aaO, Rnr. 744 -- jeweils m. X. N.).

    Auch der Präventionsgedanke (BGHZ 128, S. 1 ff., 15; Prinz/Peters, aaO, Rnr. 767 -- jeweils m. X. N.) kann im vorliegenden Fall nicht die Zahlung einer Geldentschädigung erfordern.

    Des von ihr ausgehenden Hemmeffektes bedarf es hier nicht, weil die Persönlichkeit der Kläger Nr. 2 bis Nr. 4 -- anders als in den Fällen Caroline von Monaco I und II (BGHZ 128, S. 1 ff. und BGH NJW 1996, S. 984 f.) -- nicht in einem höheren Maße, als das bei kommerziellen Fernsehsendern notwendigerweise der Fall ist, zur Verfolgung wirtschaftlicher Interessen eingesetzt worden ist.

  • BGH, 16.06.1998 - VI ZR 205/97

    BGH entscheidet im Rechtsstreit des Ministerpräsidenten des Landes Brandenburg

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 06.07.2001 - 14 U 71/00
    Stellt sie dagegen eine -- allenfalls ein substanzarmes tatsächliches Element aufweisende -- Wiedergabe bloßer subjektiver Wertungen dar, die zwar "falsch" oder "richtig", nicht aber "wahr" oder "unwahr" sein können, so handelt es sich um ein Werturteil (BGH NJW 1982, S. 2446 ff., 2247; vgl. auch BGHZ 139, S. 95 ff., 103, sowie Seyfarth, aaO, S. 1289).

    Dieses Verständnis ist der rechtlichen Beurteilung schon deshalb zugrunde zu legen, weil es -- da wahr -- dem auf Unterlassung in Anspruch Genommenen günstiger ist (vgl. BGHZ 139, S. 95 ff., 104).

  • BGH, 06.04.1976 - VI ZR 246/74

    Ersatz der Aufwendungen für eine Anzeigenaktion bei Verletzung des

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 06.07.2001 - 14 U 71/00
    bb) Erfolg kann der Unterlassungsantrag -- der entgegen der Auffassung der Beklagten freilich nicht daran scheitert, daß es hier um eine Aussage des Herrn Dr. X. und nicht um eine solche der Beklagten handele (vgl. zur Haftung des ausstrahlenden Senders für Äußerungen in einem Beitrag zu Wort gekommener Dritter etwa Prinz/Peters, aaO, Rnr. 35 und Rnrn. 320 unter Hinweis auf BGH NJW 1976, S. 1198 ff., 1199) -- aber auch deshalb nicht haben, weil der mit der Äußerung gemäß Unterlassungsantrag Nr. 2 verbundene Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht der Kläger durch Art. 5 Abs. 1 GG gedeckt und deshalb nicht rechtswidrig ist.
  • BGH, 22.06.1982 - VI ZR 251/80

    Rechtmäßigkeit des Abdrucks rufschädigender Äußerungen - Begründetheit einer

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 06.07.2001 - 14 U 71/00
    Bei Meinungsäußerungen und Werturteilen ist dies dagegen grundsätzlich nur dann der Fall, wenn sie sich nicht nur als überspitzte Polemik, sondern als Angriff auf die Menschenwürde, als Formalbeleidigung oder als bloße Diffamierung (Schmähkritik) darstellen (vgl. zu allem etwa BGH NJW 1982, S. 2246 ff.; Steffen, in: Löffler, Presserecht, 4. Aufl. 1997, Rnr. 262 zu § 6 LPG ; Seyfarth, aaO, S. 1289 f.).
  • BGH, 01.03.1982 - II ZB 9/81

    Zur Täuschungsgefahr bei Sachfirma

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 06.07.2001 - 14 U 71/00
    Stellt sie dagegen eine -- allenfalls ein substanzarmes tatsächliches Element aufweisende -- Wiedergabe bloßer subjektiver Wertungen dar, die zwar "falsch" oder "richtig", nicht aber "wahr" oder "unwahr" sein können, so handelt es sich um ein Werturteil (BGH NJW 1982, S. 2446 ff., 2247; vgl. auch BGHZ 139, S. 95 ff., 103, sowie Seyfarth, aaO, S. 1289).
  • BGH, 05.12.1995 - VI ZR 332/94

    Bemessung einer Geldentschädigung für eine schwere Verletzung des

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 06.07.2001 - 14 U 71/00
    Des von ihr ausgehenden Hemmeffektes bedarf es hier nicht, weil die Persönlichkeit der Kläger Nr. 2 bis Nr. 4 -- anders als in den Fällen Caroline von Monaco I und II (BGHZ 128, S. 1 ff. und BGH NJW 1996, S. 984 f.) -- nicht in einem höheren Maße, als das bei kommerziellen Fernsehsendern notwendigerweise der Fall ist, zur Verfolgung wirtschaftlicher Interessen eingesetzt worden ist.
  • BVerfG, 24.03.1998 - 1 BvR 131/96

    Mißbrauchsbezichtigung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 06.07.2001 - 14 U 71/00
    Denn durch Namensnennung werden Authentizität und Glaubhaftigkeit der Äußerung wesentlich erhöht (vgl. BVerfGE 97, S. 391 ff., insbesondere S. 399) und damit das Anliegen des Beitrags -- vgl. oben zu (a) -- gefördert.
  • LAG Rheinland-Pfalz, 30.11.2012 - 6 Sa 271/12

    Veröffentlichung eines Belegschaftsfotos im Internet - Einwilligung - Widerruf

    Die Identifizierbarkeit wenigstens im Bekanntenkreis kann neben abgelichteten Gesichtszügen auch aus Statur, Haltung, Kleidung usw. folgen (OLG Karlsruhe 6.7.2001 - 14 U 71/00 - zu I 2 d bb der Gründe, AfP 2002, 42).
  • BVerfG, 22.03.2007 - 1 BvR 2007/02

    Voraussetzungen einer Geldentschädigung wegen Verletzung des allgemeinen

    b) das Urteil des Oberlandesgerichts Karlsruhe - 14. Zivilsenat in Freiburg - vom 6. Juli 2001 - 14 U 71/00 -.

    Mit seinem angegriffenen Urteil vom 6. Juli 2001 (abgedruckt in ZUM 2001, S. 883 ff.) hat das Oberlandesgericht auf die Berufung der Beklagten das Unterlassungsgebot auf eine Verbreitung von Lichtbildern der Beschwerdeführer zu 2 bis 4 beschränkt.

  • OLG Stuttgart, 02.04.2014 - 4 U 174/13

    Gepixeltes Bild - Persönlichkeitsrechtsverletzung in der Presseberichterstattung:

    Bei der Beurteilung der Erkennbarkeit ist nicht darauf abzustellen, ob auch der flüchtige Durchschnittsleser oder -betrachter den Abgebildeten erkennen kann, vielmehr reicht die Erkennbarkeit für einen mehr oder weniger großen Bekanntenkreis aus (BGH GRUR 1962, 211 - Hochzeitsbild ; BGH NJW 1979, 2205; OLG Hamburg NJW-RR 1993, 923; OLG Frankfurt, ebenda; OLG Karlsruhe AfP 2002, 42, 45; v. Strobl-Albeg, a.a.O., Kap. 7 Rn. 15; Prinz/Peters, ebenda; Ricker/Weberling, Handbuch des Presserechts, 6. Aufl., Kap. 43 Rn. 5).
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