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   LG Düsseldorf, 29.08.2001 - 12 O 566/00   

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https://dejure.org/2001,10434
LG Düsseldorf, 29.08.2001 - 12 O 566/00 (https://dejure.org/2001,10434)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 29.08.2001 - 12 O 566/00 (https://dejure.org/2001,10434)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 29. August 2001 - 12 O 566/00 (https://dejure.org/2001,10434)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • urheberrecht.org (Kurzinformation)

    Beckenbauer setzt sich vor Gericht gegen Deutsche Telekom durch

  • 123recht.net (Pressemeldung)

    Beckenbauer gewinnt Klage gegen Telekom - Gericht sieht Recht am eigenen Bild verletzt

Papierfundstellen

  • afp 2002, 64
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 01.12.1999 - I ZR 226/97

    Der blaue Engel; Abbildung eines Doppelgängers als Bildnis einer berühmten Person

    Auszug aus LG Düsseldorf, 29.08.2001 - 12 O 566/00
    Denn das durch § 823 Abs. 1 geschützte allgemeine Persönlichkeitsrecht dient nicht nur ideellen, sondern auch kommerziellen Interessen der Persönlichkeit (BGH WRP 2000, 754, 755 - Blauer Engel).
  • BGH, 23.09.1992 - I ZR 251/90

    Universitätsname als Warenaufdruck

    Auszug aus LG Düsseldorf, 29.08.2001 - 12 O 566/00
    Eine solche Zuordnungs- bzw. Identitätsverwirrung liegt in Zusammenhang mit Werbemaßnahmen bereits dann vor, wenn beim Verkehr der Eindruck erweckt wird, der Namensträger habe dem Benutzer des Namens ein Recht zur entsprechenden Verwendung des Namens erteilt (BGHZ 119, 237, 245f. - Universitätswappen).
  • BGH, 26.06.1979 - VI ZR 108/78

    Schadensersatz für die nicht genehmigte Werbung mit einer Abbildung des Klägers -

    Auszug aus LG Düsseldorf, 29.08.2001 - 12 O 566/00
    Diesen Vorteil hat die Beklagte in sonstiger Weise auf Kosten des Klägers erlangt (vgl. auch BGH NJW 1992, 2084, 2087 - Talkmaster - NJW 1979 2205, 2206 - Fußballtorwart - zu den Voraussetzungen der Eingriffskondiktion im Falle der Aneignung des Werbewertes einer bestimmten Persönlichkeit).
  • BGH, 14.04.1992 - VI ZR 285/91

    Fuchsberger - Veröffentlichung eines Fotos zu Werbezwecken

    Auszug aus LG Düsseldorf, 29.08.2001 - 12 O 566/00
    Diesen Vorteil hat die Beklagte in sonstiger Weise auf Kosten des Klägers erlangt (vgl. auch BGH NJW 1992, 2084, 2087 - Talkmaster - NJW 1979 2205, 2206 - Fußballtorwart - zu den Voraussetzungen der Eingriffskondiktion im Falle der Aneignung des Werbewertes einer bestimmten Persönlichkeit).
  • OLG Hamburg, 08.04.1982 - 3 U 36/81

    Tagesschausprecher

    Auszug aus LG Düsseldorf, 29.08.2001 - 12 O 566/00
    Denn die grundsätzliche Verwertungsbereitschaft bzw. Verwertungsmöglichkeit des Betroffenen ist nicht Voraussetzung des bereicherungsrechtlichen Anspruches (OLG Hamburg, AfP 1983, 282, 283 - Tagesschausprecher; Wenzel, Das Recht der Wort- und Bildberichterstattung, 4. Auflage, Rz. 9.7.).
  • BVerfG, 25.03.1992 - 1 BvR 514/90

    TITANIC/'geb. Mörder'

    Auszug aus LG Düsseldorf, 29.08.2001 - 12 O 566/00
    Satire und Karikatur ist wesenseigen, dass sie mit Übertreibungen, Verzerrungen, Verfremdungen arbeiten und zum Lachen reizen wollen (BVerfG NJW 1992, 2073).
  • OLG Karlsruhe, 04.11.1994 - 14 U 125/93

    Werbespot; Schauspieler; Sänger; Prominenter; Nachahmung; Persönlichkeitsrecht;

    Auszug aus LG Düsseldorf, 29.08.2001 - 12 O 566/00
    In Anlehnung an die zu § 3 UWG anerkannten Grundsätze zur Irreführungsgefahr muss es jedoch als ausreichend angesehen werden, wenn ein nicht unbeachtlicher Teil des angesprochenen Publikums irregeführt wird und glaubt, es handele sich tatsächlich um den Kläger (vgl. auch OLG Karlsruhe, AfP 1996, 282, 283 - Ivan Rebroff).
  • LG Köln, 19.09.2000 - 33 O 276/00
    Auszug aus LG Düsseldorf, 29.08.2001 - 12 O 566/00
    Unabhängig davon, ob eine Doppelgängerwerbung als solche erkennbar ist, wird durch eine solche auf dem von dem Betroffenen geschaffenen Ruf und Werbewert aufgebaut und sich dieser zunutze gemacht (vgl. auch LG Köln, ZUM 2001, 180, 181).
  • BGH, 24.02.2022 - I ZR 2/21

    "SIMPLY THE BEST - die Tina Turner Story" - Darf mit Doppelgängerin geworben

    Für die Annahme eines Bildnisses der dargestellten Person reicht es in solchen Fällen aus, wenn ein nicht unerheblicher Teil des angesprochenen Publikums glaubt, es handele sich um die dargestellte Person (vgl. OLG Karlsruhe, AfP 1996, 282 [juris Rn. 29]; LG Düsseldorf, AfP 2002, 64, 65; Wenzel/von Strobl-Albeg, Das Recht der Wort- und Bildberichterstattung, 6. Aufl., Kap. 7 Rn. 24; zur Frage der Erkennbarkeit in anderen Fallgestaltungen vgl. BGH, Urteil vom 29. September 2020 - VI ZR 445/19, ZUM-RD 2020, 637 Rn. 18).
  • BGH, 18.05.2021 - VI ZR 441/19

    Unterlassungsklage gegen die weitere Verbreitung von Szenen aus dem Film "Die

    bb) Dagegen soll nach der eher jüngeren Rechtsprechung (vgl. OLG München, AfP 2008, 75, 76, juris Rn. 15 f. - Baader-Meinhof; KG, ZUM-RD 2009, 181, juris Rn. 2; OLG Köln, AfP 2015, 347, 348, juris Rn. 38 f.; LG Düsseldorf, AfP 2002, 64, 65; vgl. auch LG Köln, NJW-RR 2009, 623, 627, juris Rn. 48 ff. - Baader-Meinhof-Komplex) und im Vordringen befindlichen Literatur (vgl. Freitag, GRUR 1994, 345, 346; Fricke in Wandtke/Bullinger, Urheberrecht, 5. Aufl., § 22 KUG Rn. 6; Fuchs/Schäufele, AfP 2015, 395, 400; Hager in Staudinger, BGB, Neubearbeitung 2017, § 823 Rn. C. 154; Helle, Besondere Persönlichkeitsrechte im Privatrecht, 1991, S. 53 f., 99 f.; Kröner in Paschke/Berlit/Meyer/Kröner, Hamburger Kommentar Ges. Medienrecht, 4. Aufl., § 22 KUG Rn. 7; Pietzko, AfP 1988, 209, 215; Rixecker in MünchKomm, BGB, 8. Aufl., Anh. zu § 12 Rn. 65; v. Strobl-Albeg in Wenzel, Recht der Wort- und Bildberichterstattung, 6. Aufl., Kap. 7 Rn. 19, 24 f.) in einem solchen Fall die bloße Erkennbarkeit der dargestellten Person für die Annahme eines Bildnisses i.S.v. § 22 Satz 1 KUG nicht ausreichen.
  • OLG Köln, 17.12.2020 - 15 U 37/20

    Für die Show "SIMPLY THE BEST - die Tina Turner Story" darf sehr wohl mit dem

    Denn auch die Abbildung eines Doppelgängers der berühmten Person ist im Rahmen von § 22 KUG als Bildnis dieser berühmten Person anzusehen, wenn der Eindruck erweckt wird, bei dem Doppelgänger handele es sich um die berühmte Person selbst (vgl. BGH, Urt. v. 1.12.1999 - I ZR 226/97, AfP 2000, 354 m.w.N.; OLG München, Beschl. v. 14.9.2007 - 18 W 1902/07, AfP 2008, 75; OLG Köln, Urt. v. 6.3.2014 - 15 U 133/13, AfP 2015, 347; LG Düsseldorf, Urt. v. 29.8.2001 - 12 O 566/00, AfP 2002, 64; von Strobl-Albeg , in: Wenzel, Das Recht der Wort- und Bildberichterstattung, 6. Auflage, Kap. 7 Rn. 23; Gerecke , GRUR 2014, 518, 519).

    Vielmehr kann sich die Ähnlichkeit auch aus anderen, die betreffende Person kennzeichnenden Einzelheiten wie Körperform, Haltung, Größe, Frisur, Haarfarbe oder auch aus dem Format einer Quizsendung bzw. der Ausstattung des Studios ergeben, wenn dabei bei einem nicht unerheblichen Teil des Publikums der Eindruck erweckt wird, es handele sich bei dem Double um die prominente Person (vgl. BGH, Urt. 1.12.1999 - I ZR 226/97, AfP 2000, 354 m.w.N.; LG Düsseldorf, Urt. v. 29.8.2001 - 12 O 566/00, AfP 2002, 64; von Strobl-Albeg , in: Wenzel, Das Recht der Wort- und Bildberichterstattung, 6. Auflage, Kap. 7 Rn. 24).

  • LG Hamburg, 05.08.2011 - 324 O 134/11

    Keine unzulässige Vereinnahmung für Werbezwecke - Landgericht Hamburg weist Klage

    Nach Ansicht des Landgerichts Düsseldorf genügt es insoweit, wenn ein nicht unbeachtlicher Teil des angesprochenen Publikums irregeführt wird und glaubt, es handele sich bei dem Doppelgänger um die bekannte Person selbst (vgl. LG Düsseldorf, AfP 2002, 64 (65)).

    in den dort streitgegenständlichen Fernsehwerbespots verwendet worden, in dort streitgegenständlicher Anzeigenwerbung sowohl der Nachname, als auch wiederholt der Vorname (vgl. Urteil des LG Düsseldorf AfP 2002, 64 (S. 64 sowie S. 65 unter 2.)).

  • OLG Köln, 26.04.2023 - 15 U 24/23
    Im Einklang damit hat etwa auch das LG Düsseldorf v. 29.08.2001 - 12 O 566/00, AfP 2002, 64 - D. unabhängig von der Frage der Erkennbarkeit des Doppelgängereinsatzes jedenfalls einen Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht in Form des Selbstbestimmungsrechts bejaht, sofern durch den Doppelgängereinsatz nur auf einen von dem Betroffenen geschaffenen Ruf und Werbewert aufgebaut wird und man sich diesen zunutze macht, indem man etwa Bild, Namen und/oder Stimme als "Vorspann für die eigene Werbung" instrumentalisiert hat.

    Die Satire ist kein Selbstzweck, sondern der Humor dient letztlich -wie häufig im werblichen Kontext als Stilmittel der Werbeagenturen - ausschließlich der Förderung wirtschaftlicher Interessen, woran aber kein die schutzwürdigen Interessen des Klägers am Unterlassen einer werblichen Ausnutzung übersteigendes Interesse besteht (siehe auch LG Düsseldorf v. 29.08.2001 - 12 O 566/00, AfP 2002, 64 - D.; ebenso Gerecke , GRUR 2014, 518, 522 f.).

  • AG Hamburg, 02.11.2004 - 36 A C 184/04

    Anspruch von Gerhard Schröder auf Erstattung der anlässlich einer

    Dabei reicht es aus, wenn ein Double in einem Fernsehwerbespot auftritt (vgl. OLG Karlsruhe AfP 1996, 282, 283 - Ivan Rebroff; LG Düsseldorf AfP 2002, 64, 65 - Franz Beckenbauer ) oder die bekannte Stimme eines Künstlers zu Werbezwecken imitiert wird (vgl. OLG Hamburg GRUR 1989, 666 - Heinz Erhard ).
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