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   LG Berlin, 10.12.2002 - 27 O 866/02   

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https://dejure.org/2002,22631
LG Berlin, 10.12.2002 - 27 O 866/02 (https://dejure.org/2002,22631)
LG Berlin, Entscheidung vom 10.12.2002 - 27 O 866/02 (https://dejure.org/2002,22631)
LG Berlin, Entscheidung vom 10. Dezember 2002 - 27 O 866/02 (https://dejure.org/2002,22631)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Wegfall des Schutzes der Pivatsphäre vor öffentlicher Kenntnisnahme bei öffentlicher Stellungnahme eines Anwalts zum Prozess

Papierfundstellen

  • NJW 2003, 1954 (Ls.)
  • NJW-RR 2003, 552
  • afp 2003, 559
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • LG Frankfurt/Main, 27.09.2018 - 3 O 320/17

    Zur Reichweite der Selbstöffnung im Presserecht

    Insoweit können grundsätzlich - abhängig vom Einzelfall - nicht nur die Umstände Berücksichtigung finden, die der Betroffene selbst der Öffentlichkeit preisgegeben hat, sondern auch solche, die von Vertretern offenbart wurden (BGH NJW 2017, 1550 [BGH 29.11.2016 - VI ZR 382/15] Rn. 12 - Michael Schumacher), was auch Äußerungen des den Betroffenen vertretenden Anwalts umfassen kann (vgl. LG Frankfurt a.M., Beschl. v. 07.11.2017 - 2-03 O 275/17; LG Berlin AfP 2003, 559 [LG Berlin 10.12.2002 - 27 O 866/02] : Äußerung des Betroffenen "durch" einen Anwalt).
  • LG Frankfurt/Main, 10.10.2019 - 3 O 500/18

    Zur Frage der Selbstöffnung des Betroffenen bei einem Gegenangriff.

    Vielmehr hat der Kläger - durch seinen Anwalt (dazu LG Frankfurt a.M., Urt. v. 27.09.2018 - 2-03 O 320/17, BeckRS 2018, 25130 Rn. 55 m.w.N.; LG Berlin AfP 2003, 559) - der Beklagten nicht nur die bereits bekannten Informationen bestätigt und auf die Fragen des Journalisten geantwortet, sondern der Beklagten darüber hinaus umfangreiche Unterlagen zur Verfügung gestellt, die Informationen enthielten, die über die Fragestellungen und - soweit ersichtlich und vorgetragen - das bisher Berichtete hinausgingen.
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