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   OLG Hamburg, 09.11.2004 - 7 U 18/04   

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https://dejure.org/2004,3545
OLG Hamburg, 09.11.2004 - 7 U 18/04 (https://dejure.org/2004,3545)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 09.11.2004 - 7 U 18/04 (https://dejure.org/2004,3545)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 09. November 2004 - 7 U 18/04 (https://dejure.org/2004,3545)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • aufrecht.de

    Keine Fotos von Bundesministern in der Werbung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erforderlichkeit des Vorliegens einer Zustimmung bei Veröffentlichung des Bildes einer Person; Abbildungsfreiheit für Personen der Zeitgeschichte bei Veröffentlichungen, ausschließlich den Geschäftsinteressen eines mit der Abbildung für seine Waren werbenden Unternehmens ...

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)

    Art. 1, 2 Abs. 1 GG

  • Judicialis

    ZPO § 287; ; ZPO § ... 540 Abs. 1 S. 1 Ziff. 1; ; ZPO § 540 Abs. 1 S. 1 Ziff. 2; ; BGB § 134; ; BGB § 138; ; BGB § 812 Abs. 1; ; BGB § 812 Abs. 1 Satz 1; ; BGB § 812 Abs. 1 Satz 1, 2. Alt.; ; BGB § 818 Abs. 2; ; BGB § 823; ; UWG § 1; ; KUG § 22; ; KUG § 23; ; KUG § 23 Abs. 1 Nr. 1; ; KUG § 23 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verletzung des Persönlichkeitsrechtes wegen unautorisierter Bildnisveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • urheberrecht.org (Kurzinformation)

    100.000 Euro Schadensersatz für Lafontaine wegen Sixt-Werbung

  • wettbewerbszentrale.de (Kurzinformation)

    Kein Schadensersatz eines Politikers bei satirischer Abbildung in Werbeanzeige

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZUM 2005, 164
  • afp 2004, 566
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 14.04.1992 - VI ZR 285/91

    Fuchsberger - Veröffentlichung eines Fotos zu Werbezwecken

    Auszug aus OLG Hamburg, 09.11.2004 - 7 U 18/04
    Dies hat zur Folge, dass Abbildungen, die ausschließlich der Produktwerbung dienen und sich damit nicht mit dem Informationsbedürfnis der Allgemeinheit rechtfertigen lassen, von vornherein aus dem Anwendungsbereich der Ausnahmebestimmung des § 23 Abs. 1 Nr. 1 KUG herausfallen (BGHZ 20, 345, 350 - "Paul Dahlke"; BGH, NJW 1992, 2084; BGH, NJW 1997, 1152 - "Bob Dylan"; BGH, NJW 2000, 2195, 2200 - "Marlene Dietrich").

    Die Beklagte muss sich vielmehr an der Sachlage, die sie selbst geschaffen hat, festhalten lassen (BGHZ 20, 345, 355 - "Paul Dahlke"; BGH, NJW 1992, 2084, 2085).

    Dabei sind alle Umstände des konkreten Falles zu berücksichtigen, also u.a. die Auflagenstärke und Verbreitung der die Werbeanzeige enthaltenen Zeitschrift, die Art und Gestaltung der Anzeige sowie die Werbewirkung der Bildveröffentlichung (BGH, NJW 1992, 2084, 2085).

  • BGH, 08.05.1956 - I ZR 62/54

    Dahlke - § 823 Abs. 1 BGB, Recht am eigenen Bild, §§ 22, 23 KunstUrhG, Art. 1

    Auszug aus OLG Hamburg, 09.11.2004 - 7 U 18/04
    Dies hat zur Folge, dass Abbildungen, die ausschließlich der Produktwerbung dienen und sich damit nicht mit dem Informationsbedürfnis der Allgemeinheit rechtfertigen lassen, von vornherein aus dem Anwendungsbereich der Ausnahmebestimmung des § 23 Abs. 1 Nr. 1 KUG herausfallen (BGHZ 20, 345, 350 - "Paul Dahlke"; BGH, NJW 1992, 2084; BGH, NJW 1997, 1152 - "Bob Dylan"; BGH, NJW 2000, 2195, 2200 - "Marlene Dietrich").

    Das Rechtsgut, in das mit ungenehmigten Veröffentlichungen von Bildnissen zu Werbungszwecken eingegriffen wird, ist - neben dem Recht am eigenen Bild - die allein dem Abgebildeten zustehende freie Entscheidung darüber, ob und in welcher Weise er sein Bild Geschäftsinteressen Dritter dienstbar machen will (BGHZ 20, 345, 350 - "Paul Dahlke"; BGH, AfP 1995, 495; 789; BGH, NJW 1997, 1152 - "Bob Dylan") und nicht - wie die Beklagte meint - ein rein kommerzielles Interesse des Angebildeten.

    Die Beklagte muss sich vielmehr an der Sachlage, die sie selbst geschaffen hat, festhalten lassen (BGHZ 20, 345, 355 - "Paul Dahlke"; BGH, NJW 1992, 2084, 2085).

  • BGH, 01.12.1999 - I ZR 49/97

    Verwendung von Name und Bild Marlene Dietrichs zu Werbezwecken - BGH stärkt

    Auszug aus OLG Hamburg, 09.11.2004 - 7 U 18/04
    Dies hat zur Folge, dass Abbildungen, die ausschließlich der Produktwerbung dienen und sich damit nicht mit dem Informationsbedürfnis der Allgemeinheit rechtfertigen lassen, von vornherein aus dem Anwendungsbereich der Ausnahmebestimmung des § 23 Abs. 1 Nr. 1 KUG herausfallen (BGHZ 20, 345, 350 - "Paul Dahlke"; BGH, NJW 1992, 2084; BGH, NJW 1997, 1152 - "Bob Dylan"; BGH, NJW 2000, 2195, 2200 - "Marlene Dietrich").

    Werbung, die nicht nur einen meinungsbildenden Inhalt hat, sondern sich darüber hinaus künstlerischer Mittel bedient, kann neben dem Schutz des Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG auch den der Kunstfreiheit des Art. 5 Abs. 3 Satz 1 GG genießen (BVerfG, NJW 2001, 591, 594 - "Benetton-Werbung I"; BGH, NJW 2000, 2195, 2200 - "Marlene Dietrich").

  • BGH, 01.10.1996 - VI ZR 206/95

    Verbreitung des Bildes eines Künstlers mit nicht autorisierten Tonträgern

    Auszug aus OLG Hamburg, 09.11.2004 - 7 U 18/04
    Dies hat zur Folge, dass Abbildungen, die ausschließlich der Produktwerbung dienen und sich damit nicht mit dem Informationsbedürfnis der Allgemeinheit rechtfertigen lassen, von vornherein aus dem Anwendungsbereich der Ausnahmebestimmung des § 23 Abs. 1 Nr. 1 KUG herausfallen (BGHZ 20, 345, 350 - "Paul Dahlke"; BGH, NJW 1992, 2084; BGH, NJW 1997, 1152 - "Bob Dylan"; BGH, NJW 2000, 2195, 2200 - "Marlene Dietrich").

    Das Rechtsgut, in das mit ungenehmigten Veröffentlichungen von Bildnissen zu Werbungszwecken eingegriffen wird, ist - neben dem Recht am eigenen Bild - die allein dem Abgebildeten zustehende freie Entscheidung darüber, ob und in welcher Weise er sein Bild Geschäftsinteressen Dritter dienstbar machen will (BGHZ 20, 345, 350 - "Paul Dahlke"; BGH, AfP 1995, 495; 789; BGH, NJW 1997, 1152 - "Bob Dylan") und nicht - wie die Beklagte meint - ein rein kommerzielles Interesse des Angebildeten.

  • BGH, 26.06.1979 - VI ZR 108/78

    Schadensersatz für die nicht genehmigte Werbung mit einer Abbildung des Klägers -

    Auszug aus OLG Hamburg, 09.11.2004 - 7 U 18/04
    Dabei mag offen bleiben, ob das Erlangte im Sinne des § 812 Abs. 1 Satz 1 BGB in der Nutzung des Bildnisses (so OLG München, WRP 1995, 744, 747; Gerstenberg/Götting in Schricker, Urheberrecht, 2. Aufl., § 60 / §§ 33 - 50 KUG, Rn. 6) oder in der Ersparnis des für die Nutzung normalerweise zu entrichtenden Entgeltes (so BGH, NJW 1979, 2205, 2206 - "Fussballtorwart") zu sehen ist.

    Ob etwas anderes zu gelten hätte, wenn der Kläger zu erkennen gegeben hätte, er lehne grundsätzlich eine Benutzung seines Bildnisses in Werbeanzeigen ab, auch wenn ihm dafür ein angemessenes Honorar gezahlt werde (so BGH, NJW 1979, 2205, 2206 - "Fussballtorwart"; a.A.: Gerstenberg/Götting, a.a.O., Rd. 5 und Burkhardt in Wenzel, Das Recht der Wort- und Bildberichterstattung, 5. Aufl., Kap. 14 Rd. 16), kann dahin stehen.

  • BGH, 14.03.1995 - VI ZR 52/94

    GG - Pressefreiheit

    Auszug aus OLG Hamburg, 09.11.2004 - 7 U 18/04
    Das Rechtsgut, in das mit ungenehmigten Veröffentlichungen von Bildnissen zu Werbungszwecken eingegriffen wird, ist - neben dem Recht am eigenen Bild - die allein dem Abgebildeten zustehende freie Entscheidung darüber, ob und in welcher Weise er sein Bild Geschäftsinteressen Dritter dienstbar machen will (BGHZ 20, 345, 350 - "Paul Dahlke"; BGH, AfP 1995, 495; 789; BGH, NJW 1997, 1152 - "Bob Dylan") und nicht - wie die Beklagte meint - ein rein kommerzielles Interesse des Angebildeten.

    Ob ein Bild zur Werbung eingesetzt worden ist, ist aus der Sicht des Durchschnittsbetrachters zu beurteilen (BGH, NJW-RR 1995, 789).

  • OLG München, 09.03.1995 - 29 U 3903/94

    Telefon-Sex-Foto / Telephonsex-Photo

    Auszug aus OLG Hamburg, 09.11.2004 - 7 U 18/04
    Dabei mag offen bleiben, ob das Erlangte im Sinne des § 812 Abs. 1 Satz 1 BGB in der Nutzung des Bildnisses (so OLG München, WRP 1995, 744, 747; Gerstenberg/Götting in Schricker, Urheberrecht, 2. Aufl., § 60 / §§ 33 - 50 KUG, Rn. 6) oder in der Ersparnis des für die Nutzung normalerweise zu entrichtenden Entgeltes (so BGH, NJW 1979, 2205, 2206 - "Fussballtorwart") zu sehen ist.

    Die Bereicherung der Beklagten entspricht somit der Entreicherung des Klägers um die Möglichkeit, der Beklagten das Nutzungsrecht einzuräumen (vgl. OLG München, WRP 1995, 744, 747f.).

  • BGH, 17.04.1970 - I ZR 124/68

    Rechtliche Bewertung der Einnahmen aus Zimmervermietung an Prostituierte -

    Auszug aus OLG Hamburg, 09.11.2004 - 7 U 18/04
    Im Falle des Konfliktes zwischen außerhalb des Rechts liegenden moralischen Anschauungen und der im Recht verkörperten Werteordnung hat die letztere, sofern diese verfassungsgemäß ist, den Vorrang (vgl. BGH, NJW 1970, 1179; Palandt/Heinrichs, BGB, 63. Aufl., § 138 Rd. 18).
  • LG München I, 13.03.2002 - 21 O 12437/99
    Auszug aus OLG Hamburg, 09.11.2004 - 7 U 18/04
    Das Landgericht hat zu Recht davon abgesehen, ein Sachverständigengutachten einzuholen, da auch ein Sachverständiger nur Vergleichsfälle heranziehen könnte und dem Landgericht mit dem Fall des Landgerichts München I vom 13. März 2002 (ZUM 2002, 565 - "Boris Becker" = Anl. B 2) eine hinreichende Schätzgrundlage gegeben war.
  • BGH, 14.05.1998 - I ZR 10/96

    Co-Verlagsvereinbarung

    Auszug aus OLG Hamburg, 09.11.2004 - 7 U 18/04
    Selbst wenn man der Beklagten darin folgte, dass ihre Werbeanzeige gegen § 1 UWG verstößt, so wäre deshalb ein mit dem Kläger abgeschlossener Lizenzvertrag über die Nutzung seines Bildnisses nicht sittenwidrig im Sinne des § 138 BGB (vgl. BGH, WRP 1998, 854, 855).
  • BVerfG, 25.03.1992 - 1 BvR 514/90

    TITANIC/'geb. Mörder'

  • BVerfG, 12.12.2000 - 1 BvR 1762/95

    Schockwerbung I

  • LG Hamburg, 09.01.2004 - 324 O 554/03
  • BGH, 26.10.2006 - I ZR 182/04

    Sixt-Werbung mit Lafontaine-Bild wegen satirischer Natur zulässig

    Das Berufungsgericht hat die Berufung der Beklagten zurückgewiesen (OLG Hamburg ZUM 2005, 164 = AfP 2004, 566).
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   LG Hamburg, 09.01.2004 - 324 O 554/03   

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LG Hamburg, 09.01.2004 - 324 O 554/03 (https://dejure.org/2004,25146)
LG Hamburg, Entscheidung vom 09.01.2004 - 324 O 554/03 (https://dejure.org/2004,25146)
LG Hamburg, Entscheidung vom 09. Januar 2004 - 324 O 554/03 (https://dejure.org/2004,25146)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZUM 2004, 399
  • afp 2004, 566
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • LG Hamburg, 27.10.2006 - 324 O 381/06

    200.000 fiktive Lizenz für Joschka Fischer

    Für die Schätzung einer angemessenen Lizenz stellen grundsätzlich die Bekanntheit und der Sympathie-/Imagewert des Abgebildeten, der Aufmerksamkeitswert, der Verbreitungsgrad und die Rolle, die dem Abgebildeten in der Werbung zugeschrieben wird (z. B. Blickfang oder Empfehler ("Testimonial")), die wesentlichen Gesichtspunkte dar (vgl. OLG München, ZUM 2003, 139; LG Hamburg, Urt. v. 9.1. 2004, Az. 324 O 554/03).
  • OLG Hamburg, 09.11.2004 - 7 U 18/04

    Verletzung des Persönlichkeitsrechtes wegen unautorisierter

    Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Landgerichts Hamburg, Zivilkammer 24, vom 9. Januar 2004 - Geschäftsnummer 324 O 554/03 - wird zurückgewiesen.
  • LG Hamburg, 03.09.2004 - 324 O 285/04

    Anspruch auf Zahlung einer fiktiven Lizenzgebühr für die Verbreitung einer unter

    Insoweit sieht die Kammer keinen wesentlichen Unterschied zu den Entscheidungen des LG München im Fall "Bxxx Bxxx " (ZUM 2002, 565) sowie der Entscheidung der Kammer (ZUM 2004, 399 [LG Hamburg 09.01.2004 - 324 O 554/03] ) zum Fall "Lxxx".
  • LG Köln, 15.05.2013 - 28 O 836/11

    Unterlassungsanspruch eines Fernsehmoderators bzgl. der Verwendung der Bildnisse

    Für die Schätzung einer angemessenen Lizenz stellen grundsätzlich die Bekanntheit und der Sympathie-/Imagewert des Abgebildeten, der Aufmerksamkeitswert, der Verbreitungsgrad und die Rolle, die dem Abgebildeten in der Werbung zugeschrieben wird (z.B. Blickfang oder Empfehler ["Testimonial"]), die wesentlichen Gesichtspunkte dar (vgl. OLG München, ZUM 2003, 139; LG Hamburg, Urt. v. 9.1. 2004 - 324 O 554/03).
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