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   KG, 28.09.2007 - 9 W 115/07   

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https://dejure.org/2007,7436
KG, 28.09.2007 - 9 W 115/07 (https://dejure.org/2007,7436)
KG, Entscheidung vom 28.09.2007 - 9 W 115/07 (https://dejure.org/2007,7436)
KG, Entscheidung vom 28. September 2007 - 9 W 115/07 (https://dejure.org/2007,7436)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Telemedicus

    Zum Umfang des Verbotstenors hinsichtlich einer veränderten Berichterstattung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anwendung der Kerntheorie bei der Ermittlung des Inhalts eines Verbotstenors i.R. einer Wortberichterstattung; Schutzumfang eines Verbotstenors; Auslegung eines Unterlassungstitels

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • afp 2007, 582
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Düsseldorf, 29.10.2002 - 20 W 34/02
    Auszug aus KG, 28.09.2007 - 9 W 115/07
    Vom Schutzumfang des Unterlassungstitels werden hierbei auch alle Handlungen und Behauptungen erfasst, die mit der im Tenor beschriebenen Handlung oder Behauptung im Kern überstimmen, d.h. die mit der verbotenen Verletzungshandlung zwar nicht identisch sind, die aber lediglich solche Abweichungen aufweisen, dass sie den Kern der verbotenen Handlung oder Behauptung unberührt lassen und deshalb als gleichwertig angesehen werden (OLG München AfP 2001, 322; OLG Frankfurt NJW-RR 2001, 187; vgl. für das Wettbewerbsrecht OLG Düsseldorf GRUR-RR 2003, 127; OLG München WRP 2002, 266; OLG Hamburg, GRUR 1990.637).

    Über eine derart geänderte Berichterstattung ist damit nicht bereits bei Erlass der Verbotstenors implizit mitentschieden worden (vgl. OLG Düsseldorf GRUR-RR 2003, 127).

  • OLG München, 01.03.2001 - 21 W 3313/00

    Referierende Wiederholung des Unterlassungstenors - referierender Bericht im

    Auszug aus KG, 28.09.2007 - 9 W 115/07
    Vom Schutzumfang des Unterlassungstitels werden hierbei auch alle Handlungen und Behauptungen erfasst, die mit der im Tenor beschriebenen Handlung oder Behauptung im Kern überstimmen, d.h. die mit der verbotenen Verletzungshandlung zwar nicht identisch sind, die aber lediglich solche Abweichungen aufweisen, dass sie den Kern der verbotenen Handlung oder Behauptung unberührt lassen und deshalb als gleichwertig angesehen werden (OLG München AfP 2001, 322; OLG Frankfurt NJW-RR 2001, 187; vgl. für das Wettbewerbsrecht OLG Düsseldorf GRUR-RR 2003, 127; OLG München WRP 2002, 266; OLG Hamburg, GRUR 1990.637).
  • OLG Frankfurt, 18.03.1999 - 16 W 2/99
    Auszug aus KG, 28.09.2007 - 9 W 115/07
    Vom Schutzumfang des Unterlassungstitels werden hierbei auch alle Handlungen und Behauptungen erfasst, die mit der im Tenor beschriebenen Handlung oder Behauptung im Kern überstimmen, d.h. die mit der verbotenen Verletzungshandlung zwar nicht identisch sind, die aber lediglich solche Abweichungen aufweisen, dass sie den Kern der verbotenen Handlung oder Behauptung unberührt lassen und deshalb als gleichwertig angesehen werden (OLG München AfP 2001, 322; OLG Frankfurt NJW-RR 2001, 187; vgl. für das Wettbewerbsrecht OLG Düsseldorf GRUR-RR 2003, 127; OLG München WRP 2002, 266; OLG Hamburg, GRUR 1990.637).
  • OLG München, 12.10.2001 - 29 W 2368/01

    Zuwiderhandlung gegen ein wettbewerbsrechtliches Unterlassungsgebot

    Auszug aus KG, 28.09.2007 - 9 W 115/07
    Vom Schutzumfang des Unterlassungstitels werden hierbei auch alle Handlungen und Behauptungen erfasst, die mit der im Tenor beschriebenen Handlung oder Behauptung im Kern überstimmen, d.h. die mit der verbotenen Verletzungshandlung zwar nicht identisch sind, die aber lediglich solche Abweichungen aufweisen, dass sie den Kern der verbotenen Handlung oder Behauptung unberührt lassen und deshalb als gleichwertig angesehen werden (OLG München AfP 2001, 322; OLG Frankfurt NJW-RR 2001, 187; vgl. für das Wettbewerbsrecht OLG Düsseldorf GRUR-RR 2003, 127; OLG München WRP 2002, 266; OLG Hamburg, GRUR 1990.637).
  • LG Frankfurt/Main, 28.10.2019 - 3 O 152/19

    Zum kerngleichen Verstoß bei einer Textberichterstattung.

    Aus diesen Entscheidungen folgert die Kammer, dass durch eine Wortberichterstattung im Grundsatz - auch in veränderter Form - ein Verstoß gegen einen Unterlassungstenor erfolgen kann (ebenso OLG Frankfurt a.M. NJW-RR 2001, 187; KG Berlin AfP 2007, 582; OLG München AfP 2001, 322; LG Frankfurt a.M., Beschl. v. 24.09.2019 - 2-03 O 35/18; Wenzel/Burkhardt, Recht der Wort- und Bildberichterstattung, 6. Aufl. 2018, Kap. 12 Rn. 20, 158 m.w.N.; Paschke/Berlit/Meyer, Hamburger Kommentar Gesamtes Medienrecht, 3. Aufl. 2016, Kap. 40 Rn. 36; Schwartmann/Schulenberg, Praxishandbuch Medien-, IT- und Urheberrecht, 2018, Kap. 9 Rn. 175; differenzierend Engels/Stulz-Herrnstadt, AfP 2009, 313).

    Gehen deshalb zwei Berichterstattungen auf denselben Anlass zurück, stehen Abweichungen bei der Formulierung der einzelnen, zur Identifizierung geeigneten Merkmale der Person des Betroffenen der Annahme eines kerngleichen Verstoßes nicht entgegen (KG Berlin AfP 2007, 582, 583; vgl. insoweit auch LG Frankfurt a.M., Beschl. v. 24.09.2019 - 2-03 O 35/18).

    Allerdings könne ein Unterschied auch in einer Veränderung der Sachlage bestehen, z.B. weil nach einer Verdachtsberichterstattung zwischenzeitig Ermittlungen gegen den Betroffenen aufgenommen worden sind, wenn also neue Verdachtsmomente aufgetreten sind, die bei der ursprünglichen Untersagungsentscheidung noch nicht Grundlage des Verbots sein konnten (KG Berlin AfP 2007, 582, 583).

  • LG Frankfurt/Main, 16.11.2020 - 3 O 306/19

    Zur kerngleichen Verletzung eines Unterlassungstenors mit Bezug zum Schutz des

    Gehen deshalb zwei Berichterstattungen auf denselben Anlass zurück, stehen Abweichungen bei der Formulierung der einzelnen, zur Identifizierung geeigneten Merkmale der Person des Betroffenen der Annahme eines kerngleichen Verstoßes nicht entgegen (KG Berlin AfP 2007, 582, 583; vgl. insoweit auch LG Frankfurt a.M., Beschl. v. 24.09.2019 - 2-03 O 35/18, GRUR-RS 2019, 37176).
  • KG, 10.09.2009 - 9 W 158/09

    Kein Verstoß gegen Unterlassungstenor durch bloße Wiedergabe

    Zur Auslegung des Unterlassungstitels sowie zur Ermittlung des Kerns der konkreten Verletzungshandlung sind die Entscheidungsgründe und mangels dieser die in Bezug genommene Antragsschrift der Gläubigerin heranzuziehen (Senatsbeschluss vom 28.09.2007 -9W 115/07, KGR Berlin 2008, 65; OLGR Schleswig 2003, 279, 281).
  • KG, 24.07.2009 - 9 W 133/09
    Zur Auslegung des Unterlassungstiteis sowie zur Ermittlung des Kerns der konkreten Verletzungshandlung sind die Entscheidungsgründe und mangels dieser die in Bezug genommene Antragsschrift der Gläubigerin heranzuziehen (Senatsbeschluss vom 28.09.2007 - 9 W 115/07, KGR Berlin 2008, 65; OLGR Schleswig 2003, 279, 281).
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