Rechtsprechung
KG, 07.02.2008 - 10 U 108/07 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Kanzlei Prof. Schweizer
Abbildung des Hauses eines ehemaligen Politikers samt Begleittext
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)
- buskeismus.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Berlin, 06.03.2007 - 27 O 1262/06
- KG, 07.02.2008 - 10 U 108/07
- BGH, 19.05.2009 - VI ZR 160/08
Papierfundstellen
- afp 2008, 399
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (11)
- BVerfG, 02.05.2006 - 1 BvR 507/01
Luftaufnahmen von Prominentenvillen II
Auszug aus KG, 07.02.2008 - 10 U 108/07
Nach der Rechtsprechung kann es einen Eingriff in die Privatsphäre darstellen, wenn jemand unter Überwindung bestehender Hindernis oder mit geeigneten Hilfsmitteln - z.B. Teleobjektiv, Leiter, Flugzeug - den räumlichen Lebensbereich eines anderen ausspäht (BGH, NJW 2004, 762 - Feriendomizil I), wenn die Identität der Bewohner offen gelegt und der Weg zu dem Anwesen beschrieben wird (BVerfG, NJW 2006, 2836, 2837), wenn die Abbildung des Hauses von einem nicht ohne weiteres zugänglichen Nachbargrundstück aus gefertigt worden ist (Senat, Beschluss vom 4. September 2006 - 10 W 63/06 -) oder der Betroffene erst aufgrund der Veröffentlichung eines Fotos seines Wohnhauses identifiziert werden kann (Kammergericht, Urteile vom 18. Dezember 2007 - 9 U 95/07 - und vom 11. Februar 2008 - 10 U 191/07 -).In einem solchen Fall ist eine Beeinträchtigung des Persönlichkeitsrechts verneint worden (vgl. BVerfG, NJW 2006, 2836; BGH, NJW 1989, 2251, 2253; OLG Brandenburg, NJW 1999, 3339, 3340; OLG Bremen, NJW 1987, 1420, 1421).
Auch insoweit ist eine Abwägung zwischen dem Informationsinteresse der Öffentlichkeit und dem Interesse des Betroffenen am Persönlichkeitsschutz vorzunehmen (vgl. BVerfG, NJW 2006, 2836, 2837).
- KG, 14.04.2005 - 10 U 103/04
Allgemeines Persönlichkeitsrecht: Persönlichkeitsrechtsverletzung durch …
Auszug aus KG, 07.02.2008 - 10 U 108/07
Nach Auffassung des Senats liegt ein Eingriff in das Persönlichkeitsrecht jedoch auch dann vor, wenn die Anonymität durch Veröffentlichung einer Aufnahme des Wohnsitzes unter Namensnennung aufgehoben wird und die Gefahr besteht, dass das Wohnhaus in seiner Eignung als Rückzugsbereich individueller Lebensgestaltung beeinträchtigt wird (Senat, NJW 2005, 2320).Wie auch in dem der Entscheidung des Senats vom 14. April 2005 (NJW 2005, 2320) zugrunde liegenden Sachverhalt ist es für einen Ortsfremden nicht einfach, anhand des Bildes das Haus zu lokalisieren.
- OLG Hamburg, 28.09.2004 - 7 U 60/04
Zur Rechtswidrigkeit der Veröffentlichung von Privatbildern und -adresse eines …
Auszug aus KG, 07.02.2008 - 10 U 108/07
Das kann etwa der Fall sein, wenn die Veröffentlichung geeignet ist, eine erhöhte Beobachtung des Anwesens durch Dritte hervorzurufen oder Schaulustige anzuziehen (vgl. OLG Hamburg, NJW-RR 2005, 414).
- OLG Bremen, 27.01.1987 - 1 U 58/86
Ansprüche auf Unterlassung, Einziehung des Werbematerials und Geldentschädigung; …
Auszug aus KG, 07.02.2008 - 10 U 108/07
In einem solchen Fall ist eine Beeinträchtigung des Persönlichkeitsrechts verneint worden (vgl. BVerfG, NJW 2006, 2836; BGH, NJW 1989, 2251, 2253; OLG Brandenburg, NJW 1999, 3339, 3340; OLG Bremen, NJW 1987, 1420, 1421). - BGH, 09.12.2003 - VI ZR 373/02
Luftbildaufnahmen ja, Wegbeschreibung nein
Auszug aus KG, 07.02.2008 - 10 U 108/07
Nach der Rechtsprechung kann es einen Eingriff in die Privatsphäre darstellen, wenn jemand unter Überwindung bestehender Hindernis oder mit geeigneten Hilfsmitteln - z.B. Teleobjektiv, Leiter, Flugzeug - den räumlichen Lebensbereich eines anderen ausspäht (BGH, NJW 2004, 762 - Feriendomizil I), wenn die Identität der Bewohner offen gelegt und der Weg zu dem Anwesen beschrieben wird (BVerfG, NJW 2006, 2836, 2837), wenn die Abbildung des Hauses von einem nicht ohne weiteres zugänglichen Nachbargrundstück aus gefertigt worden ist (Senat, Beschluss vom 4. September 2006 - 10 W 63/06 -) oder der Betroffene erst aufgrund der Veröffentlichung eines Fotos seines Wohnhauses identifiziert werden kann (Kammergericht, Urteile vom 18. Dezember 2007 - 9 U 95/07 - und vom 11. Februar 2008 - 10 U 191/07 -). - KG, 18.12.2007 - 9 U 95/07
Zur Berichterstattung über ehemalige RAF-Terroristen
Auszug aus KG, 07.02.2008 - 10 U 108/07
Nach der Rechtsprechung kann es einen Eingriff in die Privatsphäre darstellen, wenn jemand unter Überwindung bestehender Hindernis oder mit geeigneten Hilfsmitteln - z.B. Teleobjektiv, Leiter, Flugzeug - den räumlichen Lebensbereich eines anderen ausspäht (BGH, NJW 2004, 762 - Feriendomizil I), wenn die Identität der Bewohner offen gelegt und der Weg zu dem Anwesen beschrieben wird (BVerfG, NJW 2006, 2836, 2837), wenn die Abbildung des Hauses von einem nicht ohne weiteres zugänglichen Nachbargrundstück aus gefertigt worden ist (Senat, Beschluss vom 4. September 2006 - 10 W 63/06 -) oder der Betroffene erst aufgrund der Veröffentlichung eines Fotos seines Wohnhauses identifiziert werden kann (Kammergericht, Urteile vom 18. Dezember 2007 - 9 U 95/07 - und vom 11. Februar 2008 - 10 U 191/07 -). - BGH, 09.03.1989 - I ZR 54/87
Zulässigkeit eines Fotos von allgemein zugänglicher Stelle - Friesenhaus
Auszug aus KG, 07.02.2008 - 10 U 108/07
In einem solchen Fall ist eine Beeinträchtigung des Persönlichkeitsrechts verneint worden (vgl. BVerfG, NJW 2006, 2836; BGH, NJW 1989, 2251, 2253; OLG Brandenburg, NJW 1999, 3339, 3340; OLG Bremen, NJW 1987, 1420, 1421). - BVerfG, 15.12.1999 - 1 BvR 653/96
Caroline von Monaco II
Auszug aus KG, 07.02.2008 - 10 U 108/07
Denn es ist Aufgabe und Recht der Presse, selbst darüber zu entscheiden, inwieweit das Informationsinteresse eine Bebilderung erfordert (BVerfG, NJW 2000, 1021, 1024). - KG, 26.06.2007 - 9 U 220/06
Unterlassungsanspruch: Verbreitung bzw. Veröffentlichung von Fotos eines …
Auszug aus KG, 07.02.2008 - 10 U 108/07
An der Frage, wie der Kläger nach seinem Ausscheiden aus der Politik sein Leben gestaltet, besteht ein berechtigtes Informationsinteresse (vgl. KG, NJOZ 2008, 168). - OLG Brandenburg, 02.09.1998 - 1 U 4/98
Verletzung des Eigentum- oder Persönlichkeitsrechts durch Fotografien; Abgrenzung …
Auszug aus KG, 07.02.2008 - 10 U 108/07
In einem solchen Fall ist eine Beeinträchtigung des Persönlichkeitsrechts verneint worden (vgl. BVerfG, NJW 2006, 2836; BGH, NJW 1989, 2251, 2253; OLG Brandenburg, NJW 1999, 3339, 3340; OLG Bremen, NJW 1987, 1420, 1421). - BGH, 03.07.2007 - VI ZR 164/06
Prominentenfotos III - Fussballspieler
- BGH, 19.05.2009 - VI ZR 160/08
Berichterstattung über Hauskauf Joschka Fischers war zulässig
Das Berufungsgericht, dessen Urteil in AfP 2008, 399 veröffentlicht ist, hat ausgeführt:.