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   OLG Hamburg, 20.05.2008 - 7 U 100/07   

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OLG Hamburg, 20.05.2008 - 7 U 100/07 (https://dejure.org/2008,6964)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 20.05.2008 - 7 U 100/07 (https://dejure.org/2008,6964)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 20. Mai 2008 - 7 U 100/07 (https://dejure.org/2008,6964)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    § 823 BGB; Artt. 2, 1 GG

  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Anspruch auf Geldentschädigung wegen hartnäckiger Bildrechtsverletzung nicht auf Wortberichterstattung übertragbar

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für des Anspruches auf eine Geldentschädigung i.F.e. Verletzung des Rechts am eigenen Bild; Übertragbarkeit der Rechtsprechung zum Anspruch auf eine Geldentschädigung wegen einer wiederholten Bildrechtsverletzung auf Persönlichkeitsrechtsverletzungen ...

  • Judicialis

    BGB § 823 Abs. 1; ; GG Art. 1; ; GG Art. 2 Abs. 1; ; KUG § 22; ; KUG § 23

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kein Schadensersatzanspruch wegen hartnäckig fortgesetzter Rechtsverletzungen durch Wortberichterstattung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Kanzlei Prof. Schweizer (Kurzinformation)

    Anspruch auf Geldentschädigung wegen hartnäckiger Bildrechtsverletzung nicht auf Wortberichterstattung übertragbar

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZUM 2009, 234
  • afp 2008, 411
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 12.12.1995 - VI ZR 223/94

    Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts durch wiederholte und

    Auszug aus OLG Hamburg, 20.05.2008 - 7 U 100/07
    Die Rechtsprechung (BGH, NJW 1996, 985), nach der eine wiederholte und hartnäckige Bildrechtsverletzung einen Anspruch auf Geldentschädigung begründen kann, obwohl die einzelne Bildveröffentlichung jeweils für sich betrachtet nicht als schwerwiegend einzustufen ist, ist auf den Bereich von Persönlichkeitsrechtsverletzungen durch Wortberichterstattung nicht übertragbar.

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zum Recht am eigenen Bild kommt ein Entschädigungsanspruch ferner dann in Betracht, wenn mehrere gleichartige Verletzungen vorliegen, die für sich genommen zwar nicht als schwerwiegend anzusehen wären, die in ihrer Gesamtheit jedoch als hartnäckige Verletzung zu bewerten sind, weil sie trotz vorausgegangener gerichtlicher Entscheidungen bezüglich gleichartiger Handlungen erfolgt sind (grundlegend BGH vom 12.12.1995,NJW 1996, 985ff).

  • BGH, 29.06.1999 - VI ZR 264/98

    Klage des Prinzen Ernst August von Hannover auf Unterlassung der Veröffentlichung

    Auszug aus OLG Hamburg, 20.05.2008 - 7 U 100/07
    Dem steht insbesondere nicht die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs entgegen, der in seiner Entscheidung von 29.6.1999 (VI ZR 264/98) die Benennung des Scheidungsgrundes "Ehebruch" im Zusammenhang mit dem dortigen Kläger als zulässig erachtet hat.
  • LG Hamburg, 28.09.2007 - 324 O 122/07
    Auszug aus OLG Hamburg, 20.05.2008 - 7 U 100/07
    Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Landgerichts Hamburg, Geschäftsnummer 324 O 122/07, vom 28.9.2007, unter Zurückweisung der Berufung im Übrigen, abgeändert.
  • BGH, 15.11.1994 - VI ZR 56/94

    Veröffentlichung des Widerrufs einer unwahren Tatsachenbehauptung auf der

    Auszug aus OLG Hamburg, 20.05.2008 - 7 U 100/07
    Dies kann insbesondere dann der Fall sein, wenn es sich um eine besonders schwerwiegende schuldhafte Persönlichkeitsrechtsverletzung handelt, deren Beeinträchtigung in anderer Weise nicht befriedigend auszugleichen wäre, wobei Anlass und Beweggrund sowie die Umstände der Verletzung, der Grad des Verschuldens und der Präventionszweck zu berücksichtigen sind (vgl. BGH NJW 1995, 861,864; Wenzel, Das Recht der Wort- und Bildberichterstattung, 5. Aufl. 14, Rn 99ff; Soehring, Presserecht, 3. Aufl. Rn. 32.20 jeweils m.w.N.).
  • OLG Köln, 12.07.2016 - 15 U 175/15

    395.000 Euro Geldentschädigung für Jörg Kachelmann wegen Berichterstattung in den

    Zwar kann auch bei Wortberichterstattungen - insbesondere bei solchen die die Privat-, Geheim- oder Vertraulichkeitssphäre verletzen - eine Beseitigung der Verletzung durch Gegendarstellung, Richtigstellung oder Widerruf unmöglich sein, so dass die Interessenlage aus der Sicht des Verletzten bei "hartnäckigen" Privatsphärenverletzungen durch Wortberichterstattungen mit derjenigen des in seinem Bildrecht Verletzten vergleichbar sein kann (vgl. Hans. OLG Hamburg, Urt. v. 20.05.2008 - 7 U 100/07 -AfP 2008, 411).

    Daraus mag nicht zwingend folgen, dass es wesentlich unproblematischer ist, die Rechtswidrigkeit einer Bildberichterstattung festzustellen (so aber Hans. OLG Hamburg, Urt. v. 20.05.2008 - 7 U 100/07 -, AfP 2008, 411), weil auch bei einer Bildberichterstattung eine umfassende Abwägung der grundrechtlich geschützten Belange im Hinblick auf die Frage erforderlich ist, ob es sich um ein Bildnis der Zeitgeschichte handelt.

    bb) Es kann offen bleiben, ob in diesem Sinne hartnäckige Persönlichkeitsrechtsverletzungen durch Wortberichterstattungen in ganz seltenen Fällen in der Weise wie solche durch Bildveröffentlichungen als gleichartig qualifiziert werden können, so dass (allein) deswegen die Persönlichkeitsrechtsverletzung schwer und eine Geldentschädigung geboten ist (vgl. Hans. OLG Hamburg, Urt. v. 20.05.2008 - 7 U 100/07 -, AfP 2008, 411).

  • LG Köln, 30.09.2015 - 28 O 2/14

    Kachelmann gegen Springer

    Es ist jedoch zu beachten, dass der "Kumulationsgedanke" grundsätzlich nur bei Bildnisveröffentlichungen in Betracht kommt, jedoch grundsätzlich nicht bei der Wortberichterstattung (vgl. OLG Hamburg, ZUM 2009, 234).
  • OLG Köln, 12.07.2016 - 15 U 176/15

    395.000 Euro Geldentschädigung für Jörg Kachelmann wegen Berichterstattung in den

    aa) Zwar kann auch bei Wortberichterstattungen - insbesondere bei solchen die die Privat-, Geheim- oder Vertraulichkeitssphäre verletzen - eine Beseitigung der Verletzung durch Gegendarstellung, Richtigstellung oder Widerruf unmöglich sein, so dass die Interessenlage aus der Sicht des Verletzten bei hartnäckigen Privatsphärenverletzungen durch Wortberichterstattungen mit derjenigen des in seinem Bildrecht Verletzten vergleichbar ist (vgl. OLG Hamburg, Urt. v. 20.5.2008 - 7 U 100/07, AfP 2008, 411).

    Daraus mag nicht zwingend folgen, dass es wesentlich unproblematischer ist, die Rechtswidrigkeit einer Bildberichterstattung festzustellen (so aber OLG Hamburg, Urt. v. 20.5.2008 - 7 U 100/07, AfP 2008, 411), weil auch bei einer Bildberichterstattung eine umfassende Abwägung der grundrechtlich geschützten Belange im Hinblick auf die Frage erforderlich ist, ob es sich um ein Bildnis der Zeitgeschichte handelt.

    bb) Es kann offen bleiben, ob in diesem Sinne hartnäckige Persönlichkeitsrechtsverletzungen durch Wortberichterstattungen in ganz seltenen Fällen in der Weise wie solche durch Bildveröffentlichungen als gleichartig qualifiziert werden können, so dass (allein) deswegen die Persönlichkeitsrechtsverletzung schwer und eine Geldentschädigung geboten ist (vgl. OLG Hamburg, Urt. v. 20.5.2008 - 7 U 100/07, AfP 2008, 411).

  • BGH, 26.10.2010 - VI ZR 230/08

    Bundesgerichthof hebt Verbot einer Wort- und Bildberichterstattung über den

    Diese vom Regel-Ausnahme-Prinzip der §§ 22, 23 KUG geprägte Gewährleistung des Rechts am eigenen Bild als besondere Erscheinungsform des allgemeinen Persönlichkeitsrechts (vgl. etwa Senatsurteile vom 14. Oktober 1986 - VI ZR 10/86, aaO, m.w.N.; vom 5. Oktober 2004 - VI ZR 255/03, VersR 2005, 125, 126 f.) ist von dem Schutz des Einzelnen vor der Verbreitung ihn betreffender Äußerungen in den Medien zu unterscheiden (vgl. etwa Senatsurteil vom 16. September 1966 - VI ZR 268/64, NJW 1966, 2353, 2354; OLG Hamburg, AfP 2008, 411, 412; Müller, VersR 2008, 1141, 1148).
  • LG Köln, 30.09.2015 - 28 O 7/14

    Kachelmann gegen Springer

    Es ist jedoch zu beachten, dass der "Kumulationsgedanke" grundsätzlich nur bei Bildnisveröffentlichungen in Betracht kommt, jedoch grundsätzlich nicht bei der Wortberichterstattung (vgl. OLG Hamburg, ZUM 2009, 234).
  • OLG Köln, 28.05.2019 - 15 U 196/18
    In diesem Sinne wurden in der Rechtsprechung Details aus der Scheidungsakte (OLG Hamburg, Urt. v. 20.5.2008 - 7 U 100/07, AfP 2008, 411), die Mitteilung eines Ehebruchs als Scheidungsgrund (BGH, Urt. v. 29.6.1999 - VI ZR 264/98, NJW 1999, 2839) sowie die vermeintliche Scheidungsabsicht einer (Politiker-)Ehefrau (OLG Hamburg, Urt. v. 26.1.1999 - 7 U 79/98, ZUM-RD 2000, 142) der Privatsphäre zugerechnet (vgl. auch OLG Wien, Urt. v. 20.10.2008 18 Bs 330/08y, juris: Die Darstellung der konkreten Scheidungsgründe aus der Sicht eines der Ehegatten betrifft den "höchstpersönlichen Lebensbereich" des anderen Ehegatten ).
  • OLG Hamburg, 28.05.2019 - 7 U 131/16

    Hartnäckige Verletzung der Bildrechte der Ehefrau eines Prominenten bei

    Eine derartige Gleichartigkeit von Rechtsverletzungen hat der Senat hingegen in seinem Urteil vom 20. Mai 2008 (7 U 100/07 -, juris-Rn. 22 ebenso 7 U 6/10 = ZUM 2010, 976) für den Bereich wiederholter Rechtsverletzungen durch Wortberichterstattung verneint.

    Um ein hartnäckiges Verhalten anzunehmen, müsste nämlich die Beklagte zu 2. aus einer zeitlich vorausgegangenen Verletzungshandlung und Verurteilung bzw. abgegebener Verpflichtungserklärung Kenntnis von der Rechtswidrigkeit der erneut beabsichtigten Veröffentlichung erhalten haben (vgl. Urt. des Senats vom 20. Mai 2008 - 7 U 100/07 -, Rn. 23, juris).

  • OLG Hamburg, 21.09.2012 - 7 U 25/11
    Zwar sei in der Rechtsprechung anerkannt, dass im Bereich des Bildnisschutzes ein Geldentschädigungsanspruch auch dann in Betracht komme, wenn mehrere gleichartige Verletzungen vorliegen, die für sich genommen nicht als schwerwiegend anzusehen wären, in ihrer Gesamtheit jedoch als hartnäckige Verletzung zu bewerten sind, weil sie trotz vorausgegangener gerichtlicher Entscheidungen bezüglich gleichartiger Handlungen erfolgt seien (vgl. BGH, NJW 1996, 985; Hans. OLG, AfP 2008, 411).

    Die Rechtsprechung des BGH (NJW 1996, 985 ff.), die sich auf fortgesetzte Bildrechtsverletzungen gegenüber minderjährigen Kindern bezog, ist indessen, wie der Senat mehrfach entschieden hat (ZUM 2009, 234; ZUM 2010, 976) auf den Bereich rechtswidriger Wortberichterstattungen nicht zu übertragen.

  • OLG Hamburg, 06.07.2010 - 7 U 6/10

    Persönlichkeitsschutz in der Presse: Geldentschädigung wegen indiskreter

    Wie der Senat bereits in der vom Landgericht auszugsweise wiedergegebenen Entscheidung zum Aktenzeichen 7 U 100/07 entschieden hat, kann diese Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zum Recht am eigenen Bilde nicht ohne Weiteres auf wiederholte rechtswidrige Wortberichterstattungen übertragen werden.
  • LG Hamburg, 30.10.2009 - 324 O 239/09

    Kein Geldentschädigungsanspruch bei eigenem Herantreten an die Presse

    Auch nach Auffassung des Hanseatischen Oberlandesgerichts kommt ein Entschädigungsanspruch in Betracht, wenn mehrere gleichartige Verletzungen am Recht am eigenen Bild vorliegen, die für sich genommen zwar nicht als schwerwiegend anzusehen wären, die in ihrer Gesamtheit jedoch als hartnäckige Verletzung zu bewerten sind, weil sie trotz vorausgegangener gerichtlicher Entscheidungen bezüglich gleichartiger Handlungen erfolgt sind (HansOLG, Urteil vom 26.5. 2008, 7 U 100/07, [...] Rn11).
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