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   LG Hamburg, 08.04.2008 - 324 O 121/08   

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https://dejure.org/2008,25438
LG Hamburg, 08.04.2008 - 324 O 121/08 (https://dejure.org/2008,25438)
LG Hamburg, Entscheidung vom 08.04.2008 - 324 O 121/08 (https://dejure.org/2008,25438)
LG Hamburg, Entscheidung vom 08. April 2008 - 324 O 121/08 (https://dejure.org/2008,25438)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Unternehmenspersönlichkeitsrecht: Ausstrahlung eines heimlich aufgenommenen Gesprächs mit einer Mitarbeiterin über die Arbeitsbedingungen im Niedriglohnsektor

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • online-und-recht.de (Kurzinformation)

    Fernsehsender darf heimliche Bildaufnahmen eines Unternehmens zeigen

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Fernsehmagazin Panaroma darf heimliche Bildaufnahmen zeigen

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Fernsehmagazin Panaroma darf heimliche Bildaufnahmen zeigen

Papierfundstellen

  • afp 2008, 639
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 25.01.1984 - 1 BvR 272/81

    Springer/Wallraff

    Auszug aus LG Hamburg, 08.04.2008 - 324 O 121/08
    Ob eine unzulässig erlangte Information, hier die streitgegenständlichen Filmaufnahmen, veröffentlicht werden darf, hängt davon ab, ob ihr Informationswert schwerer wiegt als die durch die Beschaffung begangene Rechtsverletzung (vgl. BVerfGE 66, 116, 139).
  • BGH, 09.03.2004 - VI ZR 217/03

    Zulässigkeit der Verbreitung eines Bildnisses einer Begleitperson; Umfang des

    Auszug aus LG Hamburg, 08.04.2008 - 324 O 121/08
    Für die Ermittlung des Informationswertes einer visuellen Darstellung darf der Informationswert der Wortberichterstattung nicht unberücksichtigt bleiben (vgl. BGHZ 158, 218, 223).
  • OLG Stuttgart, 08.07.2015 - 4 U 182/14

    Unterlassungsanspruch: Veröffentlichung mit versteckter Kamera aufgenommener

    In Konkretisierung dieses Grundsatzes nimmt die insoweit ersichtlich einhellige ober- und instanzgerichtliche Rechtsprechung an, dass das Fertigen von Filmaufnahmen gegen den Willen der juristischen Person in der ihrem Hausrecht unterliegenden, nicht frei zugänglichen räumlichen Sphäre als Eingriff in das Hausrecht auch einen Eingriff in das Unternehmenspersönlichkeitsrecht darstellt (KG NJW 2000, 2210 Rn. 4 in Juris; OLG Hamm OLGR 2004, 345 Rn. 25 in Juris; LG Leipzig ZUM-RD 2009, 95 Rnrn. 15 f. in Juris; LG Hamburg ZUM 2008, 614 Rn. 20 in Juris und AfP 2008, 639 Rn. 16 in Juris; LG Berlin ZUM-RD 2009, 667 Rnrn. 45 ff. für die Räume einer in der Rechtsform einer Personengesellschaft betriebenen Arztpraxis).

    Auch das Landgericht Hamburg hat in der Entscheidung AfP 2008, 639 die Ausstrahlung rechtswidrig erlangter, heimlich gefertigter Bildaufnahmen für zulässig erachtet, ohne festzustellen, dass durch die unzulässig erlangten Informationen rechtswidrige Zustände aufgedeckt worden seien, sondern hat es genügen lassen, dass durch die rechtswidrigen Filmaufnahmen eine Szene wiedergegeben wurde, die zeigte, dass die damalige Antragstellerin entgegen ihrer Behauptung geringfügig Beschäftigten keine Lohnfortzahlung im Krankheitsfall leistete (a.a.O., Rnrn. 2, 18 f., 24, 27 in Juris).

    So hat etwa das Landgericht Hamburg in der Entscheidung AfP 2008, 639 ohne weiteres bei einem Bericht, der sich mit den "Arbeitsbedingungen im Niedriglohnsektor" im Allgemeinen und speziell mit der Frage, ob die damalige Arbeitgeberin (Antragstellerin) ihren geringfügig Beschäftigten eine Lohnfortzahlung im Krankheitsfall leistet, eine die Öffentlichkeit wesentlich berührende Problematik angenommen (a.a.O., Rn. 19 in Juris), hat das Landgericht Berlin die Darstellung der "Abrechnungspraxis der Ärzte" als Gegenstand genügen lassen (a.a.O., Rn. 51 in Juris) und sieht auch Czernik beispielsweise in der "Zahlung von Dumpinglöhnen" ein "gesellschaftspolitisches Thema", das ein Anliegen i. S. der Wallraff-Entscheidung darstellen kann (GRUR 2012, 457, 460).

    Das rechtswidrig erlangte Material muss allerdings den ausnahmsweise die Ausstrahlung rechtfertigenden kritikwürdigen Missstand zumindest soweit wiedergeben bzw. diesen abbilden, dass es den (Wort-)Aussagen des Berichts Authentizität verleiht, also nicht nur der Illustration dient, so dass infolgedessen seine Veröffentlichung erforderlich war (vgl. OLG Hamm, a.a.O., Rn. 70 in Juris, und LG Hamburg AfP 2008, 639 Rn. 21 in Juris), weil der Missstand so den Zuschauern und damit der Allgemeinheit plastisch vor Augen geführt wird.

    Dementsprechend hat neben dem OLG Hamm (a.a.O., Rnrn. 74 ff. in Juris) auch das LG Hamburg (in AfP 2008, 639 Rn. 20) im Fall rechtswidrig beschaffter heimlicher Filmaufnahmen ohne weiteres eine Gesamtbetrachtung von Text und Bild vorgenommen.

  • OLG Düsseldorf, 26.10.2011 - 15 U 101/11

    Persönlichkeitsrecht, Verletzung des - Arztpraxis, heimliche Ton-/Filmaufnahmen

    Unbestritten ist jedoch, dass die Presse sich in Ausnahmefällen heimlicher Tonband- und auch Filmaufnahmen soll bedienen dürfen (OLG München Urt. v. 20.1.2005, 6 U 3236/04 = ZUM 2005, 399 = juris Rz. 129; OLG München Urt. v. 22. Januar 2004, 29 U 4872/03 = GRUR-RR 2004, 145, 146 f.; OLG Saarbrücken, Urt. v. 29.4.2009, 5 U 465/08 = OLGR Saarbrücken 2009, 874, 876; LG Hamburg, Urt. v. 8.4.2008, 234 O 121/08 = AfP 2008, 639 = juris Rz. 18).
  • LG Köln, 30.11.2016 - 28 O 419/15

    Unterlassungsanspruch hinsichtlich der Veröffentlichung der Behauptung der

    Dabei kommt eine Veröffentlichung der unzulässig erlangten Informationen insbesondere - aber nicht ausschließlich (vgl. OLG Stuttgart, a.a.O.; LG Hamburg, AfP 2008, 639) - dann in Betracht, wenn Zustände oder Verhaltensweisen offenbart werden, die ihrerseits rechtswidrig sind (vgl. BVerfG, a.a.O.).
  • LAG Sachsen, 07.11.2022 - 4 Sa 34/21

    Kündigung - Nebentätigkeit einer Influencer-Tätigkeit - Posten von Bildern aus

    In Konkretisierung dieses Grundsatzes nimmt die insoweit ersichtlich einhellige ober- und instanzgerichtliche Rechtsprechung an, dass das Fertigen von Filmaufnahmen gegen den Willen der juristischen Person in der ihrem Hausrecht unterliegenden, nicht frei zugänglichen räumlichen Sphäre als Eingriff in das Hausrecht auch einen Eingriff in das Unternehmenspersönlichkeitsrecht darstellt (KG NJW 2000, 2210 Rn. 4 in Juris; OLG Hamm OLGR 2004, 345 Rn. 25 in Juris; LG Leipzig ZUM-RD 2009, 95 Rn. 15 f. in Juris; LG Hamburg ZUM 2008, 614 Rn. 20 in Juris und AfP 2008, 639 Rn. 16 in Juris; LG Berlin ZUM-RD 2009, 667 Rn. 45 ff. für die Räume einer in der Rechtsform einer Personengesellschaft betriebenen Arztpraxis, OLG Stuttgart, aaO, Rn. 119).
  • LG Köln, 06.11.2020 - 28 O 267/17
    Dabei kommt eine Veröffentlichung der unzulässig erlangten Informationen insbesondere - aber nicht ausschließlich (vgl. OLG Stuttgart, a.a.O.; LG Hamburg, AfP 2008, 639) - dann in Betracht, wenn Zustände oder Verhaltensweisen offenbart werden, die ihrerseits rechtswidrig sind (vgl. BVerfG, a.a.O.).
  • LG Köln, 14.03.2018 - 28 O 314/16

    Beurteilung der Zulässigkeit einer Äußerung bei widerstreitenden Interessen der

    Dabei kommt eine Veröffentlichung der unzulässig erlangten Informationen insbesondere - aber nicht ausschließlich (vgl. OLG Stuttgart, a.a.O.; LG Hamburg, AfP 2008, 639) - dann in Betracht, wenn Zustände oder Verhaltensweisen offenbart werden, die ihrerseits rechtswidrig sind (vgl. BVerfG, a.a.O.).
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