Rechtsprechung
   BVerfG, 27.11.2008 - 1 BvQ 46/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,475
BVerfG, 27.11.2008 - 1 BvQ 46/08 (https://dejure.org/2008,475)
BVerfG, Entscheidung vom 27.11.2008 - 1 BvQ 46/08 (https://dejure.org/2008,475)
BVerfG, Entscheidung vom 27. November 2008 - 1 BvQ 46/08 (https://dejure.org/2008,475)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2008,475) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (13)

  • HRR Strafrecht

    Art. 5 Abs. 1 S. 2 GG; Art. 2 Abs. 1 GG; Art. 1 Abs. 1 GG; § 176 GVG; § 32 BVerfGG
    Rundfunkfreiheit (Bildberichterstattung über ein Strafverfahren; "Prangerwirkung" im "Holzklotz"-Verfahren); allgemeines Persönlichkeitsrecht des Angeklagten; sitzungspolizeiliche Anordnung (Untersagung der nicht anonymisierten Bildberichterstattung; "Verpixelung" des ...

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Ablehnung des Erlasses ein eA, mit der die Außervollzusetzung einer sitzungspolizeiliche Anordnung, die nicht anonymisierte Bildberichterstattung über den Angeklagten eines Strafverfahrens zu unterlassen, begehrt wird

  • Telemedicus

    Bildberichterstattung in der Hauptverhandlung kann eingeschränkt werden

  • aufrecht.de

    Nur noch "verpixelte" Filmaufnahmen von Angeklagte zulässig?

  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Fernsehberichterstattung greift in Persönlichkeitsrechte grundsätzlich stärker ein als eine Schriftberichtserstattung

  • Wolters Kluwer

    Antrag eines privaten Rundfunksenders auf Erlass einer einstweiligen Anordnung durch das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) gegen eine sitzungspolizeiliche Untersagung der nicht anonymisierten Bildberichterstattung über den Angeklagten eines Strafverfahrens; ...

  • Judicialis

    GG Art. 5 Abs. 1 Satz 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de
  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (10)

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Bildberichterstattung in der Hauptverhandlung kann eingeschränkt werden

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Holzklotz-Angeklagter muss anonymisiert werden

  • Kanzlei Prof. Schweizer (Kurzinformation)

    Holzklotzprozess / Laptop-Benutzung kann in Hauptverhandlung versagt werden

  • Kanzlei Prof. Schweizer (Kurzinformation)

    Fernsehberichterstattung greift in Persönlichkeitsrechte grundsätzlich stärker ein als eine Schriftberichtserstattung

  • urheberrecht.org (Kurzinformation)

    Bundesverfassungsgericht entscheidet über Bildberichterstattung in Strafverfahren

  • beck.de (Pressemitteilung)

    Einschränkung der Bildberichtserstattung in der Hauptverhandliung möglich

  • beck.de (Pressemitteilung)

    Einschränkung der Bildberichtserstattung in der Hauptverhandliung möglich

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Bildberichterstattung kann eingeschränkt werden!

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Bildberichterstattung in der Hauptverhandlung kann eingeschränkt werden

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Bildberichterstattung in der Hauptverhandlung kann eingeschränkt werden

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2009, 350
  • DVBl 2009, 120
  • K&R 2009, 34
  • DÖV 2009, 170
  • ZUM 2009, 216
  • afp 2009, 46
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (70)

  • BGH, 16.02.2016 - VI ZR 367/15

    Rechtmäßigkeit der Abrufbarkeit von Altmeldungen im Online-Archiv einer

    Dies gilt auch für die Berichterstattung über eine Straftat, da diese zum Zeitgeschehen gehört und die Verletzung der Rechtsordnung und die Beeinträchtigung von Rechtsgütern der betroffenen Bürger oder der Gemeinschaft ein anzuerkennendes Interesse der Öffentlichkeit an näherer Information über Tat und Täter begründen kann (vgl. Senatsurteile vom 7. Dezember 1999 - VI ZR 51/99, aaO, 204; vom 15. Dezember 2009 - VI ZR 227/08, aaO Rn. 14; vom 7. Juni 2011 - VI ZR 108/10, BGHZ 190, 52 Rn. 19; vom 30. Oktober 2012 - VI ZR 4/12, aaO Rn. 13; BVerfG, AfP 2009, 46 Rn. 11; AfP 2009, 365 Rn. 18; EGMR, EuGRZ 2012, 294 Rn. 96; jeweils mwN).

    Dabei ist im Hinblick auf die aus dem Rechtsstaatsprinzip folgende und in Art. 6 Abs. 2 EMRK anerkannte Unschuldsvermutung die Gefahr in den Blick zu nehmen, dass die Öffentlichkeit die bloße Einleitung eines Ermittlungsverfahrens mit dem Nachweis der Schuld gleichsetzt und deshalb im Fall einer späteren Einstellung des Ermittlungsverfahrens oder eines Freispruchs vom Schuldvorwurf "etwas hängenbleibt" (Senatsurteile vom 7. Dezember 1999 - VI ZR 51/99, aaO, 203; vom 30. Oktober 2012 - VI ZR 4/12, aaO Rn. 14; jeweils mwN; vgl. auch BVerfG, AfP 2009, 46 Rn. 15).

    Denn beim Leser kann der Eindruck entstehen, dass der Kläger trotz der Verfahrenseinstellung "in Wahrheit" Täter der ihm vorgeworfenen Tat ist und lediglich die Strafverfolgung - zum Beispiel mangels ausreichender Beweise, wie in den Berichten vom 27. April 2012 erwähnt - nicht fortgeführt wurde (vgl. BVerfG, AfP 2009, 46 Rn. 15).

  • BGH, 18.06.2019 - VI ZR 80/18

    Entfallen der Wiederholungsgefahr und damit eines Anspruchs eines Betroffenen auf

    Auch hier kommt es maßgeblich auf die Bedeutung der Straftat für die Öffentlichkeit an, die sich aus der Schwere oder Art der Tat, den Besonderheiten des Tathergangs oder der Person oder Stellung des Täters ergeben kann (vgl. Senatsurteile vom 28. Oktober 2008 - VI ZR 307/07, BGHZ 178, 213 Rn. 22; BVerfG, NJW 2009, 3357 Rn. 20; NJW 2009, 350 Rn. 11).

    Jedenfalls bei einem rechtskräftig verurteilten Straftäter besteht nicht mehr die Gefahr, dass sein Gesicht zu Unrecht mit der Tat verbunden wird und er sich von diesem Eindruck auch nach einem Freispruch auf unabsehbare Zeit nicht mehr befreien kann (vgl. BVerfG, NJW 2009, 350 Rn. 14 f.).

    a) Auch bei der strafverfahrensbegleitenden Bildberichterstattung hat in der Abwägung der widerstreitenden Interessen - bereits bei der Prüfung, ob ein Bildnis aus dem Bereich der Zeitgeschichte im Sinne des § 23 Abs. 1 Nr. 1 KUG vorliegt - die Unschuldsvermutung Berücksichtigung zu finden (vgl. BVerfG, NJW 2009, 350 Rn. 14; EGMR, NJW 2018, 2461 Rn. 40-42 - Axel Springer SE u. RTL Television GmbH gg. Deutschland; Medien und Recht 2000, 221, 225 Rn. 56 - News Verlags GmbH & CoKG gg. Österreich).

    Auch insoweit ist eine entsprechende Zurückhaltung geboten und eine mögliche Prangerwirkung zu berücksichtigen (BVerfG, NJW 2009, 350 Rn.14).

  • BGH, 19.03.2013 - VI ZR 93/12

    Zulässigkeit einer Berichterstattung über ein laufendes Strafverfahren

    Handelt es sich um die Berichterstattung über ein noch nicht abgeschlossenes Strafverfahren, so ist im Rahmen der Abwägung allerdings auch die zugunsten des Betroffenen sprechende, aus dem Rechtsstaatsprinzip (Art. 20 Abs. 3 GG) folgende und in Art. 6 Abs. 2 EMRK anerkannte Unschuldsvermutung zu berücksichtigen (vgl. Senatsurteil vom 30. Oktober 2012 - VI ZR 4/12, VersR 2013, 63 Rn. 14; BVerfGE 35, 202, 232; BVerfG, NJW 2009, 350 Rn. 14; NJW 2009, 3357 Rn. 20).

    Diese gebietet eine entsprechende Zurückhaltung, mindestens aber eine ausgewogene Berichterstattung (vgl. BVerfGE 35, 202, 232; BVerfG, NJW 2009, 350 Rn. 14).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht