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   OLG Köln, 28.07.2009 - 15 U 37/09   

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https://dejure.org/2009,1694
OLG Köln, 28.07.2009 - 15 U 37/09 (https://dejure.org/2009,1694)
OLG Köln, Entscheidung vom 28.07.2009 - 15 U 37/09 (https://dejure.org/2009,1694)
OLG Köln, Entscheidung vom 28. Juli 2009 - 15 U 37/09 (https://dejure.org/2009,1694)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schadensersatzansprüche einer Buchautorin und Journalistin wegen unrichtiger Zitierung in der Presse

  • kanzlei.biz

    Schwere Persönlichkeitsrechtsverletzung durch Falschzitat

  • Judicialis

    BGB § 823 Abs. 1; ; BGB § 1004; ; ZPO § 529; ; ZPO § 533

  • rewis.io
  • kanzlei.biz

    Schwere Persönlichkeitsrechtsverletzung durch Falschzitat

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Schadensersatzansprüche einer Buchautorin und Journalistin wegen unrichtiger Zitierung in der Presse

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (11)

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    §§ 823, 1004 BGB
    Eva Hermann identifiziert sich nicht mit dem Dritten Reich

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Auch Eva Herman kann einen Sieg verbuchen

  • urheberrecht.org (Kurzinformation)

    Eva Herman gewinnt Berufungsverfahren um Falschzitat im »Hamburger Abendblatt«

  • archive.org PDF (Pressemitteilung)

    Eva Herman gewinnt im Berufungsprozess gegen Axel- Springer-Verlag

  • online-und-recht.de (Kurzinformation)

    Eva Herman gewinnt gegen Hamburger Abendblatt

  • presserecht-aktuell.de (Pressemitteilung)

    Eva Herman gewinnt gegen Axel-Springer Verlag

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Schmerzensgeld für Eva Herman gegen Hamburger Abendblatt wegen Zitaten zur NS-Zeit

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Eva Hermann gewinnt gegen Axel-Springer-Verlag

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Eva Herman vs. Axel-Springer

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    25.000 Euro Entschädigung für Eva Herman

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Eva Herman gewinnt im Berufungsprozess gegen Axel-Springer-Verlag - Falschzitat verletzt massiv das allgemeine Persönlichkeitsrecht

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZUM 2011, 69
  • afp 2009, 603
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (7)

  • LG Köln, 14.01.2009 - 28 O 511/08

    Falschzitate können Anspruch auf Unterlassung wegen Verletzung des

    Auszug aus OLG Köln, 28.07.2009 - 15 U 37/09
    Auf die Anschlussberufung der Klägerin wird das am 14.01.2009 verkündete Urteil der 28. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 28 O 511/08 - teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:.

    die Beklagte zu verurteilen, an sie - die Klägerin - 50.000,00 EUR nebst Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 04.09.2008 in Gesamtschuldnerschaft mit der Beklagten des Rechtstreits 28 O 511/08 zu zahlen.

  • BGH, 01.12.1981 - VI ZR 200/80

    Unzulässige Verwendung der Interpretation einer mehrdeutigen Äußerung des

    Auszug aus OLG Köln, 28.07.2009 - 15 U 37/09
    Im Ausgangspunkt ist hierbei von dem Verständnis auszugehen, das sich aus dem Kontext der Erklärung als der Klägerin günstigere bzw. dem von ihr Gemeinten gerechter werdende Version darstellt (BVerfG, NJW 1980, 2072 -"Heinrich Böll"-; BGH, NJW 1982, 635 - "Rudimente der Fäulnis"-, Rdn. 24 gemäß Juris-Ausdruck).
  • BGH, 05.12.1995 - VI ZR 332/94

    Bemessung einer Geldentschädigung für eine schwere Verletzung des

    Auszug aus OLG Köln, 28.07.2009 - 15 U 37/09
    Ergänzend ist lediglich auszuführen, dass die im Vordergrund stehende Funktion der Geldentschädigung, bei der es sich nicht um ein Schmerzensgeld, sondern um einen auf den Schutzauftrag der Artikel 1 und 2 Abs. 1 GG zurückgehenden Anspruch handelt, der in Verbindung mit den erwähnten Bestimmungen seine Grundlage in § 823 Abs. 1 BGB findet, der Gedanke der Genugtuung des Opfers ist; sie soll außerdem der Prävention dienen (BGH, NJW 1996, 985 ff - Rdn. 14 gemäß Juris-Ausdruck; BGH, NJW 1996, 984 f - Rdn. 13 gemäß Juris-Ausdruck; BGH, NJW 1995, 861 ff - "Caroline von Monaco I"- , Rdn. 84 gemäß Juris-Ausdruck - jeweils m. w. Nachw.).
  • BGH, 12.12.1995 - VI ZR 223/94

    Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts durch wiederholte und

    Auszug aus OLG Köln, 28.07.2009 - 15 U 37/09
    Ergänzend ist lediglich auszuführen, dass die im Vordergrund stehende Funktion der Geldentschädigung, bei der es sich nicht um ein Schmerzensgeld, sondern um einen auf den Schutzauftrag der Artikel 1 und 2 Abs. 1 GG zurückgehenden Anspruch handelt, der in Verbindung mit den erwähnten Bestimmungen seine Grundlage in § 823 Abs. 1 BGB findet, der Gedanke der Genugtuung des Opfers ist; sie soll außerdem der Prävention dienen (BGH, NJW 1996, 985 ff - Rdn. 14 gemäß Juris-Ausdruck; BGH, NJW 1996, 984 f - Rdn. 13 gemäß Juris-Ausdruck; BGH, NJW 1995, 861 ff - "Caroline von Monaco I"- , Rdn. 84 gemäß Juris-Ausdruck - jeweils m. w. Nachw.).
  • BVerfG, 03.06.1980 - 1 BvR 797/78

    Böll

    Auszug aus OLG Köln, 28.07.2009 - 15 U 37/09
    Im Ausgangspunkt ist hierbei von dem Verständnis auszugehen, das sich aus dem Kontext der Erklärung als der Klägerin günstigere bzw. dem von ihr Gemeinten gerechter werdende Version darstellt (BVerfG, NJW 1980, 2072 -"Heinrich Böll"-; BGH, NJW 1982, 635 - "Rudimente der Fäulnis"-, Rdn. 24 gemäß Juris-Ausdruck).
  • BGH, 27.01.1998 - VI ZR 72/97

    Voraussetzungen und Inhalt eines Unterlassungsanspruchs gegen ein Zitat in der

    Auszug aus OLG Köln, 28.07.2009 - 15 U 37/09
    Sie ist daher als "Falschzitat" einzuordnen, dessen Aufstellen und Verbreiten der Kritisierte, dem die Äußerung zugeschrieben wird, auch unter Berücksichtigung der Interessen der Meinungs- und Pressefreiheit nicht hinnehmen muss, solange nicht durch einen "Interpretationsvorbehalt" deutlich wird, dass es sich um die Interpretation des Kritikers einer - mehrdeutigen - Erklärung des Kritisierten handelt, und damit letztlich der Charakter der dem Kritisierten eine - eindeutige - Erklärung zuschreibenden Äußerung als "Falschzitat" entkräftet wird (vgl. BGH, NJW 1998, 1391 ff - "Klartext"-, Rdn. 23 f gemäß Juris-Ausdruck; BGH, NJW 1981, 635 ff - "Rudimente der Fäulnis" -, Rdn. 22 f gemäß Juris-Ausdruck - jeweils m. w. Nachw.).
  • BGH, 15.11.1994 - VI ZR 56/94

    Veröffentlichung des Widerrufs einer unwahren Tatsachenbehauptung auf der

    Auszug aus OLG Köln, 28.07.2009 - 15 U 37/09
    Ergänzend ist lediglich auszuführen, dass die im Vordergrund stehende Funktion der Geldentschädigung, bei der es sich nicht um ein Schmerzensgeld, sondern um einen auf den Schutzauftrag der Artikel 1 und 2 Abs. 1 GG zurückgehenden Anspruch handelt, der in Verbindung mit den erwähnten Bestimmungen seine Grundlage in § 823 Abs. 1 BGB findet, der Gedanke der Genugtuung des Opfers ist; sie soll außerdem der Prävention dienen (BGH, NJW 1996, 985 ff - Rdn. 14 gemäß Juris-Ausdruck; BGH, NJW 1996, 984 f - Rdn. 13 gemäß Juris-Ausdruck; BGH, NJW 1995, 861 ff - "Caroline von Monaco I"- , Rdn. 84 gemäß Juris-Ausdruck - jeweils m. w. Nachw.).
  • OLG Köln, 29.05.2018 - 15 U 64/17

    Keine Geldentschädigung für Erbin von Helmut Kohl für Kohl-Protokolle -

    Bei dieser Bewertung ist insbesondere zu berücksichtigen, dass nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ein Zitat auch in indirekter Rede wiedergegeben werden kann, wenn und soweit dem Leser im konkreten Einzelfall aus der Art der Darstellung deutlich wird, dass es sich um die wörtliche Äußerung des Betroffenen und nicht um einen subjektiven Deutungsversuch des Autors handelt (BGH v. 21.06.2011 - VI ZR 262/09, NJW 2011, 3516; BGH v. 01.12.1981 - VI ZR 200/80, NJW 1982, 635; ebenso Senat v. 28.07.2009 - 15 U 37/09, AfP 2009, 603).

    Das gilt insbesondere auch, soweit der Erblasser als Berufspolitiker und Altbundeskanzler mit den Zitaten Nr. 99, 100 und 103 zu Unrecht in die Nähe der Billigung oder auch nur Bagatellisierung von Naziverbrechen und antisemitischen Anhaftungen gerückt worden ist (vgl. zu einem solchen Fall auch Senat v. 28.07.2009 - 15 U 37/09, AfP 2009, 603 - "Arche-Noah-Prinzip" - aufgehoben aus anderem Grund durch BGH v. 21.06.2011 - VI ZR 262/09, NJW 2011, 3516, allgemein zur Geldentschädigung wegen Fehlzitaten auch etwa BGH v. 01.12.1981 - VI ZR 200/80, NJW 1982, 635).

  • OLG Köln, 29.05.2018 - 15 U 65/17

    Kohl gg. Schwan

    Bei dieser Bewertung ist insbesondere zu berücksichtigen, dass nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ein Zitat auch in indirekter Rede wiedergegeben werden kann, wenn und soweit dem Leser im konkreten Einzelfall aus der Art der Darstellung deutlich wird, dass es sich um die wörtliche Äußerung des Betroffenen und nicht um einen subjektiven Deutungsversuch des Autors handelt (vgl. BGH, Urt. v. 21.6.2011 - VI ZR 262/09, NJW 2011, 3516; BGH, Urt. v. 1.12.1981 - VI ZR 200/80, NJW 1982, 635; ebenso OLG Köln, Urt. v. 28.7.2009 - 15 U 37/09, AfP 2009, 603).
  • BGH, 21.06.2011 - VI ZR 262/09

    Wiedergabe einer im Rahmen einer Pressekonferenz gefallenen Äußerung

    Nach Auffassung des Berufungsgerichts, dessen Urteil in AfP 2009, 603 veröffentlicht ist, stehen der Klägerin gegen die Beklagte Ansprüche auf Unterlassung, Richtigstellung und Zahlung einer Geldentschädigung zu, weil die Verbreitung der beanstandeten Äußerung sie erheblich in ihrem allgemeinen Persönlichkeitsrecht verletze.
  • BVerfG, 25.10.2012 - 1 BvR 2720/11

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen ein angebliches Falschzitat

    Das Landgericht Köln und das Oberlandesgericht Köln (AfP 2009, S. 603) gaben der Klage im Wesentlichen mit der Begründung statt, dass die Äußerung der Beschwerdeführerin auf der Pressekonferenz mehrdeutig sei und der bei der Beklagten erschienene Artikel deshalb ein Falschzitat enthalte.
  • OLG Düsseldorf, 25.02.2021 - 16 U 188/20

    Wahlkampfwerbung mit Zitat eines Polizeipräsidenten untersagt

    Dieser strenge Prüfungsmaßstab findet sich seine Rechtfertigung darin, dass Zitate eine beliebte und vielfach praktizierte Methode sind, insbesondere deshalb, weil sie dem Leser den Eindruck der Informationsvermittlung "aus erster Hand" vermitteln und damit besonders authentisch wirken (vgl. OLG Köln, Urteil vom 28. Juli 2009, Az.: 15 U 37/09, AfP 2009, 603 - 607).
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