Rechtsprechung
   KG, 29.09.2009 - 9 W 135/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,15175
KG, 29.09.2009 - 9 W 135/09 (https://dejure.org/2009,15175)
KG, Entscheidung vom 29.09.2009 - 9 W 135/09 (https://dejure.org/2009,15175)
KG, Entscheidung vom 29. September 2009 - 9 W 135/09 (https://dejure.org/2009,15175)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2009,15175) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    §§ 1004 Abs. 1 Satz 2, 823 Abs. 1 BGB; Artt. 19 Abs. 3, 2 Abs. 1 GG

  • aufrecht.de

    Veröffentlichung von Verfahren und Mandanten eines Rechtsanwalts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • afp 2009, 608
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (10)

  • OLG Köln, 13.12.2018 - 15 U 53/18
    Insofern ist dann ohne praktische Relevanz, ob man wegen der Berufsnähe (auch) einen Eingriff in das Recht am "eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb" - das entgegen dem Wortlaut auch den freien Berufen zusteht (allg. Ansicht, vgl. Palandt/ Sprau , BGB, 77. Aufl. 2018, § 823 Rn. 134 m.w.N.) - prüfen könnte (vgl. KG, Beschl. v. 29.9.2009 - 9 W 135/09, AfP 2009, 608 für Veröffentlichung von Anwaltsschriftsätzen bei GbR als Antragstellerin unter Offenlassen der Frage eines Eingriffs ins Unternehmenspersönlichkeitsrecht).

    Soweit der Kläger darauf abstellt, dass das Vorgehen der Beklagten mittelbare Folgen dadurch zeitige, dass er in eine Art "Selbstzensur" getrieben werde und gehalten sei, vorsichtiger zu agieren, ist das faktisch zwar nicht von der Hand zu weisen (vgl. KG, Urt. v. 12.1.2007 - 9 U 102/06, AfP 2007, 234; KG, Beschl. v. 29.9.2009 - 9 W 135/09, AfP 2009, 608; Heinz , jurisPR-ITR 5/2008 Anm. 4).

    Das Kammergericht (Urt. v. 3.6.2006 - 9 U 117/05, n.v., Anlage K 11; Beschl. v. 29.9.2009 - 9 W 135/09, AfP 2009, 608; ebenso LG Berlin, Urt. v. 5.4.2016 - 15 O 534/16, n.v., Anlage K 8) hat zwar maßgeblich daran angeknüpft, dass Zitate aus einem sog. presserechtlichen Informationsschreiben zur Privatsphäre eines Mandaten den elementaren Interessen eines um Diskretion bemühten Mandanten zuwiderliefen, der den Anwalt gerade zu dem Zweck mandatiert habe, eine Presseberichterstattung aus dem Privatleben zu verhindern.

  • OLG Köln, 13.12.2018 - 15 U 42/18
    Insofern ist dann ohne praktische Relevanz, ob man wegen der Berufsnähe (auch) einen Eingriff in das Recht am "eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb" - das entgegen dem Wortlaut auch den freien Berufen zusteht (allg. Ansicht, vgl. Palandt/ Sprau , BGB, 77. Aufl. 2018, § 823 Rn. 134 m.w.N.) - prüfen könnte (vgl. KG v. 29.09.2009 - 9 W 135/09, AfP 2009, 608 für Veröffentlichung von Anwaltsschriftsätzen bei einer GbR als Antragstellerin unter Offenlassen der Frage eines Eingriffs ins Unternehmenspersönlichkeitsrecht).

    Soweit der Kläger darauf abstellt, dass das Vorgehen der Beklagten zumindest mittelbare Folgen dadurch zeitige, dass er in eine Art "Selbstzensur" getrieben werde und gehalten sei, vorsichtiger zu agieren, ist das faktisch zwar nicht von der Hand zu weisen (vgl. KG v. 12.01.2007 - 9 U 102/06, AfP 2007, 234; KG v. 29.09.2009 - 9 W 135/09, AfP 2009, 608; Heinz , jurisPR-ITR 5/2008 Anm. 4).

    Das Kammergericht (v. 03.06.2006 - 9 U 117/05, n.v., Anlage K 11; v. 29.09.2009 - 9 W 135/09, AfP 2009, 608; ebenso LG Berlin v. 05.04.2016 - 15 O 534/16, n.v., Anlage K 8) hat zwar maßgeblich daran angeknüpft, dass Zitate aus einem sog. presserechtlichen Informationsschreiben zur Privatsphäre eines Mandaten den elementaren Interessen eines um Diskretion bemühten Mandanten zuwiderliefen, der den Anwalt zu dem Zweck mandatiert habe, eine Presseberichterstattung aus dem Privatleben zu verhindern.

  • LG Berlin, 24.08.2010 - 27 O 184/07

    Zitat aus anwaltlicher E-Mail

    Ein Eingriff in die Berufsausübungsfreiheit des Art. 12 GG scheidet vorliegend aus, weil es nicht um die Wahrnehmung von Rechten von Mandanten geht, so dass die Berufsausübung und effektive Wahrnehmung von Mandanteninteressen vorliegend nicht erschwert wird (vgl. hierzu KG AfP 2009, 608 ff.; AfP 2007, 234 ff.).
  • OLG Hamm, 19.09.2019 - 13 U 53/18

    Abgasskandal: Anspruch auf Erstattung des Kaufpreises erfordert Irrtum

    Insofern ist dann ohne praktische Relevanz, ob man wegen der Berufsnähe (auch) einen Eingriff in das Recht am "eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb" - das entgegen dem Wortlaut auch den freien Berufen zusteht (allg. Ansicht, vgl. Palandt/Sprau, BGB, 77. Aufl. 2018, § 823 Rn. 134 m.w.N.) - prüfen könnte (vgl. KG, Beschl. v. 29.9.2009 - 9 W 135/09, AfP 2009, 608 für Veröffentlichung von Anwaltsschriftsätzen bei GbR als Antragstellerin unter Offenlassen der Frage eines Eingriffs ins Unternehmenspersönlichkeitsrecht).

    Soweit der Kläger darauf abstellt, dass das Vorgehen der Beklagten mittelbare Folgen dadurch zeitige, dass er in eine Art "Selbstzensur" getrieben werde und gehalten sei, vorsichtiger zu agieren, ist das faktisch zwar nicht von der Hand zu weisen (vgl. KG, Urt. v. 12.1.2007 - 9 U 102/06, AfP 2007, 234; KG, Beschl. v. 29.9.2009 - 9 W 135/09, AfP 2009, 608; Heinz, jurisPR-ITR 5/2008 Anm. 4).

    Das Kammergericht (Urt. v. 3.6.2006 - 9 U 117/05, n.v., Anlage K 11; Beschl. v. 29.9.2009 - 9 W 135/09, AfP 2009, 608; ebenso LG Berlin, Urt. v. 5.4.2016 - 15 O 534/16, n.v., Anlage K 8) hat zwar maßgeblich daran angeknüpft, dass Zitate aus einem sog. presserechtlichen Informationsschreiben zur Privatsphäre eines Mandaten den elementaren Interessen eines um Diskretion bemühten Mandanten zuwiderliefen, der den Anwalt gerade zu dem Zweck mandatiert habe, eine Presseberichterstattung aus dem Privatleben zu verhindern.

  • LG Berlin, 21.09.2010 - 27 O 685/10

    Axel-Springer-Verlag darf angebliche Speer-Emails weiterhin nicht bei seiner

    Es sind mithin Tatsachen erforderlich, aus denen sich die Absicht eines rechtswidrigen Eingriffs ergibt (so Kammergericht, Beschluss vom 29.9.2009, 9 W 135/09 m.w.N.).
  • LG Berlin, 20.01.2011 - 27 O 540/09

    Verbreitung von Bildnissen aus dem Bereich der Zeitgeschichte bei fehlender

    Wie das Kammergericht in seinem Beschluss vom 29. September 2009 - 9 W 135/09 -, AfP 2009, 608, 610 ausgeführt hat,.
  • LG Köln, 13.10.2010 - 28 O 300/10

    Unterlassungsanspruch wegen Wortberichterstattung im Falle der Veröffentlichung

    Insoweit ist auf die Entscheidung KG AfP 2009, 608, 610 zu verweisen, wo u.a. in Bezug auf seine Veröffentlichungen ausgeführt wird:.
  • LG Köln, 31.05.2010 - 28 O 254/10

    Zur Zulässigkeit wahrheitsgemäßer Berichterstattung über Gerichtverfahren;

    Gegen die Zulässigkeit der Berichterstattung spräche auch der Beschluss des Kammergerichts vom 29.09.2009 - 9 W 135/09.
  • LG Berlin, 21.01.2010 - 27 O 938/09

    In einem Prozessbericht darf der Name der klagenden Anwaltskanzlei genannt werden

    Wie das Kammergericht in seinem Beschluss vom 29. September 2009 - 9 W 135/09 -, Afp 2009, 608, 610 ausgeführt hat,.
  • BVerfG, 11.02.2010 - 1 BvR 2832/09
    a) den Beschluss des Kammergerichts vom 29. September 2009· 9 W 135/09 ".
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht