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   KG, 29.09.2009 - 9 W 135/09   

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https://dejure.org/2009,15175
KG, 29.09.2009 - 9 W 135/09 (https://dejure.org/2009,15175)
KG, Entscheidung vom 29.09.2009 - 9 W 135/09 (https://dejure.org/2009,15175)
KG, Entscheidung vom 29. September 2009 - 9 W 135/09 (https://dejure.org/2009,15175)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    §§ 1004 Abs. 1 Satz 2, 823 Abs. 1 BGB; Artt. 19 Abs. 3, 2 Abs. 1 GG

  • aufrecht.de

    Veröffentlichung von Verfahren und Mandanten eines Rechtsanwalts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • afp 2009, 608
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (14)

  • BGH, 31.05.2001 - I ZR 106/99

    Berühmungsaufgabe

    Auszug aus KG, 29.09.2009 - 9 W 135/09
    Ein - wie im vorliegenden Fall allein - auf Erstbegehungsgefahr gestützter vorbeugender Unterlassungsanspruch besteht nur, soweit ernsthafte und greifbare tatsächliche Anhaltspunkte dafür vorhanden sind, der Anspruchsgegner werde sich in naher Zukunft in der näher bezeichneten Weise rechtswidrig verhalten (BGH NJW-RR 2001, 1483).

    36 Zwar ist es richtig, dass nach der Rechtsprechung des BGH (zum Wettbewerbsrecht) an die Beseitigung der Erstbegehungsgefahr grundsätzlich weniger strenge Anforderungen zu stellen sind als an den Fortfall der durch eine Verletzungshandlung begründeten Gefahr der Wiederholung des Verhaltens in der Zukunft; anders als für die durch einen begangenen Verstoß begründete Wiederholungsgefahr besteht für den Fortbestand der Erstbegehungsgefahr keine Vermutung (BGH NJW-RR 2001, 1483 - vgl. auch Wenzel/Burkhardt, Recht der Wort- und Bildberichterstattung, 5. Auflage, Kap. 12, Rn, 39; Löffler/Steffen, Presserecht, 5. Auflage, § 6, Rn. 269).

    Allerdings hat der BGH dies stets nur in Fällen angenommen, in denen die Erstbegehungsgefahr dadurch entstanden ist, dass sich der Anspruchsgegner des Rechts, bestimmte Handlungen vornehmen zu dürfen, berühmt hat (BGH NJW-RR 2001, 1483; NJW-RR 1992, 37; NJW 1995, 868; NJW-RR 1992, 618; NJW 1992, 3093).

    Eine durch Berühmung geschaffene Erstbegehungsgefahr und mit ihr der Unterlassungsanspruch entfallen grundsätzlich mit der Aufgabe der Berühmung, die in der uneingeschränkten und eindeutigen Erklärung liegt, dass die beanstandete Handlung in der Zukunft nicht vorgenommen werde (BGH NJW-RR 2001, 1483).

  • BGH, 21.04.1998 - VI ZR 196/97

    Zur Zulässigkeit von Medienberichterstattung über Unternehmen

    Auszug aus KG, 29.09.2009 - 9 W 135/09
    Darüber hinaus lässt sich erst nach Kenntnis auch des Kontextes der endgültigen Veröffentlichung beurteilen, ob tatsächlich der Eindruck der Vollständigkeit erweckt wird (vgl. BGH NJW 1998, 2141).

    Hiernach wäre im Rahmen der notwendigen Abwägung der gegenseitigen Interessen einerseits zu berücksichtigten, dass die Antragstellerin im vorliegenden Fall eine Berichterstattung verhindern will, die sich mit den Leistungen ihrer Rechtsanwälte befasst (vgl. BGH NJW 1998, 2141).

    Es bedarf "zur Eingrenzung des Anspruchs einer Betriebsbezogenheit des Eingriffs, der sich nach seiner objektiven Stoßrichtung gegen den betrieblichen Organismus oder die unternehmerische Entscheidungsfreiheit richten muss; erforderlich ist ferner eine Schadensgefahr, die über eine bloße Belästigung oder sozialübliche Behinderung hinausgeht und geeignet ist, den Betrieb in empfindlicher Weise zu beeinträchtigen" (BGH NJW 1998, 2141).

  • KG, 25.05.2009 - 9 W 91/09

    Identifizierende Berichterstattung über Rechtsanwälte

    Auszug aus KG, 29.09.2009 - 9 W 135/09
    Es konterkariert das übertragende Mandat, wenn der Mandant zeitnah nach Auftragserteilung in einer Illustrierten nicht nur den zu verhindernden Bericht, sondern auch das Statement seines Anwalts nachlesen kann (vgl. Senat Beschluss vom 25. Mai 2009 - 9 W 91/09 m. w. N.).

    Damit ist allerdings nicht gesagt, dass in Einzelfällen aktuelle Berichte über Rechtsstreite bzw. mündliche Verhandlungen im Rahmen einer Auseinandersetzung mit der Rechtsprechung einzelner Gerichte bzw. der Tätigkeit einzelner Presseanwälte nicht zulässig veröffentlicht werden dürfen (vgl. Senat Beschluss vom 25. Mai 2009 - 9 W 91/09).

  • BGH, 11.07.1991 - I ZR 31/90

    Topfgucker-Scheck - Erstbegehungsgefahr; verbotene Nebenleistung

    Auszug aus KG, 29.09.2009 - 9 W 135/09
    Allerdings hat der BGH dies stets nur in Fällen angenommen, in denen die Erstbegehungsgefahr dadurch entstanden ist, dass sich der Anspruchsgegner des Rechts, bestimmte Handlungen vornehmen zu dürfen, berühmt hat (BGH NJW-RR 2001, 1483; NJW-RR 1992, 37; NJW 1995, 868; NJW-RR 1992, 618; NJW 1992, 3093).
  • BGH, 19.03.1992 - I ZR 166/90

    Ausländischer Inserent - Prüfungspflicht bei Inseraten;

    Auszug aus KG, 29.09.2009 - 9 W 135/09
    Allerdings hat der BGH dies stets nur in Fällen angenommen, in denen die Erstbegehungsgefahr dadurch entstanden ist, dass sich der Anspruchsgegner des Rechts, bestimmte Handlungen vornehmen zu dürfen, berühmt hat (BGH NJW-RR 2001, 1483; NJW-RR 1992, 37; NJW 1995, 868; NJW-RR 1992, 618; NJW 1992, 3093).
  • BGH, 25.02.1992 - X ZR 41/90

    Nicola

    Auszug aus KG, 29.09.2009 - 9 W 135/09
    Es müssen Umstände vorliegen, die darauf schließen lassen, dass der Betreffende den Entschluss zur Verletzung bereits gefasst hat (BGH NJW 1992, 2292).
  • BGH, 16.01.1992 - I ZR 20/90

    Systemunterschiede - Erstbegehungsgefahr; Spitzen-/Alleinstellungsbehauptung

    Auszug aus KG, 29.09.2009 - 9 W 135/09
    Allerdings hat der BGH dies stets nur in Fällen angenommen, in denen die Erstbegehungsgefahr dadurch entstanden ist, dass sich der Anspruchsgegner des Rechts, bestimmte Handlungen vornehmen zu dürfen, berühmt hat (BGH NJW-RR 2001, 1483; NJW-RR 1992, 37; NJW 1995, 868; NJW-RR 1992, 618; NJW 1992, 3093).
  • BGH, 06.10.1994 - I ZR 155/90

    "Cliff Richard II"; Inlandsschutz ausländischer Urheberrechte

    Auszug aus KG, 29.09.2009 - 9 W 135/09
    Allerdings hat der BGH dies stets nur in Fällen angenommen, in denen die Erstbegehungsgefahr dadurch entstanden ist, dass sich der Anspruchsgegner des Rechts, bestimmte Handlungen vornehmen zu dürfen, berühmt hat (BGH NJW-RR 2001, 1483; NJW-RR 1992, 37; NJW 1995, 868; NJW-RR 1992, 618; NJW 1992, 3093).
  • BVerfG, 18.11.2004 - 1 BvR 2252/04

    Recht einer GmbH am eigenen Bild

    Auszug aus KG, 29.09.2009 - 9 W 135/09
    Abgesehen von der Frage der Anwendbarkeit des allgemeinen Persönlichkeitsrechts auf juristische Personen des Privatrechts (was in der zivilrechtlichen Rechtsprechung anerkannt, aber verfassungsgerichtlich nach wie vor noch nicht geklärt ist - vgl. BVerfG NJW 2005, 883, 2002, 3619) kann Art. 2 Absatz 1 GG auf juristische Personen nur nach Art. 19 Absatz 3 GG angewendet werden, mithin soweit das Grundrecht seinem Wesen nach auf juristische Personen übertragbar ist.
  • BGH, 21.11.2006 - VI ZR 259/05

    Klinik-Geschäftsführer

    Auszug aus KG, 29.09.2009 - 9 W 135/09
    Äußerungen zu der Sozialsphäre desjenigen, über den berichtet wird, dürfen nur um Falle schwerwiegender Auswirkungen auf das Persönlichkeitsrecht mit negativen Sanktionen verknüpft werden, so etwa dann, wenn eine Stigmatisierung, soziale Ausgrenzung oder Prangerwirkung zu besorgen sind (BGH NJW-RR 2007, 619).
  • LG Berlin, 04.06.2009 - 27 O 216/09
  • KG, 19.06.2007 - 9 W 75/07

    Namentliche Berichterstattung über Rechtsanwälte

  • BGH, 20.01.1981 - VI ZR 162/79

    Springer ./. Wallraff: Schutz eines Zeitungsunternehmens vor Offenbarung

  • BGH, 11.01.2005 - VI ZR 34/04

    Umfang der Haftung durch die Beschädigung einer Eisenbahnstrecke

  • OLG Köln, 13.12.2018 - 15 U 42/18
    Insofern ist dann ohne praktische Relevanz, ob man wegen der Berufsnähe (auch) einen Eingriff in das Recht am "eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb" - das entgegen dem Wortlaut auch den freien Berufen zusteht (allg. Ansicht, vgl. Palandt/ Sprau , BGB, 77. Aufl. 2018, § 823 Rn. 134 m.w.N.) - prüfen könnte (vgl. KG v. 29.09.2009 - 9 W 135/09, AfP 2009, 608 für Veröffentlichung von Anwaltsschriftsätzen bei einer GbR als Antragstellerin unter Offenlassen der Frage eines Eingriffs ins Unternehmenspersönlichkeitsrecht).

    Soweit der Kläger darauf abstellt, dass das Vorgehen der Beklagten zumindest mittelbare Folgen dadurch zeitige, dass er in eine Art "Selbstzensur" getrieben werde und gehalten sei, vorsichtiger zu agieren, ist das faktisch zwar nicht von der Hand zu weisen (vgl. KG v. 12.01.2007 - 9 U 102/06, AfP 2007, 234; KG v. 29.09.2009 - 9 W 135/09, AfP 2009, 608; Heinz , jurisPR-ITR 5/2008 Anm. 4).

    Das Kammergericht (v. 03.06.2006 - 9 U 117/05, n.v., Anlage K 11; v. 29.09.2009 - 9 W 135/09, AfP 2009, 608; ebenso LG Berlin v. 05.04.2016 - 15 O 534/16, n.v., Anlage K 8) hat zwar maßgeblich daran angeknüpft, dass Zitate aus einem sog. presserechtlichen Informationsschreiben zur Privatsphäre eines Mandaten den elementaren Interessen eines um Diskretion bemühten Mandanten zuwiderliefen, der den Anwalt zu dem Zweck mandatiert habe, eine Presseberichterstattung aus dem Privatleben zu verhindern.

  • OLG Köln, 13.12.2018 - 15 U 53/18
    Insofern ist dann ohne praktische Relevanz, ob man wegen der Berufsnähe (auch) einen Eingriff in das Recht am "eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb" - das entgegen dem Wortlaut auch den freien Berufen zusteht (allg. Ansicht, vgl. Palandt/ Sprau , BGB, 77. Aufl. 2018, § 823 Rn. 134 m.w.N.) - prüfen könnte (vgl. KG, Beschl. v. 29.9.2009 - 9 W 135/09, AfP 2009, 608 für Veröffentlichung von Anwaltsschriftsätzen bei GbR als Antragstellerin unter Offenlassen der Frage eines Eingriffs ins Unternehmenspersönlichkeitsrecht).

    Soweit der Kläger darauf abstellt, dass das Vorgehen der Beklagten mittelbare Folgen dadurch zeitige, dass er in eine Art "Selbstzensur" getrieben werde und gehalten sei, vorsichtiger zu agieren, ist das faktisch zwar nicht von der Hand zu weisen (vgl. KG, Urt. v. 12.1.2007 - 9 U 102/06, AfP 2007, 234; KG, Beschl. v. 29.9.2009 - 9 W 135/09, AfP 2009, 608; Heinz , jurisPR-ITR 5/2008 Anm. 4).

    Das Kammergericht (Urt. v. 3.6.2006 - 9 U 117/05, n.v., Anlage K 11; Beschl. v. 29.9.2009 - 9 W 135/09, AfP 2009, 608; ebenso LG Berlin, Urt. v. 5.4.2016 - 15 O 534/16, n.v., Anlage K 8) hat zwar maßgeblich daran angeknüpft, dass Zitate aus einem sog. presserechtlichen Informationsschreiben zur Privatsphäre eines Mandaten den elementaren Interessen eines um Diskretion bemühten Mandanten zuwiderliefen, der den Anwalt gerade zu dem Zweck mandatiert habe, eine Presseberichterstattung aus dem Privatleben zu verhindern.

  • LG Berlin, 24.08.2010 - 27 O 184/07

    Zitat aus anwaltlicher E-Mail

    Ein Eingriff in die Berufsausübungsfreiheit des Art. 12 GG scheidet vorliegend aus, weil es nicht um die Wahrnehmung von Rechten von Mandanten geht, so dass die Berufsausübung und effektive Wahrnehmung von Mandanteninteressen vorliegend nicht erschwert wird (vgl. hierzu KG AfP 2009, 608 ff.; AfP 2007, 234 ff.).
  • OLG Hamm, 19.09.2019 - 13 U 53/18

    Abgasskandal: Anspruch auf Erstattung des Kaufpreises erfordert Irrtum

    Insofern ist dann ohne praktische Relevanz, ob man wegen der Berufsnähe (auch) einen Eingriff in das Recht am "eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb" - das entgegen dem Wortlaut auch den freien Berufen zusteht (allg. Ansicht, vgl. Palandt/Sprau, BGB, 77. Aufl. 2018, § 823 Rn. 134 m.w.N.) - prüfen könnte (vgl. KG, Beschl. v. 29.9.2009 - 9 W 135/09, AfP 2009, 608 für Veröffentlichung von Anwaltsschriftsätzen bei GbR als Antragstellerin unter Offenlassen der Frage eines Eingriffs ins Unternehmenspersönlichkeitsrecht).

    Soweit der Kläger darauf abstellt, dass das Vorgehen der Beklagten mittelbare Folgen dadurch zeitige, dass er in eine Art "Selbstzensur" getrieben werde und gehalten sei, vorsichtiger zu agieren, ist das faktisch zwar nicht von der Hand zu weisen (vgl. KG, Urt. v. 12.1.2007 - 9 U 102/06, AfP 2007, 234; KG, Beschl. v. 29.9.2009 - 9 W 135/09, AfP 2009, 608; Heinz, jurisPR-ITR 5/2008 Anm. 4).

    Das Kammergericht (Urt. v. 3.6.2006 - 9 U 117/05, n.v., Anlage K 11; Beschl. v. 29.9.2009 - 9 W 135/09, AfP 2009, 608; ebenso LG Berlin, Urt. v. 5.4.2016 - 15 O 534/16, n.v., Anlage K 8) hat zwar maßgeblich daran angeknüpft, dass Zitate aus einem sog. presserechtlichen Informationsschreiben zur Privatsphäre eines Mandaten den elementaren Interessen eines um Diskretion bemühten Mandanten zuwiderliefen, der den Anwalt gerade zu dem Zweck mandatiert habe, eine Presseberichterstattung aus dem Privatleben zu verhindern.

  • LG Berlin, 21.09.2010 - 27 O 685/10

    Axel-Springer-Verlag darf angebliche Speer-Emails weiterhin nicht bei seiner

    Es sind mithin Tatsachen erforderlich, aus denen sich die Absicht eines rechtswidrigen Eingriffs ergibt (so Kammergericht, Beschluss vom 29.9.2009, 9 W 135/09 m.w.N.).
  • LG Berlin, 20.01.2011 - 27 O 540/09

    Verbreitung von Bildnissen aus dem Bereich der Zeitgeschichte bei fehlender

    Wie das Kammergericht in seinem Beschluss vom 29. September 2009 - 9 W 135/09 -, AfP 2009, 608, 610 ausgeführt hat,.
  • LG Köln, 13.10.2010 - 28 O 300/10

    Unterlassungsanspruch wegen Wortberichterstattung im Falle der Veröffentlichung

    Insoweit ist auf die Entscheidung KG AfP 2009, 608, 610 zu verweisen, wo u.a. in Bezug auf seine Veröffentlichungen ausgeführt wird:.
  • LG Köln, 31.05.2010 - 28 O 254/10

    Zur Zulässigkeit wahrheitsgemäßer Berichterstattung über Gerichtverfahren;

    Gegen die Zulässigkeit der Berichterstattung spräche auch der Beschluss des Kammergerichts vom 29.09.2009 - 9 W 135/09.
  • LG Berlin, 21.01.2010 - 27 O 938/09

    In einem Prozessbericht darf der Name der klagenden Anwaltskanzlei genannt werden

    Wie das Kammergericht in seinem Beschluss vom 29. September 2009 - 9 W 135/09 -, Afp 2009, 608, 610 ausgeführt hat,.
  • BVerfG, 11.02.2010 - 1 BvR 2832/09
    a) den Beschluss des Kammergerichts vom 29. September 2009· 9 W 135/09 ".
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