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   AG Hamburg, 30.12.2008 - 36a C 167/08   

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AG Hamburg, 30.12.2008 - 36a C 167/08 (https://dejure.org/2008,33868)
AG Hamburg, Entscheidung vom 30.12.2008 - 36a C 167/08 (https://dejure.org/2008,33868)
AG Hamburg, Entscheidung vom 30. Dezember 2008 - 36a C 167/08 (https://dejure.org/2008,33868)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • afp 2009, 92
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BGH, 27.07.2010 - VI ZR 261/09

    Freistellungsanspruch für außergerichtliche Rechtsanwaltskosten: Tätigkeit in

    Mit Recht wird das Vorliegen einer Angelegenheit bejaht, wenn Unterlassungsansprüche die gleiche Berichterstattung betreffen, an deren Verbreitung die in Anspruch Genommenen in unterschiedlicher Funktion mitwirken (AG Hamburg, AfP 2009, 92, 94 f.; AG Tempelhof-Kreuzberg, AfP 2009, 90 f.; vgl. auch OLG Düsseldorf, AnwBl. 1983, 31 zur Fertigung gleichlautender Abmahnungen wegen einer gleichartigen Wettbewerbsverletzung an viele rechtlich selbstständige Unternehmen eines Konzerns; zustimmend RVG-Anwaltkommentar/N. Schneider, aaO, Rn. 75).
  • OLG Dresden, 04.12.2023 - 4 W 709/23

    Persönlichkeitsrechtsverletzung; Streitwert

    Auch wenn an der älteren Rechtsprechung, wonach "angesichts des in der Regel bedeutend geringeren Verletzungspotenzials" einer Onlineveröffentlichung die Streitwertbemessung nur mit einem Bruchteil des Wertes einer entsprechenden Printberichterstattung zu veranschlagen sein soll (vgl. etwa OLG Hamburg, ZUM 2009 S. 232 (233); AG Hamburg, AfP 2009 S. 92 (95); OLG Köln, Urteil vom 15.12.2009 - 15 U 90/09 , BeckRS 2010, 27558; KG, Beschluss vom 22.12.2008 - 9 W 167/08; LG Hamburg , Urteil vom 23.04.2004 - 324 O 698/03 , BeckRS 2011, 17195; LG Berlin, Beschluss vom 21.10.2008 - 27 O 1038/08 ; so auch), mit Blick auf die seitdem fundamental geänderte Rolle von Online-Medien nicht mehr festgehalten werden kann, ist bei der Streitwertbemessung eine konkrete erschwerte Auffindbarkeit der Berichterstattung wertmindernd zu berücksichtigen.
  • LG Hamburg, 21.01.2011 - 324 O 274/10

    Rechtsstreit der Diözese Regensburg gegen Spiegel Verlag und Spiegel ONLINE GmbH

    Mit Recht wird das Vorliegen einer Angelegenheit bejaht, wenn Unterlassungsansprüche die gleiche Berichterstattung betreffen, an deren Verbreitung die in Anspruch Genommenen in unterschiedlicher Funktion mitwirken (AG Hamburg, AfP 2009, 92, 94 f.; AG Tempelhof-Kreuzberg, AfP 2009, 90 f.; vgl. auch OLG Düsseldorf, AnwBl. 1983, 31 zur Fertigung gleichlautender Abmahnungen wegen einer gleichartigen Wettbewerbsverletzung an viele rechtlich selbstständige Unternehmen eines Konzerns; zustimmend RVG -Anwaltkommentar/N. Schneider, aaO, Rn. 75).
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