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   AG Berlin-Charlottenburg, 16.11.2010 - 226 C 130/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,3451
AG Berlin-Charlottenburg, 16.11.2010 - 226 C 130/10 (https://dejure.org/2010,3451)
AG Berlin-Charlottenburg, Entscheidung vom 16.11.2010 - 226 C 130/10 (https://dejure.org/2010,3451)
AG Berlin-Charlottenburg, Entscheidung vom 16. November 2010 - 226 C 130/10 (https://dejure.org/2010,3451)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)

    §§ 823, 1004 BGB; § 32 ZPO
    Kein fliegender Gerichtsstand bei Persönlichkeitsverletzung

  • openjur.de

    § 32 ZPO
    Wahlgerichtsstand des § 32 ZPO ist bei Internetdelikten nur dann gerechtfertigt, wenn die behauptete unerlaubte Handlung einen Ortsbezug zum Gerichtsbezirk des gewählten Gerichtes aufweist, der über den Ortsbezug zu den Gerichtsbezirken aller anderen - sachl. zust. - ...

  • Telemedicus

    Kein fliegender Gerichtsstand bei Persönlichkeitsrechtsverletzung im Internet

Kurzfassungen/Presse (5)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Fliegender Gerichtsstand bei Persönlichkeitsrechtsverletzung

  • lawblog.de (Kurzinformation)

    Gericht will keinen fliegenden Gerichtsstand

  • online-und-recht.de (Kurzinformation)

    Fliegender Gerichtsstand gilt nicht ohne weiteres für Online-Persönlichkeitsrechtsverletzung

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Für Online-Persönlichkeitsrechtsverletzung nicht zwingend fliegender Gerichtsstand anwendbar

  • 1und1.de (Kurzinformation)

    Presseanwalt erleidet Bruchlandung mit fliegendem Gerichtsstand

Besprechungen u.ä. (2)

  • De-legibus-Blog (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Endstation Hamburg - oder: Wie sich der fliegende Gerichtsstand selbst abschafft

  • wordpress.com (Entscheidungsbesprechung)

    Zu mir oder zu Dir? Quo voles fliegender Gerichtsstand?

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • afp 2011, 86
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Schleswig, 13.09.2013 - 2 AR 28/13

    Besonderer Gerichtsstand der unerlaubten Handlung: Erfolgsort bei

    Der von dem Beklagten angeführten noch engeren Auffassung, die einen besonderen Ortsbezug gerade zum Bezirk des gewählten Gerichts verlangt (AG Charlottenburg, AfP 2011, S. 86 ff.; AG Frankfurt, MMR 2009, S. 490 ff.), ist das Amtsgericht Norderstedt zu Recht nicht gefolgt.
  • LG Berlin, 07.04.2011 - 27 S 20/10

    Zur Begründung eines "fliegenden Gerichtsstands" bei

    Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Amtsgerichts Charlottenburg vom 16.11.2010 (226 C 130/10) abgeändert.

    Er beantragt, abändernd unter Aufhebung des am 16.11.2010 verkündeten Urteils des Amtsgerichts Charlottenburg, AZ 226 C 130/10, wie folgt zu erkennen:.

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