Rechtsprechung
   OLG Köln, 06.08.2013 - 15 U 209/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,22386
OLG Köln, 06.08.2013 - 15 U 209/12 (https://dejure.org/2013,22386)
OLG Köln, Entscheidung vom 06.08.2013 - 15 U 209/12 (https://dejure.org/2013,22386)
OLG Köln, Entscheidung vom 06. August 2013 - 15 U 209/12 (https://dejure.org/2013,22386)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2013,22386) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Grenzen der Presseberichterstattung über das Privatleben prominenter Persönlichkeiten

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)
  • schertz-bergmann.de PDF
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Grenzen der Presseberichterstattung über das Privatleben prominenter Persönlichkeiten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Bericht über Prominenten in privatem Rahmen

  • Jurion (Kurzinformation)

    Ungenehmigte Presseberichterstattung über privates "Promi-Dinner" verletzt das allgemeine Persönlichkeitsrecht

  • schertz-bergmann.de (Kurzinformation)

    Veröffentlichung von Foto von Günther Jauch bei einem privaten Abendessen in Berliner Restaurant rechtswidrig

  • rechtsportlich.net (Kurzinformation)

    Was passiert beim Promi Dinner?

  • kweber-kanzlei.de (Kurzinformation)

    Kein Vorrang des Veröffentlichungsinteresses eines Fotos bei Anlass zu Ausführungen über die abgebildete Person

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • afp 2013, 512
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (15)

  • BVerfG, 26.02.2008 - 1 BvR 1602/07

    Caroline von Monaco III

    Auszug aus OLG Köln, 06.08.2013 - 15 U 209/12
    a) Die Zulässigkeit von Bildveröffentlichungen ist nach dem abgestuften Schutzkonzept der §§ 22, 23 KUG zu beurteilen (vgl. BVerfGE 120, 180, 201 ff; BGHZ 171, 275;BGHZ 178, 213; BGHZ 180, 114; BGH VersR 2010, 673/676 f und VersR 2010, 1090 ferner BGH, GRUR 20111, 259 [richtig: GRUR 2011, 259 - d. Red.] - "Rosenball in Monaco"), das sowohl mit verfassungsrechtlichen Vorgaben als auch mit der Rechtsprechung des EGMR im Einklang steht (vgl. EGMR NJW 2004, 2647 und 2006, 591).

    Denn die Vorschrift des § 23 Abs. 1 KUG nimmt nach Sinn und Zweck der Regelung und nach der Intention des Gesetzgebers in Ausnahme von dem Einwilligungserfordernis des § 22 KUG Rücksicht auf das Informationsinteresse der Allgemeinheit und auf die Pressefreiheit, so dass bereits die Beurteilung der Frage, ob ein Bildnis aus dem Bereich der Zeitschichte vorliegt, die Abwägung zwischen den vorstehenden kollidierenden Rechtspositionen voraussetzt (vgl. u.a. BVerfGE 120, 180/201 ff - Rdn. 55, 85; BGH, NJW 2008, 3138 - "Sabine Christiansen I/ "Shopping mit Putzfrau auf Mallorca").

    Entscheidend ist insbesondere, ob die Medien im konkreten Fall eine Angelegenheit von öffentlichem Interesse ernsthaft und sachbezogen erörtern, damit den Informationsanspruch des Publikums erfüllen und zur Bildung der öffentlichen Meinung beitragen oder ob sie - ohne Bezug zu einem zeitgeschichtlichen Ereignis - lediglich die Neugier der Leser befriedigen (BGH, a.a.O., Rosenball in Monaco" - Rdn. 15 gemäß Juris; BVerfGE 34, 269/283; BVerfGE 120, 180/205).

    Auch ist bedeutsam, in welcher Situation der Betroffene erfasst und wie er dargestellt wird (vgl. BGH, a.a.O., - Sabine Christiansen I" - Rdn. 23 gemäß Juris; BVerfGE 120, 180/205 Rn. 65 gem. Juris).

    ist es nicht angezeigt, dem Veröffentlichungsinteresse den Vorrang vor dem Persönlichkeitsschutz einzuräumen (vgl. BGHZ 158, 218/223 f; BGH, VersR 2009, 841Rn. 14; ebenso BVerfGE 120, 180/206 f - Rdn. 59 ff gemäß Juris).

    Über diese Schilderung der in keiner Weise anstößigen oder außergewöhnlichen Verhaltensweise prominenter Personen hinaus vermittelt der Beitrag indessen keine Informationen, die der Meinungsbildung zu Fragen von allgemeinem Interesse dienen könnten (vgl. BVerfGE 120, 180 Rdn. 60 gemäß Juris).

  • BVerfG, 15.12.1999 - 1 BvR 653/96

    Caroline von Monaco II

    Auszug aus OLG Köln, 06.08.2013 - 15 U 209/12
    Diese Abwägung hat auf der Basis eines normativen Maßstabes stattzufinden, welcher die Pressefreiheit und zugleich den Schutz der Persönlichkeit und der Privatsphäre ausreichend berücksichtigt (vgl. BGH, VersR 2010, 673, 67 und a.a.O. - "Sabine Christiansen I"; BVerfG VersR 2000, 773/777 - jew. m. w. Nachw.).

    Denn prominente Personen können auch Orientierung bei eigenen Lebensentwürfen bieten sowie Leitbild- oder Kontrastfunktionen erfüllen (vgl. BVerfGE 101, 361/390).

  • BGH, 09.02.2010 - VI ZR 243/08

    Sedlmayr-Mord bei SpOn - Namensnennung in Pressearchiven

    Auszug aus OLG Köln, 06.08.2013 - 15 U 209/12
    a) Die Zulässigkeit von Bildveröffentlichungen ist nach dem abgestuften Schutzkonzept der §§ 22, 23 KUG zu beurteilen (vgl. BVerfGE 120, 180, 201 ff; BGHZ 171, 275;BGHZ 178, 213; BGHZ 180, 114; BGH VersR 2010, 673/676 f und VersR 2010, 1090 ferner BGH, GRUR 20111, 259 [richtig: GRUR 2011, 259 - d. Red.] - "Rosenball in Monaco"), das sowohl mit verfassungsrechtlichen Vorgaben als auch mit der Rechtsprechung des EGMR im Einklang steht (vgl. EGMR NJW 2004, 2647 und 2006, 591).

    Diese Abwägung hat auf der Basis eines normativen Maßstabes stattzufinden, welcher die Pressefreiheit und zugleich den Schutz der Persönlichkeit und der Privatsphäre ausreichend berücksichtigt (vgl. BGH, VersR 2010, 673, 67 und a.a.O. - "Sabine Christiansen I"; BVerfG VersR 2000, 773/777 - jew. m. w. Nachw.).

  • BGH, 10.12.2002 - X ARZ 208/02

    Prüfungskompetenz des Gerichts im Gerichtsstand der unerlaubten Handlung

    Auszug aus OLG Köln, 06.08.2013 - 15 U 209/12
    Stehen den Klägern aus den aufgezeigten Gründen gegenüber der jeweils angegriffenen Bild-/Wortberichterstattung aus den §§ 823 Abs. 1 und 2, 1004 BGB analog i. V. mit § 22 KUG, Artikel 1, 2 GG, Artikel 8 EMRK deliktische Unterlassungsanspruchs zu, so bedarf es weder des Eingehens auf die Frage, ob sich aus der als Anlage K 4 (Bl. 113 f d. A.) vorgelegten, zwischen (u.a.) den Parteien getroffenen Vereinbarung (vgl. dort Ziffer 1) ein vertraglicher Unterlassungsanspruch der Kläger herleiten lässt, der über die sich aus den gesetzlichen Bestimmungen ergebenden und durchsetzbaren Beschränkungen einer Berichterstattung im Einzelfall hinausgeht, noch ist angesichts der Bestimmung des § 513 Abs. 2 ZPO auf die Frage einzugehen, ob einerseits das auf den Vertrag gestützte Petitum sowie andererseits der allein aus der Veröffentlichung hergeleitete deliktische Anspruch einen einheitlichen prozessualen Anspruch bilden, für den allein die erweiterte Prüfungskompetenz im Gerichtsstand der unerlaubten Handlung besteht (vgl. BGH, NJW 2003, 828).
  • BGH, 21.06.2011 - VI ZR 73/10

    Erstattungsanspruch für Rechtsanwaltskosten zur Abwehr von

    Auszug aus OLG Köln, 06.08.2013 - 15 U 209/12
    Die in derselben Angelegenheit (§ 15 Abs. 2 Satz 1 RVG; vgl. BGH, NJW 2011, 3167 - Rdn. 10 gemäß Juris) nur einmal anfallende Geschäftsgebühr (§ 7 Abs. 1 RVG) ist daher aus einem Gegenstandswert von lediglich 50.000,00 EUR zu ermitteln (§ 22 Abs. 1 RVG), wobei die Kläger eine solche von 1, 3 in Ansatz gebracht haben (=1.359,80 EUR), von der sie angesichts der Vorbemerkung IV vor VV 3100 nur die Hälfte fordern (=679,90 EUR).
  • BGH, 09.03.2004 - VI ZR 217/03

    Zulässigkeit der Verbreitung eines Bildnisses einer Begleitperson; Umfang des

    Auszug aus OLG Köln, 06.08.2013 - 15 U 209/12
    ist es nicht angezeigt, dem Veröffentlichungsinteresse den Vorrang vor dem Persönlichkeitsschutz einzuräumen (vgl. BGHZ 158, 218/223 f; BGH, VersR 2009, 841Rn. 14; ebenso BVerfGE 120, 180/206 f - Rdn. 59 ff gemäß Juris).
  • BGH, 06.03.2007 - VI ZR 51/06

    Personen der Zeitgeschichte & abgestuftes Schutzkonzept - Veröffentlichung von

    Auszug aus OLG Köln, 06.08.2013 - 15 U 209/12
    a) Die Zulässigkeit von Bildveröffentlichungen ist nach dem abgestuften Schutzkonzept der §§ 22, 23 KUG zu beurteilen (vgl. BVerfGE 120, 180, 201 ff; BGHZ 171, 275;BGHZ 178, 213; BGHZ 180, 114; BGH VersR 2010, 673/676 f und VersR 2010, 1090 ferner BGH, GRUR 20111, 259 [richtig: GRUR 2011, 259 - d. Red.] - "Rosenball in Monaco"), das sowohl mit verfassungsrechtlichen Vorgaben als auch mit der Rechtsprechung des EGMR im Einklang steht (vgl. EGMR NJW 2004, 2647 und 2006, 591).
  • BGH, 01.07.2008 - VI ZR 243/06

    Shopping mit Putzfrau auf Mallorca

    Auszug aus OLG Köln, 06.08.2013 - 15 U 209/12
    Denn die Vorschrift des § 23 Abs. 1 KUG nimmt nach Sinn und Zweck der Regelung und nach der Intention des Gesetzgebers in Ausnahme von dem Einwilligungserfordernis des § 22 KUG Rücksicht auf das Informationsinteresse der Allgemeinheit und auf die Pressefreiheit, so dass bereits die Beurteilung der Frage, ob ein Bildnis aus dem Bereich der Zeitschichte vorliegt, die Abwägung zwischen den vorstehenden kollidierenden Rechtspositionen voraussetzt (vgl. u.a. BVerfGE 120, 180/201 ff - Rdn. 55, 85; BGH, NJW 2008, 3138 - "Sabine Christiansen I/ "Shopping mit Putzfrau auf Mallorca").
  • BGH, 28.10.2008 - VI ZR 307/07

    Bildberichterstattung über den Strafvollzug eines prominenten Gefängnisinsassen

    Auszug aus OLG Köln, 06.08.2013 - 15 U 209/12
    a) Die Zulässigkeit von Bildveröffentlichungen ist nach dem abgestuften Schutzkonzept der §§ 22, 23 KUG zu beurteilen (vgl. BVerfGE 120, 180, 201 ff; BGHZ 171, 275;BGHZ 178, 213; BGHZ 180, 114; BGH VersR 2010, 673/676 f und VersR 2010, 1090 ferner BGH, GRUR 20111, 259 [richtig: GRUR 2011, 259 - d. Red.] - "Rosenball in Monaco"), das sowohl mit verfassungsrechtlichen Vorgaben als auch mit der Rechtsprechung des EGMR im Einklang steht (vgl. EGMR NJW 2004, 2647 und 2006, 591).
  • BGH, 10.03.2009 - VI ZR 261/07

    BGH weist Klage gegen RTL-Fernsehbeitrag über Enkel des Fürsten Rainier von

    Auszug aus OLG Köln, 06.08.2013 - 15 U 209/12
    a) Die Zulässigkeit von Bildveröffentlichungen ist nach dem abgestuften Schutzkonzept der §§ 22, 23 KUG zu beurteilen (vgl. BVerfGE 120, 180, 201 ff; BGHZ 171, 275;BGHZ 178, 213; BGHZ 180, 114; BGH VersR 2010, 673/676 f und VersR 2010, 1090 ferner BGH, GRUR 20111, 259 [richtig: GRUR 2011, 259 - d. Red.] - "Rosenball in Monaco"), das sowohl mit verfassungsrechtlichen Vorgaben als auch mit der Rechtsprechung des EGMR im Einklang steht (vgl. EGMR NJW 2004, 2647 und 2006, 591).
  • BGH, 13.04.2010 - VI ZR 125/08

    Charlotte - Zulässigkeit von Bild- und Wortberichterstatttung

  • BVerfG, 14.02.1973 - 1 BvR 112/65

    Soraya

  • EGMR, 24.06.2004 - 59320/00

    Verletzung von Art. 8 EMRK durch Veröffentlichung von Fotos und Artikel aus der

  • EGMR, 16.11.2004 - 53678/00

    Karhuvaara und Iltalehti / Finnland

  • BGH, 26.10.2010 - VI ZR 190/08

    Bundesgerichthof hebt Verbot einer Wort- und Bildberichterstattung über den

  • LG Köln, 10.06.2015 - 28 O 547/14

    Verletzung des Persönlichkeitsrechts durch Veröffentlichung von WhatsApp- und

    So ist in der Rechtsprechung anerkannt, dass sich der Betroffene auch in öffentlich zugänglichen Räumen stattfindenden Vorgängen gegenüber visuellen Darstellungen auf den Schutz seiner Privatsphäre berufen kann, wenn der Betroffene nach den Umständen typischer Weise die berechtigte Erwartung haben durfte, nicht in den Medien abgebildet zu werden (OLG Köln, AfP 2013, S. 512).
  • OLG Köln, 09.06.2015 - 15 U 217/14

    Zulässigkeit der Presseberichterstattung über das äußere Erscheinungsbild eines

    Dieser Informationswert ist daher auch anders zu gewichten als derjenige des Berichts in der vom Kläger angeführten Entscheidung des Senats vom 6.8.2013 (15 U 209/12), der lediglich die Einzelheiten eines Abendessens von Prominenten zum Thema hatte.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht