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   BGH, 05.11.2013 - VI ZR 304/12   

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https://dejure.org/2013,29692
BGH, 05.11.2013 - VI ZR 304/12 (https://dejure.org/2013,29692)
BGH, Entscheidung vom 05.11.2013 - VI ZR 304/12 (https://dejure.org/2013,29692)
BGH, Entscheidung vom 05. November 2013 - VI ZR 304/12 (https://dejure.org/2013,29692)
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Volltextveröffentlichungen (17)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 823 Abs 1 BGB, Art 1 Abs 1 GG, Art 2 Abs 1 GG, Art 8 Abs 1 MRK, Art 10 Abs 1 MRK
    Allgemeines Persönlichkeitsrecht: Abwägung schutzwürdiger Belange der Presse an der Veröffentlichung von persönlichen Daten mit dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung; Schutz von Kindern und Jugendlichen

  • IWW
  • R&W Online

    Ältere Internetberichte mit persönlichen Daten können erneute Presse-Veröffentlichung rechtfertigen

  • Wolters Kluwer

    Berücksichtigung einer früheren Berichterstattung bei der Abwägung der Rechtmäßigkeit der Veröffentlichung von persönlichen Daten

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)

    Art. 8, 10 EMRK

  • rabüro.de

    Zur Abwägung von Interesse der Öffentlichkeit und Recht auf informationelle Selbstbestimmung

  • WM Zeitschrift für Wirtschafts- und Bankrecht(Abodienst; oder: Einzelerwerb Volltext 12,79 €)

    Zur Abwägung schutzwürdiger Belange der Presse an der Veröffentlichung von persönlichen Daten mit dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung; keine Regelvermutung für den Vorrang des allgemeinen Persönlichkeitsrechts gegenüber der Pressefreiheit

  • rewis.io

    Allgemeines Persönlichkeitsrecht: Abwägung schutzwürdiger Belange der Presse an der Veröffentlichung von persönlichen Daten mit dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung; Schutz von Kindern und Jugendlichen

  • ra.de
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 823 Abs. 1; GG Art. 2 Abs. 1; GG Art. 1 Abs. 1; EMRK Art. 8 Abs. 1; EMRK Art. 10 Abs. 1
    Zulässige Veröffentlichung von einer breiten Öffentlichkeit bekannten Daten eines von einem Prominenten adoptierten Kindes

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Berücksichtigung einer früheren Berichterstattung bei der Abwägung der Rechtmäßigkeit der Veröffentlichung von persönlichen Daten

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (28)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Zur Zulässigkeit der Veröffentlichung von Vornamen und Alter des Kindes eines "prominenten" Vaters

  • MIR - Medien Internet und Recht (Kurzmitteilung)

    Zur Zulässigkeit der Veröffentlichung von Vornamen, Alter und Abstammung des Kindes eines prominenten Vaters

  • Telemedicus (Kurzinformation)

    Namensnennung von Kindern Prominenter in der Presse

  • internet-law.de (Kurzinformation)

    Promi-Kind muss Veröffentlichung von Vornamen und Alter dulden

  • lhr-law.de (Kurzinformation)

    Mein Adoptivvater ist berühmt und ich finde das doof

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    Das Kind eines Prominenten darf mit Vorname und Alter in der Presse genannt werden

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Veröffentlichung von Vornamen und Alter des Kindes eines "prominenten" Vaters kann zulässig sein

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Bekannter Vater, bekanntes Kind?

  • urheberrecht.org (Kurzinformation)

    Veröffentlichung von Vornamen und Alter eines »Promi«-Kindes zulässig

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der Vorname des Showmaster-Kindes

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Zur Zulässigkeit der Veröffentlichung von Vornamen und Alter des Kindes eines "prominenten" Vaters

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Zulässigkeit der Veröffentlichung von Vornamen und Alter des Kindes eines "prominenten" Vaters

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Presse darf ins Persönlichkeitsrecht eingreifende Veröffentlichung bereits bekannter Angaben über ein prominentes Kind vornehmen

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Presse darf ins Persönlichkeitsrecht eingreifende Veröffentlichung bereits bekannter Angaben über ein prominentes Kind vornehmen

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Zulässigkeit der Veröffentlichung von Vornamen und Alter des Kindes eines "prominenten" Vaters

  • rechtsanwalts-kanzlei-wolfratshausen.de (Kurzinformation)

    Einschränkung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts durch vorangegangene Presseveröffentlichungen

  • rechtsportlich.net (Kurzinformation)

    Zeitung darf mit Nennung von Namen und Alter über Adoptivtochter von Fernsehmoderator berichten

  • haerlein.de (Kurzinformation)

    Veröffentlichung von Vornamen und Alter des Kindes eines "prominenten" Vaters - zulässig oder unzulässig?

  • wvr-law.de (Kurzinformation)

    Jauch-Tocher unterliegt vor dem Bundesgerichtshof

  • ra-staemmler.de (Kurzinformation)

    Veröffentlichung von Vornamen von Kindern prominenter Eltern

  • medienrecht-blog.com (Kurzinformation)

    Familie Jauch

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Namensnennung von Günther Jauchs Adoptivtochter zulässig, da schon bekannt

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Zeitschrift durfte Namen und Alter von Jauchs Adoptivtöchtern nennen

  • beck.de (Kurzinformation)

    Zulässige Veröffentlichung von Informationen über Prominententochter

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Zulässigkeit der Veröffentlichung von Vornamen und Alter der Adoptivtochter eines "prominenten" Vaters

  • new-media-law.net (Kurzinformation)

    Tochter, Moderator, "Mascha S."

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Pressefreiheit kann dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung vorgehen

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Zeitschrift durfte Namen und Alter von Jauchs Adoptivtöchtern nennen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHZ 198, 346
  • NJW 2014, 768
  • MDR 2014, 29
  • GRUR 2014, 200
  • VersR 2014, 76
  • WM 2014, 718
  • K&R 2014, 120
  • ZUM 2014, 139
  • afp 2014, 58
 
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Wird zitiert von ... (45)

  • BGH, 15.05.2018 - VI ZR 233/17

    Verwertbarkeit von Dashcam-Aufnahmen als Beweismittel im Unfallhaftpflichtprozess

    Dieses Recht umfasst die Befugnis des Einzelnen, grundsätzlich selbst zu entscheiden, wann und innerhalb welcher Grenzen persönliche Lebenssachverhalte offenbart werden, und daher grundsätzlich selbst über die Preisgabe und Verwendung persönlicher Daten zu bestimmen (vgl. Senatsurteile vom 13. Januar 2015 - VI ZR 386/13, NJW 2015, 776 Rn. 9; vom 30. September 2014 - VI ZR 490/12, AfP 2014, 534 Rn. 15; vom 23. September 2014 - VI ZR 358/13, BGHZ 202, 242 Rn. 26; vom 5. November 2013 - VI ZR 304/12, BGHZ 198, 346 Rn. 11; vom 29. April 2014 - VI ZR 137/13, NJW 2014, 2276 Rn. 6; vom 16. März 2010 - VI ZR 176/09, VersR 2010, 677 Rn. 11; vgl. BVerfG, NVwZ 2007, 688 ff.; NJW 2009, 3293 f.; BAGE 156, 370 Rn. 23 f.).
  • BGH, 17.12.2013 - VI ZR 211/12

    Persönlichkeitsrechtsverletzung durch Internetveröffentlichung: Zurechnung bei

    Aus den von den Revisionen herangezogenen Entscheidungen des Senats vom 29. Juni 1999 (VI ZR 264/98, AfP 1999, 350) und vom 5. November 2013 (VI ZR 304/12, juris), des Bundesverfassungsgerichts (NJW-RR 2010, 1195 Rn. 33) sowie des EGMR (NJW 1999, 1315) folgt nichts anderes.

    So wandte sich die Klägerin im Verfahren VI ZR 304/12 gegen die unter Beeinträchtigung ihres Rechts auf informationelle Selbstbestimmung erfolgte Preisgabe des Abstammungsverhältnisses zu ihrem Vater.

  • BGH, 16.08.2016 - VI ZB 17/16

    Anspruch auf Veröffentlichung von Rubrum und Unterlassungstenor auf Facebook

    Dabei ist auch zu berücksichtigen, dass das Kind ein Recht auf ungehinderte Entfaltung seiner Persönlichkeit und ungestörte kindgemäße Entwicklung hat (vergleiche Senatsurteile vom 15. September 2015, VI ZR 175/14, BGHZ 206, 347 Rn. 18 und vom 5. November 2013, VI ZR 304/12, BGHZ 198, 346 Rn. 17, jeweils mwN).

    Das Berufungsgericht hat ferner in seine Ermessensentscheidung fehlerhaft nicht einbezogen, dass der Kläger als minderjähriges Kind ein Recht auf ungehinderte Entfaltung seiner Persönlichkeit und ungestörte kindgemäße Entwicklung hat (vgl. Senatsurteile vom 15. September 2015 - VI ZR 175/14, BGHZ 206, 347 Rn. 18; vom 5. November 2013 - VI ZR 304/12, BGHZ 198, 346 Rn. 17, jeweils mwN).

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