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   OLG Hamburg, 20.03.2018 - 7 U 175/16   

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https://dejure.org/2018,9755
OLG Hamburg, 20.03.2018 - 7 U 175/16 (https://dejure.org/2018,9755)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 20.03.2018 - 7 U 175/16 (https://dejure.org/2018,9755)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 20. März 2018 - 7 U 175/16 (https://dejure.org/2018,9755)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • openjur.de
  • Justiz Hamburg

    Heimliches romantisches Treffen

    § 1 UWG, § 8 UWG, Art 1 Abs 1 GG, Art 2 Abs 1 GG, § 823 Abs 1 BGB
    Persönlichkeitsrechtsverletzende Berichterstattung auf der Internet-Seite eines Medienunternehmens: Beseitigung der Wiederholungsgefahr durch eine gegenüber einem von mehreren Gläubigern abgegebene Unterlassungsverpflichtungserklärung

  • damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)

    Bei Persönlichkeitsrechtsverletzungen genügt eine Drittunterwerfung regelmäßig nicht

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beseitigung der Wiederholungsgefahr hinsichtlich einer Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts durch Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungsverpflichtung gegenüber einem von mehreren Gläubigern

  • online-und-recht.de

    Drittunterwerfung bei Verletzungen des Allgemeinen Persönlichkeitsrechts nicht ausreichend

  • rewis.io
  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beseitigung der Wiederholungsgefahr hinsichtlich einer Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts durch Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungsverpflichtung gegenüber einem von mehreren Gläubigern

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zivilrecht: Drittunterwerfung im Äußerungsrecht?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Drittunterwerfung genügt bei Persönlichkeitsrechtsverletzungen regelmäßig nicht um die Wiederholungsgefahr auszuräumen

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Drittunterwerfung-Unterlassungserklärung bei Verletzung des Allgemeinen Persönlichkeitsrechts genügt nicht

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2018, 487
  • K&R 2018, 414
  • ZUM 2018, 543
  • afp 2018, 355
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 02.12.1982 - I ZR 121/80

    Rechtsschutzbedürfnis eines auf Unterlassung einer Zeitungsanzeige klagenden

    Auszug aus OLG Hamburg, 20.03.2018 - 7 U 175/16
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (Urt. v. 2.12.1982, I ZR 121/80, juris-Rn. 20) komme es darauf an, dass die versprochene Verpflichtung geeignet erscheine, den Versprechenden wirklich und ernsthaft von Wiederholungen der Verletzungshandlung abzuhalten.

    Soweit im Wettbewerbsrecht eine gegenüber einem von mehreren Gläubiger erklärte Unterlassungsverpflichtungserklärung (Drittunterwerfung) ausreichen kann, um die Wiederholungsgefahr auszuräumen, ist dieser Gedanke nicht auf die Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts übertragbar.Die von der Beklagten in diesem Zusammenhang herangezogene Entscheidung des Bundesgerichtshofes zur Ausräumung der Wiederholungsgefahr bei wettbewerbsrechtlichen Ansprüchen (BGH GRUR 1983, S. 186 f.; ebenso GRUR 1987, S. 640 ff.) gibt keinen Anlass zu abweichender Beurteilung.

  • LG Hamburg, 29.10.1999 - 324 O 456/99
    Auszug aus OLG Hamburg, 20.03.2018 - 7 U 175/16
    Vielmehr kann sie für sich die begehrte eigenständige Sicherung vor einer erneuten Persönlichkeitsrechtsverletzung verlangen, zumal diese Sicherung die Klägerin andauernd schützt, und ihr Schutz auch dann bietet, wenn die - hier unterstellten - zu ihren Gunsten bestehenden rechtlichen Wirkungen der Unterwerfungserklärung von C in Fortfall geraten bzw. gegenstandslos werden sollten und einer erneuten Veröffentlichung seitens der Beklagten keine Vertragsstrafeandrohung mehr entgegensteht, d.h., die Gefahr einer erneuten Veröffentlichung auf jeden Fall - wieder - begründet ist; sich dann u.U. erneut um die Durchsetzung ihrer Rechte bemühen zu müssen, ist der Klägerin nicht zuzumuten (so bereits LG Hamburg, Urteil vom 29. Oktober 1999 - 324 O 456/99 -, Rn. 25, juris, für den Fall der Bildrechtsverletzung).
  • BGH, 13.05.1987 - I ZR 79/85

    "Wiederholte Unterwerfung II"; Beseitigung der Wiederholungsgefahr durch Abgabe

    Auszug aus OLG Hamburg, 20.03.2018 - 7 U 175/16
    Soweit im Wettbewerbsrecht eine gegenüber einem von mehreren Gläubiger erklärte Unterlassungsverpflichtungserklärung (Drittunterwerfung) ausreichen kann, um die Wiederholungsgefahr auszuräumen, ist dieser Gedanke nicht auf die Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts übertragbar.Die von der Beklagten in diesem Zusammenhang herangezogene Entscheidung des Bundesgerichtshofes zur Ausräumung der Wiederholungsgefahr bei wettbewerbsrechtlichen Ansprüchen (BGH GRUR 1983, S. 186 f.; ebenso GRUR 1987, S. 640 ff.) gibt keinen Anlass zu abweichender Beurteilung.
  • OLG Frankfurt, 19.12.2000 - 11 U 40/00
    Auszug aus OLG Hamburg, 20.03.2018 - 7 U 175/16
    Diese im Wettbewerbsrecht entwickelten Grundsätze seien auf das Medienrecht zu übertragen, zumal kein Grund dafür ersichtlich sei, an den Wegfall der Wiederholungsgefahr andere Anforderungen zu stellen als im Wettbewerbsrecht (ebenso OLG Frankfurt, Urt. v. 19.12.2000 - 11 U 40/00, juris-Rn. 6).
  • LG Hamburg, 19.08.2016 - 324 O 70/16

    Persönlichkeitsrechtsverletzende Berichterstattung auf der Internet-Seite eines

    Auszug aus OLG Hamburg, 20.03.2018 - 7 U 175/16
    Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Landgerichts Hamburg vom 19. August 2016, Geschäftsnummer 324 O 70/16, wird zurückgewiesen.
  • BGH, 04.12.2018 - VI ZR 128/18

    Entkräftung einer durch eine Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts

    Das Berufungsgericht, dessen Urteil in AfP 2018, 355 veröffentlicht ist, hat der Klägerin die geltend gemachten Unterlassungsansprüche zuerkannt, weil die angegriffenen Äußerungen das allgemeine Persönlichkeitsrecht der Klägerin verletzten und die Wiederholungsgefahr nicht durch die gegenüber K. abgegebene Unterlassungsverpflichtungserklärung ausgeräumt worden sei.
  • LG Berlin, 02.10.2018 - 27 S 13/17

    Drittwirkung einer Unterlassungserklärung

    Die in Literatur (Prinz/Peters, Medienrecht, Rn. 343; Wenzel, Das Recht der Wort- und Bildberichterstattung, 4. Aufl., Rz. 12, 26) und Rechtsprechung (LG Hamburg, Urteil vom 2. Dezember 2008 - 324 O 704/08 - juris; OLG Hamburg, Urteil vom 20. März 2018 - 7 U 175/16 - juris) gegen die Übertragbarkeit der Grundsätze der Drittunterwerfung im Wettbewerbsrecht auf das Presserecht vorgetragenen grundsätzlichen Bedenken teilt die Kammer nicht.
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