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   BVerfG, 23.06.2020 - 1 BvR 1240/14   

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https://dejure.org/2020,18009
BVerfG, 23.06.2020 - 1 BvR 1240/14 (https://dejure.org/2020,18009)
BVerfG, Entscheidung vom 23.06.2020 - 1 BvR 1240/14 (https://dejure.org/2020,18009)
BVerfG, Entscheidung vom 23. Juni 2020 - 1 BvR 1240/14 (https://dejure.org/2020,18009)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Zulässigkeit einer Berichterstattung über lange zurückliegende Fehltritte öffentlich bekannter Personen

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 5 Abs 1 S 1 GG, Art 5 Abs 1 S 2 GG, § 93c Abs 1 S 1 BVerfGG, § 14 Abs 1 RVG, § 37 Abs 2 S 2 RVG
    Stattgebender Kammerbeschluss: Zur Abwägung zwischen Meinungs- bzw Pressefreiheit und Persönlichkeitsschutz bzgl der Berichterstattung über lange zurückliegende Verfehlungen einer Person - Gegenstandswertfestsetzung

  • JurPC

    Berichterstattung über lange zurückliegende Verfehlungen einer Person

  • rewis.io

    Stattgebender Kammerbeschluss: Zur Abwägung zwischen Meinungs- bzw Pressefreiheit und Persönlichkeitsschutz bzgl der Berichterstattung über lange zurückliegende Verfehlungen einer Person - Gegenstandswertfestsetzung

  • doev.de PDF

    Zulässigkeit einer Berichterstattung über lange zurückliegende Fehltritte öffentlich bekannter Personen

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)

    Art. 1, 2, 5 Abs. 1 GG

  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)

    Zulässige Erwähnung der lange zurückliegenden Verfehlung einer in der Öffentlichkeit stehenden Person

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Untersagung der Erwähnung einer lange zurückliegenden Verfehlung eines öffentlich bekannten Unternehmers in einem Pressebericht über den täuschungsbedingten Ausschluss vom Staatsexamen; Hinnahme der Mitteilung wahrer Tatsachen mit Sozialbezug i.R.d. Grundrechts auf ...

  • datenbank.nwb.de

    Stattgebender Kammerbeschluss: Zur Abwägung zwischen Meinungs- bzw Pressefreiheit und Persönlichkeitsschutz bzgl der Berichterstattung über lange zurückliegende Verfehlungen einer Person - Gegenstandswertfestsetzung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (11)

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Zulässigkeit einer Berichterstattung über lange zurückliegende Fehltritte öffentlich bekannter Personen

  • cmshs-bloggt.de (Kurzinformation)

    Kein Recht auf Vergessen bei einer Berichterstattung über lange zurückliegende Fehltritte eines prominenten Unternehmers

  • lhr-law.de (Kurzinformation)

    Bloßer Zeitablauf begründet kein Recht auf Vergessenwerden

  • ra-plutte.de (Kurzinformation)

    Pressebericht über lange zurückliegenden Fehltritt

  • urheberrecht.org (Kurzinformation)

    Berichterstattung über lange zurückliegende Fehltritte öffentlich bekannter Personen zulässig

  • lto.de (Pressebericht, 09.07.2020)

    Pressebericht über prominenten Unternehmer: Vergangen, aber nicht vergessen

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Zulässigkeit einer Berichterstattung über lange zurückliegende Fehltritte öffentlich bekannter Personen

  • datev.de (Kurzinformation)

    Zulässigkeit einer Berichterstattung über lange zurückliegende Fehltritte öffentlich bekannter Personen

  • tp-presseagentur.de (Kurzinformation)

    Zulässigkeit einer Berichterstattung über lange zurückliegende Fehltritte öffentlich bekannter Personen

  • heuking.de (Kurzinformation)

    Recht auf Vergessenwerden ist unter Umständen lediglich eine Chance auf Vergessenwerden

  • va-ra.com (Kurzinformation)

    Zum Recht auf Vergessenwerden

In Nachschlagewerken

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2020, 2873
  • GRUR 2020, 1013
  • MMR 2020, 793
  • afp 2020, 307
 
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Wird zitiert von ... (20)

  • BVerfG, 09.11.2022 - 1 BvR 523/21

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde einer Zeitungsherausgeberin gegen die

    Allerdings gehört es gerade zu den Aufgaben der Presse, die Öffentlichkeit über Angelegenheiten von öffentlichem Interesse zu informieren (vgl. BVerfGE 7, 198 ; 12, 113 ), was eine Verstärkung des durch Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG gewährleisteten Schutzes begründen kann (vgl. BVerfGE 152, 152 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 23. Juni 2020 - 1 BvR 1240/14 -, Rn. 12).
  • BGH, 09.03.2021 - VI ZR 73/20

    Zu der Frage, ob über einen Plagiator namentlich berichtet werden darf /

    Betroffene können sich nicht von Rechts wegen aus der Gesamtheit ihres sozialbezogenen Verhaltens und der darin zum Ausdruck kommenden Persönlichkeit diejenigen Aspekte herausgreifen, von denen sie sich eine positive Außenwirkung versprechen und alles andere einseitig dem Blick der Öffentlichkeit entziehen (vgl. BVerfG, AfP 2020, 307 Rn. 16; NJW 2012, 1500 Rn. 37; jeweils mwN).

    Dabei ist zu berücksichtigen, dass es Ausgangspunkt und unaufhebbare Voraussetzung einer freien Presse ist, selbst zu entscheiden, was berichtenswert ist und wie berichtete Umstände miteinander verknüpft, bewertet und zu einer Aussage verwoben werden (BVerfG, AfP 2020, 307 Rn. 23 mwN).

    Dies kann sich zum Beispiel aus der außergewöhnlichen Art und Weise und der Hartnäckigkeit einer Berichterstattung ergeben oder daraus, dass eine einzelne Person aus einer Vielzahl vergleichbarer Fälle herausgegriffen und zum "Gesicht" einer personalisierten und individualisierenden Anklage für ein damit verfolgtes Sachanliegen gemacht wird (vgl. BVerfG, AfP 2020, 307 Rn. 18 mwN).

    Das Abflauen des Berichterstattungsinteresses in der Zeit lässt sich jedoch nicht aus dem zeitlichen Abstand des zu berichtenden Ereignisses als solchem ableiten, sondern ist bei einer neuerlichen Berichterstattung anhand des Anlasses der jeweiligen Berichterstattung zu bemessen, der neu entstehen und aktualisiert werden kann (BVerfG, AfP 2020, 307 Rn. 19 mwN).

    Eine aktiv in die Öffentlichkeit tretende und dort kontinuierlich präsente Person kann nicht in derselben Weise verlangen, dass ihr Verhalten nicht mehr Gegenstand öffentlicher Erörterung wird, wie eine Privatperson, deren zwischenzeitliches Verhalten von einem "Vergessenwerdenwollen" getragen war (vgl. BVerfG, AfP 2020, 307 Rn. 20; NJW 2012, 1500 Rn. 37; jeweils mwN).

    Ebenso erheblich kann es sein, ob der mitgeteilte Umstand eher dem privaten Bereich zugeordnet ist oder ein Verhalten betrifft, das einen stärkeren Sozialbezug aufweist (BVerfG, AfP 2020, 307 Rn. 21 mwN).

    Für die Schwere der Beeinträchtigung des Persönlichkeitsrechts erheblich ist schließlich die Breiten- und Öffentlichkeitswirkung der beanstandeten Berichterstattung, also etwa der Adressatenkreis der betreffenden Publikation, die Auflagenzahl und die Verfügbarkeit im Internet (BVerfG, AfP 2020, 307 Rn. 22 mwN).

  • BGH, 13.12.2022 - VI ZR 280/21

    Zur Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts durch Berichterstattung über

    War eine Information ohne Weiteres zugänglich, darf sie eher öffentlich berichtet werden, als wenn sie über aufwändige Recherchen oder sogar rechtswidrige Handlungen erlangt wurde (BVerfG, AfP 2020, 307 Rn. 21).
  • BGH, 29.06.2021 - VI ZR 52/18

    Erpressung via Blog

    Dabei wird unter anderem von Bedeutung sein, ob der dauerhafte Betrieb des bereits seiner Form nach (auch) dem Kläger "gewidmeten" und auf Herabsetzung seiner Person angelegten Blogs einem Informationsinteresse der Öffentlichkeit entspricht oder ob der Blog vielmehr vorrangig darauf angelegt ist, den Kläger unabhängig von neuen tatsächlichen Entwicklungen von öffentlichem Interesse in einer diesen möglichst stark belastenden Form ständig mit einem lange zurückliegenden Verhalten zu konfrontieren und dadurch zu zermürben (vgl. BVerfG, NJW 2020, 2873 Rn. 18).
  • LG Frankfurt/Main, 06.08.2020 - 3 O 162/20

    Zur Zulässigkeit der Berichterstattung über eine länger zurückliegende

    Mit zunehmendem zeitlichen Abstand zur Verurteilung nimmt das öffentliche Interesse aber wieder ab, sofern nicht andere besondere Umstände hinzutreten (BVerfG, Beschl. v. 23.06.2020 - 1 BvR 1240/14, BeckRS 2020, 15143 Rn. 19; Soehring/Hoene, Presserecht, 6. Aufl. 2019, § 19.60).

    Entsprechend kann zum Schutz der Privatsphäre auch sonst das Berichterstattungsinteresse hinter dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht zurücktreten und die Verbreitung lange zurückliegender, die Entfaltung der Persönlichkeit erheblich beeinträchtigender Ereignisse unzulässig machen (BVerfG, Beschl. v. 23.06.2020 - 1 BvR 1240/14, BeckRS 2020, 15143 Rn. 19).

    Dieses Abflauen des Berichterstattungsinteresses in der Zeit lässt sich jedoch nicht aus dem zeitlichen Abstand des zu berichtenden Ereignisses als solchem ableiten, sondern ist bei einer neuerlichen Berichterstattung anhand des Anlasses der jeweiligen Berichterstattung zu bemessen, der neu entstehen und aktualisiert werden kann (BVerfG, Beschl. v. 23.06.2020 - 1 BvR 1240/14, BeckRS 2020, 15143 Rn. 19 m.w.N.).

    Andernfalls könnte man etwa über Fehltritte, Ansichten oder Äußerungen von Politikern und anderen öffentlich bekannten Personen, die diese als Heranwachsende oder in früheren Lebensphasen charakterisieren, regelmäßig nicht berichten, da oftmals seit dem betreffenden Ereignis mehrere Jahrzehnte vergangen sein werden, wenn diese erstmals in die Öffentlichkeit treten (BVerfG, Beschl. v. 23.06.2020 - 1 BvR 1240/14, BeckRS 2020, 15143 Rn. 19; BVerfG NJW 2020, 300 Rn. 107 - Recht auf Vergessen I).

    Jedoch kann auch der Tilgung einer Freiheitsstrafe keine absolute Sperrwirkung zukommen, so dass bei begründetem Anlass eine Berichterstattung erfolgen kann (BVerfG NJW 2000, 1859 - Lebach II; BVerfG NJW 2006, 1865; OLG Frankfurt a.M. NJW 1976, 1410; Soehring/Hoene, a.a.O., § 19 Rn. 63; vgl. auch BVerfG, Beschl. v. 23.06.2020 - 1 BvR 1240/14, BeckRS 2020, 15143 Rn. 19 f.).

    Ferner müssen es führende Politiker, die über Jahrzehnte im Rampenlicht der Öffentlichkeit stehen, hinnehmen, wenn auch Jahre später an ihre Verwicklung in politische oder finanzielle Skandale und deren Aufarbeitung in gerichtlichen Verfahren erinnert wird (BVerfG, Beschl. v. 23.06.2020 - 1 BvR 1240/14, BeckRS 2020, 15143 Rn. 19; Soehring/Hoene, a.a.O., § 19 Rn. 66).

    Hier ist es auch gerade nicht so, dass der Kläger in den letzten Jahren aktiv in die Öffentlichkeit gedrungen wäre (dazu BVerfG, Beschl. v. 23.06.2020 - 1 BvR 1240/14, BeckRS 2020, 15143 Rn. 20 m.w.N.).

    Auch in Anwendung der Grundsätze der von der Beklagten angeführten Entscheidung des BVerfG zum Az. 1 BvR 1240/14 (BVerfG, Beschl. v. 23.06.2020 - 1 BvR 1240/14, BeckRS 2020, 15143) ist die hier streitgegenständliche Berichterstattung als rechtswidrig anzusehen.

  • BGH, 22.09.2020 - VI ZR 476/19

    Wann sind alte Nachrichten in Online-Pressearchiven zu löschen? / Recht auf

    Steht - wie vorliegend - die ursprüngliche Rechtmäßigkeit der Berichterstattung nicht im Streit, ist insbesondere die Schwere der aus der trotz der verstrichenen Zeit andauernden Verfügbarkeit der Information drohenden Persönlichkeitsrechtsbeeinträchtigung (BVerfG, NJW 2020, 300 Rn. 121, 131; Senatsurteil vom 18. Dezember 2018 - VI ZR 439/17, NJW 2019, 1881 Rn. 16 mwN), die Einbindung zurückliegender Ereignisse in eine Folge weiterer hiermit einen Zusammenhang bildender Vorkommnisse sowie das zwischenzeitliche Verhalten des Betroffenen (BVerfG, NJW 2020, 300 Rn. 107, 109, 122 f.; BVerfG, AfP 2020, 307 Rn. 20; Senatsurteil vom 12. Juni 2018 - VI ZR 284/17, NJW 2018, 3509 Rn. 14 mwN), die fortdauernde oder verblassende konkrete Breitenwirkung der beanstandeten Presseveröffentlichung (BVerfG, NJW 2020, 300 Rn. 114, 124 f., 131; Senatsurteil vom 18. Dezember 2018 - VI ZR 439/17, NJW 2019, 1881 Rn. 24 mwN), die Priorität, mit der die Information im Netz von Suchmaschinen kommuniziert wird (BVerfG, NJW 2020, 300 Rn. 125) sowie das generelle Interesse der Allgemeinheit an einer dauerhaften Verfügbarkeit einmal zulässig veröffentlichter Informationen und das grundrechtlich geschützte Interesse von Inhalteanbietern an einer grundsätzlich unveränderten Archivierung und Zurverfügungstellung ihrer Inhalte (BVerfG, NJW 2020, 300 Rn. 112 f., 121, 130; EGMR, NJW 2020, 295 Rn. 90; Senatsurteil vom 18. Dezember 2018 - VI ZR 439/17, NJW 2019, 1881 Rn. 25 mwN) angemessen zu berücksichtigen (vgl. auch BVerfG, NJW 2020, 1793 Rn. 11).
  • BAG, 10.11.2021 - 10 AZR 261/20

    Zuschlag für Dauernachtarbeit von Zeitungszustellern

    Die Herstellung eines gemeinsamen Tatsachenfundaments, von dem die Allgemeinheit ausgehen kann, ist elementare Voraussetzung demokratischen, aber auch privaten Entscheidens - sowohl bei einer politischen Wahl als auch bei wirtschaftlichen Entscheidungen (BVerfG 23. Juni 2020 - 1 BvR 1240/14 - Rn. 23) .
  • OLG Köln, 12.11.2020 - 15 U 112/20

    Identifizierende Berichterstattung über sog. "Miethaie" zulässig?

    Tatsächlich überwiege zumindest deswegen das Anonymitätsinteresse, zumal es eben nur darum gegangen sei, einzelne Personen unzulässig aus einer Vielzahl vergleichbarer Fälle herauszugreifen, um sie so zum "Gesicht" einer personalisierten und individualisierbaren Anklage für ein damit verfolgtes Sachanliegen zu machen (vgl. BVerfG v. 23.06.2020 - 1 BvR 1240/14, juris).

    Andererseits ist - selbst bei der Berichterstattung über unstreitig wahre Tatsachen -zu beachten, dass es gerade auch ein Abwägungskriterium sein kann, wenn eine einzelne Person aus einer Vielzahl vergleichbarer Fälle exemplarisch herausgegriffen und so zum "Gesicht" einer personalisierten und individualisierenden Anklage für ein damit verfolgtes Sachanliegen gemacht wird (vgl. BVerfG v. 23.06.2020 - 1 BvR 1240/14, BeckRS 2020, 15143 Rn. 18 - Täuschungsversuch im Examen; v. 24.05.2006 - 1 BvR 1060/02, BVerfGK 8, 107, 116 = juris Rn. 30); bei einer Verdachtsberichterstattung muss dies erst recht gelten.

  • BGH, 29.06.2021 - VI ZR 10/18

    Unterlassung der Veröffentlichung der Beiträge eines Bloggers im Internet wegen

    Dabei wird unter anderem von Bedeutung sein, ob der dauerhafte Betrieb des bereits seiner Form nach (auch) dem Kläger "gewidmeten" und auf Herabsetzung seiner Person angelegten Blogs einem Informationsinteresse der Öffentlichkeit entspricht oder ob der Blog vielmehr vorrangig darauf angelegt ist, den Kläger unabhängig von neuen tatsächlichen Entwicklungen von öffentlichem Interesse in einer diesen möglichst stark belastenden Form ständig mit einem lange zurückliegenden Verhalten zu konfrontieren und dadurch zu zermürben (vgl. BVerfG, NJW 2020, 2873 Rn. 18).
  • BAG, 10.11.2021 - 10 AZR 256/20

    Zuschlag für Dauernachtarbeit von Zeitungszustellern

    Die Herstellung eines gemeinsamen Tatsachenfundaments, von dem die Allgemeinheit ausgehen kann, ist elementare Voraussetzung demokratischen, aber auch privaten Entscheidens - sowohl bei einer politischen Wahl als auch bei wirtschaftlichen Entscheidungen (BVerfG 23. Juni 2020 - 1 BvR 1240/14 - Rn. 23) .
  • OLG Saarbrücken, 09.09.2022 - 5 U 117/21

    Kieferchirurgie - Prüfpflichten eines Hostproviders bei Beanstandung einer

  • BAG, 10.11.2021 - 10 AZR 277/20

    Zuschlag für Dauernachtarbeit von Zeitungszustellern

  • BAG, 10.11.2021 - 10 AZR 257/20

    Zuschlag für Dauernachtarbeit von Zeitungszustellern

  • BAG, 10.11.2021 - 10 AZR 259/20

    Zuschlag für Dauernachtarbeit von Zeitungszustellern

  • BAG, 10.11.2021 - 10 AZR 258/20

    Zuschlag für Dauernachtarbeit von Zeitungszustellern

  • OLG Hamburg, 07.09.2021 - 7 U 121/17

    Allgemeines Persönlichkeitsrecht und Pressefreiheit: Auffindbarkeit von

  • OLG Köln, 17.08.2020 - 15 U 119/20
  • OLG München, 13.07.2021 - 18 U 5849/20

    Zulässigkeit der Berichterstattung über prominenten Erbfall - "Streit ums Erbe

  • OLG München, 13.07.2021 - 18 U 6043/20

    Zulässige Berichterstattung über Erbstreit

  • VG Schleswig, 10.11.2020 - 7 A 608/17

    Hochschulrecht

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