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   OLG Stuttgart, 22.04.1981 - 4 U 12/81   

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https://dejure.org/1981,2247
OLG Stuttgart, 22.04.1981 - 4 U 12/81 (https://dejure.org/1981,2247)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 22.04.1981 - 4 U 12/81 (https://dejure.org/1981,2247)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 22. April 1981 - 4 U 12/81 (https://dejure.org/1981,2247)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schmerzensgeld wegen Verletzung der Ehre; Schmerzensgeld wegen Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts (APR); Zivilrechtlicher Schutz des allgemeinen Persönlichkeitsrechts; Art und Schwere der Beeinträchtigungen des allgemeinen Persönlichkeitsrechts; ...

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)

    Rudi Carell von seiner Frau verlassen

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 847

  • familienrecht-deutschland.de PDF

    BGB §§ 253, 823, 847; GG Art. 1, Art. 2; ZPO § 287
    Unerlaubte Handlungen; Schmerzensgeld wegen Verletzung der Ehre und wegen Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts; zivilrechtlicher Schutz des allgemeinen Persönlichkeitsrechts; Art und Schwere der Beeinträchtigungen des allgemeinen Persönlichkeitsrechts; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1981, 2817
  • VersR 1982, 275 (Ls.)
  • afp 1981, 362
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 14.02.1973 - 1 BvR 112/65

    Soraya

    Auszug aus OLG Stuttgart, 22.04.1981 - 4 U 12/81
    Nach gefestigter Rechtsansicht kann bei der rechtswidrigen Verletzung der Ehre und des allgemeinen Persönlichkeitsrechts ein Schmerzensgeld nur zugebilligt werden, wenn ein schwerwiegender Eingriff erfolgt ist, und wenn sich darüber hinaus die daraus resultierenden Beeinträchtigungen der Verletzten nicht auf andere Weise befriedigend ausgleichen lassen (vgl. zum Beispiel BVerfGE 34, 269 ff - Soraya; BGH NJW 1971, 698, 699 - Pariser Liebestropfen).
  • BGH, 26.01.1971 - VI ZR 95/70

    Persönlichkeitsrecht - Verletzung - Immaterieller Schaden - Genugtuung -

    Auszug aus OLG Stuttgart, 22.04.1981 - 4 U 12/81
    Nach gefestigter Rechtsansicht kann bei der rechtswidrigen Verletzung der Ehre und des allgemeinen Persönlichkeitsrechts ein Schmerzensgeld nur zugebilligt werden, wenn ein schwerwiegender Eingriff erfolgt ist, und wenn sich darüber hinaus die daraus resultierenden Beeinträchtigungen der Verletzten nicht auf andere Weise befriedigend ausgleichen lassen (vgl. zum Beispiel BVerfGE 34, 269 ff - Soraya; BGH NJW 1971, 698, 699 - Pariser Liebestropfen).
  • BGH, 06.04.1976 - VI ZR 246/74

    Ersatz der Aufwendungen für eine Anzeigenaktion bei Verletzung des

    Auszug aus OLG Stuttgart, 22.04.1981 - 4 U 12/81
    a) Maßgeblich dafür, ob ein Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht so schwerwiegend im Sinne der vorgenannten Rechtsprechung ist, daß er die Zubilligung eines Schmerzensgeldes rechtfertigt, sind die konkreten Umstände des Einzelfalles, wobei insbesondere Art und Schwere der den Verletzten zugefügten Beeinträchtigungen, Anlaß und Beweggrund der beanstandeten Veröffentlichung sowie dem Grad des Verschuldens der Verantwortlichen eine entscheidungserhebliche Bedeutung zukommt (BGHZ 35, 363 ff - Ginseng; BGH NJW 1976, 1198 ff - Panorama).
  • BGH, 30.01.1979 - VI ZR 163/77

    Schmerzensgeld für Verletzung des Persönlichkeitsrechts bei Mithaftung des

    Auszug aus OLG Stuttgart, 22.04.1981 - 4 U 12/81
    Lassen sich über Art und Schwere der nicht dem Vermögensschaden zuzurechnenden Beeinträchtigungen aber keine verwertbaren Feststellungen treffen, so kann auch unter Berücksichtigung der übrigen objektiven und subjektiven Kriterien sowie der Tatsache, daß für die Zubilligung eines Schmerzensgeldes bei Verletzungen des allgemeinen Persönlichkeitsrechts in der Regel die Genugtuungsfunktion im Vordergrund der Beurteilung zu stehen hat (BGHZ 35, 363, 369; BGH NJW 1979, 1041), nicht von einem schwerwiegenden Eingriff ausgegangen werden.
  • BGH, 17.12.2013 - VI ZR 211/12

    Persönlichkeitsrechtsverletzung durch Internetveröffentlichung: Zurechnung bei

    Eine andere Betrachtung würde weder dem Wesen der genannten Schutzgüter des allgemeinen Persönlichkeitsrechts noch der Funktion der Entschädigung als Rechtsbehelf zu ihrem Schutz gerecht (vgl. Senatsurteile vom 22. Januar 1985 - VI ZR 28/83, AfP 1985, 110, 113; vom 5. Oktober 2004 - VI ZR 255/03, BGHZ 160, 298, 307 f.; aA OLG Stuttgart, AfP 1981, 362).

    Es kann dahingestellt bleiben, ob Vorveröffentlichungen angesichts des Umstands, dass es sich bei dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht nicht um eine statische, für alle Zeiten feststehende Größe handelt, sondern sein Bestand in gewissem Umfang auch von der tatsächlichen Anerkennung durch die Öffentlichkeit abhängt (vgl. BVerfG, NJW-RR 2010, 1195 Rn. 33), nach Ablauf einer gewissen Zeit zu einem "Negativ-Image" des Betroffenen führen können (so OLG Stuttgart, AfP 1981, 362).

  • AG Nettetal, 29.12.1994 - 4 C 979/94

    Schmerzensgeldbegehren wegen falscher Berichterstattung; Verletzung des Rechts

    Grundsätzlich besteht ein Schmerzensgeldanspruch bei einer Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts nur, wenn es sich um eine schwere Verletzung  handelt und sich die erlittene Beeinträchtigung nicht auf andere  Weise befriedigend ausgleichen läßt, mithin eine Lücke im Rechtsschutz besteht (BVerfG NJW 1973 S. 1221, ff; BGH NJW 1970 S. 1077; NJW 1971 S. 698, 699;NJW 1979 S. 1041; OLG Stuttgart NJW 1981 S. 2817, 2818; Palandt-Thomas 51. Auflage § 823 Rdn. 200; Wenzel "Das Recht der Wort- und Bildberichterstattung" 4. Auflage 1994 Rdn. 14.113 ff).

    Zu berücksichtigen sind hierbei: Art und Schwere der Beeinträchtigung, Nachhaltigkeit und Fortdauer der Rufschädigung sowie Grad des Verschuldens und Beweggrund des Handels (BGH NJW 1985, S. 1617; VersR 1988 S. 405; OLG Stuttgart NJW 1981 S. 2817).

    Bei Persönlichkeitsverletzungen kommt dabei dem Schmerzensgeld vor allem eine Genugtuungsfunktion zu (BGH NJW 1979, S. 1041; OLG Stuttgart NJW 1981, S. 2817, 2818; Wenzel a.a.O. Rdn. 14.134).

    Bedeutung hat das Nichtverlangen einer Gegendarstellung hingegen für das "Gewicht seines Genugtuungsbedürfnisses" (BGH a.a.O.; OLG Stuttgart NJW 1981, S. 2817 Wenzel Rdn. 14.116).

    Im Hinblick auf den Ansehensverlust und die Ehrkränkung des Klägers besteht ein  Bedürfnis, das erlittene Schamgefühl, die Peinlichkeit und das Gefühl des Ausgeliefertsein, das mit dem Bewußtsein des Tuschelns hinter dem Rücken verbunden ist, zumindest durch ein Schmerzensgeld billig zu entschädigen (vergl. OLG Stuttgart NJW 1981 S. 2817, Wenzel a.a.O. Rdn. 14.120).

  • OLG Köln, 07.12.2017 - 15 U 74/17

    Schutz des allgemeinen Persönlichkeitsrechts bei sogenannter Selbstöffnung des

    Das könnte zwar unter Umständen dann etwas anders gesehen werden, wenn beispielsweise ein Prominenter ohnehin stets als "Playboy" in der Öffentlichkeit auftritt und dabei in einer quasi symbiotischen Beziehung zur Boulevardpresse sein Privatleben und seine zahlreichen, letztlich fast austauschbaren Liebschaften umfassend auswertet (siehe nur OLG Stuttgart v. 22.04.1981 - 4 U 12/81, AfP 1981, 362; Senat v. 23.03.1982 - 15 U 113/81, AfP 1982, 181), doch ist jedenfalls die Selbstöffnung der Klägerin in ihrer Autobiografie damit ersichtlich schon im Ansatz nicht vergleichbar.
  • OLG Köln, 16.03.2017 - 15 U 134/16

    Zulässiger Umfang einer identifizierenden Wort- und Bild-Berichterstattung

    Letzteres kann aber nicht allein durch einige (Vor-)Veröffentlichungen bewirkt werden, sondern allenfalls dann, wenn gegebenenfalls auch rechtswidrige Vorveröffentlichungen nach Ablauf einer gewissen Zeit zu einem "Negativ-Image" des Betroffenen im Hinblick auf die jeweils konkret in Rede stehende schwere Persönlichkeitsrechtsverletzung geführt haben (vgl. BGH v. 17.12.2013 - VI ZR 211/12, AfP 2014, 135 = GRUR 2014, 693 Tz. 42; siehe zudem auch OLG Stuttgart v. 22.04.1981 - 4 U 12/81, AfP 1981, 362 mit Anm. Koppehele , AfP 1981, 337 - Nebenwirkungen der Prominenz von Rudi Carrell), was hier aber ersichtlich nicht der Fall ist.
  • OLG Nürnberg, 02.03.1988 - 9 U 779/85

    Schadensersatz und Schmerzensgeld; Sachverständigenhaftung; Grob fahrlässige

    Diese Voraussetzungen sind hier angesichts der grob fahrlässigen Falschbegutachtung und der Dauer der Entmündigung indessen erfüllt (BGH NJW 1964, 1176, 1177; 1971, 698; BB 1964, 150; VersR 1975, 332, 333; OLG Stuttgart NJW 1981, 2817; LG Freiburg NJW 1987, 1486, 1487; Palandt-Thomas, 47. Aufl., § 823 BGB Anm. 14 F, § 847 BGB Anm. 1 a, b).
  • OLG München, 20.08.1999 - 21 U 2876/99

    Geldentschädigung für Bericht in einer Zeitung, ein Anwalt habe "Verträge wie im

    Es ist nicht entscheidend, ob der Anspruch geltend gemacht wurde, wenn er nur hätte geltend gemacht werden können (Senat ArchPR 1974, 95 - Mittäterin; KG AfP 1974, 720 mit Anmerkung Gehrhardt; OLG Celle AfP 1997, 819; OLG Düsseldorf AfP 1981, 292; OLG Köln AfP 1971, 170; OLG Stuttgart NJW 1981, 2817 und NJW 1983, 1204).
  • KG, 19.06.2001 - 1 W 132/01

    Grundbucheinsicht durch Pressevertreter

    Die Beschwerdeführerin führt zwar im Grundsatz zutreffend aus, dass der Schutz der Privatsphäre vor öffentlicher Kenntnisnahme entfallen oder zurücktreten kann, wenn der Betroffene durch sein eigenes in der Öffentlichkeit gezeigtes Verhalten Veranlassung zur weiteren Erörterung in den Medien gegeben hat und er als eine absolute oder relative Person der Zeitgeschichte im Bereich des öffentlichen Lebens eine besonders hervorragende Stellung einnimmt (vgl. BVerfGE 101, 361/385 = NJW 2000, 1021; OLG München AfP 1990, 214; OLG Stuttgart AfP 1981, 362 - Rudi Carrell; Damm/Rehbock, Widerruf, Unterlassung und Schadensersatz m Presse und Rundfunk, 2. Auflage, Rdn. 99; Koppehele, AfP 1981, 337/337 f. - Rudi Carrell; Soehring, a.a.O. Rdn. 15.11, Wenzel, a.a.O. Rdn. 6.62).
  • LG Berlin, 17.02.2005 - 27 O 877/04

    Kein Schmerzensgeld für Thomas Anders gegen Dieter Bohlen u.a.

    Nicht außer Acht gelassen werden darf hier, dass der Kläger als Künstler der Unterhaltungsbranche anders als ein Normalbürger in der Regel die Publizität in den Medien sucht und bis zu einem gewissen Grad die dadurch mit oder ohne sein Zutun gelegentlich einhergehenden negativen Begleiterscheinungen hinzunehmen bereit ist (hierzu OLG Stuttgart NJW 1981, 2817, 2818 m.w.N.).
  • OLG Köln, 03.06.1997 - 15 U 129/96
    Gerade im Bereich des politischen Meinungskampfes spielt es eine entscheidende Rolle, ob der Betroffene durch die Art seines persönlichen Auftretens und seines Kampfstiles die Kritik selbst herausgefordert hat und damit auch Veranlassung gab, sich mit seiner Person zu befassen (z.B. BVerfG, NJW 1980, 2069 f. (2069) m.w.N.; BGH, NJW 1964, 1471 f. (1472); NJW 1965, 1476 f. (1477); OLG Stuttgart, NJW 1981, 2817 f. (2817)).
  • LG Dortmund, 29.09.2014 - 25 O 177/14

    Zahlung einer Geldentschädigung wegen Amtspflichtverletzung wegen der

    Die Zubilligung eines Schmerzensgeldes wegen Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts kommt nur im Falle eines schwerwiegenden Eingriffs in Betracht (OLG Stuttgart, NJW 1981, 2817).
  • OLG Stuttgart, 16.12.1981 - 4 U 88/81

    Veröffentlichung eines Nacktbildes durch eine Zeitschrift; Zivilrechtlicher

  • LG Berlin, 03.07.2001 - 27 O 204/01

    Beweisverwertungsverbot wegen der heimlichen Filmaufnahme von Zeugenaussagen;

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