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   OLG Stuttgart, 23.07.1986 - 4 U 124/86   

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https://dejure.org/1986,3960
OLG Stuttgart, 23.07.1986 - 4 U 124/86 (https://dejure.org/1986,3960)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 23.07.1986 - 4 U 124/86 (https://dejure.org/1986,3960)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 23. Juli 1986 - 4 U 124/86 (https://dejure.org/1986,3960)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Abdrucken einer Gegendarstellung ; Entscheidung über die Kosten

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)

    § 11 Abs. 1 BadWürttPresseG (LPG Baden-Württemberg)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Abdrucken einer Gegendarstellung; Entscheidung über die Kosten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1987, 373
  • afp 1987, 420
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Frankfurt, 21.06.1985 - 10 U 131/85
    Auszug aus OLG Stuttgart, 23.07.1986 - 4 U 124/86
    Er muß vielmehr die unstreitigen Punkte abdrucken und gegebenenfalls nach einem Urteil noch weitere Punkte nachträglich veröffentlichen, so auch Seitz/Schmidt/Schöner, Gegendarstellungsanspruch in Presse, Funk und Fernsehen, 1980, Rn. 163/2 und (auch ohne entsprechende Klarstellung des Betroffenen) OLG Frankfurt in NJW-RR 86, 606, 608. Unter Berücksichtigung dieses Umstandes hatten die Beklagten für die Ziffern 2 bis 9 und 11 bis 14 der gewünschten Gegendarstellung durch ihre generelle Ablehnung vom 11. März 1986 Klagveranlassung gegeben.
  • OLG Dresden, 27.03.2013 - 4 W 295/13

    Gegendarstellung; Redaktionsschwang; Glossierung

    Die Formulierung, die letztlich nur die Rechtslage wiedergibt, ist von daher anders als die als Werturteile zu qualifizierenden Anmerkungen, die Gegendarstellung sei "irreführend" oder "frei erfunden" (vgl. OLG Frankfurt, NJW 1971, 471; OLG Hamburg, ArchPR 1971, 91 f; OLG Stuttgart, AfP 1987, 420), unverfänglich.".
  • OLG Dresden, 06.08.2001 - 4 W 1054/01

    Zulässigkeit eines sog. Redaktionsschwanzes

    Die Formulierung, die letztlich nur die Rechtslage wiedergibt, ist von daher anders als die als Werturteile zu qualifizierenden Anmerkungen, die Gegendarstellung sei "irreführend" oder "frei erfunden" (vgl. OLG Frankfurt, NJW 1971, 471 ff; OLG Hamburg, ArchPR 1971, 91 f; OLG Stuttgart, AfP 1987, 420), unverfänglich.
  • LG Hamburg, 08.11.2013 - 324 O 257/13

    Zulässigkeit eines bestimmten Redaktionsschwanzes unter einer Gegendarstellung

    Im Einzelnen ist anerkannt, dass ein Redaktionsschwanz, in dem es heißt, das Gesetz verpflichte das Medienunternehmen, "eine Gegendarstellung abzudrucken, unabhängig davon, ob die Ausführungen der Wahrheit entsprechen oder ob sie frei erfunden sind", keine unzutreffende Tatsachenbehauptung darstellt und daher vom Betroffenen nicht angegriffen werden kann (OLG Stuttgart, Urteil vom 23.7. 1986, Az. 4 U 124/86, NJW-RR 1987, 373, Juris Abs. 2); Prinz/Peters aaO 13. Kapitel Rn 658).
  • LG Hechingen, 07.01.2008 - 2 O 309/07
    Anderes gilt aber, wenn die Gegendarstellung wie hier selbständig gegliederte Unterpunkte enthält (OLG Stuttgart NJW-RR 1987, 373; OLG Stuttgart OIGR 2006, 400; OLG Karlsruhe NJW-RR 2003, 109, 110; OLG München NJW-RR 1998, 1632).
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