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   OLG München, 30.06.1988 - 21 U 2533/88   

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https://dejure.org/1988,4203
OLG München, 30.06.1988 - 21 U 2533/88 (https://dejure.org/1988,4203)
OLG München, Entscheidung vom 30.06.1988 - 21 U 2533/88 (https://dejure.org/1988,4203)
OLG München, Entscheidung vom 30. Juni 1988 - 21 U 2533/88 (https://dejure.org/1988,4203)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BayPresseG Art. 10; ZPO § 938

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • afp 1988, 373
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • OLG Stuttgart, 08.02.2006 - 4 U 221/05

    Anspruch auf Verbreitung einer modifizierten Gegendarstellung im Südwestrundfunk:

    Die mit der notwendigen inhaltlichen Änderung und der Zuleitung einer Zweitfassung verbundene Zeitverzögerung ist jedenfalls dann nicht mehr unverschuldet, wenn die Erstfassung inhaltlich an groben, ohne weiteres erkennbaren Mängeln leidet (OLG München, AfP 1988, 373; OLG Koblenz, NJW-RR 98, S. 23; Seitz/Schmidt/Schoener, a.a.O., Rn. 137).

    Dies ist jedenfalls dann nicht der Fall, wenn die Erstfassung an grundlegenden Fehlern leidet (OLG München, AfP 1988, 373).

  • OLG Köln, 25.07.2013 - 15 U 87/13

    Voraussetzungen des Anspruchs auf Gegendarstellung

    Allerdings entschuldigt dies die dadurch eintretende Zeitverzögerung nach zutreffender Ansicht jedenfalls dann nicht, wenn die Erstfassung inhaltlich an groben, ohne weiteres erkennbaren Mängeln leidet und der Betroffene die zunächst übersandte Gegendarstellung daher vernünftigerweise nicht für zulässig halten konnte (vgl. OLG Stuttgart, AfP 2006, 252 ff.; OLG München, AfP 1988, 373; OLG Koblenz, NJW-RR 1998, 23; Seitz/Schmidt, Der Gegendarstellungsanspruch, 4. Auflage, 2010, 5. Kap., Rd. 45).
  • OLG München, 25.07.1997 - 21 U 4051/97

    Anspruch auf Veröffentlichung von Gegendarstellung wegen eines Artikels;

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