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OLG Hamburg, 06.12.1990 - 3 U 117/90 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- ZUM 1991, 429
- afp 1992, 364
Wird zitiert von ... (2)
- OLG Dresden, 01.04.2015 - 4 U 1296/14
Anspruch auf Unterlassung von Äußerungen in sozialen Netzwerken - auch bei …
Dem Leser wird vorliegend nicht in erster Linie eine Schlussfolgerung aufgedrängt, sondern eine aus Sicht des Verfassers bestehende Tatsache, nämlich kriminelles Verhalten im Hinblick auf das Nichtabführen geschuldeter Steuern, und zwar in konkreter Höhe (vgl. BGH, Urteil vom 27.4.1999 - VI ZR 174/97, NJW-RR 1999, 1251, juris, Ls. 2 - "Bestechung"; Hanseatisches Oberlandesgericht, Urteil vom 6.12.1990, 3 U 117/90, AfP 1992, 364 - "Unterschlagung";… Damm/Rehbock, aaO., Rz. 602, m.w.N.). - BayObLG, 15.07.1993 - 3St RR 154/92
Peter Gauweiler
Die im vorliegenden Fall im Kontext enthaltenen Behauptungen oder Andeutungen über Dr. Gauweilers Sexualleben und homosexuelle Veranlagung, über das Verbot der Peep-Shows und seine Fahrt nach Nürnberg können nicht als eine verständliche Sachauseinandersetzung mit dessen Aids- und Homosexuellenpolitik angesehen werden; dei entsprechenden Äußerungen sind hierfür viel zu spärlich, oberflächlich und teilweise nichtssagend (Zur Beurteilung etwaigen "Vorwissens« der Zuhörer in einem solchen Zusammenhang s. OLG Hamburg AfP 1992, 364); jedenfalls können sie als Kritik an oder Auseinandersetzung mit dessen Politik die im unmittelbaren Zusammenhang mit ihnen stehenden Verunglimpfungen nicht rechtfertigen.