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   BAG, 22.02.1995 - 5 AZR 757/93   

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BAG, 22.02.1995 - 5 AZR 757/93 (https://dejure.org/1995,6455)
BAG, Entscheidung vom 22.02.1995 - 5 AZR 757/93 (https://dejure.org/1995,6455)
BAG, Entscheidung vom 22. Februar 1995 - 5 AZR 757/93 (https://dejure.org/1995,6455)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • afp 1995, 693
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (16)

  • BAG, 20.07.1994 - 5 AZR 627/93

    Arbeitsrechtlicher Status eines Rundfunkmitarbeiters

    Auszug aus BAG, 22.02.1995 - 5 AZR 757/93
    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats, der auch das Landesarbeitsgericht gefolgt ist, sind die dazu entwickelten Grundsätze auch im Bereich Funk und Fernsehen maßgebend (Urteil vom 20. Juli 1994 - 5 AZR 627/93 - AP Nr. 73 zu § 611 BGB Abhängigkeit = EzA § 611 BGB Arbeitnehmerbegriff Nr. 54, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen; Urteil vom 30. November 1994 - 5 AZR 704/93 -, zur Veröffentlichung vorgesehen).

    Nach der neueren Rechtsprechung des Senats ist auch bei programmgestaltenden Mitarbeitern ein Arbeitsverhältnis zu bejahen, wenn der Sender innerhalb eines bestimmten zeitlichen Rahmens über die Arbeitsleistung verfügen kann (BAG Urteil vom 9. Juni 1993 - 5 AZR 123/92 - AP Nr. 66 zu § 611 BGB Abhängigkeit, zu III 1 der Gründe; Urteil vom 20. Juli 1994 - 5 AZR 627/93 -, a.a.O. und vom 30. November 1994 - 5 AZR 704/93 -, zur Veröffentlichung vorgesehen, zu B II der Gründe).

    Die einseitige Aufstellung von Dienstplänen ist regelmäßig nur dann sinnvoll, wenn Dienstbereitschaft der darin aufgenommenen Beschäftigten erwartet werden kann (BAG Urteile vom 16. Februar 1994 - 5 AZR 402/93 - AP Nr. 15 zu § 611 BGB Rundfunk = EzA § 611 BGB Arbeitnehmerbegriff Nr. 52, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen, 20. Juli 1994 - 5 AZR 627/93 -, a.a.O. und vom 30. November 1994 - 5 AZR 704/93 -, zur Veröffentlichung vorgesehen).

    Insoweit wird auf das ebenfalls einen Mitarbeiter der Beklagten betreffende Senatsurteil vom 20. Juli 1994 (- 5 AZR 627/93 - AP Nr. 73 zu § 611 BGB Abhängigkeit = EzA § 611 BGE Arbeitnehmerbegriff Nr. 54, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen) verwiesen.

    Auch insoweit wird auf das Senatsurteil vom 20. Juli 1994 (a.a.O.) bezug genommen.

  • BAG, 30.11.1994 - 5 AZR 704/93

    Arbeitsrechtlicher Status eines Rundfunkmitarbeiters

    Auszug aus BAG, 22.02.1995 - 5 AZR 757/93
    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats, der auch das Landesarbeitsgericht gefolgt ist, sind die dazu entwickelten Grundsätze auch im Bereich Funk und Fernsehen maßgebend (Urteil vom 20. Juli 1994 - 5 AZR 627/93 - AP Nr. 73 zu § 611 BGB Abhängigkeit = EzA § 611 BGB Arbeitnehmerbegriff Nr. 54, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen; Urteil vom 30. November 1994 - 5 AZR 704/93 -, zur Veröffentlichung vorgesehen).

    Nach der neueren Rechtsprechung des Senats ist auch bei programmgestaltenden Mitarbeitern ein Arbeitsverhältnis zu bejahen, wenn der Sender innerhalb eines bestimmten zeitlichen Rahmens über die Arbeitsleistung verfügen kann (BAG Urteil vom 9. Juni 1993 - 5 AZR 123/92 - AP Nr. 66 zu § 611 BGB Abhängigkeit, zu III 1 der Gründe; Urteil vom 20. Juli 1994 - 5 AZR 627/93 -, a.a.O. und vom 30. November 1994 - 5 AZR 704/93 -, zur Veröffentlichung vorgesehen, zu B II der Gründe).

    Die einseitige Aufstellung von Dienstplänen ist regelmäßig nur dann sinnvoll, wenn Dienstbereitschaft der darin aufgenommenen Beschäftigten erwartet werden kann (BAG Urteile vom 16. Februar 1994 - 5 AZR 402/93 - AP Nr. 15 zu § 611 BGB Rundfunk = EzA § 611 BGB Arbeitnehmerbegriff Nr. 52, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen, 20. Juli 1994 - 5 AZR 627/93 -, a.a.O. und vom 30. November 1994 - 5 AZR 704/93 -, zur Veröffentlichung vorgesehen).

  • BAG, 21.01.1981 - 4 AZR 871/78

    Redakteur - Wortmaterial - Bildmaterial - Veröffentlichungsreife Bearbeitung -

    Auszug aus BAG, 22.02.1995 - 5 AZR 757/93
    Das Bundesarbeitsgericht hat sich diese Auffassung zu eigen gemacht (Urteil vom 21. Januar 1981 - 4 AZR 871/78 - AP Nr. 10 zu § 1 TVG Tarifverträge: Rundfunk; Urteil vom 13. Mai 1981 - BAGE 35, 251 = AP Nr. 1 zu § 1 TVG Tarifverträge: Presse).

    Der Redakteur in diesem Sinne ist daher nach allgemeiner Auffassung typischerweise Arbeitnehmer (BAG Urteil vom 21. Januar 1981, a.a.O.; Rehm, a.a.O.; Meyers Enzyklopädisches Lexikon, 1981, Band 19; Brockhaus. Enzyklopädie, 19. Aufl., Band 18, bezeichnen den "Redakteur" übereinstimmend als "angestellten" bzw. "festangestellten" Journalisten; ebenso Blätter zur Berufskunde, Band 2-X F 30 Journalist/Journalistin, 8. Aufl., 1989, S. 9, 17).

  • BAG, 13.05.1981 - 4 AZR 1080/78

    Tarifverträge Zeitungsredakteure

    Auszug aus BAG, 22.02.1995 - 5 AZR 757/93
    Das Bundesarbeitsgericht hat sich diese Auffassung zu eigen gemacht (Urteil vom 21. Januar 1981 - 4 AZR 871/78 - AP Nr. 10 zu § 1 TVG Tarifverträge: Rundfunk; Urteil vom 13. Mai 1981 - BAGE 35, 251 = AP Nr. 1 zu § 1 TVG Tarifverträge: Presse).

    Von diesem allgemeinen Begriff des Redakteurs sind ursprünglich auch die Tarifvertragsparteien für Presse und Rundfunk ausgegangen (BAG Urteile vom 13. Mai 1981, a.a.O. und vom 13. Februar 1985 - 4 AZR 295/83 - AP Nr. 3 zu § 1 TVG Tarifverträge: Presse, jeweils zum MTV für Redakteure an Tageszeitungen i.d.F. vom 10. September 1968, 1. Oktober 1976 und 23. November 1980 - MTV-Redakteure).

  • BAG, 21.07.1988 - 2 AZR 527/87

    Anspruch auf Vorruhestandsgeld - Bestehen eines Arbeitsverhältnisses bis zum

    Auszug aus BAG, 22.02.1995 - 5 AZR 757/93
    Das Bundesarbeitsgericht hat sich diese Auffassung zu eigen gemacht (Urteil vom 21. Januar 1981 - 4 AZR 871/78 - AP Nr. 10 zu § 1 TVG Tarifverträge: Rundfunk; Urteil vom 13. Mai 1981 - BAGE 35, 251 = AP Nr. 1 zu § 1 TVG Tarifverträge: Presse).
  • BAG, 07.05.1980 - 5 AZR 293/78

    Arbeitnehmerstatus eines Hörfunkkorrespondenten

    Auszug aus BAG, 22.02.1995 - 5 AZR 757/93
    Das ist dann der Fall, wenn ständige Dienstbereitschaft erwartet wird (BAG Urteil vom 7. Mai 1980 - 5 AZR 293/78 - AP Nr. 35 zu § 611 BGB Abhängigkeit) oder wenn der Mitarbeiter in nicht unerheblichem Umfang auch ohne gesonderte Vereinbarungen herangezogen wird, ihm also die Arbeiten letztlich "zugewiesen" werden.
  • BAG, 19.05.1981 - 1 ABR 39/79

    Redaktionsvolontär - Tageszeitung - Redakteur - Tendenzträger -

    Auszug aus BAG, 22.02.1995 - 5 AZR 757/93
    Der Erste Senat des Bundesarbeitsgerichts hat in seinen Beschlüssen vom 19. Mai 1981 (BAGE 35, 278; 35, 289 [BAG 19.05.1981 - 1 ABR 39/79]= AP Nr. 18, 21 zu § 118 BetrVG 1972, jeweils zu II der Gründe) ebenfalls diesen weiten Begriff des Redakteurs zugrunde gelegt.
  • BAG, 19.05.1981 - 1 ABR 109/78

    Auskunftspflicht

    Auszug aus BAG, 22.02.1995 - 5 AZR 757/93
    Der Erste Senat des Bundesarbeitsgerichts hat in seinen Beschlüssen vom 19. Mai 1981 (BAGE 35, 278; 35, 289 [BAG 19.05.1981 - 1 ABR 39/79]= AP Nr. 18, 21 zu § 118 BetrVG 1972, jeweils zu II der Gründe) ebenfalls diesen weiten Begriff des Redakteurs zugrunde gelegt.
  • BAG, 13.02.1985 - 4 AZR 295/83

    Redakteur an Tageszeitung

    Auszug aus BAG, 22.02.1995 - 5 AZR 757/93
    Von diesem allgemeinen Begriff des Redakteurs sind ursprünglich auch die Tarifvertragsparteien für Presse und Rundfunk ausgegangen (BAG Urteile vom 13. Mai 1981, a.a.O. und vom 13. Februar 1985 - 4 AZR 295/83 - AP Nr. 3 zu § 1 TVG Tarifverträge: Presse, jeweils zum MTV für Redakteure an Tageszeitungen i.d.F. vom 10. September 1968, 1. Oktober 1976 und 23. November 1980 - MTV-Redakteure).
  • BSG, 22.11.1973 - 3 RK 83/71

    Entrichtung von Beiträgen zur Krankenversicherung und Arbeitslosenversicherung

    Auszug aus BAG, 22.02.1995 - 5 AZR 757/93
    Bereits in seinem Urteil vom 3. Oktober 1975 (- 5 AZR 427/74 - AP Nr. 11 zu § 611 BGB Abhängigkeit) hat der Senat ausgeführt, daß die Aufstellung von Dienstplänen auch dann ein Indiz für das Vorliegen eines Arbeitsverhältnisses ist, wenn die Betreffenden ihr Erscheinen zu den vorgesehen Terminen jeweils durch ein Kreuz hinter ihrem Namen zu bestätigen haben.
  • BAG, 20.07.1994 - 5 AZR 169/93

    Zulässigkeit einer Statusklage

  • BAG, 16.02.1994 - 5 AZR 402/93

    Arbeitsrechtlicher Status eines Rundfunkmitarbeiters

  • BAG, 25.02.1987 - 8 AZR 430/84

    Bezahlter Urlaub

  • BAG, 03.10.1975 - 5 AZR 427/74

    Arbeitnehmerstatus: "Freier Mitarbeiter" einer Orchestergesellschaft

  • BAG, 09.06.1993 - 5 AZR 123/92

    Arbeitsverhältnis: Voraussetzungen bei einem programmgestaltenden Mitarbeiter

  • BAG, 21.09.1993 - 9 AZR 580/90

    Unzulässigkeit einer vergangenheitsbezogenen Feststellungsklage

  • SG Stuttgart, 26.04.2017 - S 5 R 6159/14

    Dozent bei einem Weiterbildungsinstitut ist selbstständig

    Ein abhängiges Beschäftigungsverhältnis unterscheidet sich - ebenso wie ein Arbeitsverhältnis - von dem Rechtsverhältnis eines freien Mitarbeiters durch den Grad der persönlichen Abhängigkeit, in der sich der zur Dienstleistung Verpflichtete jeweils befindet (Bundesarbeitsgericht (BAG) 22.02.1995, 5 AZR 757/93, juris).
  • LSG Baden-Württemberg, 24.02.2015 - L 11 R 5165/13

    Betriebsprüfung - Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - Museumsführer -

    Ein abhängiges Beschäftigungsverhältnis unterscheidet sich - ebenso wie ein Arbeitsverhältnis - von dem Rechtsverhältnis eines freien Mitarbeiters durch den Grad der persönlichen Abhängigkeit, in der sich der zur Dienstleistung Verpflichtete jeweils befindet (BAG 22.02.1995, 5 AZR 757/93, juris).
  • BAG, 20.01.2010 - 5 AZR 99/09

    Arbeitnehmerstatus des Organisators und Dirigenten eines Kurorchesters -

    ff) Äußere Umstände wie ein "eigener" Schreibtisch, ein "eigenes" Büro, die Aufnahme in ein internes Telefonverzeichnis oder ein "Dienstausweis" sind für die Begründung eines Arbeitsverhältnisses für sich genommen nicht entscheidend (Senat 22. Februar 1995 - 5 AZR 757/93 - zu B I 2 a der Gründe, AfP 1995, 693).
  • BFH, 25.06.2009 - V R 37/08

    Unternehmereigenschaft eines "festen freien Mitarbeiters" einer Rundfunkanstalt -

    Dabei kann auch für die umsatzsteuerrechtliche Beurteilung zu berücksichtigen sein, dass sog. "feste freie Mitarbeiter", die programmgestaltend tätig sind, nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) Arbeitnehmer sein können (BAG-Urteile vom 22. Februar 1995 5 AZR 757/93, AfP 1995, 693-695, und vom 11. Dezember 1996 5 AZR 592/95, RzK I 4a Nr. 88).
  • LSG Baden-Württemberg, 26.07.2016 - L 11 R 4903/15

    Betriebsprüfung - Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - Museumsführer -

    Ein abhängiges Beschäftigungsverhältnis unterscheidet sich - ebenso wie ein Arbeitsverhältnis - von dem Rechtsverhältnis eines freien Mitarbeiters durch den Grad der persönlichen Abhängigkeit, in der sich der zur Dienstleistung Verpflichtete jeweils befindet (Bundesarbeitsgericht 22.02.1995, 5 AZR 757/93, juris).
  • LSG Baden-Württemberg, 29.09.2015 - L 11 R 3559/14

    Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - Schaufenstergestalter - abhängige

    Ein abhängiges Beschäftigungsverhältnis unterscheidet sich - ebenso wie ein Arbeitsverhältnis - von dem Rechtsverhältnis eines freien Mitarbeiters durch den Grad der persönlichen Abhängigkeit, in der sich der zur Dienstleistung Verpflichtete jeweils befindet (BAG 22.02.1995, 5 AZR 757/93, juris).
  • LAG Köln, 16.12.1997 - 13 Sa 780/97
    Dies spricht dafür, die Tätigkeit nach einheitlich zu bewerten, was ihr das Gepräge gab (vgl. BAG vom 22.02.1995, 5 AZR 757/93).
  • LAG Köln, 04.03.2005 - 4 (10) Sa 1116/04

    Wirksamer Rahmenvertrag über Abschluss einzelner befristeter Dienstverträge -

    Programmgestaltende Mitarbeiter sind dann Arbeitnehmer, wenn ihre ständige Dienstbereitschaft erwartet wird oder wenn der Mitarbeiter in nicht unerheblichem Umfang auch ohne entsprechende Vereinbarung herangezogen wird, ihm also die Arbeiten letztlich "zugewiesen" werden; die ständige Dienstbereitschaft kann sich sowohl aus den ausdrücklich getroffenen Vereinbarungen der Parteien als auch aus der praktischen Durchführung der Vertragsbeziehungen ergeben (BVerfG v. 18.02.2000 - 1 BvR 491 u.a. -, AP GG Art. 5 Abs. 1 Rundfunkfreiheit Nr. 9; BAG v. 20.09.2000 - 5 AZR 61/99; 11.12.1996 - 5 AZR 592/95; 22.02.1995 - 5 AZR 757/93; 20.07.1994 - 5 AZR 170/93; 16.02.1994 - 5 AZR 402/93 -, AP BGB § 611 Rundfunk Nr. 15).
  • BAG, 11.12.1996 - 5 AZR 592/95

    Arbeitnehmerstatus: Mitarbeiter der Hörfunkredaktion

    Er wird teilweise definiert als ein Journalist, der regelmäßig mit eigenen Wort- oder Bildbeiträgen zur Berichterstattung und Kommentierung beiträgt (vgl. die Redakteure der Beklagten betreffende Senatsurteile vom 22. Februar 1995 - 5 AZR 757/93 - und - 5 AZR 234/94 - beide juris).
  • LSG Baden-Württemberg, 13.05.2020 - L 2 R 1152/17

    Sozialversicherung - Versicherungspflicht bzw -freiheit - Museumführungen von

    Ein abhängiges Beschäftigungsverhältnis unterscheidet sich - ebenso wie ein Arbeitsverhältnis - von dem Rechtsverhältnis eines freien Mitarbeiters durch den Grad der persönlichen Abhängigkeit, in der sich der zur Dienstleistung Verpflichtete jeweils befindet (Bundesarbeitsgericht [ BAG], Urteil vom 22.02.1995, 5 AZR 757/93 , juris).
  • LAG Köln, 09.04.2003 - 7 Sa 1213/02

    Arbeitnehmerstatus in Rundfunkanstalt, Befristung, Eingruppierung, Widerklage auf

  • LSG Baden-Württemberg, 16.08.2011 - L 11 KR 5459/10
  • FG Hamburg, 02.08.2013 - 5 K 52/10

    Umsatzsteuer: Keine Umsatzsteuerpflicht einer programmgestaltenden Mitarbeiterin

  • LSG Baden-Württemberg, 23.04.2015 - L 11 R 1867/13
  • LSG Baden-Württemberg, 20.07.2016 - L 11 R 798/16
  • LSG Baden-Württemberg, 21.03.2016 - L 11 R 1931/15
  • LSG Baden-Württemberg, 10.08.2015 - L 11 R 1986/15
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Rechtsprechung
   AG München, 25.08.1995 - 161 C 8611/95   

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https://dejure.org/1995,11703
AG München, 25.08.1995 - 161 C 8611/95 (https://dejure.org/1995,11703)
AG München, Entscheidung vom 25.08.1995 - 161 C 8611/95 (https://dejure.org/1995,11703)
AG München, Entscheidung vom 25. August 1995 - 161 C 8611/95 (https://dejure.org/1995,11703)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Rückerstattung für ein sogenanntes Abschlussschreiben; Aufforderung des Antragstellers nach Erlass einer einstweiligen Verfügung an den Antragsgegner, binnen bestimmter Frist zu erklären, auf die Anträge nach § 926 Zivilprozessordnung (ZPO) bzw. auf die Rechte ...

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)

    §§ 670, 823 ZPO

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • afp 1995, 693
 
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Wird zitiert von ...

  • OLG München, 28.06.2002 - 21 U 2598/02

    Haftung bei Übernahme des Mantels einer Zeitung durch eine andere

    Der Senat hält deshalb die Auffassung des LG Köln in AfP 1997, 834 (ausdrücklich für Pressesachen entschieden) für zutreffend, nicht aber die gegenteilige Auffassung des AG München (in AfP 1995, 693).

    Die Auffassung des AG München in AfP 1995, 693 ist vereinzelt geblieben.

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