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   OLG Hamburg, 15.07.1999 - 3 U 232/92   

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https://dejure.org/1999,7886
OLG Hamburg, 15.07.1999 - 3 U 232/92 (https://dejure.org/1999,7886)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 15.07.1999 - 3 U 232/92 (https://dejure.org/1999,7886)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 15. Juli 1999 - 3 U 232/92 (https://dejure.org/1999,7886)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GWB § 19 § 20 § 33; MRK Art. 10
    Verpflichtung der Vertreiber von TV-Großgemeinschaftsantennenanlagen und Kabelnetzen in Mehrfamilienhäusern zur Durchleitung des Pay-TV-Programms Premiere

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MMR 2000, 233 (Ls.)
  • afp 2000, 371
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Stuttgart, 30.11.1990 - 2 U 152/90

    Herausfiltern des Signals eines privaten TV-Programmanbieters für angeschaltete

    Auszug aus OLG Hamburg, 15.07.1999 - 3 U 232/92
    Wie bereits das OLG Stuttgart zutreffend entschieden hat, besteht insoweit kein Zwang zur Schematisierung ohne Rücksicht auf Art und Akzeptanz des jeweiligen Programms (OLG Stuttgart, AfP 1991, 641).
  • BGH, 19.09.2003 - V ZR 319/01

    Streit um Internetangebot in privatem Kabelnetz

    Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus der vom Bundesgerichtshof in seiner Entscheidung zur Pay-TV-Durchleitung (BGH, Urt. v. 19. März 1996, KZR 1/95, NJW 1996, 2656; vgl. auch OLG Hamburg, AfP 2000, 371) getroffenen Feststellung, daß der Betreiber eines Kabelnetzes der Ebene 4 vorbehaltlich abweichender Regelungen im Landesmedienrecht ohne eine Vereinbarung über die Vergütung nicht zur Durchleitung von Programmsignalen verpflichtet ist und daß umgekehrt ein Programmanbieter keinen Anspruch gegen den Kabelnetzbetreiber auf unentgeltliche Durchleitung hat.
  • OLG Hamburg, 26.04.2001 - 3 U 268/00

    Einstweilige Verfügung; Dringlichkeit; Duldung; Kabelanschluss; Kabelnetz;

    Etwas anderes ergibt sich aus der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 19. März 1996 (GRUR 1996, 808 - Pay-TV-Durchleitung) und aus der nachfolgenden Senatsentscheidung vom 15. Juli 1999 in jener Sache ("Premiere"; vgl. HansOLG Hamburg AfP 2000, 371) nicht.
  • VG Köln, 08.06.2021 - 6 K 3825/17
    Vgl. auch OLG Hamburg, Urteil vom 15.07.1999 - 3 U 232/92 -, ZUM-RD 2000, 122, 131 f.
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