Rechtsprechung
   OLG Celle, 01.11.2001 - 13 U 70/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,7154
OLG Celle, 01.11.2001 - 13 U 70/01 (https://dejure.org/2001,7154)
OLG Celle, Entscheidung vom 01.11.2001 - 13 U 70/01 (https://dejure.org/2001,7154)
OLG Celle, Entscheidung vom 01. November 2001 - 13 U 70/01 (https://dejure.org/2001,7154)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2001,7154) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Vorwurf des Prozeßbetruges: Einstufung als Tatsachenbehauptung

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 823 BGB ; § 1004 BGB ; § 186 StGB
    Unterlassungsanspruch ; Prozessbetrug; Tatsachenbehauptung; Zivilprozess ; Klageerwiderung; Ehrkränkende Äußerung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unterlassungsanspruch ; Prozessbetrug; Tatsachenbehauptung; Zivilprozess ; Klageerwiderung; Ehrkränkende Äußerung

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • afp 2002, 508
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 17.11.1992 - VI ZR 344/91

    Abgrenzung von Tatsachenbehauptungen und Werturteilen - Sorgfaltspflichten bei

    Auszug aus OLG Celle, 01.11.2001 - 13 U 70/01
    Gemäß der nach §§ 823 Abs. 2 BGB, 186 StGB geltenden Beweisregel hat der Beklagte die Richtigkeit der von ihm aufgestellten Behauptungen darzulegen und nachzuweisen (BGH, NJW 1993, 930, 931).
  • BGH, 27.04.1999 - VI ZR 174/97

    Leistung der Unterschrift des Prozeßbevollmächtigten mittels Faksimile-Stempel;

    Auszug aus OLG Celle, 01.11.2001 - 13 U 70/01
    Als Tatsachenmitteilung ist eine solche Äußerung jedoch dann zu qualifizieren, wenn die Beurteilung nicht als bloße Rechtsauffassung kenntlich gemacht ist, sondern beim Adressaten zugleich die Vorstellung von konkreten, in die Wertung eingekleideten Vorgängen hervorruft, die als solche einer Überprüfung mit den Mitteln des Beweises zugänglich sind (vgl. zum Vorwurf der Bestechung: BGH, NJW-RR 1999, 1251).
  • OLG Dresden, 05.09.2012 - 4 W 961/12

    Nebenpflichtverletzung; Vertrag

    Anders ist dies lediglich dann, wenn diese Beurteilung des Sachverhalts nicht als Rechtsauffassung kenntlich gemacht wird, sondern bei dem Adressaten zugleich die Vorstellung von konkreten, nachprüfbaren und dem Beweis zugänglichen, in die Wertung eingekleideten Vorgängen hervorruft (BGH, NJW 1982, 2246; NJW 2005, 280, 282; OLG Düsseldorf, Urteil vom 16.3.3005 - 15 U 167/04 - juris; OLG Celle AfP 2002, 508).
  • OLG Köln, 30.11.2023 - 15 U 132/22
    Zwar kann auch eine offene Bewertung bei einem Rezipienten im Einzelfall eine konkrete tatsächliche Vorstellung über ein Geschehen erzeugen und die Äußerung im Gesamtkontext damit so stark von tatsächlichen Bestandteilen geprägt werden, dass ihr (jedenfalls auch) der Charakter einer Tatsachenbehauptung beigemessen werden kann, die einen bestimmten Vorgang im Wesentlichen nur schlagwortartig verkürzt beschreibt (vgl. zu solchen Fällen und zur Abgrenzung allg. etwa BGH, Urteile vom 17. November 1992 - VI ZR 344/91, NJW 1993, 930, 931 - "illegaler Fellhandel"; vom 22. Juni 1982 - VI ZR 255/80, NJW 1982, 2248 - "Betrug"; vom 3. Februar 2009 - VI ZR 36/07, NJW 2009, 1872 (1874) - "Korruption"; OLG Celle, Urteil vom 1. November 2001 - 13 U 70/01, BeckRS 2001, 30216220 - "Prozessbetrug"; OLG Dresden, Urteil vom 1. April 2015 - 4 U 1296/14, BeckRS 2015, 6409 - "Steuerhinterziehung"; siehe zum Problem auch Burkhardt , in: Wenzel, Das Recht der Wort- und Bildberichterstattung, 6. Aufl. 2018, Kap. 4 Rn. 62 f. m.w.N.).
  • OLG Dresden, 08.02.2012 - 4 U 1850/11

    Internet; Drittauskunft

    In einer derartigen Konstellation ist von Gerichten wiederholt auch der Vorwurf eines Prozessbetruges als Tatbestandsbehauptung qualifiziert worden (OLG Düsseldorf, Urteil vom 16.3.3005 - 15 U 167/04 - juris; OLG Celle AfP 2002, 508; vgl. Götting/Schertz/Seitz, Handbuch des Persönlichkeitsrechts § 21 Rn 31).
  • OLG Hamm, 02.09.2022 - 11 U 126/21

    Ehrschutz; Unterlassen; Allgemeines Persönlichkeitsrecht; Meinungsfreiheit;

    Der Vorwurf des Prozessbetrugs kann als Tatsachenbehauptung einzustufen sein, sofern ein konkreter Sachverhalt dargelegt wird, der sich unter den Tatbestand subsumieren lässt und einer Überprüfung mit den Mitteln des Beweises zugänglich ist (OLG Celle, Urteil vom 01.11.2001 - 13 U 70/01, juris Rn. 8).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht