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   KG, 24.03.2006 - 9 U 126/05   

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https://dejure.org/2006,4349
KG, 24.03.2006 - 9 U 126/05 (https://dejure.org/2006,4349)
KG, Entscheidung vom 24.03.2006 - 9 U 126/05 (https://dejure.org/2006,4349)
KG, Entscheidung vom 24. März 2006 - 9 U 126/05 (https://dejure.org/2006,4349)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • aufrecht.de

    Deutsches Recht bei österreichischer Internet-Veröffentlichung?

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Internationale Zuständigkeit deutscher Gerichte nach der EG-Verordnung Nr. 44/2001 (EuGVVO); Ableitung des Rechts auf Namensanonymität aus dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht inÖsterreich nach § 16 Allgemeines Bürgerliches Gesetzbuch (ABGB); Voraussetzungen des ...

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)

    Art. 5 Nr. 3, Art. 60 EuGVVO

  • Judicialis

    ZPO § 513 Abs. 2; ; MDStV § 2 Abs. 1 Satz 1; ; MDStV § 3 Nr. 6; ; MDStV § 5; ;... MDStV § 5 Abs. 2; ; MDStV § 5 Abs. 5; ; ABGB § 16; ; ABGB § 16 Satz 1; ; StGB § 17; ; StGB § 113; ; StGB § 153 Abs. 2; ; MedienG § 7; ; MedienG § 7a; ; MedienG § 7a Abs. 2 Nr. 2

  • buskeismus.de PDF
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)

    Deutsches Recht bei österreichischer Internet-Veröffentlichung

  • rechtsanwalt.com (Kurzinformation)

    Klage gegen österreichische Internetveröffentlichung

  • dr-bahr.com (Auszüge)

    Deutsches Recht bei österreichischer Internet-Veröffentlichung?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • afp 2006, 258
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 23.12.1981 - IVb ZR 643/80

    Internationale Zuständigkeit deutscher Gerichte - Anspruch auf Unterhalt -

    Auszug aus KG, 24.03.2006 - 9 U 126/05
    Zwar kann die gebotene Ergründung der ausländischen Rechtspraxis (vgl. BGH NJW 1982, 1215) im vorliegenden Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes nur eingeschränkt erfolgen.
  • BGH, 16.12.2003 - XI ZR 474/02

    Rüge der internationalen Zuständigkeit der deutschen Gerichte im

    Auszug aus KG, 24.03.2006 - 9 U 126/05
    Die internationale Zuständigkeit der deutschen Gerichtsbarkeit - die trotz § 513 Abs. 2 ZPO auch in 2. Instanz zu prüfen ist (vgl. BGH NJW 2004, 1456) - ist vom Landgericht zu Recht bejaht worden.
  • EGMR, 24.06.2004 - 59320/00

    Verletzung von Art. 8 EMRK durch Veröffentlichung von Fotos und Artikel aus der

    Auszug aus KG, 24.03.2006 - 9 U 126/05
    Der bekundete Juwelierbesuch ist zwar eine private Angelegenheit, zählt jedoch auch nach den Maßstäben der Entscheidung des EGMR vom 24.6.2004 (NJW 2004, 2647) nicht zum höchstpersönlichen Lebensbereich und erst recht wird der Antragsteller dadurch nicht "bloßgestellt".
  • RG, 02.06.1904 - I 83/04

    Verpfändung von Geschäftsanteilen

    Auszug aus KG, 24.03.2006 - 9 U 126/05
    Deshalb kommt es an dieser Stelle nicht darauf an, dass der Vorwurf einer bereits abgetanen strafbaren Handlung durch ein Interesse der Öffentlichkeit gerechtfertigt sein kann (vgl. Entscheidungen des OGH vom 26.8.2004 - 6 Ob 83/04 - und des EGMR vom 26.8.1992 - 46/1991/298/369 - jeweils zitiert nach Juris).
  • EGMR, 28.08.1992 - 13704/88

    SCHWABE v. AUSTRIA

    Auszug aus KG, 24.03.2006 - 9 U 126/05
    Deshalb kommt es an dieser Stelle nicht darauf an, dass der Vorwurf einer bereits abgetanen strafbaren Handlung durch ein Interesse der Öffentlichkeit gerechtfertigt sein kann (vgl. Entscheidungen des OGH vom 26.8.2004 - 6 Ob 83/04 - und des EGMR vom 26.8.1992 - 46/1991/298/369 - jeweils zitiert nach Juris).
  • FG Hamburg, 27.02.2003 - V 272/98

    Pensionszusage - Tantiemeverzicht

    Auszug aus KG, 24.03.2006 - 9 U 126/05
    Zwar ist eine 15 Jahre zurück liegende Körperverletzung zwischen Ehegatten vom OLG Wnn (Entscheidung vom 14.12.1998 - 18 Bs. 272/98 - zitiert nach Juris) zum höchstpersönlichen Lebensbereich gezählt worden.
  • BGH, 02.03.2010 - VI ZR 23/09

    Zuständigkeit der deutschen Gerichte für Klage gegen Internetveröffentlichung der

    aa) Ein Teil der Instanzgerichte und der Literatur hält im Hinblick auf den Charakter des World-Wide-Web die bloße Abrufbarkeit der rechtsverletzenden Inhalte im Inland ohne weiteres für zuständigkeitsbegründend (vgl. Damm/Rehbock, Widerruf, Unterlassung und Schadensersatz in den Medien, 3. Aufl., Rn. 831; Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO, 67. Aufl. Art. 5 EuGVVO Rn. 23; Bachmann, IPrax 1998, 179, 184; Coester-Waltjen, Festschrift für Schütze, 1999, S. 175, 184;Spindler, ZUM 1996, 533, 562; Schack MMR 2000, 135, 138 f.; zum Kennzeichenrecht: OLG Karlsruhe, MMR 2002, 814, 815; OLG Hamburg, MMR 2002, 822, 823; OLG Hamburg, IPrax 2004, 125, 126; zum Namensrecht: OLG München, MMR 2002, 166, 167; zum Persönlichkeitsrecht: KG AfP 2006, 258, 259).
  • BGH, 10.11.2009 - VI ZR 217/08

    Vorlagebeschluss Persönlichkeitsrechtsverletzungen im Internet

    Ein Teil der deutschen Instanzgerichte und der deutschen Literatur hält im Hinblick auf den Charakter des World-Wide-Web eine bloße Abrufbarkeit der rechtsverletzenden Inhalte im Gerichtsstaat ohne weiteres für zuständigkeitsbegründend mit der Folge, dass sich regelmäßig eine Zuständigkeit in jedem Mitgliedstaat ergibt (vgl. Damm/Rehbock, Widerruf, Unterlassung und Schadensersatz in den Medien, 3. Aufl. Rn. 831; Baumbach/Lauterbach/Albers/ Hartmann, ZPO, 67. Aufl. Art. 5 EuGVVO Rn. 23; Bachmann, IPrax 1998, 179, 184; Schack MMR 2000, 135, 138 f.; zum Kennzeichenrecht: OLG Karlsruhe, MMR 2002, 814, 815; OLG Hamburg, MMR 2002, 822, 823; OLG Hamburg, IPrax 2004, 125, 126; zum Namensrecht: OLG München, MMR 2002, 166, 167; zum Persönlichkeitsrecht: KG AfP 2006, 258, 259).

    Das Kammergericht hat das in § 5 Abs. 2 und 5 MDStV enthaltene Herkunftslandprinzip kollisionsrechtlich qualifiziert und den ihm unterbreiteten Fall nach österreichischem Sachrecht entschieden (KG AfP 2006, 258, 259).

  • LG Hamburg, 13.06.2008 - 324 O 113/08

    Haftung des Hostproviders für Beiträge in Internetforen

    Der Antragsteller vertritt zwar die Auffassung, derartige Pflichten ergäben sich auch aus § 16 AGBG-Österreich (unter Hinweis auf KG, Urteil vom 24. März 2006, 9 U 126/05, welches sich zu etwaigen Prüfpflichten allerdings nicht verhält) und aus § 71 MedienG.
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