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   OLG München, 27.11.2008 - 29 U 5320/07   

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OLG München, 27.11.2008 - 29 U 5320/07 (https://dejure.org/2008,5401)
OLG München, Entscheidung vom 27.11.2008 - 29 U 5320/07 (https://dejure.org/2008,5401)
OLG München, Entscheidung vom 27. November 2008 - 29 U 5320/07 (https://dejure.org/2008,5401)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Urheberrecht: Anspruch auf Abänderung einer Übersetzervergütung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Angemessenheit einer Übersetzervergütung

  • Judicialis

    UrhG § 32 Abs. 1 Satz 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UrhG § 32 Abs. 1 Satz 3
    Angemessenheit einer Übersetzervergütung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2009, 217 (Ls.)
  • GRUR-RR 2011, 200 (Ls.)
  • afp 2009, 145
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG München, 14.12.2006 - 29 U 1728/06

    Beteiligung des Urhebers an der wirtschaftlichen Nutzung seiner Werke durch

    Auszug aus OLG München, 27.11.2008 - 29 U 5320/07
    Zum Anspruch auf Abänderung einer vertraglich vereinbarten Übersetzervergütung (Fortführung des Senatsurteils vom 14.12.2006 - 29 U 1728/06, ZUM 2007, 142 ff.).

    Ausgehend von diesen Grundsätzen hat der Senat in seinem Urteil vom 14.12.2006 - 29 U 1728/06 (dem wie im Streitfall eine Übersetzung aus dem Englischen in die deutsche Sprache zugrunde lag) eine am Absatz orientierte Vergütung mit einer ansteigenden Vergütungsstaffel bei einem Basissatz von 2% des Nettoladenverkaufspreises bei Hardcover-Ausgaben und der Hälfte bei Taschenbuchausgaben, mindestens jedoch 14, 32 EUR je Normseite sowie eine hälftige Beteiligung an den Erlösen aus der Verwertung von Nebenrechten an der Übersetzung - wobei das Normseitenhonorar auf die Absatz- und die Nebenrechtsbeteiligung anzurechnen seien - für angemessen erachtet (Senat ZUM 2007, 142, 147, 150).

    Die von den Parteien in § 6 des streitgegenständlichen Übersetzervertrages vereinbarte Vergütungsregelung weicht von derjenigen gemäß Senatsurteil vom 14.12.2006 (ZUM 2007, 142 ff.) in mehrfacher Hinsicht ab:.

    Der Senat hat hierzu in seinem Urteil vom 14.12.2006 - 29 U 1728/06 ausgeführt (ZUM 2007, 142, 148):.

    Gegenüber einem Normseitenhonorar von 14, 32 EUR - das dem Senatsurteil vom 14.12.2006 zur Überprüfung vorlag und vom Senat für sich genommen nicht als unangemessen angesehen wurde, vgl. ZUM 2007, 142, 150) - stehen dem Beklagten nach der in § 6 Nr. 1 des streitgegenständlichen Übersetzervertrages gemäß Anl. K 2 ein solches in Höhe von 19, 00 EUR zu (welches auch deutlich über den Mittelstandsempfehlungen lag, nach der für Übersetzungen mit durchschnittlichen Anforderungen eine Normseitenvergütung von umgerechnet EUR 16, 87 empfohlen wurde, vgl. Anl. B 13).

    Gleiches gilt für den Einwand des Klägers, das landgerichtliche Urteil wie auch die Senatsentscheidung vom 14.12.2006 - 29 U 1728/06 (ZUM 2007, 142 ff.) hätten das im Normseitenhonorar zum Ausdruck kommende werkvertragliche Vergütungselement verkannt.

    In seinem Urteil vom 14.12.2006 (ZUM 2007, 142, 147, 150) - dem wie dem Streitfall die Behauptung der dortigen Klägerinnen, eine mit besonderem Schwierigkeitsgrad versehene Übersetzung vom Englischen in die deutsche Sprache geschaffen zu haben - hat der Senat hierzu ausgeführt:.

    Zur Frage der Anrechnung des (umsatzunabhängig) ausbezahlten Normseitenhonorars auf das Absatzhonorar hat der Senat in seinem Urteil vom 14.12.2006 ausgeführt (ZUM 2007, 142, 150):.

    Der Argumentation des Senats (ZUM 2007, 142, 148).

  • OLG München, 08.02.2007 - 6 U 5748/05

    Zur Angemessenheit der Vergütung des Übersetzers eines Romans

    Auszug aus OLG München, 27.11.2008 - 29 U 5320/07
    Zum anderen gilt: Die Beklagte hat in ihrer Berufungserwiderung zutreffend darauf hingewiesen, dass die Frage der Unangemessenheit ein vom Kläger als Anspruchsteller darzulegendes und zu beweisendes Tatbestandsmerkmal des Abänderungsanspruchs nach § 32 Abs. 1 Satz 3 UrhG ist (vgl. OLG München, Urteil vom 08.02.2007 - 6 U 5748/05, ZUM 2007, 308, 313; Schulze aaO. § 32 Rn. 43 mwN.).

    Zur Frage der Anrechenbarkeit verweist der Senat im Übrigen ergänzend auf die das Urteil des 6. Senats des Oberlandesgerichts München vom 08.02.2007 - 6 U 5748/05 (ZUM 2007, 308, 317) wiedergebenden Ausführungen im angegriffenen Urteil des Landgerichts (UA S.14/15).

    Es ist jedoch weder von den Parteien vorgetragen noch sonst ersichtlich, dass in diesem Bereich Bedingungen herrschten, die von dem unmittelbar geregelten Bereich derart verschieden wären, dass sich selbst eine indizielle Berücksichtigung verböte" (vgl. hierzu auch OLG München ZUM 2007, 308, 314/315) hält der Kläger insoweit lediglich entgegen (Berufungsbegründung vom 23.01.2008, S. 28), der Lizenzierung des Werks eines Übersetzers einerseits und der Nutzung des Werks eines fremdsprachigen Autors zum Zwecke der Bearbeitung andererseits läge eine unterschiedliche Interessenlage zugrunde.

  • OLG München, 28.08.2003 - 29 U 5597/02

    Beteiligung eines Übersetzers an den Erträgnissen

    Auszug aus OLG München, 27.11.2008 - 29 U 5320/07
    Erhält der Übersetzer ein pauschales Zeilen- oder Seitenhonorar, kommt ein zusätzliches Absatzhonorar erst nach Abgeltung des erhaltenen Pauschalhonorars in Betracht (vgl. Schulze aaO. § 32 Rn. 58 unter Hinweis auf das Senatsurteil vom 28.08.2003, 29 U 5597/02 - ZUM 2003, 970, 973).

    Allerdings würde es gerade diese Überwälzung des Absatzrisikos unangemessen machen, das Seitenhonorar nicht auf das Absatzhonorar anzurechnen (vgl. Senat, ZUM 2003, 684 [686 f.]; ZUM 2003, 970 [973]).

    "Dagegen können Vergütungsregeln, die zur Regelung vergleichbarer Sachverhalte in anderen Branchen aufgestellt wurden, zum Vergleich herangezogen werden (vgl. BT-Drs. 14/8058 S. 18; Kotthoff, a. a. O., § 32 Rz. 40; Erdmann, a. a. O., S. 926 f.), etwa für Autoren getroffene Vergütungsregeln (ähnlich bereits Senat ZUM 2003, 684 [686]; ZUM 2003, 970 [973] zu § 36 UrhG a. F.), insbesondere die unter mediativer Mitwirkung der Bundesministerin der Justiz zu Stande gekommenen Gemeinsamen Vergütungsregeln für Autoren.

  • OLG München, 22.05.2003 - 29 U 4573/02

    Angemessenheitskriterien für Honorar eines Buchübersetzers

    Auszug aus OLG München, 27.11.2008 - 29 U 5320/07
    Allerdings würde es gerade diese Überwälzung des Absatzrisikos unangemessen machen, das Seitenhonorar nicht auf das Absatzhonorar anzurechnen (vgl. Senat, ZUM 2003, 684 [686 f.]; ZUM 2003, 970 [973]).

    "Dagegen können Vergütungsregeln, die zur Regelung vergleichbarer Sachverhalte in anderen Branchen aufgestellt wurden, zum Vergleich herangezogen werden (vgl. BT-Drs. 14/8058 S. 18; Kotthoff, a. a. O., § 32 Rz. 40; Erdmann, a. a. O., S. 926 f.), etwa für Autoren getroffene Vergütungsregeln (ähnlich bereits Senat ZUM 2003, 684 [686]; ZUM 2003, 970 [973] zu § 36 UrhG a. F.), insbesondere die unter mediativer Mitwirkung der Bundesministerin der Justiz zu Stande gekommenen Gemeinsamen Vergütungsregeln für Autoren.

  • BGH, 05.04.2001 - I ZR 132/98

    Gesamtvertrag privater Rundfunk; gerichtlicher Ermessensspielraum bei der

    Auszug aus OLG München, 27.11.2008 - 29 U 5320/07
    Die Gemeinsamen Vergütungsregeln für Autoren verlieren ihren Indizcharakter auch nicht dadurch, dass auf Seiten der Verwerter lediglich vollmachtlose Vertreter gehandelt haben (vgl. Schulze GRUR 2005, 828 [830]); von allen an der Findung dieser Regeln Beteiligten kann angenommen werden, dass sie sachkundig waren, so dass dem Ergebnis der Verhandlungen eine gewisse Vermutung der Angemessenheit zukommt (vgl. für den ähnlich gelagerten Fall eines Schiedsstelleneinigungsvorschlags BGH GRUR 2001, 1139 [1142] - Gesamtvertrag privater Rundfunk und Erdmann, a. a. O., S. 926 f.).
  • BGH, 05.07.2001 - I ZR 335/98

    Scanner; Erhebung einer urheberrechtlichen Vergütung

    Auszug aus OLG München, 27.11.2008 - 29 U 5320/07
    Dabei ist von dem Grundsatz auszugehen, dass ein Urheber an jeder wirtschaftlichen Nutzung seiner Werke tunlichst angemessen zu beteiligen ist (vgl. BGH GRUR 2002, 246, 248 - Scanner m. w. N.).
  • BVerfG, 23.10.2013 - 1 BvR 1842/11

    Erfolglose Verfassungsbeschwerden gegen den Anspruch auf Vergütungsanpassung im

    Das Oberlandesgericht wies die Berufung zurück (Urteil vom 27. November 2008 - 29 U 5320/07 -, ZUM-RD 2009, S. 268).
  • BGH, 20.01.2011 - I ZR 19/09

    Destructive Emotions - Übersetzer hat Anspruch auf Beteiligung am Verkaufserlös

    Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des 29. Zivilsenats des Oberlandesgerichts München vom 27. November 2008 - 29 U 5320/07 - unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels im Kostenpunkt und insoweit aufgehoben, als das Berufungsgericht den Hilfsantrag zu II auf Verurteilung zur Einwilligung in die vom Berufungsgericht formulierte Änderung des Übersetzungsvertrages, den Auskunftsantrag zu III 2 bis 4 und den Zahlungsantrag zu IV 1 und 2 abgewiesen hat.

    Die Berufung des Klägers ist ohne Erfolg geblieben (OLG München, ZUM-RD 2009, 268 = AfP 2009, 145).

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