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   BGH, 24.02.2011 - I ZR 220/10   

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https://dejure.org/2011,11662
BGH, 24.02.2011 - I ZR 220/10 (https://dejure.org/2011,11662)
BGH, Entscheidung vom 24.02.2011 - I ZR 220/10 (https://dejure.org/2011,11662)
BGH, Entscheidung vom 24. Februar 2011 - I ZR 220/10 (https://dejure.org/2011,11662)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 26 Nr 8 ZPOEG
    Zulässigkeit der Nichtzulassungsbeschwerde: Beschwer eines zur Unterlassung einer Spitzenstellungsbehauptung verurteilten Anzeigenblattverlages

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Richten des Streitwerts eines Verfahrens über eine Nichtzulassungsbeschwerde nach dem Interesse des Klägers an einer Verurteilung des Beklagten

  • online-und-recht.de

    Zulässigkeit der Nichtzulassungsbeschwerde: Beschwer eines zur Unterlassung einer Spitzenstellungsbehauptung verurteilten Anzeigenblattverlages

  • rewis.io

    Zulässigkeit der Nichtzulassungsbeschwerde: Beschwer eines zur Unterlassung einer Spitzenstellungsbehauptung verurteilten Anzeigenblattverlages

  • ra.de
  • rewis.io

    Zulässigkeit der Nichtzulassungsbeschwerde: Beschwer eines zur Unterlassung einer Spitzenstellungsbehauptung verurteilten Anzeigenblattverlages

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EGZPO § 26 Nr. 8
    Richten des Streitwerts eines Verfahrens über eine Nichtzulassungsbeschwerde nach dem Interesse des Klägers an einer Verurteilung des Beklagten

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Streitwertfestsetzung für Nichtzulassungsbeschwerde

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2011, 440 (Ls.)
  • afp 2011, 261
 
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Wird zitiert von ... (29)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 25.07.2002 - V ZR 118/02

    Statthaftigkeit der Nichtzulassungsbeschwerde; Zulassung der Revision zur

    Auszug aus BGH, 24.02.2011 - I ZR 220/10
    Die von der Beklagten beantragte Einholung eines Sachverständigengutachtens zum Wert der mit der Revision geltend zu machenden Beschwer kommt nach alledem nicht in Betracht (vgl. dazu im Übrigen BGH, Beschluss vom 25. Juli 2002 - V ZR 118/02, NJW 2002, 3180).
  • BGH, 12.05.2016 - I ZR 272/14

    Zur Haftung wegen Teilnahme an Internet-Tauschbörsen

    Der Angriffsfaktor wird insbesondere durch die Stellung des Verletzers und des Verletzten, die Qualität der Urheberrechtsverletzung, den drohenden Verletzungsumfang, die Art der Begehung des Rechtsverstoßes und eine hierdurch etwa begründete Gefahr der Nachahmung durch Dritte sowie subjektive Umstände auf Seiten des Verletzers wie den Verschuldensgrad bestimmt (BGH, Beschluss vom 24. Februar 2011   I ZR 220/10, AfP 2011, 216 Rn. 5; BGH, GRUR 2013, 1067 Rn. 12  Beschwer des Unterlassungsschuldners; BGH, Beschluss vom 11. November 2015  I ZR 151/14, juris Rn. 7, mwN; Ahrens/Büttner, Der Wettbewerbsprozess, 7. Aufl., Kap. 40 Rn. 39; Teplitzky/Feddersen aaO Kap. 49 Rn. 13 und 16).
  • BGH, 12.05.2016 - I ZR 1/15

    Haftung wegen Teilnahme an Internet-Tauschbörsen

    Der Angriffsfaktor wird insbesondere durch die Stellung des Verletzers und des Verletzten, die Qualität der Urheberrechtsverletzung, den drohenden Verletzungsumfang, die Art der Begehung des Rechtsverstoßes und eine hierdurch etwa begründete Gefahr der Nachahmung durch Dritte sowie subjektive Umstände auf Seiten des Verletzers wie den Verschuldensgrad bestimmt (BGH, Beschluss vom 24. Februar 2011 - I ZR 220/10, AfP 2011, 216 Rn. 5; BGH, GRUR 2013, 1067 Rn. 12 - Beschwer des Unterlassungsschuldners; BGH, Beschluss vom 11. November 2015 - I ZR 151/14, juris Rn. 7, mwN; Ahrens/Büttner, Der Wettbewerbsprozess, 7. Aufl., Kap. 40 Rn. 39; Teplitzky/Feddersen aaO Kap. 49 Rn. 13 und 16).
  • BGH, 12.05.2016 - I ZR 43/15

    Haftung wegen Teilnahme an Internet-Tauschbörsen

    Der Angriffsfaktor wird insbesondere durch die Stellung des Verletzers und des Verletzten, die Qualität der Urheberrechtsverletzung, den drohenden Verletzungsumfang, die Art der Begehung des Rechtsverstoßes und eine hierdurch etwa begründete Gefahr der Nachahmung durch Dritte sowie subjektive Umstände auf Seiten des Verletzers wie den Verschuldensgrad bestimmt (BGH, Beschluss vom 24. Februar 2011  I ZR 220/10, AfP 2011, 216 Rn. 5; BGH, GRUR 2013, 1067 Rn. 12  Beschwer des Unterlassungsschuldners; BGH, Beschluss vom 11. November 2015  I ZR 151/14, juris Rn. 7, mwN; Ahrens/Büttner, Der Wettbewerbsprozess, 7. Aufl., Kap. 40 Rn. 39; Teplitzky/Feddersen aaO Kap. 49 Rn. 13 und 16).
  • BGH, 12.05.2016 - I ZR 44/15

    Urheberrechtsverletzung durch Filesharing: Gegenstandswert eines

    Der Angriffsfaktor wird insbesondere durch die Stellung des Verletzers und des Verletzten, die Qualität der Urheberrechtsverletzung, den drohenden Verletzungsumfang, die Art der Begehung des Rechtsverstoßes und eine hierdurch etwa begründete Gefahr der Nachahmung durch Dritte sowie subjektive Umstände auf Seiten des Verletzers wie den Verschuldensgrad bestimmt (BGH, Beschluss vom 24. Februar 2011  I ZR 220/10, AfP 2011, 216 Rn. 5; BGH, GRUR 2013, 1067 Rn. 12  Beschwer des Unterlassungsschuldners; BGH, Beschluss vom 11. November 2015  I ZR 151/14, juris Rn. 7, mwN; Ahrens/Büttner, Der Wettbewerbsprozess, 7. Aufl., Kap. 40 Rn. 39; Teplitzky/Feddersen aaO Kap. 49 Rn. 13 und 16).
  • BGH, 12.04.2016 - VI ZB 48/14

    Berufungssumme: Wert der Beschwer bei Verpflichtung zum Widerruf eines

    Es ist nicht zu beanstanden, dass das Berufungsgericht bei einer solch überschaubaren Unterlassungspflicht eine unmissverständliche und nachdrücklich formulierte Rundmail an die zuständigen Mitarbeiter für ausreichend (vgl. auch BGH, Beschluss vom 24. Februar 2011 - I ZR 220/10, AfP 2011, 261 Rn. 8) und zusätzliche Maßnahmen, insbesondere eine Anpassung der Software, als nicht durch die streitgegenständliche Verurteilung veranlasst erachtet hat.
  • BGH, 13.11.2013 - X ZR 171/12

    Zur Höhe von Rechtsanwaltskosten bei einer Abmahnung aus einem Gebrauchs- und

    Auch subjektive Umstände auf Seiten des Verletzers, wie etwa der Verschuldensgrad, können schließlich Rückschlüsse auf die vom Verletzer ausgehende Gefährdung der Rechte des Schutzrechtsinhabers zulassen (vgl. BGH, GRUR 2013, 1067 Rn. 12 - Beschwer des Unterlassungsschuldners; Beschluss vom 24. Februar 2011 - I ZR 220/10, AfP 2011, 261 Rn. 2).
  • BGH, 24.01.2013 - I ZR 174/11

    Beschwer des Unterlassungsschuldners

    Bei der Bestimmung des Beschwerdegegenstandes gemäß § 511 Abs. 2 Nr. 1 ZPO ist auf das Interesse des Rechtsmittelführers abzustellen, seine erstinstanzliche Verurteilung zu beseitigen (BGH, Beschluss vom 24. Februar 2011 - I ZR 220/10, AfP 2011, 261 Rn. 2; Zöller/Heßler, ZPO, 29. Aufl., § 511 Rn. 20).

    Die Beschwer des Schuldners eines zur Unterlassung verpflichtenden Urteils richtet sich danach, in welcher Weise sich das ausgesprochene Verbot zu seinem Nachteil auswirkt (BGH, AfP 2011, 261 Rn. 4).

    Denn das Interesse des Klägers an einer solchen Unterlassung ist pauschalierend und unter Berücksichtigung von Bedeutung, Größe und Umsatz des Verletzers, Art, Umfang und Richtung der Verletzungshandlung sowie von subjektiven Umständen auf Seiten des Verletzers wie etwa dem Verschuldensgrad zu bewerten (BGH, AfP 2011, 261 Rn. 5 mwN).

    Dieser Aufwand ist allerdings nicht - wie das Berufungsgericht angenommen hat - anstelle des Interesses des Beklagten an der Beseitigung des Verbots maßgebend, sondern allenfalls für die Frage, ob die Beschwer des Beklagten das Interesse des Klägers an der Verurteilung übersteigt (vgl. BGH, AfP 2011, 261 Rn. 4, 6).

  • BGH, 13.01.2015 - VI ZB 29/14

    Berufungsbeschwer eines Unterlassungsschuldners nach Verurteilung zur Löschung

    bb) Die Rechtsbeschwerde macht geltend, dass nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs das Interesse des zur Unterlassung verurteilten Beklagten an der Beseitigung seiner Verurteilung zwar nicht zwangsläufig, aber regelmäßig dem Interesse des Klägers an dieser Verurteilung entspreche, denn das Interesse des Klägers an einer solchen Unterlassung sei pauschalierend und unter Berücksichtigung von Bedeutung, Größe und Umsatz des Verletzers, Art, Umfang und Richtung der Verletzungshandlung sowie von subjektiven Umständen auf Seiten des Verletzers wie etwa dem Verschuldensgrad zu bewerten (vgl. BGH, Beschlüsse vom 24. Januar 2013 - I ZR 174/11, GRUR 2013, 1067 Rn. 12; vom 24. Februar 2011 - I ZR 220/10, AfP 2011, 261 Rn. 5).

    Eine nach der Rechtsprechung des I. Zivilsenats für diese Fälle für die Beschwer maßgebende Einschränkung der wirtschaftlichen Betätigungsfreiheit des Beklagten (vgl. BGH, Urteil vom 24. Januar 2013 - I ZR 174/11, GRUR 2013, 1067 Rn. 15; Beschluss vom 24. Februar 2011 - I ZR 220/10, AfP 2011, 261 Rn. 7) ist mangels wirtschaftlicher oder gewinnorientierter Tätigkeit des Beklagten ebenfalls nicht festgestellt.

  • BGH, 28.02.2017 - I ZR 46/16

    Anspruch des Filmurhebers auf Fairnessausgleich: Wert der Beschwer des im Wege

    Die Zulässigkeit der Nichtzulassungsbeschwerde setzt voraus, dass der Beschwerdeführer in der Beschwerdebegründung glaubhaft macht, dass der Wert der mit der Revision geltend zu machenden Beschwer den nach § 26 Nr. 8 EGZPO maßgeblichen Betrag übersteigt (vgl. BGH, Beschluss vom 25. Juli 2002 - V ZR 118/02, NJW 2002, 3180; Beschluss vom 2. Oktober 2002 - I ZR 60/02, juris Rn. 5; Beschluss vom 24. Februar 2011 - I ZR 220/10, AfP 2011, 261 Rn. 4; Beschluss vom 17. Juli 2013 - I ZR 31/13, juris Rn. 8).
  • BGH, 06.10.2016 - I ZR 97/15

    Urheberrechtsverletzung durch Download-Angebot für ein Computerspiel in einer

    Der Angriffsfaktor wird insbesondere durch die Stellung des Verletzers und des Verletzten, die Qualität der Urheberrechtsverletzung, den drohenden Verletzungsumfang, die Art der Begehung des Rechtsverstoßes und eine hierdurch etwa begründete Gefahr der Nachahmung durch Dritte sowie subjektive Umstände auf Seiten des Verletzers wie den Verschuldensgrad bestimmt (BGH, Beschluss vom 24. Februar 2011 - I ZR 220/10, AfP 2011, 216 Rn. 5; BGH, GRUR 2013, 1067 Rn. 12 - Beschwer des Unterlassungsschuldners; BGH, Beschluss vom 11. November 2015 - I ZR 151/14, juris Rn. 7, mwN; Ahrens/Büttner, Der Wettbewerbsprozess, 7. Aufl., Kap. 40 Rn. 39; Teplitzky/Feddersen Kap. 49 Rn. 13 und 16).
  • BGH, 12.04.2016 - VI ZB 75/14

    Berufungsbeschwer bei Widerruf einer Negativeintragung bei der Schufa

  • BGH, 30.03.2017 - I ZR 124/16

    Urheberrechtsverletzung im Internet: Gegenstandswert einer Abmahnung wegen

  • LG Düsseldorf, 05.12.2018 - 38 O 152/16

    Neues Etikett des Bieres "Chiemseer"

  • LG Düsseldorf, 05.12.2018 - 38 O 152-16
  • BGH, 30.03.2017 - I ZR 50/16

    Urheberrechtsverletzung im Internet: Bemessung des Gegenstandswertes für die

  • BGH, 19.01.2016 - VI ZB 69/14

    Rechtmäßigkeit eines aufgrund unwahrer gegenüber anderen Mietern getätigter

  • BGH, 30.03.2017 - I ZR 15/16

    Anspruch des Urhebers auf Unterlassung der öffentlichen Zugänglichmachung eines

  • LG Düsseldorf, 30.04.2020 - 38 O 61/19
  • BGH, 09.02.2012 - I ZR 142/11

    Wettbewerbsrechtlicher Unterlassungsprozess: Streitwert für das Verfahren der

  • BGH, 01.06.2016 - I ZR 112/15

    Nichtzulassungsbeschwerde: Anforderungen an eine ausreichende Begründung beim

  • BGH, 11.11.2015 - I ZR 151/14

    Nichtzulassungsbeschwerde: Beschwer des zur Löschung urheberrechtsverletzender

  • OLG Karlsruhe, 01.02.2021 - 6 W 55/20

    Klimaanlagen - Einstweilige Verfügung wegen Wettbewerbsverstoß: Streitwert bei

  • BGH, 16.05.2013 - I ZR 172/12

    Streitwertermittlung bei einer Klage auf Unterlassung und Schadenersatz gegen

  • BGH, 18.04.2013 - I ZR 199/12

    Zulässigkeit der Nichtzulassungsbeschwerde: Wert der Beschwer des zur

  • BGH, 26.03.2012 - VI ZR 170/11

    Verstoß gegen das Willkürverbot des Art. 3 Abs. 1 GG i.V.m. Art. 19 Abs. 4 GG

  • KG, 21.10.2011 - 5 U 93/11

    Einholung einer Unterschrift im "PostIdent-Special-Verfahren",

  • OLG Koblenz, 02.04.2014 - 5 U 217/14

    Beschwer des Beklagten, der zur Löschung drei Jahre alter E-Mails von seiner

  • BGH, 17.07.2013 - I ZR 31/13

    Vorherige Beanstandung als Voraussetzung für die Berücksichtigung von Einwänden

  • KG, 12.08.2011 - 5 U 71/11

    Beschwerdewert bei Berufung gegen Unterlassungsverurteilung

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