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   OLG Frankfurt, 07.02.2011 - 25 W 41/10   

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OLG Frankfurt, 07.02.2011 - 25 W 41/10 (https://dejure.org/2011,11724)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 07.02.2011 - 25 W 41/10 (https://dejure.org/2011,11724)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 07. Februar 2011 - 25 W 41/10 (https://dejure.org/2011,11724)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)

    Bericht über bereits gelöschte Vorstrafen kann zulässig sein

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 51 BZRG, § 823 Abs 1 BGB, § 862 BGB, § 1004 BGB, Art 2 Abs 1 GG
    Gerichtsstand bei Beeinträchtigung des Persönlichkeitsrechts durch Verbreitung einer Presseäußerung im Internet

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Örtliche Zuständigkeit der Gerichte bei Beeinträchtigung des Persönlichkeitsrechts durch Verbreitung einer Presseäußerung im Internet

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Örtliche Zuständigkeit der Gerichte bei Beeinträchtigung des Persönlichkeitsrechts durch Verbreitung einer Presseäußerung im Internet

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • online-und-recht.de (Kurzinformation)

    Kein fliegender Gerichtsstand bei Persönlichkeitsrechtsverletzung im Internet

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Bei Online-Persönlichkeitsverletzungen kein fliegender Gerichtsstand

  • rechtsportlich.net (Kurzinformation)

    Kein fliegender Gerichtsstand bei Persönlichkeitsverletzungen im Internet

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MMR 2012, 259
  • afp 2011, 278
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 05.06.1973 - 1 BvR 536/72

    Der Soldatenmord von Lebach

    Auszug aus OLG Frankfurt, 07.02.2011 - 25 W 41/10
    Denn die öffentliche Berichterstattung über eine Straftat unter Namensnennung stellt deswegen regelmäßig eine erhebliche Beeinträchtigung des Persönlichkeitsrechts des Täters dar, weil sein Fehlverhalten öffentlich bekannt gemacht und seine Person in den Augen des durch den Artikel angesprochenen Personenkreises negativ qualifiziert wird (vergleiche BVerfGE 35, 202, 226).

    Mit der Haftentlassung, jedenfalls aber mit der Tilgung der Vorstrafe im Bundeszentralregister und dem daraus folgenden Verwertungsverbot beginnt regelmäßig das entscheidende Stadium, in dem das Interesse des Täters an seiner Resozialisierung und seiner Wiedereingliederung in die Gesellschaft die Grenze einer zulässigen identifizierenden Berichterstattung markieren (vergleiche BVerfGE 35, 202, 233, 235; BVerfG NJW 1993, 14 63, 1464 m.w.N.).

  • BGH, 02.03.2010 - VI ZR 23/09

    Zuständigkeit der deutschen Gerichte für Klage gegen Internetveröffentlichung der

    Auszug aus OLG Frankfurt, 07.02.2011 - 25 W 41/10
    In Literatur und Rechtsprechung ist allerdings umstritten, ob bei Persönlichkeitsrechtsverletzungen durch in das Internet eingestellte Inhalte der Gerichtsstand des § 32 ZPO an jedem Ort eröffnet ist, an dem der persönlichkeitsrechtsverletzende Beitrag abgerufen werden kann, oder ob dies allein nicht ausreicht, weil ansonsten die Wahl des Gerichtsstandes (§ 35 ZPO) praktisch beliebig möglich und damit nicht nur die Regelung des § 32 ZPO sinnentleert, sondern auch die Gefahr eines Missbrauchs bei der Wahl des Gerichtsstandes eröffnet wäre (vergleiche zum Meinungsstand BGH Urteil vom 2. März 2010, VI ZR 23/09, Rn. 12 - zitiert nach juris).
  • OLG Brandenburg, 28.11.2016 - 1 U 6/16

    Der fliegende Gerichtsstand bei Verletzungen des Persönlichkeitsrechts

    Eine Übertragbarkeit der Grundsätze dieser Entscheidung auf Kompetenzabgrenzungen auf nationaler Ebene wird nach ganz überwiegender Auffassung grundsätzlich bejaht (OLG Schleswig, NJW-RR 2014, 442, 443; OLG Jena, Urteil vom 7. November 2013, Az.: 1 U 511/13, juris Rn. 5; OLG Frankfurt, MMR 2012, 259, 260; LG Hamburg, Urteil vom 19. September 2014, Az.: 324 S 1/14; juris Rn. 14; LG Berlin, Urteil vom 7. April 2011, Az.: 27 S 20/10, juris Rn. 14), zumal auch zuvor schon die Auffassung vertreten wurde, dass der fliegende Gerichtsstand bei Internetveröffentlichungen nicht schrankenlos gilt, sondern eine bestimmungsgemäße Abrufbarkeit und damit Auswirkung hinzutreten muss (vgl. LG Hamburg, Urteil vom 7. Oktober 2009, Az.: 325 O 191/09, juris Rn. 37; LG Köln, Urteil vom 20. März 2009, Az.: 28 O 59/09, juris Rn. 28; LG Krefeld, MMR 2007, 798, 799; Laucken/Oehler, Fliegender Gerichtsstand mit gestutzten Flügeln?, ZUM 2009, 824 m. w. N.).

    Danach muss die als rechtsverletzend beanstandete Internetveröffentlichung einen deutlichen Bezug zu dem Ort des angerufenen Gerichts in dem Sinne aufweisen, dass eine Kollision der widerstreitenden Interessen aufgrund einer Kenntnisnahme von der beanstandeten Veröffentlichung nach den Umständen des konkreten Falls an dem betreffenden Gerichtsort erheblich näher liegt als dies aufgrund der bloßen Abrufbarkeit des Angebots der Fall wäre, und die vom Betroffenen behauptete Beeinträchtigung seines Persönlichkeitsrechts durch Kenntnisnahme von der Meldung auch an diesem Ort eintreten wird (vgl. OLG Jena, Urteil vom 7. November 2013, Az.: 1 U 511/13, juris Rn. 6; OLG Frankfurt, MMR 2012, 259, 260).

    Ein klarer regionaler Bezug, der die Kenntnisnahme an einem bestimmten Ort regelmäßig wahrscheinlicher erscheinen lässt und damit zu einer Einschränkung der Zuständigkeit führt (vgl. OLG Jena, Urteil vom 7. November 2013, Az.: 1 U 511/13, juris Rn. 6; OLG Frankfurt, MMR 2012, 259, 260), besteht im vorliegenden Fall nicht.

  • OLG Frankfurt, 28.01.2015 - 6 W 4/15

    Wettbewerbsverhältnis zwischen einem Unternehmen und einem Rechtsanwalt; Schutz

    Teilweise wird angenommen, die bloße Abrufbarkeit der Äußerung reiche nicht aus, sondern es müsse ein deutlicher Bezug zum Ort des angerufenen Gerichts bestehen (vgl. OLG Frankfurt, Beschl. v. 7.2.2011 - 25 W 41/10 -, juris).
  • OLG Dresden, 28.04.2020 - 4 W 3/20

    Zum fliegenden Gerichtsstand bei Online-Artikeln einer Lokalzeitung / Vorsicht

    Dies ist dann anzunehmen, wenn eine Kenntnisnahme von der beanstandeten Meldung nach den Umständen des konkreten Falles im Inland erheblich näher liegt, als es aufgrund der bloßen Abrufbarkeit des Angebots der Fall wäre und die vom Antragsteller behauptete Beeinträchtigung seines Persönlichkeitsrechts durch Kenntnisnahme von der Meldung auch im Inland eintreten würde (BGH, Urteil vom 02.03.2010 - VI ZR 23/09; OLG Frankfurt, Beschluss vom 07.02.2011 - 25 W 41/10 Leitsatz 1, jeweils m.w.N. - nach juris).
  • OLG Dresden, 16.05.2018 - 4 W 305/18

    Anspruch eines Rechtsanwalts auf Unterlassung diffamierende Äußerungen

    Ob dieser Grundsatz gleichermaßen für Persönlichkeitsrechtsverletzungen im Internet gilt oder hier ein darüber hinausgehender hinreichender Bezug zum Gerichtsbezirk hinzukommen muss und gegebenenfalls, nach welchen Kriterien dieser zu bestimmen sei, ist im Einzelnen streitig (vgl. im einzelnen OLG Jena, Urteil vom 7. November 2013, Az.: 1 U 511/13, juris Rn. 6; OLG Frankfurt, MMR 2012, 259, 260; OLG Schleswig, NJW-RR 2014, 442, 443; Brandenburgisches Oberlandesgericht, Urteil vom 28. November 2016 - 1 U 6/16 -, Rn. 28, juris).
  • OLG München, 16.05.2013 - 6 W 411/13
    Die Gegenauffassung befürwortet eine Einschränkung der örtlichen Zuständigkeit indem zum Teil auf das Kriterium der bestimmungsgemäßen Abrufbarkeit abgestellt wird (vgl. OLG Frankfurt AfP 2011, 278; LG Krefeld AfP 2008, 99; jeweils zu Persönlichkeitsverletzungen; LG Hamburg, Beschl. v. 16.7.2009 - 327 O 117/09, Markenverletzung, juris; Beschl. v. 9.6.2010 - 303 O 197/10, Namensrechtsverletzung im Internet, juris; Laucken/Oehler, ZUM 2009, 824; Danckwerts, GRUR 2007, 104; Mühlberger, WRP 2008, 1419; in zwei Entscheidungen des OLG München OLGR 2009, 523 und ZUM 2012, 996 in Gerichtsstandsbestimmungsverfahren wurde die einschränkende Auslegung des § 32 ZPO durch das Erfordernis der bestimmungsgemäßen Verbreitung durch das Amtsgericht München nicht beanstandet).
  • LG Bonn, 14.12.2022 - 1 O 425/19

    Klinikbetrieb - Universitätsklinikum - Konkurrenz

    In dieser Konstellation ist über § 32 ZPO ein Gerichtsstand dann begründet, wenn die als rechtsverletzend beanstandete Internetveröffentlichung einen deutlichen Bezug zu dem Ort des angerufenen Gerichts in dem Sinne aufweist, dass eine Kollision der widerstreitenden Interessen nach den Umständen des konkreten Falles tatsächlich bereits eingetreten ist oder noch eintreten kann (OLG Frankfurt, Beschluss vom 07.02.2011 - 25 W 41/10, juris Rn. 23).

    Dies ist dann anzunehmen, wenn eine Kenntnisnahme von der beanstandeten Veröffentlichung nach den Umständen des konkreten Falles an dem betreffenden Gerichtsort erheblich näher liegt als dies aufgrund der bloßen Abrufbarkeit des Angebots der Fall wäre und die vom Betroffenen behauptete Beeinträchtigung seines Persönlichkeitsrechts durch Kenntnisnahme von der Meldung auch an diesem Ort eintreten würde (OLG Frankfurt, Beschluss vom 07.02.2011 - 25 W 41/10, juris Rn. 23).

  • LG Frankfurt/Main, 02.09.2020 - 34 O 47/20

    Keine identifizierende Berichterstattung über Vorwurf des Subventionsbetrugs

    Soweit sich der Antragsteller neben der deutschlandweit erfolgten Ausstrahlung des Berichts über den Fernsehsender ... auch gegen die Veröffentlichung im Internet wendet, weist die Berichterstattung einen hinreichenden Bezug zum Gerichtsbezirk des Landgerichts Frankfurt am Main auf (vgl. hierzu etwa: OLG Frankfurt am Main, Beschl. v. 07.02.2011 - 25 W 41/10 , BeckRS 2011, 17392; LG Frankfurt am Main, Beschl. v. 12.11.2018 - 2-03 O 293/18).
  • OLG Brandenburg, 07.11.2017 - 1 AR 35/17

    Gerichtsstandsbestimmung: Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses

    Auch unter Berücksichtigung einschränkender Voraussetzungen, nach denen die als rechtsverletzend beanstandete Internetveröffentlichung einen deutlichen Bezug zu dem Ort des angerufenen Gerichts in dem Sinne aufweisen muss, dass eine Kollision der widerstreitenden Interessen aufgrund einer Kenntnisnahme von der beanstandeten Veröffentlichung nach den Umständen des konkreten Falls an dem betreffenden Gerichtsort erheblich näher liegt als dies aufgrund ihrer bloßen Abrufbarkeit der Fall wäre, und die vom Betroffenen behauptete Beeinträchtigung seines Persönlichkeitsrechts durch Kenntnisnahme von der Verlautbarung auch an diesem Ort eintreten wird (vgl. OLG Jena, Urteil vom 7. November 2013, Az.: 1 U 511/13, juris Rdnr. 6; OLG Frankfurt, MMR 2012, 259, 260), ist jedenfalls am Wohnort des Betroffenen als Ort der bestimmungsgemäßen Abrufbarkeit und damit der bestimmungsgemäßen Auswirkung der beanstandeten Inhalte ein Gerichtsstand nach § 32 ZPO anzunehmen (vgl. Senat, MMR 2017, 261 Rdnr. 14; OLG Schleswig, NJW-RR 2014, 442, 443).
  • OLG Köln, 24.03.2015 - 15 U 210/14

    Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts durch werbliche Vereinnahmung

    Mindestens vertretbar war zunächst, wovon offenbar auch die Beklagte ausgeht, die vom Bundesgerichtshof in der O3-Entscheidung (Urt. vom 29.03.2011 - VI ZR 111/10 -, NJW 2011, 2059) für die internationale Zuständigkeit entwickelten Maßstäbe auf die örtliche Zuständigkeit anzuwenden (vgl. OLG Frankfurt, Beschl. v. 07.02.2011 - 25 W 41/10 -, AfP 2011, 278).

    Denn über die bloße Abrufbarkeit der Internetveröffentlichung selbst besteht (auch) ein Bezug zu Köln vor allem deswegen, weil sich die Mitteilungen der Beklagten im Europawahlkampf auch an Wähler in Köln richteten; die Mitteilungen der Beklagten hatten daher mehr als bloß regionalen Bezug (vgl. auch OLG Frankfurt, Beschl. v. 07.02.2011 - 25 W 41/10 -, AfP 2011, 278).

  • OLG Jena, 07.11.2013 - 1 U 511/13

    Gerichtsstand bei Persönlichkeitsrechtsverletzung im Internet

    Die in dieser Entscheidung aufgestellten Grundsätze sind ohne Weiteres für die Bestimmung des Anwendungsbereich des § 32 ZPO bei mehreren in Deutschland in Betracht kommenden Gerichtsständen heranzuziehen, gelten doch die Bestimmungen über die örtliche Zuständigkeit (§§ 12 ff. ZPO) für die Grenzziehung zwischen der Zuständigkeit deutscher und ausländischer Gerichte lediglich mittelbar (vergleiche BGH aaO Rn. 7; so auch OLG Frankfurt, Beschluss vom 07.02.2011 -25 W 41/10, juris).
  • AG Frankfurt/Main, 13.02.2012 - 31 C 2528/11

    Zum fliegenden Gerichtsstand bei Filesharing-Klagen

  • LG Hamburg, 13.12.2013 - 308 S 25/13

    Örtliche Zuständigkeit des Gerichts für im Internet begangene

  • AG Frankfurt/Main, 01.12.2011 - 30 C 1849/11

    Kein fliegender Gerichtsstand bei Rechtsverletzungen im Internet

  • OLG Dresden, 24.08.2017 - 4 W 737/17

    Örtliche Zuständigkeit der Gerichte für eine Unterlassungsklage wegen Äußerungen

  • OLG Dresden, 26.02.2021 - 4 W 77/21
  • AG Frankenthal, 03.07.2014 - 3a C 133/14

    Örtlich zuständiges Gericht bei Urheberrechtsverletzung im Internet:

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