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   BVerwG, 27.10.2010 - 6 C 21.09   

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https://dejure.org/2010,653
BVerwG, 27.10.2010 - 6 C 21.09 (https://dejure.org/2010,653)
BVerwG, Entscheidung vom 27.10.2010 - 6 C 21.09 (https://dejure.org/2010,653)
BVerwG, Entscheidung vom 27. Oktober 2010 - 6 C 21.09 (https://dejure.org/2010,653)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • openjur.de
  • Bundesverwaltungsgericht
  • rechtsprechung-im-internet.de
  • Wolters Kluwer

    Gebührenpflichtigkeit eines zu beruflichen Zwecken genutzten internetfähigen Computers als Rundfunkempfangsgerät; Zeitversetzte Übertragung i.S.v. § 1 Abs. 1 Rundfunkgebührenstaatsvertrag (RGebStV) beim Livestream über einen Internet-PC aufgrund der erforderlichen ...

  • rewis.io
  • ra.de
  • rewis.io
  • captain-huk.de

    GEZ - "Rundfunkgebührenpflicht für internetfähige PCs

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Gebührenpflichtigkeit eines zu beruflichen Zwecken genutzten internetfähigen Computers als Rundfunkempfangsgerät; Zeitversetzte Übertragung i.S.v. § 1 Abs. 1 Rundfunkgebührenstaatsvertrag (RGebStV) beim Livestream über einen Internet-PC aufgrund der erforderlichen ...

  • rechtsportal.de

    Gebührenpflichtigkeit eines zu beruflichen Zwecken genutzten internetfähigen Computers als Rundfunkempfangsgerät; Zeitversetzte Übertragung i.S.v. § 1 Abs. 1 Rundfunkgebührenstaatsvertrag (RGebStV) beim Livestream über einen Internet-PC aufgrund der erforderlichen ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (16)

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    Art. 3 Abs. 1, 5 Abs. 1, 12 Abs. 1 GG
    Für internetfähige PCs sind Rundfunkgebühren zu zahlen / GEZ

  • Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)

    Rundfunkgebührenpflicht für internetfähige PC

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    BVerwG bestätigt Rundfunkgebührenpflicht für internetfähige PC

  • lawblog.de (Kurzinformation)

    Computer = Fernseher = GEZ

  • beckmannundnorda.de (Pressemitteilung)

    Für internetfähige Computer sind Rundfunkgebühren zu zahlen

  • urheberrecht.org (Kurzinformation)

    BVerwG bestätigt Gebührenpflicht für internetfähige PCs

  • lto.de (Kurzinformation)

    Rundfunkgebührenpflicht für internetfähige PC

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Rundfunkgebührenpflicht für internetfähige PC

  • ra-dr-graf.de (Kurzinformation)

    Bestätigung der Rundfunkgebührenpflicht für internetfähige PC

  • aerztezeitung.de (Pressebericht)

    Entlastung bei Rundfunkgebühren kommt erst 2013

  • hausundgrund-rheinland.de (Kurzinformation)

    Rundfunkgebührenpflicht für internetfähige PC rechtmäßig - Ministerpräsidenten beschließen neue Rundfunkgebühren-Abgabe ab 2013

  • tp-partner.com (Kurzinformation)

    Rundfunkgebührenpflicht für internetfähige PC

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Rundfunkgebührenpflicht: Internetfähige Computer sind Rundfunkempfangsgeräte

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Sieg der GEZ

  • 123recht.net (Pressemeldung)

    Bundesverwaltungsgericht bestätigt Rundfunkgebühr für PCs // Freiberufler und Studenten ohne Radio müssen zahlen

  • 123recht.net (Pressemeldung zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung)

    Bundesverwaltungsgericht verkündet Urteile zu Rundfunkgebühr für PCs // Vor allem Freiberufler und Studenten müssen bislang zahlen

Besprechungen u.ä.

  • handelsblatt.com (Entscheidungsbesprechung)

    "Rundfunkgebühren” für internetfähige Computer

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MMR 2011, 258
  • ZUM 2011, 352
  • afp 2011, 88
 
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Wird zitiert von ... (33)Neu Zitiert selbst (21)

  • BVerfG, 22.02.1994 - 1 BvL 30/88

    8. Rundfunkentscheidung

    Auszug aus BVerwG, 27.10.2010 - 6 C 21.09
    Die Vorschrift stellt nicht auf die subjektive Zweckbestimmung eines Gerätes, sondern allein auf dessen objektive Eignung ab (BVerfG, Urteil vom 22. Februar 1994 - 1 BvL 30/88 - BVerfGE 90, 60, 90 f.).

    Das Grundgesetz schreibt zwar keine bestimmte Finanzierungsregelung vor, erlaubt aber jedenfalls ein Gebührensystem, das es dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk unabhängig von Einschaltquoten und Werbeaufträgen ermöglicht, ein den verfassungsrechtlichen Vielfaltsanforderungen entsprechendes Programm anzubieten und so die erforderliche Grundversorgung sicherzustellen (BVerfG, Urteil vom 22. Februar 1994 - 1 BvL 30/88 - BVerfGE 90, 60 ).

    Die Gebührenpflicht darf dabei ohne Rücksicht auf die Nutzungsgewohnheiten der Empfänger allein an den durch das Bereithalten eines Empfangsgeräts begründeten Teilnehmerstatus anknüpfen (BVerfGE 90, 60 ).

    Unter Gleichheitsgesichtspunkten ist es deswegen nicht zu beanstanden, dass dazu herangezogen wird, wer sich durch Bereithaltung eines Empfangsgeräts die Nutzungsmöglichkeit verschafft hat (BVerfGE 90, 60 ).

    Aus diesem Grund ist es gerechtfertigt, die Gebührenpflicht ohne Rücksicht auf die Nutzungsgewohnheiten der Empfänger allein an den Teilnehmerstatus zu knüpfen, der durch die Bereithaltung eines Empfangsgeräts begründet wird (vgl. BVerfGE 90, 60 ).

  • BVerfG, 11.09.2007 - 1 BvR 2270/05

    Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrag

    Auszug aus BVerwG, 27.10.2010 - 6 C 21.09
    Die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks auf der Grundlage des Gebührenaufkommens soll eine weitgehende Abkoppelung vom ökonomischen Markt bewirken und dadurch sichern, dass sich das Programm an publizistischen Zielen, insbesondere an dem der Vielfalt, orientiert, und zwar unabhängig von Einschaltquoten und Werbeaufträgen (BVerfG, Urteil vom 11. September 2007 - 1 BvR 2270/05, 809/06, 830/06 - BVerfGE 119, 181 ).

    aaa) Zur verfassungsrechtlichen Gewährleistung der Rundfunkfreiheit gemäß Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG gehört die Sicherung der Funktionsfähigkeit des öffentlich-rechtlichen Rundfunks einschließlich seiner bedarfsgerechten Finanzierung (BVerfG, Urteil vom 11. September 2007 - 1 BvR 2270/05, 809/06, 830/06 - BVerfGE 119, 181 m.w.N.).

    Wegen des bei der Ausgestaltung der Rundfunkordnung bestehenden politischen Gestaltungsspielraums (BVerfG, Urteil vom 11. September 2007 - 1 BvR 2270/05, 809/06, 830/06 - BVerfGE 119, 181 ) trifft den Gesetzgeber derzeit auch keine verfassungsrechtliche Verpflichtung, in Abkehr vom bestehenden Gebührenmodell für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk ein völlig neuartiges Finanzierungskonzept allein deswegen zu entwickeln, um den mit der bisherigen Regelung unvermeidbar verbundenen Eingriff in die Informationsfreiheit der Internetnutzer möglichst auszuschließen (so aber Jutzi, a.a.O.).

    Die Erweiterung des Sendebetriebs auf neue Ton- und Bildmedien ist, soweit es sich um "Rundfunk" i.S.d. Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG handelt (s.o., 2.a bb), von der auch nach neuerer Rechtsprechung fortbestehenden verfassungsrechtlichen Bestands- und Entwicklungsgarantie des öffentlich-rechtlichen Rundfunks im dualen System gedeckt (vgl. BVerfG, Urteil vom 11. September 2007 - 1 BvR 2270/05, 809/06, 830/06 - BVerfGE 119, 181 ); sie lässt sich aufgrund der bestehenden Konkurrenz mit den privaten Rundfunkanbietern kaum vermeiden.

  • BVerfG, 09.02.1994 - 1 BvR 1687/92

    Parabolantenne I

    Auszug aus BVerwG, 27.10.2010 - 6 C 21.09
    Rechtsnormen, die den Informationszugang regulieren, umgrenzen nicht den Schutzbereich der Informationsfreiheit, sondern sind als grundrechtsbeschränkende Normen an der Verfassung zu messen (BVerfG, Beschluss vom 9. Februar 1994 - 1 BvR 1687/92 - BVerfGE 90, 27 ).

    Das gilt insbesondere auch für Hörfunk- und Fernsehsendungen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 27. März 1973 - 2 BvR 684/72 - BVerfGE 35, 307 ; BVerfGE 90, 27 ).

    Andernfalls wäre das Grundrecht in Bereichen, in denen der Informationszugang technische Hilfsmittel voraussetzt, praktisch wertlos (BVerfGE 90, 27 ).

  • BVerfG, 03.10.1969 - 1 BvR 46/65

    Leipziger Volkszeitung

    Auszug aus BVerwG, 27.10.2010 - 6 C 21.09
    Allgemein zugänglich ist eine Informationsquelle, wenn sie geeignet und bestimmt ist, der Allgemeinheit, also einem individuell nicht bestimmbaren Personenkreis, Informationen zu verschaffen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 3. Oktober 1969 - 1 BvR 46/65 - BVerfGE 27, 71 ; Beschluss vom 25. April 1972 - 1 BvL 13/67 - BVerfGE 33, 52 ).

    Massenkommunikationsmittel gehören danach von vornherein zu den Informationsquellen, die den Schutz des Grundrechts genießen (vgl. BVerfGE 27, 71 ).

  • BVerwG, 29.04.2009 - 6 C 28.08

    Einbeziehung einer Partner einer eheähnlichen Gemeinschaft in den Genuss der

    Auszug aus BVerwG, 27.10.2010 - 6 C 21.09
    Die Rechtmäßigkeit der im Streit stehenden Gebührenerhebung bemisst sich nach der Rechtslage im Veranlagungszeitraum (vgl. Urteil vom 29. April 2009 - BVerwG 6 C 28.08 - juris Rn. 14).

    Denn durch § 10 RGebStV sind die Bestimmungen des Rundfunkgebührenstaatsvertrags in ihrer seit dem 1. März 2007 geltenden Fassung auf der Grundlage von Art. 99 GG für revisibel erklärt worden (vgl. Beschlüsse vom 5. April 2007 - BVerwG 6 B 15.07 - Buchholz 422.2 Rundfunkrecht Nr. 42 Rn. 4 und vom 18. Juni 2008 - BVerwG 6 B 1.08 - Buchholz 422.2 Rundfunkrecht Nr. 44 Rn. 4; Urteil vom 29. April 2009 a.a.O.).

  • BVerfG, 06.09.1999 - 1 BvR 1013/99

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Gebührenpflicht gegenüber

    Auszug aus BVerwG, 27.10.2010 - 6 C 21.09
    Staatlich festgesetzte Entgelte für die Rundfunknutzung könnten das Grundrecht unter diesen Umständen nur dann verletzen, wenn sie darauf zielten oder wegen ihrer Höhe objektiv dazu geeignet wären, nutzungswillige Interessenten von Informationen aus bestimmten Quellen fernzuhalten (BVerfG, Beschluss vom 6. September 1999 - 1 BvR 1013/99 - NJW 2000, 649).
  • BVerfG, 27.03.1973 - 2 BvR 684/72

    Einschränkung der Informationsfreiheit eines Untersuchungsgefangenen

    Auszug aus BVerwG, 27.10.2010 - 6 C 21.09
    Das gilt insbesondere auch für Hörfunk- und Fernsehsendungen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 27. März 1973 - 2 BvR 684/72 - BVerfGE 35, 307 ; BVerfGE 90, 27 ).
  • BVerfG, 25.04.1972 - 1 BvL 13/67

    Filmeinfuhrverbote aus der DDR

    Auszug aus BVerwG, 27.10.2010 - 6 C 21.09
    Allgemein zugänglich ist eine Informationsquelle, wenn sie geeignet und bestimmt ist, der Allgemeinheit, also einem individuell nicht bestimmbaren Personenkreis, Informationen zu verschaffen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 3. Oktober 1969 - 1 BvR 46/65 - BVerfGE 27, 71 ; Beschluss vom 25. April 1972 - 1 BvL 13/67 - BVerfGE 33, 52 ).
  • BVerfG, 27.02.2007 - 1 BvR 538/06

    Informantenschutz

    Auszug aus BVerwG, 27.10.2010 - 6 C 21.09
    Soweit die zur Beschränkung ermächtigenden Rechtsnormen auslegungsbedürftig sind, darf die Auslegung nicht zur Außerachtlassung des Schutzgehalts von Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG führen (BVerfG, Urteil vom 27. Februar 2007 - 1 BvR 538, 2045/06 - BVerfGE 117, 244 ).
  • BVerfG, 04.11.1986 - 1 BvF 1/84

    4. Rundfunkentscheidung

    Auszug aus BVerwG, 27.10.2010 - 6 C 21.09
    Wie das Bundesverfassungsgericht in ständiger Rechtsprechung ausgeführt hat, hängt die Zulässigkeit privaten Rundfunks in der vom Gesetzgeber gewählten Gestalt von der Funktionstüchtigkeit des öffentlich-rechtlichen Rundfunks ab (vgl. BVerfG, Urteil vom 4. November 1986 - 1 BvF 1/84 - BVerfGE 73, 118 ; stRspr).
  • BVerfG, 22.05.1979 - 1 BvL 9/75

    Schloßberg

  • BVerfG, 26.02.2008 - 1 BvR 1602/07

    Caroline von Monaco III

  • BVerfG, 09.03.2004 - 2 BvL 17/02

    Spekulationssteuer

  • BVerfG, 08.04.1997 - 1 BvR 48/94

    Altschulden

  • BVerfG, 16.01.1957 - 1 BvR 253/56

    Elfes

  • BVerfG, 09.11.1988 - 1 BvR 243/86

    Verfassungsrechtliche Prüfung der Veranlagung einer Hinterbliebenenrente zur

  • BVerwG, 05.04.2007 - 6 B 15.07

    Revisibilität des § 5 Abs. 3 Rundfunkgebührenstaatsvertrag (RGebStV);

  • OVG Hamburg, 18.12.2008 - 4 Bf 337/07

    Verpackte Rundfunkempfänger zum Verkauf; Rundfunkgebührenpflicht

  • BVerwG, 27.06.1995 - 9 C 8.95

    Voraussetzungen für die Anerkennung als Asylberechtigter - Ermittlung des Umfangs

  • BVerwG, 06.02.1996 - 6 B 72.95

    Rundfunkgebührenrecht: Rundfunkgebühr für gewerblich genutzte Zweitgeräte

  • BVerwG, 18.06.2008 - 6 B 1.08

    Rundfunkgebühr; Befreiung; Einkommen; Vermögen; Härtefall; Hilfe zum

  • VGH Bayern, 27.04.2011 - 7 BV 10.443

    Keine doppelten GEZ-Gebühren bei gewerblich genutztem internetfähigen PC

    Zu Unrecht hat das Verwaltungsgericht - ausdrücklich abweichend von der Rechtsprechung des Senats (BayVGH vom 19.5.2009 ZUM 2009, 876; mittlerweile bestätigt durch BVerwG vom 27.10.2010 ZUM 2011, 352) - angenommen, der Kläger müsse für seinen beruflich genutzten internetfähigen PC schon deshalb keine Rundfunkgebühren zahlen, weil er diesen trotz entsprechender Nutzungsmöglichkeit nicht zum Empfang von Rundfunk bereithalte, sondern nur als Arbeitsmittel nutze, auf das er als Softwareentwickler und Systembetreuer zwingend angewiesen sei.

    § 5 Abs. 3 Satz 1 RGebStV bestimmt als Ausnahme von § 2 Abs. 2 Satz 1 RGebStV (vgl. BVerwG vom 27.10.2010 ZUM 2011, 352/356 und NJW 2011, 946/948), dass für neuartige Rundfunkempfangsgeräte (insbesondere Rechner, die Rundfunkprogramme ausschließlich über Angebote aus dem Internet wiedergeben können) im nicht ausschließlich privaten Bereich keine Rundfunkgebühr zu entrichten ist, wenn 1. die Geräte ein und demselben Grundstück zuzuordnen sind und 2. andere Rundfunkempfangsgeräte dort zum Empfang bereitgehalten werden.

    Dies wäre auch deshalb schlüssig, weil internetfähige Rechner vor allem im nicht-privaten Bereich häufig nur als unverzichtbares Arbeitsmittel und nicht zum Rundfunkempfang genutzt werden und der Gesetzgeber diesem Umstand durch eine im Vergleich zur gewerblichen Nutzung herkömmlicher Rundfunkempfangsgeräte erweiterte Zweitgerätebefreiung Rechnung getragen hat (BVerwG vom 27.10.2010 ZUM 2011, 352/360 und NJW 2011, 946/952).

  • VG Hamburg, 21.10.2010 - 3 K 2796/09

    Zur Rechtmäßigkeit der Rundfunkgebührenpflicht in Hamburg

    Der Eingriff ist auch nicht unverhältnismäßig, sondern von der Typisierungsfunktion des Gebührengesetzgebers gedeckt (BVerwG, Urt. v. 27.10.2010, 6 C 12.09, 6 C 17.09, 6 C 21.09, Juris Mitteilung - bislang unveröffentlicht; BVerfG, Beschl. v. 06.10.1992, 1 BvR 1586/89, 1 BvR 487/92, Juris Rn. 71 f., 81 f., BVerfGE 87, 181 ff.).

    Auch für das Bereithalten neuartiger Rundfunkempfangsgeräte ist eine Rundfunkgebühr zu entrichten (BVerwG, Urt. v. 27.10.2010, 6 C 12.09, 6 C 17.09, 6 C 21.09, Juris Mitteilung - bislang unveröffentlicht).

    Wird die Gleichheit im Belastungserfolg verfehlt, kann dies zur Verfassungswidrigkeit der gesetzlichen Grundlage führen (BVerwG, Urt. v. 27.10.2010, 6 C 12.09, 6 C 17.09, 6 C 21.09, Juris Mitteilung - bislang unveröffentlicht).

    Selbst wenn durch die fortlaufenden technischen Änderungen die Verfassungsmäßigkeit der derzeitigen Gebührenregelung zunehmend in Frage gestellt werden sollte, würde dies zunächst nur den verfassungsrechtlichen Auftrag an den Gesetzgeber begründen, die weitere Entwicklung zu beobachten und die Bemessungsgrundlage für eine Rundfunkgebühr oder einen Rundfunkbeitrag neu zu bestimmen (vgl. BVerwG, Urt. v. 27.10.2010, 6 C 12.09, 6 C 17.09, 6 C 21.09, Juris Mitteilung - bislang unveröffentlicht).

  • BVerwG, 17.08.2011 - 6 C 15.10

    Rundfunkgebühr; Rundfunkempfangsgerät, internetfähiger PC; Zweitgerät; im

    Da nämlich bereits das Moratorium wegen der Zweitgerätefreiheit im privaten Bereich nahezu ausschließlich im nichtprivaten, d.h. öffentlichen oder gewerblichen Bereich "praktisch bedeutsam" gewesen sei (BVerwG, Urteil vom 27. Oktober 2010 - BVerwG 6 C 21.09 - MMR 2011, 258, 259 Rn. 18), sei auch die Anschlussregelung des § 5 Abs. 3 RGebStV dementsprechend auf den nicht privaten Bereich zu beziehen.
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