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   OLG Dresden, 29.07.2010 - 4 W 733/10   

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https://dejure.org/2010,44178
OLG Dresden, 29.07.2010 - 4 W 733/10 (https://dejure.org/2010,44178)
OLG Dresden, Entscheidung vom 29.07.2010 - 4 W 733/10 (https://dejure.org/2010,44178)
OLG Dresden, Entscheidung vom 29. Juli 2010 - 4 W 733/10 (https://dejure.org/2010,44178)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • afp 2011, 365
 
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Wird zitiert von ...

  • AG Brandenburg, 24.06.2016 - 34 C 39/16
    Wahre Tatsachenbehauptungen müssen zwar in der Regel hingenommen werden, auch wenn sie nachteilig für den Betroffenen sind, unwahre Tatsachen - insbesondere ein nicht begründeter Vorwurf hinsichtlich einer schweren Straftat - dagegen nicht ( BVerfG , Beschluss vom 25.10.2012, Az.: 1 BvR 901/11, u.a. in: NJW 2013, Seiten 217 f.; BVerfG , Beschluss vom 07.12.2011, Az.: 1 BvR 2678/10, u.a. in: NJW 2012, Seiten 1643 f.; BGH , Urteil vom 30.10.2012, Az.: VI ZR 4/12, u.a. in: NJW 2013, Seiten 229 ff.; OLG Düsseldorf , Urteil vom 10.09.2015, Az.: I-16 U 120/15, u.a. in: "juris"; OLG Dresden , Beschluss vom 29.07.2010, Az.: 4 W 733/10, u.a. in: AfP 2011, Seiten 365 f.; AG Brandenburg an der Havel , Urteil vom 26.05.2016, Az.: 34 C 40/15, u.a. in: "juris"; Pentz , AfP 2015, Seiten 11 ff. ).

    Nur dann, wenn eine Verurteilung des Verfügungsklägers wegen sexuellen Missbrauchs bereits erfolgte wäre und/oder der Verfügungskläger z.B. nunmehr selbst diese Straftat eingeräumt hätte - was hier jedoch nicht erfolgt ist - würde diese Bezichtigung seiner Person in der Öffentlichkeit dementsprechend keine Schmähkritik darstellen ( OLG Dresden , Beschluss vom 29.07.2010, Az.: 4 W 733/10, u.a. in: AfP 2011, Seiten 365 f. ).

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