Weitere Entscheidung unten: OLG Naumburg, 10.06.1994

Rechtsprechung
   BVerwG, 01.09.1994 - 3 C 1.92   

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BVerwG, 01.09.1994 - 3 C 1.92 (https://dejure.org/1994,488)
BVerwG, Entscheidung vom 01.09.1994 - 3 C 1.92 (https://dejure.org/1994,488)
BVerwG, Entscheidung vom 01. September 1994 - 3 C 1.92 (https://dejure.org/1994,488)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Milcherzeugung - Beendigung des Pachterhältnisses - Übergang der Referenzmenge - Milcherzeugungsfläche

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 96, 337
  • NVwZ 1996, 66 (Ls.)
  • AgrarR 1994, 401
 
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Wird zitiert von ... (47)Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerwG, 02.12.1993 - 3 C 82.90

    Pachtflächen - Milcherzeugung - Referenzmengenübergang nach Pachtende -

    Auszug aus BVerwG, 01.09.1994 - 3 C 1.92
    Maßgeblich für die Flächencharakterisierung ist die tatsächliche Nutzung, d.h. die Realisierung des Zweckes "Milcherzeugung" im weitesten Sinne (Urteil vom 2. Dezember 1993 - BVerwG 3 C 82.90 -).

    Dies hat der Senat in seinem Urteil vom 2. Dezember 1993 - BVerwG 3 C 82.90 - näher dargelegt.

    Soweit der Senat in einem frühen Zeitpunkt seiner Rechtsprechung zum Milchquotenrecht hierzu eine andere Auffassung vertreten hat (vgl. Beschluß vom 18. August 1988 - BVerwG 3 B 35.87 -Agrarrecht 1989, 47), hält er hieran nicht fest, nachdem er bereits in den letzten Jahren den Zeitpunkt des Referenzmengenübergangs bei Divergenz von Pachtende und Rückgewähr der Pachtsache stets dahingestellt gelassen hat (vgl. u.a. Urteile vom 2. Dezember 1993 - BVerwG 3 C 82.90 - und vom 16. September 1993 - BVerwG 3 C 37.92 - RdL 1994, 48).

  • BVerwG, 18.08.1988 - 3 B 35.87

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

    Auszug aus BVerwG, 01.09.1994 - 3 C 1.92
    Bleibt der Pächter über die Beendigung des Pachtverhältnisses hinaus im Besitz der Pachtsache, so geht die Referenzmenge erst mit deren Rückgabe auf den Verpächter über (entgegen Beschluß vom 18.08.1988 - BVerwG 3 B 35.87 -).

    Soweit der Senat in einem frühen Zeitpunkt seiner Rechtsprechung zum Milchquotenrecht hierzu eine andere Auffassung vertreten hat (vgl. Beschluß vom 18. August 1988 - BVerwG 3 B 35.87 -Agrarrecht 1989, 47), hält er hieran nicht fest, nachdem er bereits in den letzten Jahren den Zeitpunkt des Referenzmengenübergangs bei Divergenz von Pachtende und Rückgewähr der Pachtsache stets dahingestellt gelassen hat (vgl. u.a. Urteile vom 2. Dezember 1993 - BVerwG 3 C 82.90 - und vom 16. September 1993 - BVerwG 3 C 37.92 - RdL 1994, 48).

  • BVerwG, 16.09.1993 - 3 C 37.92

    Ausmaß des Übergangs von Referenzmengen durch die Rückgabe einer gepachteten

    Auszug aus BVerwG, 01.09.1994 - 3 C 1.92
    Was unter einem:Betrieb i.S. von § 7 MGV zu verstehen ist, hat der erkennende Senat in seinen Urteilen vom 10. Dezember 1992 - BVerwG 3 C 29.90 - (BVerwGE 91, 288) und vom 16. September 1993 - BVerwG 3 C 37.92 - (BVerwGE 94, 143) näher ausgeführt.

    Soweit der Senat in einem frühen Zeitpunkt seiner Rechtsprechung zum Milchquotenrecht hierzu eine andere Auffassung vertreten hat (vgl. Beschluß vom 18. August 1988 - BVerwG 3 B 35.87 -Agrarrecht 1989, 47), hält er hieran nicht fest, nachdem er bereits in den letzten Jahren den Zeitpunkt des Referenzmengenübergangs bei Divergenz von Pachtende und Rückgewähr der Pachtsache stets dahingestellt gelassen hat (vgl. u.a. Urteile vom 2. Dezember 1993 - BVerwG 3 C 82.90 - und vom 16. September 1993 - BVerwG 3 C 37.92 - RdL 1994, 48).

  • BVerwG, 28.11.1991 - 3 C 37.89

    Feststellung eines Schadens am Betriebsvermögen wegen des Verlustes eines

    Auszug aus BVerwG, 01.09.1994 - 3 C 1.92
    Ein Gericht darf seine Entscheidung auf den Inhalt beigezogener und zum Gegenstand der mündlichen Verhandlung gemachter Akten stützen oder auch Vernehmungsprotokolle über Bekundungen von Zeugen in anderen Verfahren zum Zwecke des Beweises verwerten (vgl. Urteil vom 28. November 1991 - BVerwG 3 C 37.89 - m.w.N.).
  • BVerwG, 31.05.1990 - 3 B 105.89

    Anforderungen an die Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Grundsätzliche

    Auszug aus BVerwG, 01.09.1994 - 3 C 1.92
    Die Beiziehung und Verwertung von Behördenakten steht auch im Einklang mit der Menschenwürde, dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung und dem Datenschutz (vgl. Beschluß vom 31. Mai 1990 - BVerwG 3 B 105.89 - mit weiteren Hinweisen auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des Bundesverwaltungsgerichts).
  • BVerwG, 22.11.1991 - 1 B 142.91

    Umfang der Zulässigkeit der Verwertung beigezogener Akten im Wege des

    Auszug aus BVerwG, 01.09.1994 - 3 C 1.92
    Die Verwaltungsgerichte dürfen ihre Tatsachenfeststellung allerdings insoweit nicht allein auf beigezogene Akten stützen, als eine Zeugenvernehmung von einem Beteiligten ausdrücklich beantragt wird oder sich aus anderen Gründen dem Gericht aufdrängen muss (vgl. Beschluß vom 22. November 1991 - BVerwG 1 B 142.91 - Buchholz 310 § 96 VwGO Nr. 37).
  • BVerwG, 10.12.1992 - 3 C 29.90

    Landwirtschaft - Milcherzeugung - Betriebseinheit - Verpachtung

    Auszug aus BVerwG, 01.09.1994 - 3 C 1.92
    Was unter einem:Betrieb i.S. von § 7 MGV zu verstehen ist, hat der erkennende Senat in seinen Urteilen vom 10. Dezember 1992 - BVerwG 3 C 29.90 - (BVerwGE 91, 288) und vom 16. September 1993 - BVerwG 3 C 37.92 - (BVerwGE 94, 143) näher ausgeführt.
  • BVerwG, 23.04.1993 - 3 C 12.91

    Betriebsaufteilung nach Ehescheidung - Referenzmengenübergang -

    Auszug aus BVerwG, 01.09.1994 - 3 C 1.92
    Entscheidendes Kriterium für den Referenzmengenübergang ist nämlich der Wechsel des Besitzes und damit der Verfügungsbefugnis an dem zugrundeliegenden Pachtgegenstand (vgl. EuGH, Urteil vom 13. Juli 1989 - Rs 5/88 - Slg. 1989, 2609 sowie Urteil des Senats vom 23. April 1993 - BVerwG 3 C 12.91 -Buchholz 451.512 Nr. 72).
  • BVerwG, 16.12.1993 - 3 C 55.89

    Übergang von Referenzmengen nach Auslaufen eines Stückland-Pachtvertrages -

    Auszug aus BVerwG, 01.09.1994 - 3 C 1.92
    Schließlich ist eine landwirtschaftliche Fläche jedenfalls dann zur Milcherzeugung verwendet worden, wenn sie als Weideland für das zur Ergänzung des Milchkuhbestandes gehaltene Jungvieh genutzt worden ist (Urteil vom 16. Dezember 1993 - BVerwG 3 C 55.89 - Buchholz 451.512 Nr. 87 RdL 1994, 159).
  • EuGH, 13.07.1989 - 5/88

    Wachauf / Bundesamt für Ernährung und Forstwirtschaft

    Auszug aus BVerwG, 01.09.1994 - 3 C 1.92
    Entscheidendes Kriterium für den Referenzmengenübergang ist nämlich der Wechsel des Besitzes und damit der Verfügungsbefugnis an dem zugrundeliegenden Pachtgegenstand (vgl. EuGH, Urteil vom 13. Juli 1989 - Rs 5/88 - Slg. 1989, 2609 sowie Urteil des Senats vom 23. April 1993 - BVerwG 3 C 12.91 -Buchholz 451.512 Nr. 72).
  • EuGH, 17.12.1992 - C-79/91

    Knüfer / Buchmann

  • BVerwG, 25.03.1994 - 3 B 77.93

    Landwirtschaftlich genutzte Fläche - Teilbetriebsabsetzung eines Nichtvermarkters

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.08.2000 - 9 A 2977/97

    Höhe der Milch-Referenzmenge bei der Rückgabe von Pachtflächen vom Pächter auf

    vgl. BVerwG, Urteil vom 1. September 1994 - 3 C 1.92 -, AgrarR 1994, 401.

    vgl. BVerwG, Urteil vom 1. September 1994 - 3 C 1.92 -, AgrarR 1994, 401.

    vgl. BVerwG, Urteil vom 1. September 1994, a.a.O..

    vgl. BVerwG, Urteil vom 1. September 1994 - 3 C 1.92 -, a.a.O.

    vgl. ständige Rechtsprechung des BVerwG, Urteil vom 1. September 1994, a.a.O..

  • OVG Rheinland-Pfalz, 28.04.2004 - 8 A 10366/04

    Prozessrecht, Landwirtschaftsrecht, Milch, Milchgarantiemenge,

    Dieses Ergebnis kann auch nicht durch Parteivereinbarungen abbedungen werden (BVerwG, Urteil vom 1. September 1994 - 3 C 1.92 -, BVerwGE 96, 337 bis 347).
  • VG Göttingen, 10.04.2008 - 2 A 7/08

    Übergang einer Referenzmenge bei Pachtlandrückgabe

    Maßgebend für die Beurteilung des Klagebegehrens in materieller Hinsicht sind nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, der die Kammer folgt, die Normen, die für den Zeitpunkt des streitigen Referenzmengenüberganges, für den der Wechsel des Besitzes und damit der Verfügungsbefugnis an dem zu Grunde liegenden Pachtgegenstand das entscheidende Kriterium ist, Geltung beanspruchen (BVerwG, Urteil vom 01. September 1994 - 3 C 1.92 - Buchholz 451.512 MGVO, Nr. 97 m.w.N.).

    Die Bewertung einer Fläche als Milcherzeugungsfläche hängt davon ab, ob sie sich im Zeitpunkt des Flächenübergangs unter Berücksichtigung des Fruchtfolgesystems als solche darstellt; nicht entscheidend ist, ob die Fläche zur Entstehung der dem Betrieb mitgeteilten Referenzmenge im Jahre 1983 beigetragen oder nur irgendwann vor der Flächenrückgabe zur Milcherzeugung gedient hat (BVerwG, Urteile vom 01. September 1994, a.a.O., und vom 23. Juni 1995 - 3 C 6.94-, AgrarR 1996, 31, 32).

    Als Milcherzeugungsflächen haben auch solche Flächen zu gelten, auf denen erst nach Inkrafttreten der Milchkontingentierung die Milcherzeugung aufgenommen und nicht eindeutig wieder aufgegeben worden ist (BVerwG, Urteil vom 01. September 1994, a.a.O.; Nds. OVG, Urteil vom 10. September 1998 - 3 L 3608/96 -).

    In diesem Zusammenhang geht die Kammer in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteile vom 2. Dezember 1993, a.a.O. und vom 1. September 1994, a.a.O.) und des Nds. Oberverwaltungsgerichts (vgl. etwa das Urteil vom 23. Oktober 1995 - 3 L 3092/93 -) davon aus, dass für die Nutzung der zu einem milchviehhaltenden landwirtschaftlichen Betrieb gehörenden landwirtschaftlichen Nutzflächen (Acker- und Grünland) zur Milcherzeugung eine tatsächliche Vermutung spricht.

    Der Referenzmengenübergang ist streng flächenakzessorisch und knüpft normativ an den Besitzwechsel und nicht, jedenfalls für den hier in Frage kommenden Zeitpunkt - 01. Oktober 1989 - an behördliche Maßnahmen oder Willenserklärungen der Beteiligten an (ständige Rechtsprechung des BVerwG, z.B. Urteile vom 30. November 1989 - BVerwG 3 C 47.88- Buchholz 451.512 MGVO Nr. 18, vom 20. Januar 1994, a.a.O., und vom 1. September 1994, a.a.O., und des Nds. OVG, vgl. etwa das Urteil vom 7. Januar 1999 - 3 L 196/97 - ).

  • VG Stade, 23.01.2002 - 6 A 70/00

    Fläche; Milcherzeugung; Milcherzeugungsfläche; Referenzmenge; Vermutung;

    Maßgebend für die Beurteilung des Klagebegehrens in materieller Hinsicht sind nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, der die Kammer folgt, die Normen, die für den Zeitpunkt des streitigen Referenzmengenüberganges, für den der Wechsel des Besitzes und damit der Verfügungsbefugnis an dem zu Grunde liegenden Pachtgegenstand das entscheidende Kriterium ist, Geltung beanspruchen (BVerwG, Urteil vom 01. September 1994 - 3 C 1.92 - Buchholz 451.512 MGVO, Nr. 97 m.w.N.).

    Die Bewertung einer Fläche als Milcherzeugungsfläche hängt davon ab, ob sie sich im Zeitpunkt des Flächenübergangs unter Berücksichtigung des Fruchtfolgesystems als solche darstellt; nicht entscheidend ist, ob die Fläche zur Entstehung der dem Betrieb mitgeteilten Referenzmenge im Jahre 1983 beigetragen oder nur irgendwann vor der Flächenrückgabe zur Milcherzeugung gedient hat (BVerwG, Urteile vom 01. September 1994, a.a.O., und vom 23. Juni 1995 - 3 C 6.94 - AgrarR 1996, 31, 32).

    Als Milcherzeugungsflächen haben auch solche Flächen zu gelten, auf denen erst nach Inkrafttreten der Milchkontingentierung die Milcherzeugung aufgenommen und nicht eindeutig wieder aufgegeben worden ist (BVerwG, Urteil vom 01. September 1994, a.a.O.; Nds. OVG, Urteil vom 10. September 1998 - 3 L 3608/96 -).

    In diesem Zusammenhang geht die Kammer in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteile vom 2. Dezember 1993, a.a.O. und vom 1. September 1994, a.a.O.) und des Nieders.

    Der Referenzmengenübergang ist streng flächenakzessorisch und knüpft normativ an den Besitzwechsel und nicht, jedenfalls für den hier in Frage kommenden Zeitpunkt - 23. März 1990, - an behördliche Maßnahmen oder Willenserklärungen der Beteiligten an (ständige Rechtsprechung des BVerwG (z.B. Urteile vom 30. November 1989 - BVerwG 3 C 47.88 - Buchholz 451.512 MGVO Nr. 18, vom 20. Januar 1994, a.a.O., und vom 1. September 1994, a.a.O.; Beschluss vom 17. März 1999 - BVerwG 3 B 34.99 -) und des Nds. OVG (vgl. etwa das Urteil vom 7. Januar 1999 - 3 L 196/97 - )).

  • BVerwG, 13.11.1997 - 3 C 33.96

    Recht der Landwirtschaft - Milchwirtschaft, Einwilligung des Verpächters zur

    Die nach Freisetzung zugunsten der Bundesrepublik Deutschland (§ 15 e Abs. 1 Satz 1 MAVV) verbleibende Restmenge würde sich nämlich wegen des Prinzips der Flächenakzessorietät und nach Maßgabe des vom Senat entwickelten Begriffs der "dynamischen Milcherzeugungsfläche" (vgl. Urteile vom 19. März 1992 - BVerwG 3 C 58.88 - und vom 1. September 1994 - BVerwG 3 C 1.92 - BVerwGE 96, 337, 345) auf sämtliche vom Pächter bewirtschafteten Milcherzeugungsflächen gleichmäßig verteilen.
  • BVerwG, 18.04.1997 - 3 C 3.95

    Verwaltungsprozeßrecht - Beschwer eines Beigeladenen

    Nur die Rückgabe einer Fläche, die im Zeitpunkt des Flächenübergangs - unter Berücksichtigung der Fruchtfolge - für die Milcherzeugung verwendet wird, kann nach der ständigen Rechtsprechung des erkennenden Senates einen Referenzmengenübergang bewirken (Urteil vom 6. September 1995 - BVerwG 3 C 1.94 - Buchholz 451.512 Nr. 112; Urteil vom 23. Juni 1995 - BVerwG 3 C 6.94 - Buchholz 451.512 Nr. 110); das gilt auch dann, wenn ein ganzer Betrieb zurückgegeben wird (Urteile vom 1. September 1994 - BVerwG 3 C 1.92 - BVerwGE 96, 337 [BVerwG 01.09.1994 - 3 C 1/92] = Buchholz 451.512 Nr. 97).
  • BVerwG, 23.05.1996 - 3 C 13.94

    Recht der Landwirtschaft: Referenzmengenübergang bei Übertragung von

    Die einschlägigen Vorschriften der Milch-Garantiemengen-Regelung - gemeinschaftsrechtliche wie deutsche - lassen die Referenzmenge, die dem Inhaber eines milcherzeugenden Betriebes zusteht, mit dem Besitzwechsel an diesem Betrieb auf den neuen Besitzer übergehen (vgl. EuGH, Urteil vom 13. Juli 1989 - Rs 5/88 - Rn. 13, Slg. 1989, 2609 "Wachauf"), ohne daß es einer behördlichen Maßnahme oder einer Willenserklärung der Beteiligten bedarf (BVerwG, Urteil vom 1. September 1994 - BVerwG 3 C 1.92 - Buchholz 451.512 Nr. 97; Urteil vom 19. März 1992 - BVerwG 3 C 58.88 - Buchholz 451.512 Nr. 54; Urteil vom 30. November 1989 - BVerwG 3 C 47.88 - a.a.O.); daran haben die nachfolgenden gemeinschaftsrechtlichen wie auch die deutschen Rechtsvorschriften nichts geändert (BVerwG, Urteil vom 16. September 1993 - BVerwG 3 C 37.92 - BVerwGE 94, 143 = Buchholz 451.512 Nr. 81).
  • VG Stade, 23.01.2002 - 6 A 790/00

    Bescheinigung; Milcherzeuger; Milcherzeugungsflächen; Pächterschutz;

    Maßgebend für die Beurteilung des Klagebegehrens in materieller Hinsicht sind nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, der die Kammer folgt, die Normen, die für den Zeitpunkt des streitigen Referenzmengenüberganges, für den der Wechsel des Besitzes und damit der Verfügungsbefugnis an dem zu Grunde liegenden Pachtgegenstand das entscheidende Kriterium ist, Geltung beanspruchen (BVerwG, Urteil vom 01. September 1994 - 3 C 1.92 - Buchholz 451.512 MGVO, Nr. 97 m.w.N.).

    Die Bewertung einer Fläche als Milcherzeugungsfläche hängt davon ab, ob sie sich im Zeitpunkt des Flächenübergangs unter Berücksichtigung des Fruchtfolgesystems als solche darstellt; nicht entscheidend ist, ob die Fläche zur Entstehung der dem Betrieb mitgeteilten Referenzmenge im Jahre 1983 beigetragen oder nur irgendwann vor der Flächenrückgabe zur Milcherzeugung gedient hat (BVerwG, Urteile vom 01. September 1994, a.a.O., und vom 23. Juni 1995 - 3 C 6.94 - AgrarR 1996, 31, 32).

    Als Milcherzeugungsflächen haben auch solche Flächen zu gelten, auf denen erst nach Inkrafttreten der Milchkontingentierung die Milcherzeugung aufgenommen und nicht eindeutig wieder aufgegeben worden ist (BVerwG, Urteil vom 01. September 1994, a.a.O.; Nds. OVG, Urteil vom 10. September 1998 - 3 L 3608/96 -).

    In diesem Zusammenhang geht die Kammer in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteile vom 2. Dezember 1993, a.a.O. und vom 1. September 1994, a.a.O.) und des Nieders.

  • VG Stade, 14.01.2002 - 6 A 903/00

    Milcherzeugungsfläche; Pächterschutz; Referenzmenge; Vermutung; Widerlegung der

    Maßgebend für die Beurteilung des Klagebegehrens in materieller Hinsicht sind nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, der die Kammer folgt, die Normen, die für den Zeitpunkt des streitigen Referenzmengenüberganges, für den der Wechsel des Besitzes und damit der Verfügungsbefugnis an dem zu Grunde liegenden Pachtgegenstand das entscheidende Kriterium ist, Geltung beanspruchen (BVerwG, Urteil vom 01. September 1994 - 3 C 1.92 - Buchholz 451.512 MGVO Nr. 97 m. w. N.).

    Die Bewertung einer Fläche als Milcherzeugungsfläche hängt davon ab, ob sie sich im Zeitpunkt des Flächenübergangs unter Berücksichtigung des Fruchtfolgesystems als solche darstellt; nicht entscheidend ist, ob die Fläche zur Entstehung der dem Betrieb mitgeteilten Referenzmenge im Jahre 1983 beigetragen oder nur irgendwann vor der Flächenrückgabe zur Milcherzeugung gedient hat (BVerwG, Urteile vom 01. September 1994, a.a.O., und vom 23. Juni 1995 - 3 C 6.94 - AgrarR 1996, 31, 32).

    Als Milcherzeugungsflächen haben auch solche Flächen zu gelten, auf denen erst nach Inkrafttreten der Milchkontingentierung die Milcherzeugung aufgenommen und nicht eindeutig wieder aufgegeben worden ist (BVerwG, Urteil vom 01. September 1994, a.a.O.; Nds. OVG, Urteil vom 10. September 1998 - 3 L 3608/96 -).

    In diesem Zusammenhang geht die Kammer in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteile vom 2. Dezember 1993, a.a.O. und vom 1. September 1994, a.a.O.) und des Nieders.

  • BGH, 28.09.2006 - IX ZR 98/05

    Anfechtung des Übergangs einer Milchquote in der Insolvenz des vormaligen

    Hiervon kann nicht ausgegangen werden (vgl. auch EuGH, Urt. v. 13. Juli 1989 - Rs 5/88, AgrarR 1990, 118 f; BVerwGE 96, 337, 339; BVerwG RdL 2006, 246; Düsing/Kauch, Die Zusatzabgabe im Milchsektor, S. 42).

    Diese Bestimmungen enthalten für den hier in Rede stehenden Fall, dass der gesamte Betrieb an den Verpächter zurückgegeben wird, grundsätzlich keinen Pächterschutz (vgl. EuGH, aaO S. 119; BGHZ 115, 162, 168; BVerwGE 87, 94, 100; 96, 337, 339; Düsing/Kauch, aaO S. 60 f m.w.N.).

  • OVG Niedersachsen, 03.11.2011 - 10 LA 72/10

    Notwendigkeit der Glaubhaftmachung eines neuen Tatsachenvortrags im

  • BVerwG, 06.09.1995 - 3 C 1.94

    Recht der Landwirtschaft: Übergang von Referenzmengen bei Rückgabe von

  • BVerwG, 16.03.2005 - 3 C 18.04

    Anlieferungsreferenzmenge; Milchreferenzmenge; Milchquote; Bescheinigung;

  • OVG Schleswig-Holstein, 09.10.2002 - 2 L 143/98

    Klage eines Landwirts (Milcherzeuger) gegen eine den Beigeladenen nach der

  • BVerwG, 22.12.1994 - 3 C 24.92

    Verbleib der Referenzmenge nach Rückgabe der zugrundeliegenden Pachtfläche -

  • VG Göttingen, 20.03.2003 - 4 A 4127/02

    Entbehrliches Vorverfahren; Milcherzeugungsfläche; Milchreferenzmenge ;

  • OVG Schleswig-Holstein, 25.03.2009 - 2 LB 66/08

    Altpachtvertrag; Flächenakzessorietät; Landwirtschaftsrecht;

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.10.1997 - 9 A 1013/96
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 11.04.1997 - 9 A 3711/95
  • VG Arnsberg, 18.05.2004 - 8 K 3371/02

    Bescheinigung einer Referenzmenge von Milcherzeugungsflächen zu einem

  • VG Düsseldorf, 22.11.2002 - 15 K 2097/00

    Übergang von Milchreferenzmengen durch Rückgabe eines landwirtschaftlichen

  • BVerwG, 22.01.1998 - 3 C 50.96

    Referenzmengenübergang; vorherige Einstellung der Milcherzeugung; Quotenleasing;

  • BVerwG, 22.12.1994 - 3 C 24.93

    Streit um den Charakter als Milcherzeugungsfläche und Referenzmengenbescheinigung

  • OVG Rheinland-Pfalz, 07.01.2004 - 8 A 10866/03

    Milch-Garantiemenge, Milchgarantiemenge, Referenzmenge, Milchreferenzmenge,

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.09.1999 - 9 A 1745/97

    Ausgestaltung der Berechnung der Höhe des Übergangs von Milchreferenzmengen durch

  • VG Stade, 18.06.2003 - 6 A 1053/01

    Altpachtvertrag; Anlieferungs-Referenzmenge; Bestandsergänzung; Einzelstaatliche

  • OVG Schleswig-Holstein, 22.09.1999 - 2 L 143/98
  • VGH Hessen, 06.03.1996 - 8 UE 3223/94

    Rücknahme eines Milchaufgabevergütungsbescheides; zum Betriebsbegriff

  • BVerwG, 02.11.1995 - 3 C 3.93

    Recht der Landwirtschaft: Begriff der Begriff "Vertragsverlängerung unter

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.02.2004 - 20 A 2293/02

    Anspruch auf Erteilung einer Bescheinigung über einen Referenzmengenübergang;

  • BVerwG, 13.10.1994 - 3 C 26.92

    Betrieb nach Gemeinschaftsrecht - Landwirtschaftliche Betriebe - Einheitliche

  • OVG Niedersachsen, 09.08.2011 - 10 LC 217/08

    Übergang der Milchreferenzmenge nach Erwerb landwirtschaftlicher Flächen

  • BVerwG, 12.12.1994 - 3 B 46.94

    Verlust der Eigenschaft als Milcherzeugungsflächen bei Verlagerung der

  • OVG Niedersachsen, 14.12.1995 - 3 L 1537/95

    Milch-Garantiemenge; Teil eines Betriebs; Pacht

  • VG Stade, 08.12.2004 - 6 A 1261/03

    Pflicht eines Milcherzeugers zum Nachweis des Übergangs der

  • BVerwG, 22.12.1994 - 3 C 33.93

    Vereinbarkeit der Pächterschutzregelung des § 7 Abs. 3 a

  • BVerwG, 25.02.1998 - 3 B 17.98

    Zurückweisung der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision auf Grund

  • BVerwG, 13.02.1997 - 3 B 154.96

    Grundlagen für die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache als Zulassungsgrund

  • VGH Bayern, 18.02.2020 - 21 B 17.1314

    Übergang der Milchquote nach Kündigung eines Landpachtvertrags

  • BVerwG, 31.07.2001 - 3 B 60.01

    Voraussetzungen für eine Divergenz als Revisionsgrund - Verlust der Eigenschaften

  • BVerwG, 29.03.1995 - 3 B 20.95

    Zurückweisung der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision auf Grund

  • BVerwG, 29.03.1995 - 3 B 21.95

    Zurückweisung der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision auf Grund

  • BVerwG, 29.03.1995 - 3 B 22.95

    Zurückweisung der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision auf Grund

  • OVG Niedersachsen, 13.08.1999 - 3 L 2745/99

    Milchquote; Beweiserhebung; Beweislast; Milchquote; Verfahrensmangel

  • OVG Niedersachsen, 19.12.1996 - 3 L 1130/95

    Pächterschutz; Milch-Garantiemengen; Pächterschutz

  • VG Lüneburg, 04.09.1996 - 5 A 103/95

    Übergang einer Referenzmenge aus Anlaß der Rückgabe verschiedener Pachtflächen;

  • VG Arnsberg, 18.11.2003 - 8 K 5062/01

    Übergang einer Milchreferenzmenge bei Beendigung des Pachtverhältnisses auf den

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Rechtsprechung
   OLG Naumburg, 10.06.1994 - 6 U 74/93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,5906
OLG Naumburg, 10.06.1994 - 6 U 74/93 (https://dejure.org/1994,5906)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 10.06.1994 - 6 U 74/93 (https://dejure.org/1994,5906)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 10. Juni 1994 - 6 U 74/93 (https://dejure.org/1994,5906)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Belegungsschäden; Verursachungszeitpunkt; Handlungen sowjetischer Truppen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Belegungsschäden während der Nutzung eines Grundstücks durch sowjetische Streitkräfte

Papierfundstellen

  • AgrarR 1994, 401
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • BGH, 08.12.1994 - III ZR 105/93

    Erstattungsfähigkeit von durch die sowjetischen Streitkräfte verursachten

    Nach dem Vertrag vom 12. Oktober 1990 in Verbindung mit dem Ausführungsgesetz sind Ansprüche wegen der sogenannten Altschäden nicht begründet (OLG Naumburg DtZ 1994, 412; so wohl auch Heitmann, VersR 1992, 160, 162).
  • BGH, 09.11.1995 - III ZR 87/94

    Haftung der Bundesrepublik Deutschland für Belegungsschäden

    An dieser Auffassung hält der Senat fest (ebenso OLG Naumburg - 6. Zivilsenat - DZWir 1995, 167 mit Anm. März S. 168; OLG Brandenburg DtZ 1995, 417).
  • BGH, 07.03.1996 - III ZR 179/94

    Anspruch auf Ersatz der durch Nutzung des Hausgrundstücks durch sowjetische

    An dieser Auffassung, die in dem Senatsurteil vom 9. November 1995 (III ZR 87/94, für ebenso OLG Naumburg - 6">BGHR vorgesehen) bestätigt worden ist, hält der Senat fest (ebenso OLG Naumburg - 6. Zivilsenat - DZWir 1995, 167 mit Anm. März S. 168; OLG Brandenburg DtZ 1995, 417; a.A.: OLG Naumburg - 1. Zivilsenat - DZWir 1995, 165 mit Anm. März a.a.O.).
  • OLG Brandenburg, 28.03.1995 - 2 U 97/94

    Bilaterales Abkommen über Entschädigung für Belegungsschäden durch sowjetische

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  • OLG Naumburg, 28.03.1995 - 1 U 157/94

    Bestandskraft des Interimseigentums nach Art. 233 § 11 EGBGB

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