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   LAG Düsseldorf, 25.11.2009 - 12 Sa 879/09   

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LAG Düsseldorf, 25.11.2009 - 12 Sa 879/09 (https://dejure.org/2009,69673)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 25.11.2009 - 12 Sa 879/09 (https://dejure.org/2009,69673)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 25. November 2009 - 12 Sa 879/09 (https://dejure.org/2009,69673)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Buchungsfehler kein Kündigungsgrund

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    § 626 BGB, § 1, § 9 KSchG
    Buchungsfehler kein Kündigungsgrund

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Möglich der Kündigung eines Arbeitsverhältnisses wegen eines fahrlässigen Buchungsfehlers; Voraussetzungen für einen Auflösungsantrag eines Arbeitgebers

Kurzfassungen/Presse

  • fachanwaeltinnen.de PDF (Leitsatz und ausführliche Zusammenfassung)

    Keine Kündigung nur aufgrund eines Flüchtigkeitsfehlers

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • AiB 2010, 269
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (20)

  • BAG, 27.11.2008 - 2 AZR 193/07

    Entsendung im Konzern - "Durchschlagen" von Pflichtverletzungen auf ruhendes

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 25.11.2009 - 12 Sa 879/09
    Liegt ein solcher Sachverhalt vor, bedarf es der weiteren Prüfung, ob die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses unter Berücksichtigung der konkreten Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der Interessen beider Vertragsteile zumutbar ist oder nicht (BAG 23.06.2009 - 2 AZR 103/08 - Juris Rn. 18, BAG 27.11.2008 - 2 AZR 193/07 - Juris Rn. 21, 27.04.2006 - 2 AZR 386/05 - Juris Rn. 19).

    Außerdem ist die Abmahnung als milderes Mittel in Anwendung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes der Kündigung vorzuschalten (BAG 23.06.2009 - 2 AZR 283/08 - Juris Rn. 14, 27.11.2008 - 2 AZR 193/07 - Juris 37 ff.; Kammer 21.07.2004 - 12 Sa 620/04 - Juris Rn. 25 ff., 24.06.2009 - 12 Sa 425/09 - Juris Rn. 29/30).

  • BAG, 23.06.2009 - 2 AZR 103/08

    Verhaltensbedingte Kündigung

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 25.11.2009 - 12 Sa 879/09
    Liegt ein solcher Sachverhalt vor, bedarf es der weiteren Prüfung, ob die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses unter Berücksichtigung der konkreten Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der Interessen beider Vertragsteile zumutbar ist oder nicht (BAG 23.06.2009 - 2 AZR 103/08 - Juris Rn. 18, BAG 27.11.2008 - 2 AZR 193/07 - Juris Rn. 21, 27.04.2006 - 2 AZR 386/05 - Juris Rn. 19).

    Der Feststellung, dass eine kündigungsrechtlich relevante Pflichtverletzung an sich gegeben ist, hat auch im Rahmen des § 1 Abs. 2 KSchG eine umfassende Interessenabwägung nachzufolgen (BAG 23.06.2009 - 2 AZR 103/08 - Juris Rn. 32/37).

  • LAG Düsseldorf, 24.06.2009 - 12 Sa 425/09

    Arbeitsbummelei und falsche Selbstaufzeichnung der Arbeitszeit als wichtiger

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 25.11.2009 - 12 Sa 879/09
    Außerdem ist die Abmahnung als milderes Mittel in Anwendung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes der Kündigung vorzuschalten (BAG 23.06.2009 - 2 AZR 283/08 - Juris Rn. 14, 27.11.2008 - 2 AZR 193/07 - Juris 37 ff.; Kammer 21.07.2004 - 12 Sa 620/04 - Juris Rn. 25 ff., 24.06.2009 - 12 Sa 425/09 - Juris Rn. 29/30).

    Damit reicht, da es nicht um einen abgemahnten Wiederholungsfall geht (vgl. BAG 13.12.2007- 2 AZR 818/06 - Juris, 4. Orientierungssatz, zur Voraussetzung der "einschlägigen" Abmahnung; AnwK-ArbR/Bröhl § 626 BGB Rz. 76 f. dazu, dass auch im Wiederholungsfall eine Kündigung nicht automatisch berechtigt ist, ebenso Kammer 24.06.2009 - 12 Sa 425/09 - Juris Rn. 29), bei einem Mitarbeiter wie den Kläger, der in nicht gehobener oder führender Position tätig ist, ein Arbeitsfehler der vorliegenden Art nicht aus, eine Kündigung zu rechtfertigen.

  • BAG, 04.07.1991 - 2 AZR 79/91

    Mehrfache grob fahrlässige Pflichtverletzung als wichtiger Grund

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 25.11.2009 - 12 Sa 879/09
    Von diesem Ausgangspunkt hat die höchstrichterliche Rechtsprechung für Schlechtleistungen und unzureichende Arbeitsleistungen des Arbeitnehmers erkannt, dass diese in der Regel dessen außerordentliche Kündigung selbst dann nicht rechtfertigen, wenn der Arbeitnehmer fahrlässig großen Schaden verursacht hat, vielmehr die Interessen des Arbeitgebers und des Betriebes im allgemeinen durch den Ausspruch der ordentlichen Kündigung nach vorausgegangener Abmahnung genügend gewahrt werden (BAG 04.07.1991 - 2 AZR 79/91 - Juris Rn. 30 ; zust. LAG Düsseldorf 25.07.2003 - 14 Sa 657/03 - Juris Rn. 24).
  • BAG, 21.05.1992 - 2 AZR 10/92

    Verhaltensbedingte Kündigung - Pflichtenkontrolle

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 25.11.2009 - 12 Sa 879/09
    Denn es kommt insoweit nicht auf den (subjektiven) Standpunkt des jeweiligen Arbeitgebers an, sondern es ist ein objektiver Maßstab anzulegen und danach zu prüfen, ob Umstände vorliegen, die einen ruhig und verständig urteilenden Arbeitgeber zur Kündigung bestimmen können (BAG 21.05.1992 - 2 AZR 10/92 - Juris Rn. 27, 21.11.1996 - 2 AZR 357/95 - Juris Rn. 20).
  • BAG, 21.11.1996 - 2 AZR 357/95

    Kündigung - beharrliche Arbeitsverweigerung

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 25.11.2009 - 12 Sa 879/09
    Denn es kommt insoweit nicht auf den (subjektiven) Standpunkt des jeweiligen Arbeitgebers an, sondern es ist ein objektiver Maßstab anzulegen und danach zu prüfen, ob Umstände vorliegen, die einen ruhig und verständig urteilenden Arbeitgeber zur Kündigung bestimmen können (BAG 21.05.1992 - 2 AZR 10/92 - Juris Rn. 27, 21.11.1996 - 2 AZR 357/95 - Juris Rn. 20).
  • BAG, 18.11.1999 - 2 AZR 743/98

    Außerordentliche Kündigung

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 25.11.2009 - 12 Sa 879/09
    Gegenüber über dem versehentlichen Handeln gäbe der absichtliche Arbeitsfehler dem Kündigungsgrund eine andere Gestalt und qualitativ wesentliches Gewicht (vgl. BAG 18.11.1999 - 2 AZR 743/98 - Juris Rn. 17) und wäre daher dem Betriebsrat nach § 102 Abs. 1 Satz 3 BetrVG mitzuteilen gewesen (vgl. BAG 23.04.2008 - 2 ABR 71/07 - Juris Rn. 24 mwN., APS/L., 3. Aufl., § 102 BetrVG Rn. 166).
  • BAG, 11.12.2003 - 2 AZR 667/02

    Ordentliche Kündigung wegen Minderleistungen

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 25.11.2009 - 12 Sa 879/09
    Nach diesen Maßstäben sind auf Pflichtverletzungen beruhende Schlechtleistungen geeignet, eine ordentliche Kündigung sozial zu rechtfertigen (BAG 11.12.2003 - 2 AZR 667/02 - Juris Rn. 88 f.).
  • BAG, 27.04.2006 - 2 AZR 386/05

    Ordentliche Unkündbarkeit

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 25.11.2009 - 12 Sa 879/09
    Liegt ein solcher Sachverhalt vor, bedarf es der weiteren Prüfung, ob die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses unter Berücksichtigung der konkreten Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der Interessen beider Vertragsteile zumutbar ist oder nicht (BAG 23.06.2009 - 2 AZR 103/08 - Juris Rn. 18, BAG 27.11.2008 - 2 AZR 193/07 - Juris Rn. 21, 27.04.2006 - 2 AZR 386/05 - Juris Rn. 19).
  • BAG, 27.04.2006 - 2 AZR 415/05

    Außerordentliche Kündigung - Interessenabwägung

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 25.11.2009 - 12 Sa 879/09
    Dann wäre zur Reaktion als Ausdruck einer auf Einsichtigkeit, Korrektheit und Ehrlichkeit ausgerichteten Grundhaltung zu werten, eine Einstellung des Klägers, die in der mündlichen Verhandlung deutlich geworden und einen zusätzlichen Aspekt abgäbe, der die Prognose einer vertrauensvollen Zusammenarbeit in der Zukunft bestärkt (vgl. BAG 27.04.2006 - 2 AZR 415/05 - Juris Rn. 22 f.).
  • BAG, 13.12.2007 - 2 AZR 818/06

    Anforderungen an eine Kündigungsschutzklage - verhaltensbedingte Kündigung und

  • BAG, 17.01.2008 - 2 AZR 821/06

    Außerordentliche Kündigung - Betriebsrat

  • BAG, 23.04.2008 - 2 ABR 71/07

    Zustimmungsersetzungsverfahren

  • BAG, 10.07.2008 - 2 AZR 1111/06

    Kündigung - Anforderungsprofil - Auflösungsantrag des Arbeitgebers

  • BAG, 23.06.2009 - 2 AZR 283/08

    Abmahnung - Warnfunktion

  • BVerfG, 22.10.2004 - 1 BvR 1944/01

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Auflösungsgründe eines

  • BVerfG, 15.12.2008 - 1 BvR 347/08

    Keine Grundrechtsverletzung durch auf einem Verdacht basierende gerichtliche

  • LAG Düsseldorf, 25.07.2003 - 14 Sa 657/03

    Verdachtskündigung, Kündigung wegen Schlechtleistung

  • LAG Düsseldorf, 21.07.2004 - 12 Sa 620/04

    Kündigung wegen Anspuckens

  • LAG Düsseldorf, 11.05.2005 - 12 (11) Sa 115/05

    Kündigung wegen Mitverzehrs entwendeter Nahrungsmittel

  • ArbG Düsseldorf, 13.01.2017 - 14 Ca 3558/16

    Fristlose Kündigung, Schlelchtleistung, Verdachtskündigung, Tatkündigung,

    Zwar ist die Abmahnung regelmäßig ohnehin Voraussetzung für eine Kündigung wegen Schlechtleistungen, da der Arbeitnehmer durch die Hinweis- und Warnfunktion einer Abmahnung zur Besserung seiner Arbeitsleistung angehalten werden kann und sich hieraus eine negative Prognose für weitere Vertragsstörungen in der Zukunft ableiten lässt (vgl. LAG Düsseldorf 25.11.2009 - 12 Sa 879/09, AiB 2010, 269; 25.07.2003 - 14 Sa 657/03, LAGE § 626 BGB 2002 Nr. 2).

    Auch vor Ausspruch einer ordentlichen Kündigung ist zudem grundsätzlich der Ausspruch einer Abmahnung erforderlich (vgl. LAG Düsseldorf 25.11.2009 - 12 Sa 879/09, aaO.; 25.07.2003 - 14 Sa 657/03, aaO.).

  • LAG Hessen, 07.02.2013 - 9 Sa 1315/12

    Seit 26 Jahren beschäftigte Bankangestellte muss weiterbeschäftigt werden

    Schlechtleistungen und unzureichende Arbeitsleistungen eines Arbeitnehmers rechtfertigen eine außerordentliche Kündigung grundsätzlich nicht (ebenso LAG Düsseldorf Urteil vom 25. Nov. 2009 - 12 Sa 879/09 - Juris).
  • LAG Schleswig-Holstein, 27.06.2013 - 5 Sa 31/13

    Kündigung, fristlos, Leistungsbereich, Schlechtleistung, Alten- und Pflegeheim,

    Hier werden die Interessen des Arbeitgebers und des Betriebs im Allgemeinen durch den Ausspruch der ordentlichen Kündigung nach vorausgegangener Abmahnung gewahrt und zwar auch dann, wenn der Arbeitnehmer fahrlässig einen großen Schaden verursacht hat (BAG, Urt. v. 04.07.1991 - 2 AZR 79/91 -, juris; LAG Düsseldorf, Urt. v. 25.11.2009 - 12 Sa 879/09 -, juris; ErfK/Müller-Glöge, 13. Aufl, Rn. 128 zu § 626 BGB).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 12.03.2014 - 7 Sa 179/13

    Kündigung eines Piloten wegen Beinaheunfalls

    16; LAG Düsseldorf, Urteil vom 25. November 2009 - 12 Sa 879/09, zitiert nach juris , Rz. 22; vgl. auch LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 18. November 2009 - 8 TaBV 29/09 - zitiert nach juris , Rz. 24; Urteil vom 29. September 2010 - 8 Sa 229/10 - zitiert nach juris , Rz. 39).
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