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   LAG Hamm, 14.02.1990 - 3 Ta BV 141/89   

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https://dejure.org/1990,2839
LAG Hamm, 14.02.1990 - 3 Ta BV 141/89 (https://dejure.org/1990,2839)
LAG Hamm, Entscheidung vom 14.02.1990 - 3 Ta BV 141/89 (https://dejure.org/1990,2839)
LAG Hamm, Entscheidung vom 14. Februar 1990 - 3 Ta BV 141/89 (https://dejure.org/1990,2839)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BetrVG §§ 111, 112, 112a; BGB § 728
    Betriebsrat: Schicksal eines gemeinsamen BR einer KG und einer GmbH bei Konkursverfahren über das Vermögen der GmbH

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    § 22 BetrVG
    Sequestration eines an gemeinsamem Betrieb beteiligten Unternehmens: Restmandat des gemeinsamen Betriebsrats für Abschluß eines Sozialplans trotz Wegfalls der gemeinsamen Führungsvereinbarung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Bestellung eines Konkursverwalters; Sozialplan; Betriebsrat; Konkurs

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 1990, 1130
  • DB 1990, 2530
  • AiB 1991, 26
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (1)

  • BAG, 23.11.1988 - 7 AZR 121/88

    Anhörung des Betriebsrats nach Unternehmensaufspaltung

    Auszug aus LAG Hamm, 14.02.1990 - 3 TaBV 141/89
    Entgegen der Ansicht des Konkursverwalters lässt sich die Fallgestaltung auch nicht mit der Ausgliederung einer Betriebsabteilung, die von einem anderen rechtlich selbständigen Unternehmen übernommen wird, vergleichen, wo nach der Rechtsprechung des BAG (Urteil vom 23.11.1988 in BB 89, 1054 ff.) der Betriebsrat des abgebenden Betriebes nicht einmal mehr ein Restmandat für die abgegebene Betriebsabteilung hat.
  • LAG Hamm, 04.12.2003 - 4 Sa 1407/03

    Nachteilsausgleichsansprüche in der Insolvenz

    Betriebsverfassungsrechtlicher Verhandlungs- und Vertragspartner der betrieblichen Vertretungsorgane der Arbeitnehmer (Betriebsrat, Gesamtbetriebsrat, Jugendvertretung usw.) wird der Insolvenzverwalter, da auch insoweit die Arbeitgeberfunktion übergeht ( LAG Hamm , Bes. v. 14.02.1990 - 3 TaBV 141/89, AiB 1991, 26 [ Bichlmeier ]).
  • LAG Hamm, 04.12.2003 - 4 Sa 1247/03

    Nachteilsausgleichsansprüche in der Insolvenz

    Betriebsverfassungsrechtlicher Verhandlungs- und Vertragspartner der betrieblichen Vertretungsorgane der Arbeitnehmer (Betriebsrat, Gesamtbetriebsrat, Jugendvertretung usw.) wird der Insolvenzverwalter, da auch insoweit die Arbeitgeberfunktion übergeht ( LAG Hamm , Bes. v. 14.02.1990 - 3 TaBV 141/89, AiB 1991, 26 [ Bichlmeier ]).
  • LAG Hamm, 26.08.2004 - 4 Sa 1853/03

    Rang von Nachteilsausgleichsansprüchen bei Anzeige der Masseunzulänglichkeit in

    Betriebsverfassungsrechtlicher Verhandlungs- und Vertragspartner der betrieblichen Vertretungsorgane der Arbeitnehmer (Betriebsrat, Gesamtbetriebsrat, Jugendvertretung usw.) wird der Insolvenzverwalter, da auch insoweit die Arbeitgeberfunktion übergeht ( LAG Hamm , Bes. v. 14.02.1990 - 3 TaBV 141/89, AiB 1991, 26 [ Bichlmeier ]).
  • BAG, 30.10.1991 - 7 ABR 28/90

    Betriebsrat: Schicksal eines gemeinsamen BR einer KG und einer GmbH bei

    Die Rechtsbeschwerde des Antragstellers gegen den Beschluß des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 14. Februar 1990 - 3 TaBV 141/89 - wird zurückgewiesen.
  • LAG Hamm, 26.08.2004 - 4 Sa 129/04

    1. Beschränkung der Berufung auf den Hilfsantrag 2. Nachteilsausgleich als

    Betriebsverfassungsrechtlicher Verhandlungs und Vertragspartner der betrieblichen Vertretungsorgane der Arbeitnehmer (Betriebsrat, Gesamtbetriebsrat, Jugendvertretung usw.) wird der Insolvenzverwalter, da auch insoweit die Arbeitgeberfunktion übergeht (so zum Konkurs LAG Hamm , Bes. v. 14.02.1990 - 3 TaBV 141/89, AiB 1991, 26 [ Bichlmeier ]; so zur Insolvenz LAG Hamm , Urt. v. 26.08.2004 - 4 Sa 1853/03, EzA-SD 2004, Nr. 24 S. 14).
  • LAG Hamm, 26.08.2004 - 4 Sa 1822/03
    Betriebsverfassungsrechtlicher Verhandlungs- und Vertragspartner der betrieblichen Vertretungsorgane der Arbeitnehmer (Betriebsrat, Gesamtbetriebsrat, Jugendvertretung usw.) wird der Insolvenzverwalter, da auch insoweit die Arbeitgeberfunktion übergeht (LAG Hamm, Bes. v. 14.02.1990 - 3 TaBV 141/89 , AiB 1991, 26 [Bichlmeier]).
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