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   LAG Hamburg, 13.01.1999 - 4 TaBV 9/98   

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https://dejure.org/1999,5380
LAG Hamburg, 13.01.1999 - 4 TaBV 9/98 (https://dejure.org/1999,5380)
LAG Hamburg, Entscheidung vom 13.01.1999 - 4 TaBV 9/98 (https://dejure.org/1999,5380)
LAG Hamburg, Entscheidung vom 13. Januar 1999 - 4 TaBV 9/98 (https://dejure.org/1999,5380)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Gerichtliche Einsetzung einer Einigungsstelle; Mangel des Einverständnisses über Zahl der Beisitzer einer Einigungsstelle

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BetrVG § 76 Abs. 2
    Einigungsstelle: Anzahl der Beisitzer

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • AiB 1999, 221
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (4)

  • LAG München, 31.01.1989 - 3 TaBV 62/88

    Verstoß gegen den Grundsatz des rechtlichen Gehörs im Verfahren zur Bestellung

    Auszug aus LAG Hamburg, 13.01.1999 - 4 TaBV 9/98
    Kommt es auf die jeweiligen Umstände des Einzelfalles an, ist letztlich auch der Auffassung nicht zu folgen, in der Regel seien mehr als drei Beisitzer unter dem Gesichtspunkt der Kosten und der Arbeitsfähigkeit der Einigungsstelle nicht vertretbar (so zutreffend DKK-Berg, a.a.O., § 76 Rdn. 24 gegen LAG München, Beschluß vom 31. Januar 1989, NZA 1989, S. 525).
  • LAG Schleswig-Holstein, 28.09.1983 - 5 TaBV 30/83

    Entscheidungsrahmen und Regelbesetzung einer Einigungstelle; Incentive-Einkommen

    Auszug aus LAG Hamburg, 13.01.1999 - 4 TaBV 9/98
    Daß eine Einigungsstelle mit nur einem Beisitzer auf jeder Seite nicht angemessen besetzt ist (so aber noch LAG Schleswig-Holstein, DB 1984, S. 1530; DB 1991, S. 287; vgl. auch Münchener Handbuch zum Arbeitsrecht -- Joost, § 312 Rdn. 12), hat das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein im Beschluß vom 4. Februar 1997 (LAGE § 76 BetrVG 1972 Nr. 44) zutreffend begründet.
  • LAG Schleswig-Holstein, 13.09.1990 - 4 TaBV 19/90

    Betriebsänderung; Regelbesetzung einer Einigungsstelle; Verhandlungen über

    Auszug aus LAG Hamburg, 13.01.1999 - 4 TaBV 9/98
    Daß eine Einigungsstelle mit nur einem Beisitzer auf jeder Seite nicht angemessen besetzt ist (so aber noch LAG Schleswig-Holstein, DB 1984, S. 1530; DB 1991, S. 287; vgl. auch Münchener Handbuch zum Arbeitsrecht -- Joost, § 312 Rdn. 12), hat das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein im Beschluß vom 4. Februar 1997 (LAGE § 76 BetrVG 1972 Nr. 44) zutreffend begründet.
  • LAG Hamburg, 27.10.1997 - 4 TaBV 6/97
    Auszug aus LAG Hamburg, 13.01.1999 - 4 TaBV 9/98
    Da nach nahezu einhelliger Auffassung in der Literatur und ständiger Rechtsprechung zur Mitbestimmung gemäß § 87 BetrVG auch das Initiativrecht des Betriebsrates gehört, das dem Betriebsrat in allen mitbestimmungspflichtigen Angelegenheiten eingeräumt ist, und der Betriebsrat auch im Rahmen des § 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG ein Initiativrecht hat (vgl. nur GK-Wiese, 5. Aufl., § 87 Rdn. 535 mit zahlreichen Hinweisen insbesondere auf das Schrifttum; DKK-Klebe, a.a.O., § 87 Rdn. 186 ebenfalls mit Hinweisen auf die Rechtsprechung und Literatur), sind damit mitbestimmungspflichtig auch alle Regelungen über den Gesundheitsschutz (vgl. im einzelnen auch Beschluß des Landesarbeitsgerichts Hamburg vom 27. Oktober 1997, 4 TaBV 6/97).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 22.01.2015 - 10 TaBV 1812/14

    Initiativrecht - technische Einrichtung

    Maßgebend für die Anzahl der Beisitzer einer Einigungsstelle sind in erster Linie der Schwierigkeitsgrad der Meinungsverschiedenheit und die zu ihrer Beilegung notwendigen Fachkenntnisse und betriebspraktischen Erfahrungen (vgl. LAG Düsseldorf, Beschluss vom 4. Februar 2013 - 9 TaBV 129/12; LAG Hamburg, Beschluss vom 13. Januar 1999 - 4 TaBV 9/98).
  • LAG Niedersachsen, 13.12.2005 - 1 TaBV 77/05

    Angemessenheit der Besetzung der Einigungsstelle hinsichtlich der Anzahl an

    Mehr als zwei Beisitzer können bestimmt werden, wenn die Betriebspartner hierüber Einvernehmen erzielen oder das Arbeitsgericht im Bestellungsverfahren nach § 98 ArbGG dies in Ausübung pflichtgemäßen Ermessens für geboten hält (LAG München 31. Januar 1989 LAGE § 98 ArbGG Nr. 14; LAG Hamburg 13. Januar 1999 - 4 TaBV 9/98 - AiB 1999, 221; Kreutz aaO Rz. 37; Schwab/Weth-Walker ArbGG § 98 ArbGG Rz. 56; Düwell/Lipke-Koch ArbGG 2. Aufl. § 98 ArbGG Rz. 19, jeweils m. w. N.).

    Mehr als zwei Beisitzer können bestimmt werden, wenn die Betriebspartner hierüber Einvernehmen erzielen oder das Arbeitsgericht im Bestellungsverfahren nach § 98 ArbGG dies in Ausübung pflichtgemäßen Ermessens für geboten hält (LAG München 31. Januar 1989 LAGE § 98 ArbGG Nr. 14; LAG Hamburg 13. Januar 1999 - 4 TaBV 9/98 - AiB 1999, 221; Kreutz aaO Rz. 37; Schwab/Weth-Walker ArbGG § 98 ArbGG Rz. 56; Düwell/Lipke-Koch ArbGG 2. Aufl. § 98 ArbGG Rz. 19, jeweils m. w. N.).

  • LAG München, 25.03.2021 - 3 TaBV 3/21

    Einigungsstellenbestellung, Rechtsschutzbedürfnis, Informationspflicht,

    Im Übrigen richtet sich die Anzahl der Beisitzer nach der Schwierigkeit und dem Umfang der Regelungsstreitigkeit sowie nach der Zumutbarkeit der mit einer höheren Anzahl von Beisitzern entstehenden Kosten (vgl. LAG Y, B. v. 13.01.1999 - 4 TaBV 9/98 unter II. 2. der Gründe).
  • LAG Niedersachsen, 11.08.2006 - 1 TaBV 43/06

    Abweichen von Regelbesetzung in der Einigungsstelle ; Zulässigkeit der Besetzung

    Mehr als zwei Beisitzer können bestimmt werden, wenn die Betriebspartner hierüber Einvernehmen erzielen oder das Arbeitsgericht im Bestellungsverfahren nach § 98 ArbGG dies in Ausübung pflichtgemäßen Ermessens für geboten hält (LAG München, 31. Januar 1989 - 3 TaBV 62/88 = LAGE § 98 ArbGG Nr. 14; LAG Hamburg, 13. Januar 1999 - 4 TaBV 9/98 = AiB 1999, 221; Kreutz aaO Rz. 37 Schwab/Weth-Walker ArbGG § 98 ArbGG Rz. 56; Düwell/Lipke-Koch ArbGG 2. Aufl. § 98 ArbGG Rz. 19 jeweils mwN).
  • LAG Niedersachsen, 15.08.2006 - 1 TaBV 43/06

    Abweichen von Regelbesetzung in der Einigungsstelle

    Mehr als zwei Beisitzer können bestimmt werden, wenn die Betriebspartner hierüber Einvernehmen erzielen oder das Arbeits-gericht im Bestellungsverfahren nach § 98 ArbGG dies in Ausübung pflichtgemäßen Ermessens für geboten hält (LAG München, 31. Januar 1989 - 3 TaBV 62/88 = LAGE § 98 ArbGG Nr. 14; LAG Hamburg, 13. Januar 1999 - 4 TaBV 9/98 = AiB 1999, 221; Kreutz aaO Rz. 37 Schwab/Weth-Walker ArbGG § 98 ArbGG Rz. 56; Düwell/Lipke-Koch ArbGG 2. Aufl. § 98 ArbGG Rz. 19 jeweils mwN).
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