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OLG Schleswig, 10.06.2002 - 11 W 3/02 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- archive.org
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- AiB 2003, 632
Wird zitiert von ... (2)
- BAG, 20.01.2009 - 1 AZR 515/08
Gewerkschaftswerbung per E-Mail
bb) Allerdings wird im Schrifttum die Auffassung vertreten, aus den Regelungen des BDSG lasse sich ein allgemeiner Beseitigungs- und Unterlassungsanspruch herleiten, auf dessen Grundlage eine datenschutzrechtlich verantwortliche Stelle gegen jeden vorgehen könne, der sich unzulässig in den Besitz personenbezogener Daten, insbesondere solcher iSv. § 3 Abs. 9 BDSG gebracht habe und diese verarbeite oder nutze (Wedde Anm. OLG Schleswig-Holstein 10. Juni 2002 - II W 3/2002 - AiB 2003, 632, 635). - LAG Hessen, 30.04.2008 - 18 Sa 1724/07
Zur Unzulässigkeit einer ohne Einverständnis der Arbeitnehmer durchgeführten …
Es kann offen bleiben, ob die Klägerin wegen der Verwendung der von ihr nicht herausgegebenen Daten einen eigenständigen Beseitigungs- und Unterlassungsanspruch nach §§ 1004, 823 Abs. 1 BGB hätte (vgl. OLG Schleswig-Holstein Beschluss vom 10.06.2002 - II W 3/2002 - zitiert nach AiB 2003, 632).