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Rechtsprechung
   LAG Köln, 17.04.1985 - 7 Ta 219/84   

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https://dejure.org/1985,4746
LAG Köln, 17.04.1985 - 7 Ta 219/84 (https://dejure.org/1985,4746)
LAG Köln, Entscheidung vom 17.04.1985 - 7 Ta 219/84 (https://dejure.org/1985,4746)
LAG Köln, Entscheidung vom 17. April 1985 - 7 Ta 219/84 (https://dejure.org/1985,4746)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Prozeßvergleich; Arbeitsverhältnis; Kündigung; Freistellung; Streitwert; Vergleichswert

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • AnwBl 1986, 205
 
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Wird zitiert von ... (11)

  • LAG Hamburg, 11.01.2008 - 8 Ta 13/07

    Gegenstandswert

    Die Ansicht des Arbeitsgericht, der Wert einer Vereinbarung über die Freistellung des Arbeitnehmers während des Kündigungsrechtsstreits betrage 0, 25 Monatsgehälter pro Monat der Freistellung, wird von einigen Landesarbeitsgerichten vertreten (LAG Köln v. 17.04.1985 - 7 Ta 219/84 - AnwBl 1986, 205; LAG Bremen v. 08.10.1996 - 1 Ta 58/96 - ; LAG Schleswig-Holstein v. 20.05.1998 - 3 Ta 37/98 d - LAGE § 12 ArbGG 1979 Streitwert Nr. 113 (+ weitere 5 % bei Verzicht auf Anrechnung).
  • LAG Bremen, 14.11.1996 - 1 Ta 58/96

    Überschießender Vergleichswert; Anrechnung von Urlaubsansprüchen auf den

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  • LAG Sachsen, 12.08.2010 - 4 Ta 149/10

    Gegenstandswert bei vergleichsweiser Freistellungsvereinbarung

    Teilweise wird die Vereinbarung mit 25 % des Einkommens während des Freistellungszeitraums bewertet (LAG Brandenburg 21.02.2000 - 6 Ta 249/99 - AE 2002, 138; LAG Berlin 27.11.2000 - 7 Ta 6117/00 - AE 2001, 43, 96; 20.10.2000 aaO.; 01.10.2001 aaO.; LAG Schleswig-Holstein 20.05.1998 - 3 Ta 37/98 d - LAGE § 12 ArbGG 1979 Streitwert Nr. 113; LAG Köln 17.04.1985 - 7 Ta 219/84 - AnwBl. 1986, 205), jedenfalls bei Nichtanrechenbarkeit von Zwischenverdienst (LAG Berlin 13.03.2003 - 17 Ta 6013/03 - AE 2003, 142; 23.10.2001 aaO.; 01.10.2001 aaO.; wofür LAG Schleswig-Holstein 20.05.1998 aaO. 30 % ansetzt) oder vorgesehener Umwandlung des Restbetrages in eine Abfindung bei Antritt einer neuen Stelle (LAG Düsseldorf 29.08.1997 - 7 Ta 191/97 - AE 1999, 123).
  • LAG Hamburg, 26.10.2009 - 4 Ta 13/09

    Gegenstandswert - Freistellung während des Kündigungsschutzprozesses

    a) Zutreffend weist der Prozessbevollmächtigte der Klägerin darauf hin, dass von einigen Landesarbeitsgerichten der Wert einer Vereinbarung über die Freistellung des Arbeitnehmers während des Kündigungsrechtsstreits mit 0, 25 Monatsgehälter pro Monat der Freistellung bewertet wird (vgl. LAG Köln Beschluss vom 17. April 1985 - 7 Ta 219/84 - AnwBl 1986, 205; LAG Bremen Beschluss vom 08. Oktober 1996 - 1 Ta 58/96 - ; LAG Schleswig-Holstein v. 20. Mai 1998 - 3 Ta 37/98 d - LAGE § 12 ArbGG 1979 Streitwert Nr. 113 (+ weitere 5 % bei Verzicht auf Anrechnung).
  • LAG Köln, 29.01.2002 - 7 Ta 285/01

    Streitwert; Freistellung; Kündigungsfrist; Vergleich

    Aber auch auf der Grundlage der Gegenmeinung, die dafürhält, dass eine vergleichsweise vereinbarte Freistellung streitwerterhöhend zu berücksichtigen sei, muß im vorliegenden Fall die Beschwerde erfolglos bleiben; denn auch die Gegenmeinung hält mehrheitlich lediglich eine Streitwerterhöhung im Umfang von zehn bis fünfundzwanzig Prozent der auf den Freistellungszeitraum entfallenden Vergütung für angemessen (LAG Düsseldorf FA 1998, 387; LAG Köln AnwBl 1986, 205; LAG Schleswig-Holstein LAGE § 12 ArbGG 1979 Streitwert Nr. 113).
  • LAG Hessen, 23.04.1999 - 6 Ta 426/98

    Wertfestsetzung für Vergleich im Kündigungsrechtsstreit

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  • LAG Hamm, 17.03.1994 - 8 Ta 465/93

    Kündigungsfrist; Freistellung; Vergleichswert; Beschäftigungsanspruch

    Dieser Auffassung, die im Kern mit der Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Köln vom 17.04.1985, AnwBl 1986, 205 übereinstimmt, kann nicht beigetreten werden.
  • LAG Düsseldorf, 07.08.1998 - 7 Ta 174/98

    Freistellungsabrede, Vergleich im Kündigungsschutzprozeß

    Nach der ständigen Rechtsprechung der Beschwerdekammer ist die in einem Vergleich, der zur Erledigung eines Kündigungsschutzprozesses geschlossen wird, getroffene Freistellungsabrede zusätzlich zu bewerten (zuletzt: Beschluß vom 19.03.1998 - 7 Ta 82/98 - ebenso LAG Kiel AnwBl. 1981, 503 = JurBüro 1982, 425; LAG Köln AnwBl. 1986, 205; Zöller-Schneider, Zivilprozeßordnung, 15. Aufl., § 3 Rdnr. 16 Arbeitsgerichtsverfahren" Abschn. III; a. A. GK/ArbGG-Wenzel § 12 ArbGG, Rdnr. 176).
  • LAG Schleswig-Holstein, 06.03.1997 - 4 Ta 110/96

    Prozessvergleich; Streitwertfestsetzung für Zeugnisformulierung über

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  • LAG Bremen, 31.05.1995 - 2 Ta 20/95

    Eigenständiger Wert einer Freistellung bezogen auf einen Zeitraum vor der durch

    Sowohl das Landesarbeitsgericht Köln in seiner Entscheidung vorn 17.04.1985 (- 7 Ta 219/84 -, AnwBl 1986, 205) als auch das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz in seiner Entscheidung vom 28.11.1984 (- 1 Ta 232/84 -, nicht veröffentlicht -) gehen davon aus, dass die Freistellung von der Arbeit, wenn sie sich auf einen Zeitraum vor der durch die Kündigung beabsichtigten Beendigung des Arbeitsverhältnisses bezieht, einen eigenständigen Wert hat.
  • LAG Düsseldorf, 20.07.1995 - 7 Ta 166/95

    Abänderung eines Streitwertbeschlusses hinsichtlich der Bewertung einer

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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 02.01.1986 - 5 WF 3/86   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1986,22364
OLG Hamm, 02.01.1986 - 5 WF 3/86 (https://dejure.org/1986,22364)
OLG Hamm, Entscheidung vom 02.01.1986 - 5 WF 3/86 (https://dejure.org/1986,22364)
OLG Hamm, Entscheidung vom 02. Januar 1986 - 5 WF 3/86 (https://dejure.org/1986,22364)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • mansui.eu PDF

    KostO § 30
    Verfahrensrecht; Festsetzung des Verfahrenswertes in Sorgerechtsverfahren.

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • AnwBl 1986, 205
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